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IGNORED

14 Tage Wartezeit für Voreintrag


Paddy75

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Hi

War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen. Hatten die Rechnung für die Waffe dabei, Waffe lag beim Händler.

Sind also rein zum SB um den Voreintrag oder sogar den Eintrag, da die Waffe ja schon gekauft war, machen zu lassen.

Da sagt der SB das es 14 Tage dauert bis er die Waffe einträgt.

Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Hab irgendwas von Zuverlässigkeitsüberprüfung verstanden....

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Deine Frage lässt sich schwierig beantworten, weil die Bearbeitungsdauer von etlichen Faktoren abhängig sein kann.

 

Wenn der Antrag bei der Vorsprache sofort genehmigungsreif ist, wäre ein Verweis auf 14 Tage nicht gerade kundenfreundlich sondern wohl eher als bewusste Bremse zu verstehen.

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vor 3 Minuten schrieb Paddy75:

Da sagt der SB das es 14 Tage dauert bis er die Waffe einträgt.

Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will?

Nein, ist nicht rechtes, wenn der Landkreis Gesetze auslegt, wie er will, allerdings kenne ich kein Gesetz in dem steht, dass Du ins Landratsamt laufen kannst und dann innerhalb von Minuten eine Waffe eingetragen bekommst. Auf "meinem" Landratsamt ist es üblich, dass die Waffe gleich eingetragen wird, man geht zur Zahlstelle und zahlt und kommt mit der Gebührenmarke wieder zum SB. Dann bekommt man die WBK mit dem Eintrag. Wenn "mein" SB aber z.B. Urlaub hat, dann geb ich die Unterlagen ab und dann dauert es, bei 14-Tage-Urlaub und ich komme am ersten Urlaubstag, auch mal 3 Wochen. Ist mir aber egal, da ich ja nur verpflichtet bin den Erwerb zu melden, daher kein Problem, weder für den SB noch für mich. Geschossen wird mit der Waffe natürlich trotzdem.

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vor 15 Minuten schrieb Paddy75:

Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Hab irgendwas von Zuverlässigkeitsüberprüfung verstanden....

Der Landkreis legt da nichts unzulässig aus.

Der Jäger begehrt eine Erwerbserlaubnis für die Kurzwaffe. Er begehrt nicht primär den Eintrag einer Waffe für die er eine Erwerbsberechtigung besitzt. Bei der Erwerbserlaubnis kann der Landkreis die Zuverlässigkeit vor Erteilung der Erlaubnis prüfen. Das wird gemacht, wenn die letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit länger zurückliegt.

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vor 1 Stunde schrieb Harry Callahan:

@HBM

In seinem Post steht: "War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen."

Also hat er nach meinem Verständnis noch keinen Eintrag, sondern er beantragt einen. Da sind die angekündigten 2 Wochen doch sehr schnell - oder?

Er schreibt auch das Er die Waffe schon gekauft hat, das wäre meines Erachtens erwerben ohne Voreintrag!.

Das könnte der SB auch Paddy75 auch negativ auslegen!.

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Hola amigo Bautz,

Sam09 muss nochmal im WaffG bei Begriffbestimmungen nachlesen was (laut WaffG) erwerben bedeutet = die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben.

Solange die Waffe beim Händler lieg ist es auch kein Erwerb.--WAU--

saludos de pancho lobo  -Mustafa Kemalatatürk hatte recht: ISLAM ist ein verwesender Kadaver... usw.-

Bearbeitet von pancho lobo
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Ja stimmt, die Kurzwaffe liegt ja noch beim Händler.

Vor langer Zeit hat ein damaliger Kollege eine H&K SL7 308. Win kaufen wollen und den Eintrag

dafür erhalten und sich dann eine H&K SL6 223. Rem. gekauft, und wollte das Kaliber wechseln, der hat

mit den SB richtig Ärger bekommen!.

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vor 7 Minuten schrieb Sam09:

Ja stimmt, die Kurzwaffe liegt ja noch beim Händler.

Vor langer Zeit hat ein damaliger Kollege eine H&K SL7 308. Win kaufen wollen und den Eintrag

dafür erhalten und sich dann eine H&K SL6 223. Rem. gekauft, und wollte das Kaliber wechseln, der hat

mit den SB richtig Ärger bekommen!.

Hat der Verkäufer die Berechtigung nicht geprüft?

 

Ansonsten geht die Waffe "erwerben" auch auf Leihschein, wenn bereits eine WBK vorhanden ist (z.B. wenn Jäger eine KW hat und jetzt eine zweite will).

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vor 4 Minuten schrieb tar:

Hat der Verkäufer die Berechtigung nicht geprüft?

 

Ansonsten geht die Waffe "erwerben" auch auf Leihschein, wenn bereits eine WBK vorhanden ist (z.B. wenn Jäger eine KW hat und jetzt eine zweite will).

Keine Ahnung ist schon lange her und den Händler gibt es nicht mehr!.

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vor 5 Stunden schrieb Sam09:

Er schreibt auch das Er die Waffe schon gekauft hat, das wäre meines Erachtens erwerben ohne Voreintrag!.

Das könnte der SB auch Paddy75 auch negativ auslegen!.

Eine Waffe kaufen kann jeder Hans-Wurst. Das juckt den Sachbearbeitern überhaupt nicht, da man für den Kauf nicht mal eine WBK benötigt.

Nur am "mit nach Hause nehmen" scheitert es dann so oder so. Ist auch übliche Praxis, dass man Waffen kauft, einlagern lässt und wenn der Schein dann mit entsprechenden Einträgen da ist, wird sie mitgenommen.

 

@Paddy75

 

wenn du erst einen Antrag auf einen weiteren Erwerb stellst, dann kannst du warten, da etwaige (erneute) Hintergrundüberprüfungen laufen.

Da sind 14 Tage sogar nicht schlecht. Es gibt Leute die warten Monate. Kann man hier immer wieder lesen

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vor 9 Stunden schrieb Harry Callahan:

...um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen."

Da sind die angekündigten 2 Wochen doch sehr schnell - oder?

Stimmt, hab ich so überlesen. Die 2 Wochen sind sicherlich o.K., auch wenn es bei manchen Landratsämter auch gleich geht, vor allem wenn der letzte Erwerb noch nicht länger als ein halbes Jahr her ist.

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Hmmh....,

Voreintrag für Selbstladelangwaffe in 308 und dann der Erwerb einer in 223 hört sich für mich nach unerlaubten Waffenerwerb und Besitz an.

Verständlich, dass es da Ärger auf dem Amt gibt.

 

By the way, 14 Tage Bearbeitungszeit für die Beantragung einer Kurzwaffe ist völlig in Ordnung. Selbst bei 3 Monaten wäre die Behörde noch im grünen Bereich.

 

frogger

 

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vor 9 Stunden schrieb HBM:

Stimmt, hab ich so überlesen. Die 2 Wochen sind sicherlich o.K., auch wenn es bei manchen Landratsämter auch gleich geht, vor allem wenn der letzte Erwerb noch nicht länger als ein halbes Jahr her ist.

Dieses in der Praxis teilweise so praktizierte halbe Jahr steht so nirgends im Gesetz oder der WaffVwV und erscheint mir auch sehr kurz. Nachvollziehbar wäre in Anlehnung an die nach genau den selben Maßstäben erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV ein ganzes Jahr !

 

Im übrigen stellt sich schon grundsätzlich die Frage, ob die Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung nur bei der Erteilung eines Erlaubnisdokuments erforderlich ist (was der Gesetzgeber so ursprünglich mal angedacht hatte) oder dies auch dann wiederholt wird, wenn zu einer bestehenden Erlaubnis weitere Erlaubnisse ergänzt bzw. weitere EWB erteilt werden. Im Grundsatz muss die Überprüfung ja nur mindestens alle drei Jahre gemacht werden. Bei vorhandenen Erkenntnissen zu einer Person und "Wackelkandidaten" wird die Waffenbehörde den Zyklus natürlich kürzer fassen.

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  • 1 Jahr später...

Wenn es hier um das einholen der Zuverlässigkeit für den Eintrag geht, sind 14 Tage sehr schnell.

Bei meiner Behörde dauert es zwischen 14tage und 2 Monate, der SB hat darauf keinen Einfluss! Meiner ist immer so freundlich und ruft bei mir an, wenn die Bestätigung eingegangen ist. Der Voreintrag selbst dauert netto 5Minuten, mit dem obligatorischen Gequassel 20min.

Bearbeitet von scotty600
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vor 3 Minuten schrieb scotty600:

Wenn es hier um das einholen der Zuverlässigkeit für den Eintrag geht, sind 14 Tage sehr schnell.

Bei meiner Behörde dauert es zwischen 14tage und 2 Monate, der SB hat darauf keinen Einfluss! Meiner ist immer so freundlich und ruft bei mir an, wenn die Bestätigung eingegangen ist. Der Voreintrag selbst dauert netto 5Minuten, mit dem obligatorischen Gequassel 20min.

Omg ich wohne im falschen Kreis. Meine Sachbearbeiterin meinte gleich wo ich den Antrag abgab, es kann 6-8 Monate dauern. Für meinen nächsten Antrag melde ich meinen Wohnsitz schnell um, jeder Kreis ist schneller als Zollernalbkreis ^^ :-))

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