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IGNORED

Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


PPC Sniper

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vor 36 Minuten schrieb German:

Ich spar' mir weitere Kommentare.

Hallo German

 

Untertan oder Subjekt. Lat. subicere "unterwerfen, Unterordnen".

Du siehst, ich mag es nicht, wenn man kneift. Egal vor wem.

Natürlich kenne ich die Symptome des "Stockholmsyndroms".

Selbst schon im Einsatz erlebt. Für mich zwar nicht verständlich, aber offenbar eine Überlebenstaktik.

 

Steven

 

 

Bearbeitet von steven
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Am 12/21/2017 um 14:14 schrieb supermeier:

Da sieht man mal wieder wie schwammig der ganze Kram ist.

 

 

Darum geht's doch. Mit schwammigen und sinnlosen Gesetzen kann man Leuten einen reinwürgen, bei denen man mit dem eigentlichen Grund der Verfolgung dann doch die Schamgrenze des Rechtstaats überschreiten würde. Wäre der Mann nicht der Gedankenunzuverlässigkeit verdächtig gewesen hätte nie jemand in seinen Tresor geschaut und da ein Teil gefunden, das man natürlich sinnvollerweise in der Kiste mit der Ausrüstung für Einlaufbehandlungen oder dergleichen aufbewahrt. So konnte er zwar nicht wegen der Gedankenunzuverlässigkeit belangt werden, aber es hat sich ein anderer, in sich total nichtiger Grund gefunden, um ihm die Verletzung einer Vorschrift anzuhängen.

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vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo EBR

 

dann gebe ich dir hier ein Beispiel:

Du darfst kaufen: Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Klare Aussage. Steht so im Gesetz. Keine Einschränkung. jetzt kaufst du dir eine Repetierlangwaffe mit gezogenem lauf. Der SB sagt, du hast gegen das Waffengesetz verstoßen und widerruft dir alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse. Gleichzeitig stellt er Strafantrag wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. So ist die Realität.

Keine Panik. AUßerhalb des Forums wurden die ganz unproblematisch eingetragen. So wie es das Gesetz vorsieht und Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister auch vorgibt.

Mittlerweile haben das die Verbände durch Änderung der Sportordnungen etwas eingehegt, aber es ist immer noch möglich, wenn man die passende Disziplin hat.

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Ja. Aber das war eher die Ausnahme.

Tatsächlich stellte es sich als eine echte Forumsinterne Angelegenheit auf theoretischer Basis dar.

So konnte auch keine einzige Eintragsverweigerung nachgewiesen werden.

Eintragungen und die Ausführungen der FL NWR waren hingegen so eindeutig wie die zahlreichen Fotobelege der Eintragungen.

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Hallo schiiter

 

ich habe mehrere Schreiben vom Innenministerium NRW, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 NICHT in die Gelbe WBK eingetragen werden. Die Begründung: weil sie im Klaiber 12 sind. In einer Fußnote wird darauf hingewiesen, dass dies nur für Vorderschaftrepetierer gilt.

 

Steven

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vor 14 Minuten schrieb schiiter:

Ja. Aber das war eher die Ausnahme.

Gefühlt in meinem informellen Einzugsbereich hält sich das bei 50:50, wobei es viele gar nicht probieren, wenn sie aus ihrer Gegend negative Rückmeldungen bekommen, obwohl ihre eigene Waffenbehörde eine andere ist und die vielleicht anders entscheiden würde.

 

vor 15 Minuten schrieb schiiter:

Tatsächlich stellte es sich als eine echte Forumsinterne Angelegenheit auf theoretischer Basis dar.

So konnte auch keine einzige Eintragsverweigerung nachgewiesen werden.

So redest Du Dir das zumindest schön, auch damals schon. Mir sind negative Rückmeldungen und Aussagen von gut einem Dutzend verschiedenen Waffenbehörden bekannt. Die Schreiben von Steven sind nur eine davon, und die beziehen sich auf ein gesamtes Bundesland.

 

vor 16 Minuten schrieb schiiter:

so eindeutig wie die zahlreichen Fotobelege der Eintragungen

 

Wieviele waren das denn? Solange ich das mitverfolgt habe so ungefähr... fünf? Bei 550 Waffenbehörden in Deutschland?

"Zahlreich" definiere ich anders.

vor 16 Minuten schrieb schiiter:

die Ausführungen der FL NWR waren hingegen so eindeutig

Hast Du denn mal den Herrn Heinrich auf dieses Thema persönlich angesprochen und weisst, wie er dazu genau steht?

Oder kennst Du nur das zitierte Schreiben, das korrekterweise auf den handwerklichen Fehler im Waffengesetz Bezug nimmt?

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Das steht so im Handbuch NWR ;) Darfst du gern noch einmal nachlesen. Steht da immer noch drin.
Du wirst ebenfalls keinen ablenhnenden Beleg vorbringen können. Du hast richtig bemerkt, das auch dir niemand bekannt ist, weil es einfach nicht beantragt wurde.

Fotodokumentationen gab es deutlich mehr als einstellig und zahlreiche weitere Bekundungen. Du hast da also anscheinend sehr schlecht mitverfolgt.

Ich walze das aber nicht erneut aus. Es ist nämlich immer noch der selbe Sachstand.

Einfach machen-fertig.

 

Einfach machen es sich diejenigen, die nicht einen einzigen Beleg vorlegen können, anderslautende Belege negieren und mit einer starken Prise Rechthabenwollens überversorgt sind.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo schiiter

 

ich habe mehrere Schreiben vom Innenministerium NRW, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 NICHT in die Gelbe WBK eingetragen werden. Die Begründung: weil sie im Klaiber 12 sind. In einer Fußnote wird darauf hingewiesen, dass dies nur für Vorderschaftrepetierer gilt.

 

Steven

Du hast aber keinen ablehnenden Bescheid, richtig? Stattdessen also wertlose Schreiben. Das kommt leider ab und an mal vor und NRW scheint da führend zu sein.
Dann wäre der Klageweg offen.
Ergebnis wird dann vorraussichtlich wie bei den anderen Behörden sein: Eintrag.

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vor 23 Minuten schrieb schiiter:

Du hast richtig bemerkt, das auch dir niemand bekannt ist

Doch sind mir. Mehrere. Genauso wie einige, bei denen der Eintrag funktioniert hat. Teilweise im gleichen Bundesland aber in verschiedenen Kreisen mit unterschiedlichem Ergebnis.

Ich werde aber nicht fremderleute Schriftverkehr veröffentlichen.

 

vor 23 Minuten schrieb schiiter:

Einfach machen es sich diejenigen, die nicht einen einzigen Beleg vorlegen können

Komisch.

vor 23 Minuten schrieb schiiter:

und zahlreiche weitere Bekundungen.

Wenn es Deinen Stanpunkt bestätigt reichen Behauptungen ohne Beleg doch scheinbar auch aus.

Vorgelegten Schriftstücke wird dann einfach die Relevanz abgesprochen.

 

vor 27 Minuten schrieb schiiter:

Fotodokumentationen gab es deutlich mehr als einstellig (...) Du hast da also anscheinend sehr schlecht mitverfolgt.

Würde ich Dich fragen, ob Du diese Aussage belegen kannst, würdest Du antworten, dass ich selber danach suchen soll, richtig?

vor 24 Minuten schrieb schiiter:

anderslautende Belege negieren

Die eben Einzelfallentscheidungen einzelner Waffenbehörden sind, während es andere Waffenbehörden und ganze Bundesländer anders handhaben.

 

vor 25 Minuten schrieb schiiter:

und mit einer starken Prise Rechthabenwollens überversorgt sind.

Sagt der, der die Glaubwürdigkeit von Schriftsätzes und Aussagen danach aussucht, ob sie in sein Konzept passen. :closedeyes:

 

Aber Du kannst gerne weiter der Meinung sein, dass das ja überall problemlos geht, weil so rechtens.

Die Realität sieht halt etwas anders aus. Ich bin ja wahrlich nicht oft mit steven einer Meinung, aber selbst er und ich sehen das ähnlich.

Insofern erwähne ich das auch nicht für Dich und als Diskussion mit Dir, sondern für Dritte, die das hier lesen.

Wem sie glauben, bleibt ja jedem selbst überlassen.

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  • 2 Jahre später...

Hallo liebe Comunety,

ich bin beim Suchen auf euer Forum gestoßen.

Meine Frage wäre, darf ich eine Magnethalterung für Kurzwaffen einfach besitzen oder ist das schon Verboten?

Ich weiss das Laserpointer mit Halterung verboten sind.

Bin kein Jäger, und hab keinen Waffenschein aber ich bin Cosplayer ( authentische Kostüme) und würde gern meine nicht-schußfähige Waffe über eine Magnethalterung an meinem Kostüm befestigen.(bastle mir den  Robocop aus dem Film)

 

Diese Halterungen mit Magnet kann man bei Aliexpress bestellen, ich will aber keinen Ärger beim Zoll erleben wenn ich so etwas bestellen würde.

 

vielleicht weiß jemand von euch etwas darüber.
 

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Du meinst du willst eine Art Holster für eine Waffe auf Basis eines Magneten nutzen?
Kein Problem.

 

Schwieriger wirds dann im Bereich der Anscheinswaffen.

Da solltest du dich auch auf jeden Fall einlesen.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/anscheinswaffen/

Nicht ganz einfach, bei einer Verkleidung/Darstellung und separat davon

Bearbeitet von Gast
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