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IGNORED

Voreintrag während Erwerbsstreckung


onkelfelix

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Ich war gestern bei meiner zuständigen Behörde um einen Repetierer, den ich am 08.12.17 erworben habe, einzutragen. Dies war auch problemlos auf meine "gelbe" Wbk möglich.
Dann wollte ich eine eine Woche zuvor erhaltene Befürwortung für einen Voreintrag in meine "grüne" Wbk nutzen. Der Voreintrag wurde mir verweigert, mit der Begründung, dass ich mich ja jetzt im Erwerbsstreckungsgebot befinde.
Die Behörde will nur Befürwortungen eintragen, wenn z.Z. keine Erwerbsstreckung besteht.
Die Behörde beruft sich darauf, dass Sie mir ja die Erlaubnis zum Erwerb erteilen würde und ich dann das Kontingent (2 Waffen pro 6 Monate) überschreiten könnte.

Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt? Wie seid ihr vorgegangen?
Kann sich die Behörde auf die Erwerbsstreckung berufen? Ich habe schriftlich, dass meine mein Sachbearbeiter und seine Kollegen das Gesetz so auslegen.
Gibt es da Auslegungssachen bzw. Ermessensspielraum?


Bitte keine Angaben zu: meine Behörde handhabt das so und so.
 

Bearbeitet von onkelfelix
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Der Repetierer war schon die zweite Waffe.

Aber nur ein Voreintrag berechtigt mich zwar innerhalb eines Jahres zum Erwerb aber die 2/6er Regel muss ich ja trotzdem beachten. Dies traut mir die Behörde anscheinend nur bei der "gelben" Wbk zu.


In den vergangenen Jahren wurden mir Voreinträge gestattet, obwohl ich in der Erwerbsstreckung war.

Bearbeitet von onkelfelix
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Ich hatte kürzlich mit dem Stellvertreter meines SB auch eine kurze Diskussion, weil ich zwei Bedürfnisse mit dabei hatte und mir zwei Voreinträge holen wollte, aber mich innerhalb des Erwerbstreckungsgebot befand. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich eigenverantwortlich bin und die Termine durchaus auf dem Schirm habe, weil ja auch ein Kauf auf die gelbe WBK jederzeit möglich ist.

Er hat in den Akten vermerkt, dass er mich auf die Termine hingewiesen hat und mir meine zwei Voreinträge gemacht. Hätte er dies verweigert, hätte ich mir das schriftlich geben lassen und gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Ich wäre natürlcih sehr gespannt gewesen, wie er die Verweigerung begründet hätte.

 

Also in Deinem Fall, lass es Dir schriftlich geben und gehe entsprechend dagegen vor.

Bearbeitet von BenelliM3
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Mein SB hat mir, zwei Monate bevor ich wieder kaufen durfte, zwei neue Voreinträge geschrieben.

 

Hab dann gesagt das die bestellten Waffen schon beim Händler liegen ich aber noch zwei Monate mit dem Neuerwerb warte wegen 2/6.

 

Er meinte nur:"Wenn die schon beim Händler liegen dann geh die kaufen meen Jung."

 

Habe am selben Tag beide Waffen erworben und eintragen lassen.

 

 

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Mein SB trägt mir auch 10 Voreinträge gleichzeitig ein, kein Thema. Er kassiert ja Gebühren dafür. Daß ich diese nicht alle nutzen kann ist mein Problem, und ich muß mich auch drum kümmern daß ich 2/6 nicht überschreite. Abgelaufene Einträge können natürlich nicht verlängert werden und müssen wie neue Voreinträge komplett neu beantragt werden.

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Das Gebot sagt ja nur aus, dass man nicht erwerben darf. Es schreibt nicht vor, dass man keine Voreinträge haben darf. Es gibt durchaus Behörden, die einem Schützen 4 Voreinträge in die grüne WBK eintragen.

In der Regel weist der SB auf die Rechtslage hin.

Aber am Ende ist der Schütze für das Einhalten selbst verantwortlich. Wie hier schon gesagt, er könnte ja jeder Zeit auf gelb kaufen.

Dann bekommt er eben ein Ordnungswidrigsverfahren wenn er das tut.

Ich denke für das Geld kann man besser Munition kaufen.

Leider muss man aber feststellen, dass die Behörden hier nicht einheitlich arbeiten. Hier ist leider auch das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift sehr schwammig

 

DVC

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vor 29 Minuten schrieb onkelfelix:

Das das Gesetz und die Vwv schwammig ist,

in diesem Punkt ist weder das Gesetz noch die VwV schwammig.

 

ein Voreintrag hat mit dem Erwerbsstreckungsgebot GARNIX zu tun. auf die gelbe WBK (also Dauererwerbserlaubnis vorbehaltlich 2/6) wurde ja schon hingewiesen. ein Voreintrag ist diesbezüglich nix anderes!

 

der Antragsteller/Waffenerwerber hat sachkundig zu sein, d.h. 2/6 zu kennen - und zu befolgen! - sonst gibts Ärger. alles Weitere kann der Behörde schnurzpiepegal sein.

 

wer sich einen Voreintrag innerhalb der Frist der Erwerbsstreckung ausstellen lässt ist selbst schuld, aber nur dahingehend, dass er sich den Erwerbszeitraum auf den Voreintrag (12 Monate) selbst beschränkt, aber auch das hat die Behörde nicht zu interessieren. der Antragsteller ist sachkundig und sich dessen voll bewusst!

auch ist von der Behörde (wie von Fyodor beschrieben) nicht zu beanstanden, sich 10 Voreinträge ausstellen zu lassen, selbst wenn davon idR nur max. 4 zum Tragen kommen.

 

 

Bearbeitet von alzi
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Die Antwort der Behörde auf meine Anfrage(n):

 

 

Zum Thema Voreintrag/ Erwerbsstreckungsgebot:

 

Gem. § 10 Abs. 1 WaffG bedarf der Erwerb einer Schusswaffe einer vorherigen Erwerbserlaubnis. Diese gilt ab Erteilung für die Dauer eines Jahres. § 14 Abs. 2 regelt darüber hinaus, dass Sportschützen in der Regel nur zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erwerben dürfen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass Sie dieses Kontingent an erworbenen Waffen im letzten Halbjahr erreicht haben, dürfen Sie momentan keine weitere Waffe erwerben. Dementsprechend erhalten Sie von meiner Behörde vor Ablauf der 6-Monate-Frist auch keine weitere Erwerbserlaubnis.

 

Ihrer Argumentation, dass ich Ihnen die Erlaubnis auch vorher erteilen könne und es dann in Ihrer Verantwortung liegt, das Erwerbsstreckungsgebot einzuhalten, kann ich daher leider nicht folgen. Wenn es Ihnen gesetzlich nicht erlaubt ist eine weitere Waffe zu erwerben, kann ich Ihnen auch keine Erlaubnis zum Erwerb erteilen, die ab sofort Gültigkeit besitzen würde. Mit anderen Worten: Hätte ich Ihnen heute den Voreintrag in der WBK vermerkt, hätte ich Ihnen eine unrechtmäßige Erlaubnis erteilt, nämlich die, dass Sie ab sofort eine Waffe erwerben dürfen, obwohl Ihnen das momentan nicht gestattet ist.

 

Sicher haben Sie Recht, dass eine vergleichbare Überprüfung des Gebotes bei der gelben WBK ausbleibt, da diese einige Privilegien mit sich bringt, die vom Gesetzgeber eingeräumt wurden (Waffen- und Munitionserwerb ohne Voreintrag), jedoch stellt dies für meine Behörde keinesfalls eine Berechtigung dar, von nun an (Erwerbs-)Erlaubnisse zu erteilen, die den geltenden Vorschriften widersprechen.

 

Bearbeitet von onkelfelix
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vor 58 Minuten schrieb onkelfelix:

Sicher haben Sie Recht, dass eine vergleichbare Überprüfung des Gebotes bei der gelben WBK ausbleibt, da diese einige Privilegien mit sich bringt, die vom Gesetzgeber eingeräumt wurden (Waffen- und Munitionserwerb ohne Voreintrag), jedoch stellt dies für meine Behörde keinesfalls eine Berechtigung dar, von nun an (Erwerbs-)Erlaubnisse zu erteilen, die den geltenden Vorschriften widersprechen.

so ein Schwachsinn! JEDE Erwerbsbrechtigung für einen Sportschützen hat sich 2/6 unterzuordnen! egal wann und in welcher Form diese erteilt wurde oder wie lange diese gültig sein mag. das ist GESETZ!

 

das Geschwafel ist ohne jede Substanz und auf welche gesetzlichen Regelungen beruft er sich dabei? auf KEINE! und warum? weil er sich die nur denkt......"für meine Behörde"?...ja ne is klar...... "den gesetzlichen Vorschriften widersprechen"? nein, im Gegenteil, es würde diesen ausdrücklich entsprechen!

Bearbeitet von alzi
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Genau aus diesem Grund, würde ich (wäre ich TE) mir hier über die Hilfe eines Rechtsbeistandes den SB aufklären lassen. Wenn onkelfelix im BDS ist, kostet ihn das wahrscheinlich noch nicht mal was. Wenn er im DSB ist und die 10€ pro Jahr für die RSV für Sportschützen investiert, dann auch nicht.

 

Bearbeitet von BenelliM3
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Dein SB hat kein Recht dazu, dir den Voreintrag zu verweigern, wie schon einige schrieben. Ich würde mir das nicht gefallen lassen und ggfs einen Anwalt nehmen. Wer weiß, auf was er und seine Kollegen als nächstes kommen? "Wehret den Anfängen". Der braucht einen Schuss vor den Bug.

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Mein SB ist da entspannt.

Hatte zuletzt 2 Voreinträge machen lassen innerhalb der Erwerbsstreckung.

Macht das vorbestellen der Waffen beim Händler einfacher und ist natürlich kostengünstiger.

 

Gemäß SB bin ich selbst für die Einhaltung der 2/6-Regelung verantwortlich, sonst gibts nen Ordnungswidrigkeitsverfahren  :acute:

 

Bearbeitet von GunsRus
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Gerade eben schrieb MP%:
  • KLAGEN,KLAGEN

bis zum Verfassungsgericht dauerts max 7 Jahre........

ICH würde ALLES einklagen....

 

Son Theater für die paar Tage ?

Ihr spinnt


Frank

 

:headbang:

 

Du übersiehst, daß das hier WO ist - also voll von Stammtischstrategen (Prinzip: "also mit mir nicht" oder "...und wenn ich König von Deutschland wäre (verschmitzter Hinweis: Reichsbürger?), ja, DANN würd´s hier aber anders zugehen...")

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Wie vorher geschrieben: wehret den Anfängen.

Den Brüdern zu zeigen, dass man sich keine Rechtsbeugung gefallen lässt, finde ich wichtig und richtig.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb onkelfelix:

 Was ist denn bei der nächsten Befürwortung und noch z.B. 5 Monatige Sperre durch Erwerbsstreckung?

Tipp mit dem Anwalt hast du bekommen. 

 

Mehr gibt's hier nicht. Außer das dir einige erzählen wie toll es bei Ihnen klappt oder lamentieren, was man den besser machen oder doch besser bleiben lassen soll... 

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