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IGNORED

Sportschützen MPU für U25


MrCoopa

Empfohlene Beiträge

vor 10 Stunden schrieb MrCoopa:

Ich weiß nicht warum ich wenn ich Sportschütze sein will einen Jagdschein brauche. ...Selbst wenn diese MPU 200€ kostet, kann ich 10 mal durchfallen bis ich mit dem Jagdschein günstiger komme:rofl:

Na dann laß es bleiben.

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Du verstehst da was nicht

es geht nicht nur um den Waffenerwerb,

es geht um das über den Tellerand hinausschauen, und das was sich daraus evtl entwickelt.

Ich habe als Sportschütze angefangen

habe dann den Jagdschein gemacht ( weil ich es früher nicht besser wußte )

und jetzt den Falknerschein hinterher - und das obwohl ich im Moment garkeinen Greifvogel halten möchte

aber es werden einem sehr viele interessante Dinge erklärt und man findet plötzlich Sachen interessant über die man vorher noch

nichteinmal nachgedacht hat

 

Frank

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Teile und herrsche!

Um keine einheitliche Lobbyfront zu bekommen und weil in den 70ern auch noch viele Abgeordnete Jäger waren, wurden die LWB quasi in zwei Gruppen geteilt.

  • Die bösen Sportschützen, denen verboten wird, was geht, sowie zur "MPU" müssen und
  • die guten Jäger, die bei den LW praktisch erwerben dürfen, was sie wollen, und bez. Geistiger Reife außer jeden Zweifel stehen

Mit der Zeit wurden und werden natürlich auch die Jäger salamisiert. Aber das Teilen funktioniert - selbst in den Gruppen:

  • gute olympische Disziplinen ohne "MPU" vs. böse Großkaliber-Junkies mit zweifelhafter Reife,
  • gute, traditionsbewahrende Gesellschaftsjäger mit kombinierten Waffen und holzgeschäfteten Zylinderverschlussrepetierern vs. böse HA-, VR- und UHR-benutzende Schlächter,
  • ...

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Ich finde es auch lächerlich, da es die gleiche Person bleibt, egal welchen Schein sie macht. Das der unreife, 18 jährige Jäger Waffen besitzt und im Revier führt, ist kein Problem, will er aber Sportschütze mit 21 sein, ist er zu unreif für GK Waffen und wird zum Idiotentest geschickt. 

Das ist einfach typisch deutsch, da kann man nix machen, man muss sich halt damit arrangieren...

Bearbeitet von MrCoopa
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vor 2017

Anforderung Ordnungsamt: lt Renten dings, sind sie ( alles ausdenken was geg staatstreue Diener u LWB steht )

Gesundheitsamt: machen wir nicht

Tüv: U25 um 200 Euro

Tüv: über25 ? machen wir nicht, nicht qualifiziert, unsicher ob ... tralala

 

2017

Gesundheitsamt: machen wir nicht

Tüv: U25 um 200 Euro

Tüv: über 25 und zig Jahre Dienste, nach Verleumdung durch Rentenpsychologin, bis 600 Euro

Achtung: wurde möglicherweise erweitert um langjährige Dienstwaffenträger, Reservisten extra zu drangsalieren

Achtung: Dieser Gedankengang kann als Verschwörung ausgelegt werden

 

Nachfrage bei Amt, Auswahl derer Vorschläge:

Daraus nach eigener Recherche: je nach Anforderung, auf jeden Fall unter 400 Euro

getan, durch die Mangel, mündliches Ergebnis sofort, schriftlich erfolgt, SB reagiert sofort positiv FÜR LWB

Bearbeitet von Doc-Psycho
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@MrCoopa

 

Inhaltlich ist es lächerlich. Du könntest mit JJ die Schränke voll haben, müsstest aber trotzdem den §6 Abs. 3 machen, wenn Du mit einem entsprechenden §14er-Bedürfnis ankämst. :mega_shok: Worum es geht, ist die Wirkung. Es ist möglichst den Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren. Das ist das Ziel unseres Waffenrechts und das macht es gerade auch mit inhaltlichen Unsinn und scheinbar willkürlichen Regeln sehr wirksam. So ist ja für den illegalen Besitz einer FN Baby in 6,35 mm Browning auch eine höhere Strafe vorgesehen als für den illegalen Besitz eines S&W M500 *). :bad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

 

*)Der 500er ist kein Automat, die Baby aber schon.

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Am ‎13‎.‎12‎.‎2017 um 14:55 schrieb Doc-Psycho:

vor 2017

Anforderung Ordnungsamt: lt Renten dings, sind sie ( alles ausdenken was geg staatstreue Diener u LWB steht )

Gesundheitsamt: machen wir nicht

2017

Gesundheitsamt: machen wir nicht

 

Hinweis auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV. Dort sind die Amtsärzte explizit aufgeführt und MÜSSEN deshalb auch die Gutachten erstellen. Spätestens wenn man damit droht, dass man einen förmlichen Ablehnungsbescheid haben möchte und gegen den mit Rechtsmitteln vorgeht, dürften die ganz rasch einlenken...

 

Ein guter Grund, sich dort vorzustellen ist meines Erachtens - neben den geringeren Kosten - das Hausarztverbot (nicht innerhalb der letzten fünf Jahre von dort bereits behandelt).

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Hinweis auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV. Dort sind die Amtsärzte explizit aufgeführt und MÜSSEN deshalb auch die Gutachten erstellen. Spätestens wenn man damit droht, dass man einen förmlichen Ablehnungsbescheid haben möchte und gegen den mit Rechtsmitteln vorgeht, dürften die ganz rasch einlenken...

Danke für den Hinweis. Das mit den Rechtsmitteln ist so eine Sache, aber zumindest kann man darauf verweisen und sich nicht so schnell abwimmeln lassen.

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SB, danke für Hinweis § 4

Ich meine, es kamen drei mal Verschärfungen von einem Rentenpsychologen, drei Mal wurde mit Fakten ( Schriftbeweise, Einsatz für Deutschland, Befölkerung, Behinderte, Festnahmen bei Nothilfe, Waffenhandhabung im In und Ausland, blitzsaubere Dienstakte ) widerlegt. Diese wurden allesamt negiert und gewünschte Aktenlage geschaffen. Erst ein mehrseitiges Pamphlet von Spezial Gutachter Neurologe, forensischer Gerichtsberater ) in dem haarklein dargestellt wurde, dass diese " Ärzte " fachlich gar nicht in der Lage waren ( wären, selbst wenn sie sich anstrengen wollten ) den " Deliquenten ehem Einsatzkraft "  zu beurteilen.

Der Gutachter fragte mehrfach nach, ob es stimme, dass die vorliegende Lebensleistung der gesammten Familie, gedient, Vater freiwillige Feuerwehr mit Ehrenurkunde, also Dienst ca 80 J für Deu nicht ausreiche. Der Reservistenverband hielt sich bedeckt.

Diese Akte und Schriftverkehr läge vor und wäre für Interesse einer Fachzeitschrift bereit

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Am 13.12.2017 um 11:37 schrieb Mausebaer:

Teile und herrsche!

Um keine einheitliche Lobbyfront zu bekommen und weil in den 70ern auch noch viele Abgeordnete Jäger waren, wurden die LWB quasi in zwei Gruppen geteilt.

  • Die bösen Sportschützen, denen verboten wird, was geht, sowie zur "MPU" müssen und
  • die guten Jäger, die bei den LW praktisch erwerben dürfen, was sie wollen, und bez. Geistiger Reife außer jeden Zweifel stehen

Mit der Zeit wurden und werden natürlich auch die Jäger salamisiert. Aber das Teilen funktioniert - selbst in den Gruppen:

  • gute olympische Disziplinen ohne "MPU" vs. böse Großkaliber-Junkies mit zweifelhafter Reife,
  • gute, traditionsbewahrende Gesellschaftsjäger mit kombinierten Waffen und holzgeschäfteten Zylinderverschlussrepetierern vs. böse HA-, VR- und UHR-benutzende Schlächter,
  • ...

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Das traurige ist eigentlich, dass es die Betroffenen sind, die sich selber in Lagern aufteilen.

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  • 4 Wochen später...

Servus zusammen!

 

Mittlerweile hab ich, nach einigem Umschauen, einen netten Verein gefunden, der recht gut zu meinen Interessen passt und in dem nette Leute unterwegs sind. Auswahl an Verbänden habe ich hier DSB und BDMP. Das GK Schießen wird auch bei jungen Neulingen "toleriert", auch wenn ein paar alte Hasen meinen, das die LP danach SP der einzig richtige Weg zum Schießen lernen ist.

 

Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist, das Gutachten direkt zu machen nach dem Motto: Was man hat das hat man?

Oder ist es besser, wenn man dazu schon ein paar Monate im Verein schießt?

Würde mich freuen zu wissen, wie es die anderen Neulinge gemacht haben. 

 

LG

MrCoopa

 

 

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Meine Behörde setzte damals voraus, dass die Waffen-MPU bei Waffenantragsstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Insofern vllt. mal eine kurze Rückmeldung beim Sachbearbeiter diesbezüglich einfordern.

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  • 4 Wochen später...
Am 8.1.2018 um 19:33 schrieb renado:

Meine Behörde setzte damals voraus, dass die Waffen-MPU bei Waffenantragsstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Insofern vllt. mal eine kurze Rückmeldung beim Sachbearbeiter diesbezüglich einfordern.

Habe ich gemacht, bei mir ist sie unbegrenzt gültig.

Werde also beim TÜV anrufen und einen Termin machen. 

Falls ich, als geistig gesunder, normaler Bürger der die Polizei nur sehen kennt, aufgrund irgendwelcher Launen oder Ansichten des Gutachters durchfalle, gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das es die Behörde mitbekommt? 

Laut §4 Abs. 3 AWaffV muss die Begutachtung nur in Fällen gemeldet werden, wenn die Behörde die Untersuchung angeordnet hat, wegen Eignungsbedenken. Oder sehe ich da was falsch. 

Ist wahrscheinlich egal, weil ich höchst wahrscheinlich einfach durchkomme, aber ich wüsste halt gerne was es für Möglichkeiten gibt. Nicht das das Hobby endet bevor es richtig angefangen hat. 

 

Liebe Grüße

MrCoopa 

Bearbeitet von MrCoopa
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Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG darfst Du soviele und solange Du willst über Dich machen lassen. :AZZANGEL:

 

Aus persönlichen Interesse sähe ich gerne mal ein abschlägiges Abs. 3-Gutachten. Faktisch kann ich mir gar nicht vorstellen, wie ein solches möglich sein soll, ohne falsch zu sein. :huh: Schließlich geht es nur darum,

  • ob Deine geistige Reife ausreiche,
  • dass Du auch andere Feuerwaffen als z.B. traditionelle Mordflinten der sizilianischen Mafia und halbautomatische Pistolen von der Art, mit der der Mossad einst jene Hinterleute des Olympiaattentats tötete, die er nicht mit Sprengfallen tötete, wie z.B. ein über 100 Jhare altes ehemaliges Infanteriegewehr oder den Nachbau  eines über 150 Jahre alten Repetiergewehrs für KW-Patronen
  • ein paar Jahre früher besitzen darfst, als Du es ohne Gutachten ohnehin dürftest. :teu38:

So eine Bedingung, dass das Abs. 3-Gutachten nicht älter als z.B. 6 Monate sein dürfe, bei der Beantragung der betreffenden WBK, kann ich mit gut vorstellen, ist aber logisch völlig sinnlos. Schließlich würde sich Deine geistige Reife nicht zurückentwickeln, ohne dass Du ein § 6 Abs. 1  Fall wärst. ;)

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Ja, würde ich auch so sehen. Werde den Test einfach machen und sehen was passiert. 

Ich habe mit einigen aus dem Verein gesprochen, die sagten so was hätte es dort noch nicht gegeben und es wäre eine Ausnahme, ähnlich dem KK schießen unter 14.

Auch wurde von erfolgreiche Teilnahme an Meisterschaften gesprochen, wann die Ausnahme zum Tragen käme. 

Deswegen habe ich da auch aufgehört solche Fragen zu stellen, da dort in diesem Thema nur Falschinformationen zu bekommen sind. 

Zum Glück gibt es ja dieses Forum. 

 

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Eigentlich wirklich traurig. Auch ich dachte vor vielen Jahren, geh einfach in einen Verein schnuppern, schau wo du dich wohlfühlst und die Jungs werden dir bestimmt schon alles erklären wie das abläuft. Pustekuchen. Da wird am Stammtisch so viel gefährliches Unwissen verbreitet, dass man jedem Neuling nur dazu raten kann sich möglichst selbst  waffensachkundig zu machen und zwar durch Fachliteratur bzw. optimalerweise durch eine gute Waffensachkundelehrgang + Prüfung. Alternativ bei spezifischeren Fragen sich hier auf WO melden. Vor allem sollte man als Neuling einen großen Bogen um Vereinsdinosaurier machen, die glauben sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Das sind mit die schlimmsten Märchenschwätzer überhaupt

 

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vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:

So eine Bedingung, dass das Abs. 3-Gutachten nicht älter als z.B. 6 Monate sein dürfe, bei der Beantragung der betreffenden WBK, kann ich mit gut vorstellen, ist aber logisch völlig sinnlos. Schließlich würde sich Deine geistige Reife nicht zurückentwickeln, ohne dass Du ein § 6 Abs. 1  Fall wärst. ;)

 

Das ist der eigentliche Witz bei der Sache. Aber über die Unsinnigkeit dieser Waffen-MPU sind sich doch selbst die Psychologen einig. Die Aufträge nehmen sie trotzdem gerne, da sehr leicht und schnell verdientes Extrataschengeld.

Bearbeitet von Gast
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Was sagt man eigentlich auf die Frage, warum man großkalibrige Waffen schießen will. Intuitiv und wahr wäre: Weil's mir Spaß macht und ich die Kohle dafür hab.

Aber das kann nicht die "richtige" Antwort sein. 

Wie habt ihr argumentiert?

Bearbeitet von MrCoopa
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Am 13.12.2017 um 15:01 schrieb Mausebaer:

Inhaltlich ist es lächerlich. Du könntest mit JJ die Schränke voll haben, müsstest aber trotzdem den §6 Abs. 3 machen, wenn Du mit einem entsprechenden §14er-Bedürfnis ankämst. :mega_shok:

Da sagt die WaffVwV aber etwas anderes!

 

" Auf einen Jäger, für den § 6 Absatz 3 gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 nicht gilt, ist § 6 Absatz 3 auch dann nicht anzuwenden, wenn er eine entsprechende Schusswaffe in anderer Eigenschaft

(z. B. als Sportschütze) erwerben will, da die persönliche Eignung einer Person insoweit nur einheitlich beurteilt werden kann."

 

 

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vor 17 Minuten schrieb MrCoopa:

Was sagt man eigentlich auf die Frage, warum man großkalibrige Waffen schießen will. Intuitiv und wahr wäre: Weil's mir Spaß macht und ich die Kohle dafür hab.

Aber das kann nicht die "richtige" Antwort sein. 

Wie habt ihr argumentiert?

 

Du möchtest als Sportschütze entsprechende (nichtolympische) Disziplinen schießen. Fertig.

Deine Intention verrät, dass du dich evtl. doch besser innerlich vorbereitest und dir vorher genau überlegst, was du da ankreuzt oder sagst.

Wenn man einen gesunden Menschenverstand mitbringt, dann wird man schnell feststellen, dass die Fragen, die da gestellt werden, recht selbstentlarvend sind.

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vor 19 Minuten schrieb renado:

Wenn man einen gesunden Menschenverstand mitbringt, dann wird man schnell feststellen, dass die Fragen, die da gestellt werden, recht selbstentlarvend sind.

Ich musste seinerzeit zur MPU um mit knapp über 17 den PKW Führerschein zu machen.

Hatte damals schon FS für 125er Moped. Der Psychologe hat mich u.a. gefragt, ob ich mitm Moped der Schreck der alten Tanten in meiner Straße bin....

Keine Ahnung, ob das schonmal jemand bejaht hat...

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vor 10 Stunden schrieb renado:

Du möchtest als Sportschütze entsprechende (nichtolympische) Disziplinen schießen. Fertig.

Deine Intention verrät, dass du dich evtl. doch besser innerlich vorbereitest und dir vorher genau überlegst, was du da ankreuzt oder sagst.

Hast du das damals als Begründung angegeben? Ich hätte gedacht, das der da irgendwas tiefgründiges Wissen will.

 

Nun ja ich hab so was noch nie gemacht. Ich will halt nicht das es an so simplen Sachen scheitert.

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