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IGNORED

Sportschützen MPU für U25


MrCoopa

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Servus, 

 

da ich mich im Moment mit den Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe auseinandersetze, weiß ich, dass Sportschützen ab 21 Jahren bis 25 Jahren ein Fachpsychologisches Gutachten erstellen lassen müssen, wenn sie eine GK Waffe erwerben wollen. 

Ich weiß, es klingt erstmal komisch, das sich ein Anfänger über so etwas schon Gedanken macht, aber die persönliche Eignung gerade unter 25 ist halt DIE Vorraussetzung für einen späteren Erwerb.

 

Bei wem wird das Gutachten normalerweise gemacht?

Macht das auch das Gesundheitsamt, oder muss man da wirklich zum TÜV? 

Hat jemand irgendwo gute Erfahrungen?

Wäre cool, wenn ein GK Schütze unter 25 seine Erfahrungen mal schildern kann.

 

Danke schonmal.

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Ich hab das ganze vor gut einem Jahr gemacht.

 

Ich war beim TÜV hier, nannte sich "TÜV Life Service" also die die auch die MPUs machen. (Wurde mir von meinem SB empfohlen)

Lief eigentlich recht gut, hatte nen Termin gemacht, kam rein, hab gezahlt und bin direkt an den Computer geschickt worden.

Machst diese 200 Multiple-Choice Fragen, "wie fühlen sie sich wenn xyz", "was machen sie wenn xyz", "sind sie leicht reizbar", "sehen sie Gewalt als Lösung", etc. Sollten die selben Fragen sein wie bei der MPU, sollte man also auch im Internet finden.

Danach wurde ich erstmal wieder ins Wartezimmer gesteckt, ging dann zum persönlichen Gespräch. Der Herr hatte dann die Ergebnisse des Tests, hat noch ein paar Fragen wiederholt, wo man dann besser antworten konnte weil man es eben in eigenen Worten beantworten konnte und nicht nur "ja, nein, weiß nicht". Dann noch n kurzes Gespräch warum ich das ganze eigentlich will und so weiter, das Gespräch hat insgesamt vielleicht 30 minuten gedauert.

 

Schriftliches Gutachten in doppelter Ausführung dann nach ca 3 Wochen im Briefkasten, hab ich dann direkt mit dem WBK-Erstantrag abgegeben.

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Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde dann wenn's konkreter wird werde ich mal schauen wo ich an so'n Gutachten am besten rankomme. Hab halt gehört beim Gesundheitsamt soll's auch machbar sein, wäre direkt am Ort. 

Oder halt zum Psycho Doc mal sehen. 

vor 16 Minuten schrieb alzi:

pssssssssst......... auch dieses Forum hat eine Suchfunktion ;) ....für den Anfang bestimmt nicht verkehrt.....

Hab jetzt auch was gefunden. Wenn man MPU oder so was eingibt kommen immer nur die Alkoholfahrten, nicht das Gutachten nach §6 Abs. 3.

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vor 33 Minuten schrieb Gunny Highway:

Frag erstmal auf dem Gesundheitsamt nach. Die TÜV Gutachten können schnell ein paar hundert Euro kosten. Das Geld ist anderswo besser aufgehoben - Tresor, Sachkunde, Munition,... 

 

 

Ja, hab ich auch schon gelesen, zur Not müsste man halt in den sauren Apfel beißen. 

Beim Gesundheitsamt hab ich sogar irgendwas von 15€ gelesen...wäre natürlich ein schnapper. :grin:

Bearbeitet von MrCoopa
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vor 5 Stunden schrieb MrCoopa:

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde dann wenn's konkreter wird werde ich mal schauen wo ich an so'n Gutachten am besten rankomme. Hab halt gehört beim Gesundheitsamt soll's auch machbar sein, wäre direkt am Ort. 

Oder halt zum Psycho Doc mal sehen. 

Hab jetzt auch was gefunden. Wenn man MPU oder so was eingibt kommen immer nur die Alkoholfahrten, nicht das Gutachten nach §6 Abs. 3.

Wer begutachten darf steht in §4 AWaffV. I.d.R. sind die Verkehrspsychologischen Prüfungstellen am preisgünstigsten.

Weil etwas von einem "Test" geschrieben wurde, der jedoch nirgends konkretisiert wurde und sich lediglich in der Gesetzesbegründung auf Österreich bezogen wurde, wo der MMPI gemacht wird, ist heute bei § 6 Abs. 3 WaffG praktisch immer irgendein Persönlichkeitstest dabei. Dieses ist jedoch irrelevant, da das einzige Entscheidungskriterium die "geistige Reife" zu sein hat. Zum Test gibt es dann noch ein persönliches Gespräch, das z.T. auch Züge eines teilstrukturierten Interviews haben kann.

 

Bis Heute habe ich kein Gutachten zu § 6 Abs. 3 WaffG gesehen, das "richtig" gewesen wäre. Üblicherweise gehen die immer viel zu weit in ihrer Aussage. Aber ich habe auch noch kein ablehnendes Gutachten hierzu gefunden.

 

Naja, mal ehrlich, wie sollte man in einem Gutachten auch sinnvoll und wissenschaftlich begründen, warum jemand zwar traditionelle Mordflinten der sizilianischen Mafia und halbautomatische Pistolen der Art, wie sie z.B. der Mossad zum Tötem derjenigen Hinterleute des Olympiaattentats, die er nicht mit Sprengfallen tötete, benutzte, besitzen darf, aber wegen ungenügender geistiger Reife noch ein paar Jahre warten muss, bis er oder sie ein hundertjahrealtes, ehemaliges Infanteriegewehr oder den Nachbau eines Gewehres aus den USA von 1866 zum sportlichen Schießen besitzen darf? :gaga:

 

Falls jemand ablehnende Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG kennt, nur her damit! Da treibt mich meine fachliche Neugier. :dirol:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

Mein Tip als Plan B: Jagdschein!

Ich weiß nicht warum ich wenn ich Sportschütze sein will einen Jagdschein brauche. Wie im anderen Thread schon beschrieben, weiß ich ungefähr was da auf einen zukommt.

Selbst wenn diese MPU 200€ kostet, kann ich 10 mal durchfallen bis ich mit dem Jagdschein günstiger komme:rofl:

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vor 24 Minuten schrieb VP70Z:

TÜV - sitzt der junge Sportschütze dort dann zusammen mit den Suffköppen und den angehenden Taxlern aus allen bunten Ländern?:00000733:

...

Wo sollte da der Nutzen sein? :huh:

Höchsten, wenn es irgendwo noch einen "Rechnerraum" gäbe, um mal eben die rechnerstützte Variante des hier sinnfreien Persönlichkeitstests durchzuharken. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 2 Stunden schrieb MrCoopa:

Ich weiß nicht warum ich wenn ich Sportschütze sein will einen Jagdschein brauche. Wie im anderen Thread schon beschrieben, weiß ich ungefähr was da auf einen zukommt.

Selbst wenn diese MPU 200€ kostet, kann ich 10 mal durchfallen bis ich mit dem Jagdschein günstiger komme:rofl:

Stimmt! Man könnte ja etwas interessantes lernen beim Jagdscheinkurs. Pfui deibel :D

 

 

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Darum geht's nicht. Ich lerne ja auch nicht Eishockey spielen, nur weil ich Schlittschuh laufen will. 

 

Jagdschein ist eine gute Sache für Leute, die später auch als Schütze zur Jagd gehen wollen. Als Treiber bin ich jetzt schon ab und an dabei.

 

Auch wenn die bürokratischen Anforderungen an den Sportschützen in einigen Punkten höher sind, sollte man meines Erachtens den Jagdschein nur dann machen wenn man wirklich jagen will.

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vor 28 Minuten schrieb MrCoopa:

Darum geht's nicht. Ich lerne ja auch nicht Eishockey spielen, nur weil ich Schlittschuh laufen will. 

 

Jagdschein ist eine gute Sache für Leute, die später auch als Schütze zur Jagd gehen wollen. Als Treiber bin ich jetzt schon ab und an dabei.

 

Auch wenn die bürokratischen Anforderungen an den Sportschützen in einigen Punkten höher sind, sollte man meines Erachtens den Jagdschein nur dann machen wenn man wirklich jagen will.

 

Mein Tip als Plan B: Jagdschein!

 

Und warum nur den Jagdschein machen wenn man wirklich jagen gehen möchte?

 

Es soll Menschen geben die machen so etwas weil es sie interessiert wie eine Jagd abläuft.

 

Dort bekommt man nicht nur beigebracht wie man ein Tier erlegt sondern auch gleich noch die Anatomie beigebracht, kranke von gesunden Tieren zu unterscheiden, Faune und Flora etc. pp.

Eben ein bisschen über den Tellerrand hinaus gucken als mit Scheuklappen durch die Welt zu gehen.

 

Aber ich kann dich verstehen du willst einfach nur GK schießen. Ist ja auch in Ordnung.

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vor 11 Stunden schrieb Mausebaer:

Die Tests gibt es nicht für lau. Da werden von Wissenschaftsverlagen Entgelte verlangt.

 

Du behauptest die  Verkehrspsychologischen Prüfstellen wären oft am preisgünstigsten. Oft weniger als 100 Euro, manchmal sogar unter 50 Euro beim Gesundheitsamt zu mehreren hundert Euro bei TüV und Co. 

 

Wie kommst du auf den schmalen Ast? 

 

 

 

 

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Lizensentgelte für den Test, den §4 Abs. 5 AWaffV bei Gutachten nach §6 Abs. 3 WaffG explizit fordert. Da nach 6.6 WaffVwV auch die Methodik der Begutachtung zu benennen ist, weiß ich nicht, wie "diese" Gesundheitsämter und Amtsärzte mit "solchen" Gebürensätzen hinkommen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 22 Stunden schrieb Mausebaer:

Weil etwas von einem "Test" geschrieben wurde, der jedoch nirgends konkretisiert wurde und sich lediglich in der Gesetzesbegründung auf Österreich bezogen wurde, wo der MMPI gemacht wird, ist heute bei § 6 Abs. 3 WaffG praktisch immer irgendein Persönlichkeitstest dabei. Dieses ist jedoch irrelevant, da das einzige Entscheidungskriterium die "geistige Reife" zu sein hat. Zum Test gibt es dann noch ein persönliches Gespräch, das z.T. auch Züge eines teilstrukturierten Interviews haben kann.

 

Mausebaer :hi:

Der Gutachter muss sich an die berufsständischen Regeln halten und die für die Fragestellung vorgesehenen Tests (z.B. Wiener Test) durchführen. Wie diese funktionieren und wie der Untersuchte diese absolviert hat, ergibt sich dann detailliert aus dem Gutachten.

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Wobei das Wiener Testsystem jetzt eine ganze Batterie von Einzeltests und auch vorbereteten Testsets ist und m.W. gerade auch auch keinen Test für die geistige Reife Erwachsener beinhaltet. :teu38: Gerade beim Nutzen von Testbatterien wäre eine genauere Dokumentation der tatsächlich genutzten Einzeltests besonders wichtig, so weit man hier überhaupt eine Wichtigkeit annimmt. ;)

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

 

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