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IGNORED

Waffenpflege im Mietshaus


Küstenjunge

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Küstenjunge:

Moisn Leute,

 

danke für die vielen Antworten. Einige wenige ernstgemeinte Ratschläge haben mir geholfen und die anderen waren leider voll daneben . Sorry Leute das ist leider so ...mir kommt es vor als wenn sich Mitglieder zu ernstgemeinten Themen einfach nur äußern weil Sie im Moment gerade nix besseres zu tun haben oder einfach auf sich aufmerksam machen wollen.

Mir hätten wirklich 3-4 Sätze in gezielter Antwort auf meine Frage gereicht....warum also immer abschweifen und alles dramatisieren. ! Mir ging es um den rechtlichen Aspekt und nicht darum welches Reinigungsmittel besser riecht.

Meine Güte, Junge. Wenn du eine dumme Idee ohnehin ausführen willst, warum fragst du denn dann überhaupt? Jetzt jemanden zu raten, lieber in der Wohnung zu reinigen und z.B. das Öl zu wechseln, ist ja nicht off topic... Abgesehen davon ist das eben ein Diskussionsforum, und dass es hier ein bisschen in die Breite geht, gehört eben dazu. Leute gibts...

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vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Die Leute reagieren oft positiver als man denkt. Mein Ort hat eine Reputation als Hochburg von waffenhassenden Spinnern und verbotsgeilen Gemeinderäten. Ich habe aber bisher nur positive Reaktionen bekommen, wenn mich die Nachbarn fragen, zu welchem Zweck ich denn offenbar schwer bepackte Taschen, runde Stahlplatten samt Gestell, auffallend lange Taschen und dergleichen ins Auto verlade...

 

Schon. Aber das sind US-Verhältnisse. In D geht es (selbst wenn auch hier nicht alles so sehr "anti" ist, wie oft empfunden) schon anders zu bei dem Thema.

 

Die USA haben bekanntlich eine andere Vergangenheit und Gegenwart bei dem Thema, und die Leute insgesamt sind (zumindest nach meiner Erfahrung, als ich drüben war) im Vergleich entspannter.

 

Selbst US-"Antis" (meine US-Bekanntschaft ist auch recht waffenbesitz-kritisch) haben wohl meist nicht den Fanatismus ihrer deutschen/mitteleuropäischen Pendants. Den meisten würde wohl ein Bedürfnisprinzip nach europ. Vorbild, vielleicht noch eine Beschränkung auf etwas "gemäßigtere" Waffentypen, vollauf reichen; von einem echten Verbot privaten Waffenbesitzes ist da nicht die Rede.

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Am 7.12.2017 um 11:17 schrieb Iggy:

Ballistol, finde ich, kann man im Vgl. zu WD40 fast schon als Parfüm bezeichnen  - so unterschiedlich können Geschmäcker sein.

Ich vermute Dir gefällt die (frühere) Arzneimittelzulassung welche der Hersteller für einen Teil seines Angebots mal hatte.:grin:

vor 3 Stunden schrieb Küstenjunge:

Mir ging es um den rechtlichen Aspekt

Das lernst Du hoffentlich noch im Sachkundeunterricht. Dann mußt Du hier auch niemand anmeckern.

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vor 38 Minuten schrieb VP70Z:

EBR war schneller. Der Büchsenmachermeister Jung aus Stuttgart soll einem on dit zu Folge damit gegurgelt haben, bei Erkältungen und präventiv. Der hat fast die 100 geschafft.

Er hat aber nicht gesagt, daß er rektal gegurgelt hat. :rofl:

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Am ‎08‎.‎12‎.‎2017 um 12:29 schrieb VP70Z:

Ich vermute Dir gefällt die (frühere) Arzneimittelzulassung welche der Hersteller für einen Teil seines Angebots mal hatte.:grin:

Das lernst Du hoffentlich noch im Sachkundeunterricht. Dann mußt Du hier auch niemand anmeckern.

Hi....

wenn Du meine Frage aufmerksam gelesen hättest... ?! Dann wäre Dir sicherlich aufgefallen das ich schon im Besitz von Waffen bin und somit die Sachkunde eigentlich erledigt sein sollte oder ?? .. ;9

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es wird sehr sehr wahrscheinlich "nur" an der pharmazeutischen Reinheit (nach DAB) der Inhaltsstoffe mangeln, nicht an der prinzipiellen Zusammensetzung.

 

einfache Kosten-Nutzen-Rechnung.......kein Markt  ..... lohnt nicht. kein Bedarf für pharmazeutische Zulassung, weil rechnet sich nicht. dazu wissenschaftlich hochgestochene Geheimniskrämerei zur Ablenkung für Hephaiostos.

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  • 2 Wochen später...

Innerhalb aller Wohn- und Geschäftsräume die dir gehören oder die du gemietet hast, darfst du deine Waffe aus dem Koffer nehmen und sie führen.

Also innerhalb der Wohnung und allen Räumlichkeiten die du mit der Wohnung für dich allein gemietet hast.

Also Flur, Treppenhaus, allgemeine Räumlichkeiten und Grundstück muss die Waffe in den Koffer, in deinem  Keller kannst aber reinigen wie du lustig bist.
Türe schließen schützt vor dummen Fragen.

Ich selbst sitze im Sommer auf dem Balkon, hat auch schon mal einer dumm geschaut, aber es ist ja erlaubt,

so lange ich nicht die Nachbarstochter ins Visier nehme um die Qualität meines ZF zu testen.
 

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vor einer Stunde schrieb IMI:

Nein! :bud:

Doch.
Alle Räumlichkeiten die mr  gehören und nicht von anderen Personen genutzt werden,
bzw. zu denen andere Personen keinen unkontrollierten Zugang haben,darf ich meine Waffe
aus dem Koffer nehmen, und sie erlaubnisfrei führen, im Treppenhaus muss ich sie einschließen.

Laut Gesetzgeber gibt es keinen Transport, sonder nur erlaubnisfreies und erlaubnispflichtiges Führen.
Gibt es extra eine Frage in der Sachkunde, wo die Verbringung vom Wohnhaus zum Schießstand im Koffer

als erlaubnisfreies Führen definiert wird.
Ebenso das Handhaben der Waffe in Privaten oder Geschäftsräumen.


Bin ich auch drüber gestolpert.

 

Bearbeitet von supermeier
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vor 8 Minuten schrieb supermeier:

Laut Gesetzgeber gibt es keinen Transport, sonder nur erlaubnisfreies und erlaubnispflichtiges Führen.

und NICHT-führen!

vor 8 Minuten schrieb supermeier:

Gibt es extra eine Frage in der Sachkunde, wo die Verbringung vom Wohnhaus zum Schießstand im Koffer

als erlaubnisfreies Führen definiert wird.

ja und?

vor 8 Minuten schrieb supermeier:

Ebenso das Handhaben der Waffe in Privaten oder Geschäftsräumen.

das ist waffenrechtlich was ganz anderes!

 

 

 

werde sachkundig! oder lies wenigstens mal selbst nach in den Originalquellen und nicht nur im Sachkundefragenkatalog!

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Nein !

vor 8 Minuten schrieb supermeier:

Doch.

OOOoooHHH.

 

Bleibe bitte bei den WaffG Definitionen. Geführt wird wenn "tatsächliche Gewalt" ausgeübt wird außerhalb von "eigener Wohnung, Geschäftsräumen, eigenem befriedeten Besitztum und Schießstätten".

 

Nur dann muss man a) eine Erlaubnis haben oder b) die Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit (12.3, 1-6 ) erfüllen.

 

Schwierig, aber machbar.

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Es ist keine Frage des darf oder nicht darf. Man kann gemäß gesetzlicher Definition ganz einfach nicht innerhalb seiner eigenen.... führen.
Das geht eben erst außerhalb.

Zitat

4.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


Was man innerhalb der... hat, ist entweder Aufbewahrung oder bestimmte Formen des Umgang (wobei auch die Aufbewahrung...) . Beides kann dann gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform erfolgen ;)

Zitat

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Alles was erlaubnisfrei erfolgen kann, steht dann in §12 WaffG

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

Alles was von deinem vom anerkannten Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt ist, darfst du daheim ebenfalls tun.

Fazit: Führen kann man zu Hause definitionsrechtlich nicht und das bedeutet nicht, dass man deshalb daheim "Führen" dürfte.
Das wird leider in großer Zahl immer wieder verwechselt.
Aufbewahrungspflichten sind genauso zu beachten, wie die Regeln für den Umgang.

Bearbeitet von Gast
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Also unter §12 Absatz 3 ist von Führen die Rede.

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3.
eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
6.
in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.

Also erlaubnisfreies führen.
Wenn ich die Waffe von A nach B trage im Koffer und abgeschlossen übe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus,
wenn ichdie tatsächliche Gewalt über sie ausübe, führe ich sie doch, da im Koffer mit schloss eben erlaubnisfrei?


Genau so wie es in der Sachkunde vermittelt wurde.
Erlaubnispflichtiges Führen wurde unter anderem mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann beschrieben.

Was ist daran jetzt falsch?
Was mache ich denn, wenn ich die Waffe im Holster trage, innerhalb meiner Wohnung?

 
Bearbeitet von supermeier
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vor 21 Minuten schrieb supermeier:

Was ist daran jetzt falsch?
Was mache ich denn, wenn ich die Waffe im Holster trage, innerhalb meiner Wohnung?

Du schleppst Eisen umher.

Waffenrechtlich hast Du Umgang mit Deiner Waffe. Weil: Du bist nah dran und übst die tatsächliche Gewalt darüber aus. Es scheint sich hier um eine Gesetzeslücke zu handeln (Uiuiui...) Sicher ist: Ein Kind oder ein Jugendlicher dürfte diesen Umgang nicht haben (Alleine weil dazu ein Erwerb gehören würde). Es handelt sich aber nicht um "Führen". Dafür, für das "Führen" hat der fürsorgliche Staat die Führerlaubnis eingeführt, die sonst als Waffenschein bekannt ist. Diese Erlaubnis kann für Führsituationen Zielführend sein oder aber fürweg für den kundigen Waffenführer fürchterlich egal werden, solange die Führaussetzungen für den Entfall der Führerlaubnis fürwahr beachtet werden.

 

Menno, gibbet eigentlich nix wichtigeres ?

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vor 41 Minuten schrieb supermeier:
Was ist daran jetzt falsch?
Was mache ich denn, wenn ich die Waffe im Holster trage, innerhalb meiner Wohnung?

 

Es ist eben eine weit verbreite Fehlübertragung. Grundsätzlich hast du es richtig aufgezählt, aber dann einen fehlerhaften Übertrag auf den eigenen Wohnraum gemacht.
Wenn du es noch einmal unter diesem Gesichtspunkt in Ruhe durchlässt, wirst du lesen, dass das Führen (ob nun erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei) immer nur andernorts definiert ist, aber nirgends in der eingenen Wohnung auftaucht. Daher kann man faktisch eben nicht dahei Führen. Das bedeutet wiederum auch nicht das man es dürfte, wenn es ein Führen in den eigenen....geben würde.
Trägst du eine Waffe im Holster in der Wohnung führst du also nicht. Das geht ja nur außerhalb oder in anderen Wohn....
Du hast dann entweder Umgang im Zusamenhang mit deinem vom Bedürfnis umfassten Zweck, weil du bspw. Trockentraining (Ziehübungen) machst.
Dabei ist die Waffe dann auch logischerweise nicht mit Munition geladen (Sorgfaltspflichten)

oder du verwendest die Waffe rechtswidrig zu einem nicht von deinem Bedürfnis umfassten Zweck, z.B. zum beabsichtigten Selbstschutz und verstößt dazu noch bei geladener Waffe gegen die Sorgfaltspflicht, welches die Zuverlässigkeit kosten kann.

Zitat

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

 

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