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IGNORED

WBK trotz Trunkenheitsfahrt vor 6 Jahren moeglich?


NewWBK

Empfohlene Beiträge

Gerade eben schrieb Beaken17:

 

Und die nächsten 6 Jahre wird er auch keine WBK bekommen.

 

Möglicherweise dient sein "Schicksal" als abschreckendes Beispiel für zukünftige und jetzige Waffenbesitzer, was den Alkoholkonsum im Straßenverkehr anbelangt.

 

Wäre doch schön, oder?

 

Nicht wirklich und ist auch nicht der Sinn. Was man nicht will sind Waffen an Leuten aushändigen die Gefährlich sind, es wäre mir neu das sie als Abschreckung dienen sollten.

 

Die Parallelen zum Straßenverkehr sind absolut klar. Wer nicht in der Lage ist seinen Alkohol Konsum so an zu passen das er Fahr fähig dem wird diese eben ab erkannt. Genauso beim Waffenbesitz.

Aber wenn man nun diesen Menschen  wieder erlaubt zu fahren geht man davon aus das er keine Gefahr mehr darstellt.

 

Und das wichtigste Menschen können im Laufe ihres Lebens sich zum guten verändern,.

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vor 4 Stunden schrieb NewWBK:

Hallo zusammen!

Mit diesem ersten Beitrag in diesem Forum moechte ich direkt eine Frage stellen. Ich hoffe mittel- und langfristig auch Teil der Community zu werden und dann auch anderen Usern helfen und mich allgemein austauschen zu koennen.

Vorerst aber erstmal zu meiner Frage die mich heute hier her gefuehrt hat:


Mein Plan:

Ich beabsichtige einem Schuetzenverein beizutreten und zu gegebener Zeit auch eine WBK zu beantragen.

Mein "Problem" (In Anfuehungszeichen da ich nicht sicher bin ob es wirklich ein Problem ist): 

Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten  (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen).
Da zu dieser Zeit noch eine Fahrt mit 0.8 o/oo von 4 Jahren zuvor im Verzeichnes erfasst war, galt ich als Wiederholdungstaeter und musste folglich nach Ablauf meiner Sperrfrist die MPU erfolgreich bestehen.
Dies klappte auch beim ersten Anlauf ohne Probleme, und somit nehme ich seit 2012 ohne weitere Vorkommnisse und punktefrei am Strassenverkehr frei.

Durch die Verjaehrungsfristen befindet sich nur noch die Tat mit 1.12 o/oo von 2011 inkl. Fahrerlaubnisentzug und Neuerteilung nach beststandener MPU im Jahr 2012 in meinem Fahrereignungsregisterauszug.
Tilgungsreif ist dieser Eintrag nach 10 Jahren, das waere also im Jahr 2022.

Meine Frage: 

Kann ich unter diesen Voraussetzungen davon ausgehen, dass die Beantragung einer WBK erfolgreich ist, oder muss ich damit leben, dass ich vor Tilgung im Jahr 2022 kein WBK Besitzer sein kann?

Meine Hoffnung:

Aufgrund der Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters weisst mein vollstaendiger Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen mehr auf!  Die Straftat der Trunkenheitsfahrt wurde nach Ablauf von 5 Jahren im Jahr 2016 geloescht!
Um Missverstaendnisse zu vermeiden: Ich spreche nicht vom Fuehrungszeugnis, sondern von der vollstaendigen BZR-Auskunft die man nur bei Gericht einsehen kann.  Diese hat keine Eintragungen und ich habe somit laut Bundeszentralregister eine vollkommen weisse Weste.
Nur leider hat das Fahrereignungsregister andere Tilgungsfristen.

Die Kernfrage lautet somit wohl eigentlich: Wird im Rahmen der WBK-Beantragung auch das Fahrereignungsregister geprueft (und waere der bei mir vorhandene Eintrag dann auch ein Hindernis fuer die WBK), oder mache ich mir zuviele Gedanken und mit dem sauberen Bundeszentralregisterauszug steht einer WBK nichts im Weg?

Ich danke im Voraus fuer eure Einschaetzungen und Antworten!

LG
NewWBK

Komm nach Linz in Oberöstereich und dein Problem ist Geschichte.Ich helf dir gern,alles ganz legal.Piet

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Lieber Gott, lass die Waffengesetze bloss nicht von legalen Waffenbesitzern schreiben. Sie sind schon genug gestraft.

Kann sich einer erinnern, wie wir gespuckt haben, als die EU-Kommission regelmäßige medizinische Untersuchungen bei allen Waffenbesitzern durchsetzen wollte?

So ganz ist das Thema ja noch nicht vom Tisch...

Er hat eine MPU gemacht und seinen Führerschein wieder.

So what?

 

@NewWBK

Normalerweise würde ich Dir vorschlagen, den Kontakt zu Deiner Waffenbehörde zu suchen und mit offenem Visier zu fragen.

Aber leider weiß ich auch, dass nicht alle Behörden so lieb sind wie meine.

Gibt es eine Möglichkeit, an Deinem derzeitigen Wohnort Schiesssport auszuüben, also nach den dort gültigen Gesetzen?

Da wäre der Weg über das Bundesverwaltungsamt nicht der schlechteste und dann mit europäischem Feuerwaffenpass dort mit eigenen Waffen mitmachen, falls in EU-Europa.

Bei der Rückkehr nach Absurdistan einfach fristgerecht anmelden und fertig.

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Danke an joker_ch für den Beistand. 
Ich hatte schon den Eindruck, dass sich hier wirklich nur Heilige tummeln und niemand der auch mal Fehler macht bzw. Verständnis dafür hat, dass Menschen auch mal Fehler machen :) 

Ich wollte hier eigentlich keine off-topic Diskussion starten über Alkohl und WBK. 

Jemand mit einem Alkoholproblem sollte keine WBK haben. Da sind wir uns denke alle einig. 
Ebenso stimme ich vollkommen zu, dass wenn jemand mit Alkohol aufgefallen ist, die Waffenbehörde genauer hinsehen sollte. 

Aber, und da kann sich gerne der ein oder andere hier drüber aufregen dass ich das schreibe: Es sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben! 

Ja, ich wurde 2x mit Alkohol am Steuer erwischt. 
Und ja, da gab es eine bedeutend höhere Dunkelziffer. 
Diese Jahre in denen ich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnahm und dabei auch 2x erwischt wurde, waren meine "Partyjahre" mit Anfang 20. 
Ja, ich war verantwortungslos zu dieser Zeit. 
Ja, ich habe dabei das Leben anderer und auch mein eigenes Leben gefährdet. 

Aber auch ja, durch die dann nötige MPU war ich gezwungen mich mit mir und meinen Handlungen tiefgehend auseinander zu setzen. 
Eine MPU besteht man nicht einfach mal im vorbeigehen. Dazu gehört eine tiefgreifende Analyse des eigenen Verhaltens und eine nachhaltige Veränderungstrategie. 

Ich hatte ein Alkoholproblem.  Aber Achtung: Ein Alkoholproblem bedeutet nicht zwangläufig Abhängigkeit. Auch der leichtsinnige Umgang mit Alkohol und das sogenannte "Stimmungstrinken" bei Partys fallen schon darunter. 
Die offizielle anerkannte Definition geht sogar dahin, dass ein Weitertrinken nachdem man bereits die Wirkung des Alkohols spürt als problematischer Umgang zu verstehen ist. 
Und wer war hier noch nie betrunken? ;)
Ich möchte damit Alkoholproblematiken oder mein Stimmungstrinken zur damaligen Zeit jetzt nicht verharmlosen. Ganz im Gegenteil. Ich möchte damit nur erklären, dass Alkoholprobleme schon viel früher als bei der Abhängigkeit anfangen und im Gegensatz zu vielen Geburtstagssäufern bin ich mir dessen bewusst, dass auch schon geringer erhöhter Konsum durchaus problematisch sein kann. 

Wie dem auch sei. Dadurch dass ich mein Verhalten damals aufgearbeitet habe, konnte ich auch eine Änderung herbeiführen.  Ich habe seitdem nie wieder alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt. 
Und völlig unabhängig davon, bin ich dem Party machen inzwischen auch schon eine ganze Weile entwachsen und mein Alkoholkonsum beträgt nahe 0. 
Wenn ich zurück schaue auf die letzten 1-2 Jahre, hab ich insgesamt vielleicht 3-4x  ein einzelnes Bier getrunken. 
Ich denke damit werde ich hier im Forum wahrscheinlich einer derjenigen sein die am wenigsten trinken. 

Ich finde es etwas schade, dass die Diskussion jetzt dahin abgedriftet ist.  
Auch dass hier gesagt wird, man dürfe keine Gesetze und Regelungen anzweifeln. 
Ein guter und rechtschaffender Bürger zu sein bedeutet nicht, dass man der totalen Obrigkeitshörigkeit verfällt. 
Wer so denkt kann gleich dafür eintreten, dass Wahlen abgeschafft werden. Denn jede Wahl einer nichtt regierenden Partei zielt darauf ab, dass bestehende Regeln des Zusammenlebens geändert bzw. nach den eigenen Wünschen optimiert werden. 
Das nennt man Demokratie. 

Und da ich mich als Demokrat verstehe, nehme ich mir auch das Recht zu sagen, dass ich 10 Jahre Speicherfrist bei einer bestanden MPU, bzw. die daraus resultierende wahrscheinliche Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes für unverhältnismäßig erachte. 

Damit stelle ich mich nicht gegen das Gesetz. Gegen das Gesetz würde ich mich stellen wenn ich mir aufgrund dieser Situation eine illegale Waffe kaufen würde. 
Aber es darf wohl erlaubt sein bestehende Regeln zu kritisieren. 

Ich kenne mich und meine Persönlichkeit. Ich weiß dass ich absolut verantwortungsbewusst bin und meine Partyjahre keine Aussagekraft über mein heutiges Ich haben. 
Ich weiß dass andere das nicht wissen können und deswegen dann verständlicherweise vorsichtig sind. 
Aber wenn jemand eine MPU bestanden hat, 6 Jahre lang nicht mal mehr geblitzt wurde, dann sollte man die Kirche auch einfach mal im Dorf lassen. 

Eine bestandene MPU bestätigt dem Begutachteten, dass es keine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zu führen. 
Wieso im Waffenrecht eine andere Beurteilung statthaft sein soll als im Straßenverkehr (auch Kraftfahrzeuge sind Waffen!), erschließt sich mir nicht so ganz. 


Damit verabschiede ich mich erstmal. 
Ich werde einen Anwalt kontaktieren um meine Situation verlässlich beurteilen zu lassen. 

Und danke an die (wenigen)  Kommentatoren die hier vernünftige und vorallem themenbezogene Beiträge geschrieben haben! :) 

 

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35 minutes ago, fa.454 said:

Lieber Gott, lass die Waffengesetze bloss nicht von legalen Waffenbesitzern schreiben. Sie sind schon genug gestraft.

Kann sich einer erinnern, wie wir gespuckt haben, als die EU-Kommission regelmäßige medizinische Untersuchungen bei allen Waffenbesitzern durchsetzen wollte?

So ganz ist das Thema ja noch nicht vom Tisch...

Er hat eine MPU gemacht und seinen Führerschein wieder.

So what?

 

@NewWBK

Normalerweise würde ich Dir vorschlagen, den Kontakt zu Deiner Waffenbehörde zu suchen und mit offenem Visier zu fragen.

Aber leider weiß ich auch, dass nicht alle Behörden so lieb sind wie meine.

Gibt es eine Möglichkeit, an Deinem derzeitigen Wohnort Schiesssport auszuüben, also nach den dort gültigen Gesetzen?

Da wäre der Weg über das Bundesverwaltungsamt nicht der schlechteste und dann mit europäischem Feuerwaffenpass dort mit eigenen Waffen mitmachen, falls in EU-Europa.

Bei der Rückkehr nach Absurdistan einfach fristgerecht anmelden und fertig.

 

Danke noch für deinen Beitrag! 
Deinen Tipp werde ich mal unter die Lupe nehmen ob es da Möglichkeiten gibt.
Auf jeder Fall keine schlechte Idee. Die Möglichkeit hatte ich so noch gar nicht in Betracht gezogen. 

LG

Bearbeitet von NewWBK
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vor 1 Stunde schrieb Der_Fuchs:

 

Wenn jemand mit seiner aktuellen Situation unzufrieden ist und sich eine Besserung sowie das Erreichen seiner Ziele nur durch sofortigen Waffenbesitz vorstellen kann löst das in mir keine guten Gedanken aus.

Die Wahl deines zukünftigen Landes machst du nicht an Arbeit oder Familie fest, sondern daran wo du am schnellsten legal eine Waffe bekommst?

 

 

Wenn ich jetzt böse wäre, könnte ich Dir da ne gewisse Paranoia unterstellen...

 

Nochmal langsam: Er befindet sich offenbar in der glücklichen Lage, es sich aussuchen zu können wohin er geht, um seinen Weg zu gehen.

Warum sollte so jemand so bescheuert sein, sich das Ziel der Reise dahin zu legen, wo dieser Weg möglicherweise in einer Sackgasse endet, wenn er es sich denn aussuchen kann?

Ich an seiner Stelle würde mir auch ganz genau die Möglichkeiten anschauen die sich mir bieten und danach entscheiden.

Deutschland ist nicht der Nabel der Welt und Selbstkasteiung nicht der einzige Lebensinhalt.

 

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1 hour ago, callahan44er said:

Na dann beantrage doch wenn nix drin steht......


Tut mir leid, aber hier muss ich doch auch nochmal antworten :)

Hättest Du meinen Eingangspost richtig gelesen, wüsstest Du, dass meine Frage nicht bezüglich des BZR war sondern bezüglich des Fahrereignungsregisters ;) 

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Nachdem ich jetzt alles durchgelesen habe, hier mein Tipp für schnelle & günstige Gewissheit.

 

1.kws beantragen (50€)

2.kws wird ausgestellt->alles super

3.kws wird nicht erteilt->Österreich/Anwalt oder sonstiges

 

aber wie ich die Sache sehe sollte es bei der Beantragung der WBK aufgrund deiner wilden Jahre zu keinen größeren Komplikationen kommen... 

 

 

Deine  Argumentationskette ist schlüssig. Du hast dir also schon viele Gedanken zu dem Thema gemacht.

 

Somit ist dieses Thema eigentlich obsolet.

 

 

 

 

Bearbeitet von Paddy85
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2 Kommentare:

 

1.Wenn ich überall nen Job finde z.b. als Programmierer , warum dann gerade nach Deutschland zurück ? 

 

2. Wer trinkt denn nach dem fußballtraining 6-8 Flaschen Bier und fährt dann heim?

Na die von der Rennleitung, schon so oft erlebt und dann der Kommentar ; wer soll uns denn aufhalten, wir sind doch die Polizei:rofl:

Also seien wir nicht päpstlicher als die die kontrollieren und in manchen Bundesländern die WBK drucken .

 

 

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vor 56 Minuten schrieb NewWBK:


Tut mir leid, aber hier muss ich doch auch nochmal antworten :)

Hättest Du meinen Eingangspost richtig gelesen, wüsstest Du, dass meine Frage nicht bezüglich des BZR war sondern bezüglich des Fahrereignungsregisters ;) 

Naja, deine Bewertungen bei eBay nicht zu vergessen......

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vor einer Stunde schrieb NewWBK:

Eine bestandene MPU bestätigt dem Begutachteten, dass es keine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zu führen. 
Wieso im Waffenrecht eine andere Beurteilung statthaft sein soll als im Straßenverkehr (auch Kraftfahrzeuge sind Waffen!), erschließt sich mir nicht so ganz. 

 

 

Weil der Gesetzgeber da inkonsequent ist. Im Grunde ist es bei Schußwaffen wesentlich einfacher, Probleme zu vermeiden, als bei Autos (bei denen sich bei normaler Verkehrsteilnahme nicht verhindern lässt, daß sie auf etwas zeigen, das man nicht zerstören will und man den Fuß am Gaspedal hat während sie auf etwas zeigen, das man nicht zerstören will). Logischerweise müsste man eigentlich jedem, dem man nicht damit vertraut, eine Waffe zu tragen, auch die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verbieten. So läuft es aber halt nicht, z.T. wohl deshalb weil bei manchen Leuten ohne Auto schwer ein Job zu halten wäre und man da das Risiko halt eingeht.

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vor 12 Stunden schrieb callahan44er:

... Und ob alles aus dem BZR getilgt ist, siehst du nicht, die Behörde schon. Die sehen auch das was eigentlich nicht mehr drin sein sollte. Auch wenn das so nicht sein sollte.

 

Widerspräche dem BZRG. Da setzt sich die Behörde wohl in die Illegalität.

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Moin!

 

Einen Antrag aus dem Ausland beim Bundesverwaltungsamt zu stellen, halte ich für nicht sinnvoll. Die haben viel zu viele Volljuristen im Haus.

 

Wichtiger als Dein Fuhrerscheinregister ist Dein Führungszeugnis. Und da zählen die eingetragenen Vorstrafen und die Frage, ob diese tilungsreif oder getilgt sind.

Info: Die Genehmigungsbehörde wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen, die auch die getilgten Einträge enthält.

 

Insofern biebe die Frage: Wann wurdest Du rechtskräftig zu welchen Strafen verurteilt? Ohne diese Angaben ist alles hier Kaffeesatzleserei.

 

Tip: Niemals zu viel Briumborium drumherum erzählen. Das ist praktisch nie interessant. Es zählen einfach die harten Fakten -> meine Frage.

 

Aus der Praxis: Ich keine Einige die im Bereich um die 90 TS kassiert haben und heute stolze Waffenbesitzer sind. Nur heute rufen sie Taxis. Ist billiger.

 

Gruß,

 

frogger

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Erst einmal finde ich es bedauerlich dass bei einer konkreten Frage

mit einer transparenten Schilderung des Hintergrundes hier im Forum 

so ein Brimborium gemacht wird. Wenn der Fragesteller wieder zurück

nach Deutschland will dann ist das doch schön.

Und wenn der Fragesteller in Deutschland mit dem Schießen beginnen will

dann ist das doch erst recht schön.

Wenn er sein Hobby baldmöglichst mit einer eigenen legalen Waffe ausüben

will? Iss doch verständlich! Wollen oder tun wir doch alle.

 

Also wo ist denn da der Aufriss?

 

In Hinblick auf den wieder erlangten Führerschein nach bestandener MPU

würde ich mich bezüglich persönlicher Eignung keinen Kopf machen.

Und in Puncto Zuverlässigkeit wegen der Verjährung auch nicht.

 

Wenn der Fragesteller in Deutschland nicht ortsgebunden ist würde

ich aber an seiner Stelle ein Bundesland wählen in dem möglichst

keine Rot-Kommunisten oder Grün-Kommunisten mit am Ruder sind.

Da hat man es als LWB nicht noch schwerer als es ohnehin ist.

 

Also viel Glück

 

oswald

 

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Ich sehe da keine unüberwindbaren Hindernisse. Gerade, wenn es in der Sturm-und-Drang-Zeit der Jugend war.

 

Allerdings wirst Du Probleme bekommen wenn Du zur Waffenbehörde gehst und sagst "Ich bin mal betrunken gefahren, ist jetzt alles vorbei, und jetzt will ich Waffen". So funktioniert das in Deutschland nicht. Hier "darf" nicht zum Spaß geschossen werden, sondern es muß ein sportlicher Hintergrund bestehen. Was willst Du denn schießen?

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Egal, die machen sich bei Verwendung dieser Daten "illegal". Können sie also gar nicht gegen dich verwenden.

 

vor 49 Minuten schrieb Fyodor:

wenn Du zur Waffenbehörde gehst und sagst "Ich bin mal betrunken gefahren

 

Man sollte niemals dem SB irgendwas erzählen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts.

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