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IGNORED

Vererbung von Waffen an Bekannte


Gast

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vor 36 Minuten schrieb Flohbändiger:

Hallo? Wieso beschwerst Du dich eigentlich? Ich habe nicht Dich zitiert, sondern CZM52. Also halt Du mal den Ball etwas flacher, nicht alles im Universum dreht sich um den Planeten MarkF.

 

Recht hast Du, mea culpa, entschuldige bitte, daß ich Dein Post auf meine vorhergegangenen Erläuterungen bezogen habe. Aufgrund der Wortgleichheit ist das sicherlich nachvollziehbar, vielleicht auch entschuldbar, zumal sich CZM52 anscheinend inhaltlich auf meine Ausführungen bezieht. Insofern hätte ich wohl eher auf CZM52s post entsprechend reagieren müssen.

Egal, inhaltlich bleibt es, auch wenn es - ausdrücklich - fälschlich an Dich gerichtet ist. o.k.?

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vor 3 Stunden schrieb vince fontaine:


Das ist Blödsinn! Eine Willenserklärung muss nicht schriftlich abgegeben werden. Er hat auf jeden Fall Anrecht auf die Waffe wenn die Zeugen die mündliche Erklärung bestätigen. (->§§ 116 ,133 BGB)
 

 

Oh-oh. Peinlich, peinlich, Herr Kommerzienrath. Da hat aber jemand ein ungesundes 1/8-Wissen. So viel bzw. wenig sollte man allerdings schon wissen.

 

Lerne mal die §§ 2229ff BGB, insbesondere § 2247 BG, auswendig, und versuche es dann noch mal.

 

P.S.: Normalerweise halte ich niemandem seine Unwissenheit vor, jedenfalls nicht als Einzeltat, niemand kann alles wissen und fragen, auch zweifeln, ist erlaubt. Auf Grundlage der eigenen Ignoranz den Profi aber mit "Blödsinn" zu traktieren ist schon starker Tobak ...

Bearbeitet von MarkF
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vor 4 Minuten schrieb vince fontaine:

Na, dann erklär doch mal im Detail was du genau bemängelst. War er minderjährig/unmündig oder geisteskrank?

§ 2247 (1) BGB: [..] geschriebene und unterschriebene Erklärung [..]

 

MarkF hatte den 2247 explizit genannt... und ich bin sicher kein Jurist.

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vor 36 Minuten schrieb WOF:

Niemand würde selbst eine Herz-OP versuchen aber Jura können immer alle. 

 

Vielleicht weil man da, auch im Studium, nie auf echte Sachverhalte losgelassen wird...! Oder weil es an einer verpfuschten Herz-OP nix zu diskutieren gibt. Aber vor Gericht und auf hoher See... :drinks:

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vor 1 Stunde schrieb WOF:

Ist schon komisch: Niemand würde selbst eine Herz-OP versuchen aber

Jura können immer alle. Wozu muss man das eigentlich studieren?

 

 

 

 

Wem würdest du denn eher vertrauen,

dem Herzchirurgen der vor Gericht ein Urteil über dich spricht oder dem Juristen der dich am Herzen operiert?

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Ganz sicher wird man keinen Juristen findet, der - ohne entsprechend ausgebildet zu sein - eine Herz-OP vornehmen würde. Aber ebenso sicher findet man Herzchirurgen, die meinen, juristische Fragen "richtig" beurteilen zu können.

Und es kann Dir zumindest theoretisch durchaus geschehen, daß ein Herzchirurg an einem Urteil über Dich mitwirkt, nämlich wenn Dur vor einer kleinen oder großen Strafkammer angeklagt bist und einer der Schöffen Herzchirurg ist. Aber ich nehme an, daß sich z.B. Herzchirurgen nach besten Kräften davor drücken ...

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Das Thema hat sich sowieso erledigt.

Ich war heute da und habe mir das Stück angesehen.

Habe Fotos an einen Freund geschickt und der hat mir bestätigt das solche Waffen in den USA regelmäßig für 70-90000 Dollar gehandelt werden.

Ich werde die beiden beim Verkauf unterstützen , die brauchen die Kohle wirklich und bescheissen und selbst verhökern werde ich mit Sicherheit nicht.

Ich habe einen alten Mosin Nagant als Dankeschön bekommen.

Den werde ich schön gravieren lassen mit dem Namen und gut ists

 

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vor 2 Minuten schrieb RedWhine:

Das Thema hat sich sowieso erledigt.

Ich war heute da und habe mir das Stück angesehen.

Habe Fotos an einen Freund geschickt und der hat mir bestätigt das solche Waffen in den USA regelmäßig für 70-90000 Dollar gehandelt werden.

Mein Kompliment und allerhöchsten Respekt!!!!:hi:

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vor 20 Stunden schrieb MarkF:

Wo (oben?) steht was? 

In meinem Posting in dem ich die rhetorische Frage stellte, wo ich nur gelesen hätte das ...

 

Kurz nach meinem Posting fand ich die Quelle in meinem Archiv, die WaffVwV um präzise zu sein, den Bundesanzeiger Jahrgang 64 Nummer 47a vom 22. März 2012. Ich glaube das ist noch immer die aktuelle Fassung der WaffVwV.

 

Den Wortlaut habe ich in das Posting hinein editiert. Deine Antwort und Frage sah ich erst später.

 

Ja, es ist diskutierbar. Grammatikalisch kann man das "hierzu" auch auf Munition beziehen aber denklogisch halte ich das für falsch und die Auslegung der Verwaltung - soweit ich sie kenne - ist nicht die deinige.

 

Kommen wir zu Deinem Ratschlag und zur Praxis. Wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG den Threadstarter Papierpatronen basteln läßt, der kann ihn noch viel leichter mit dem VL-Revolver schießen lassen. Wer als Erlaubnisinhaber (EI) nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, der wird dem Threadstarter weder Treibladungspulver noch Papierpatronen überlassen, außer für den sofortigen Gebrauch, unter der Aufsicht der EI, am Schießstand.

 

Prost!

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vor 12 Minuten schrieb Bautz:

Kommen wir zu Deinem Ratschlag und zur Praxis. Wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG den Threadstarter Papierpatronen basteln läßt, der kann ihn noch viel leichter mit dem VL-Revolver schießen lassen. Wer als Erlaubnisinhaber (EI) nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, der wird dem Threadstarter weder Treibladungspulver noch Papierpatronen überlassen, außer für den sofortigen Gebrauch, unter der Aufsicht der EI, am Schießstand.

 

Das ist keine Ratschlag, daß ist eine juristische Analyse.

Im Gegenstand zum Schießenlassen auf dem Stand kann man so einen VL-Revolver auf Gelb halten und ist beim Schießen unabhängig ohne das SP-Gedöns. Und wer es mit dem Laden gerne traditionell hält, also mit den auch früher weiter verbreiteten Papierpatronen, der fummelt ohnehin nicht auf dem Stand mit SP in Röhrchen herum sondern lädt Patronen ...

Ob man nun einen SP-Berechtigten findet, der Papierpatronen laden läßt, muß man eben sehen. Im übrigen kann man sich auch von der Behörde bestätigen lassen, daß dies für Papierpatronen zum Laden für VL-Revolver o.k. geht, wenn man meint, daß der Meinung der Behörde gegenüber dem dies nicht beschränkenden WaffG eine Bedeutung zukommt.

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vor einer Stunde schrieb MarkF:

wenn man meint, daß der Meinung der Behörde gegenüber dem dies nicht beschränkenden WaffG eine Bedeutung zukommt.

Deine juristische Analyse in allen Ehren, man kann auch zu einem anderen Schluss kommen.

Was nun die Behörde betrifft, so gilt wie eh und je, wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte es aber eine Petze geben, dann ist die Haltung der Behörde dafür maßgeblich ob sie nun tätig wird oder nicht. Eine Anfrage könnte auch schlafende Hunde wecken.

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vor 2 Stunden schrieb RedWhine:

Das Thema hat sich sowieso erledigt.

Ich war heute da und habe mir das Stück angesehen.

Habe Fotos an einen Freund geschickt und der hat mir bestätigt das solche Waffen in den USA regelmäßig für 70-90000 Dollar gehandelt werden.

Ich werde die beiden beim Verkauf unterstützen , die brauchen die Kohle wirklich und bescheissen und selbst verhökern werde ich mit Sicherheit nicht.

Ich habe einen alten Mosin Nagant als Dankeschön bekommen.

Den werde ich schön gravieren lassen mit dem Namen und gut ists

 

 

Vielen Dank, solche Menschen wie Du erhalten in mir den Glauben an das Gute im Leben!

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vor 15 Stunden schrieb Bautz:

Deine juristische Analyse in allen Ehren, man kann auch zu einem anderen Schluss kommen.

 

Kann ... jeder kann zu allem eine höchstpersönliche Meinung haben. Es gibt hier aber keine andere richtige Bewertung.

 

vor 15 Stunden schrieb Bautz:

Was nun die Behörde betrifft, so gilt wie eh und je, wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte es aber eine Petze geben, dann ist die Haltung der Behörde dafür maßgeblich ob sie nun tätig wird oder nicht. Eine Anfrage könnte auch schlafende Hunde wecken.

 

vor 16 Stunden schrieb WOF:

Welche Behörde würde denn so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Die Antwort wird doch im besten Fall lauten "Steht doch im Gesetz".

 

Nun, es kommt darauf an (davon abgesehen besteht hier ja gerade ein Widerspruch zwischen Gesetz und WaffVwV, jedenfalls dann, wenn man wie Bautz die Benutzung von dieser Art von Papierpatronen als unzulässig ansehen möchte) und jeder ist seines Glückes Schmied.

Dies wäre mein Weg der Wahl: Die Behörde fragen. Ist die Antwort positiv, übereinstimmend mit meiner Analyse, wird die Behörde mich später nicht anschießen bzw. sollte sie es doch tun wäre ich in jedweder Hinsicht vom Haken. Antwortet sie negativ und bleibt sie trotz Remonstration dabei UND ist es mir wichtig, dann halte ich mich zwar zunächst an deren Votum, lege aber Widerspruch ein, damit sich die Fachleute (nämlich die Amtsjuristen, denn das ist etwas, was über die Hutschnur des Verständnisses eines SB hinausgeht) damit befassen, und verfolge das ggfs. im Klageweg weiter. Dafür leben wir in einem Rechtsstaat, jetzt mal ohne jede Ironie. Und zwar nicht aus Streitlust, so genußsüchtig bin ich nicht, sondern weil (bzw. wenn) ich von der Richtigkeit meiner Bewertung zutiefst überzeugt bin.   

 

Mein Prinzip ist: Bei nicht wirklich eindeutigen Anlegenheiten/Regelungen/Fragen, egal wie sicher ich mir bei meiner rechtlichen Bewertung bin, hole ich das Votum der Behörde ein, sorge für eine wie auch immer rechtsmittelfähige "Entscheidung". Das ist der Weg des geringsten Risikos, und genau das würde ich jedem raten, der mich um Rat fragt, wie die Rechtslage aussieht und was er tun soll. Nicht, weiß ich auf deren Kompetenz vertrauen würde. Sondern weil ich in Ansehung der Folgen eines "Irrtums" (was nicht heißt, daß ich wirklich irre, sonder bedeutet, daß diese betreffende Frage letztinstanzlich anders entschieden wird) nicht bereit bin, das Risiko zu tragen. Erst recht wenn wie hier die WaffVwV auch contra legem verstanden werden kann bzw. nur bei einer objektiv sachgerechten Auslegung als gesetzeskonform verstanden werden kann (und die übliche Auslegungen im Waffenrecht, jedenfalls seitens der Behörden, ist ja nicht objektiv sondern zum Nachteil des Bürgers). Es hier darauf ankommen zu lassen ist schlechterdings blödsinnig, denn mit Petzen im Verein muß man immer rechnen, und wenn es nur laienhafte Klugscheißer und Besserwisser (tm, ;-)) sind, die es einfach nicht verknusen können, daß man ihnen nicht recht gibt. Und im Waffenrecht können wir uns es nicht leisten, es darauf ankommen zu lassen.

 

Und was soll passieren, wenn die Behörde mir nicht zustimmt? Schlimmstenfalls kommt ein ausdrückliches Verbot, dies zu unterlassen. Umso besser, das will ich ja, da kann man problemlos Widerspruch einlegen und Klage erheben. Die Situation wird ja auch ohne Verbot nicht besser: Wirst Du angeschossen, dann ist ohne Bedeutung, ob sich die Behörde zuvor dagegen ausgesprochen hat. Als LWB erwartet man von Dir, daß Du im Voraus weißt, wie "richtig" entschieden werden wird.

Aber wie gesagt: Jeder ist seines Glückes Schmied und ist für sich selbst verantwortlich.

 

 

Bearbeitet von MarkF
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