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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


JDHarris

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Der Kicker war mal der glücklicherweise erfolgreiche Versuch in Amerika (wo Dich die Polizei theoretisch nicht ohne Anlaß anhalten darf) zu behaupten, es sei ein Grund für einen Anfangsverdacht, daß sich jemand korrekt an das Tempolimit gehalten hat, denn wer keine Drogen im Auto habe mache das nicht.

 

 

Nachtrag: Gemeint war natürlich "der glücklicherweise erfolglose Versuch"

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vor 21 Stunden schrieb uwewittenburg:

jeder möchte seine Familie wiedersehen, von daher kann ich es keinem verdenken dem sein Leben näher ist als die Eingangstür eines ev. illegalen Waffenbesitzers.

Die Eingangstür des eventuell illegalen Waffenbesitzers? Was ist mit der möglicherweise lebenslang geschädigten Psyche einer eventuell völlig unbescholtenen Familie?

 

Ich kann den Wunsch nach Eigenschutz grundsätzlich nachvollziehen, frage mich dann aber auch, ob der richtige Beruf ergriffen wurde.

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das sind erkennbar erlaubnisfreie Gegenstände, anders wäre es bei Schlagring, Butterfly und co.!

Eine Spielzeug Pistole auch! Also kann jetzt überall das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen werden sobald du Kinder hast???

 

Die Seuche geht ja schon im Kindergarten los. Wenn die Spiel Tanten sagen zu Karneval als Cowboy ja aber ohne Pistole. Okay Darth Vader geht, aber ohne Laserschwert Waffen sind pöse.

 

Gutes Beispiel von dir Butterfly. Ist überhaupt nicht gefährlicher als irgend ein anderes Messer. Verbot total schwachsinnig.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 30 Minuten schrieb LTB:

Ich kann den Wunsch nach Eigenschutz grundsätzlich nachvollziehen, frage mich dann aber auch, ob der richtige Beruf ergriffen wurde.

Da praktisch heute nur noch Akademiker in den Polizeidienst eingestellt werden, kann man davon ausgehen, dass die ein nicht allzu "dickes Fell" für ihren Beruf mitbringen werden. Jedenfalls nicht für die Strasse.

 

"Angsthasen" werden dann natürlich auch immer nach dem absolut vollumfänglichen Rundumschutz rufen...und nach möglichst vielen allgemein Verboten. Ist halt wie im Flugzeug, wo man nichtmal mehr ne Nagelschere mitnehmen darf.

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Der Kicker war mal der glücklicherweise erfolgreiche Versuch in Amerika (wo Dich die Polizei theoretisch nicht ohne Anlaß anhalten darf) zu behaupten, es sei ein Grund für einen Anfangsverdacht, daß sich jemand korrekt an das Tempolimit gehalten hat, denn wer keine Drogen im Auto habe mache das nicht. Genauso kannst Du damit rechnen, daß wenn die Leute jeden waffenähnlichen Gegenstand verpacken früher oder später argumentiert werden wird, daß ein verschlossenes Behältnis (gar noch ein Gitarrenkoffer!) einen Verdacht begründe.

 

Was auch zu ganz anderen Problemen führt:

 

Derjenige, der (am Ende noch als LWB) viel zu verlieren hat, der wird sich übervorsichtig verhalten und sich selbst mehr einschränken, als es das Gesetz tatsächlich verlangt.

 

Derjenige, dem das alles völlig egal ist, und auch kein Besuch / Kontrolle zu erwarten hat, der wird alles so machen, wie er das will - warum auch nicht? Er hat ja eben nichts zu befürchten.

 

Und so kommt es, dass der ehrliche ein eingeschränktes Leben und der unehrliche ein freies Leben führt.

 

Prost! :sdb79248:

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vor 2 Stunden schrieb LTB:

Die Eingangstür des eventuell illegalen Waffenbesitzers? Was ist mit der möglicherweise lebenslang geschädigten Psyche einer eventuell völlig unbescholtenen Familie?

Dafür gibt es Psychiater. Sorry, mußte jetzt sein.

vor 2 Stunden schrieb LTB:

Ich kann den Wunsch nach Eigenschutz grundsätzlich nachvollziehen, frage mich dann aber auch, ob der richtige Beruf ergriffen wurde.

Es geht nicht um Wünsche, der Eigenschutz wird von Vorgesetzen gefordert und steht auch schon im DB.

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Eine Spielzeug Pistole auch! Also kann jetzt überall das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen werden sobald du Kinder hast???

Warum müssen Spielzeugpistolen wie echt aussehen? Ich weiß anders wäre es nicht geil. Hätte ich auch nicht haben wollen.

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Die Seuche geht ja schon im Kindergarten los. Wenn die Spiel Tanten sagen zu Karneval als Cowboy ja aber ohne Pistole. Okay Darth Vader geht, aber ohne Laserschwert Waffen sind pöse.

Ja, das wird bestimmt noch schlimmer, schon schlimm dass man nirgends in Einrichtungen mehr für den Schießsport werben kann.

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Gutes Beispiel von dir Butterfly. Ist überhaupt nicht gefährlicher als irgend ein anderes Messer. Verbot total schwachsinnig.

Hast ja Recht, es ist ein Fischereiwerkzeug, aber es ist und bleibt ein verbotener Gegenstand.

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vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

Da praktisch heute nur noch Akademiker in den Polizeidienst eingestellt werden, kann man davon ausgehen, dass die ein nicht allzu "dickes Fell" für ihren Beruf mitbringen werden. Jedenfalls nicht für die Strasse.

 

"Angsthasen" werden dann natürlich auch immer nach dem absolut vollumfänglichen Rundumschutz rufen...und nach möglichst vielen allgemein Verboten. Ist halt wie im Flugzeug, wo man nichtmal mehr ne Nagelschere mitnehmen darf.

Dem stimme ich so nicht zu, sie handeln auf Anordnungen und die werden immer ausgefeilter.

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Warum müssen Spielzeugpistolen wie echt aussehen? Ich weiß anders wäre es nicht geil. Hätte ich auch nicht haben wollen.

Na siehst du. Und auf speziell dem Foto sieht das nach allem und nix aus.

 

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Ja, das wird bestimmt noch schlimmer, schon schlimm dass man nirgends in Einrichtungen mehr für den Schießsport werben kann.

Hast ja Recht, es ist ein Fischereiwerkzeug, aber es ist und bleibt ein verbotener Gegenstand.

Hab ich nicht bestritten, ist aber Schwachfug!

 

Und deswegen unverletzlichkeit der Wohnung aufgeben?

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vor 3 Stunden schrieb JDHarris:

Da praktisch heute nur noch Akademiker in den Polizeidienst eingestellt werden,

Nö, dann wären die ja alle Polizeirat aufwärts. Die bekommen eine interne Ausbildung (ist da schon mal einer durchgefallen?) welche dann einem FH Studium (früher mal so was wie die Ingenieurschule auf die man mit der mittleren Reife konnte) gleichgestellt wird. Und das nicht in allen Bundesländern und afaik auch nicht bei Bundespolizei und Zoll. Wozu auch?

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Für den mittleren Dienst wird ausgebildet, der gehobenen Dienst studiert, der höhere Dienst studiert auf Master. Und wer sollte das auch sonst machen, außer "die Polizei" selbst. Mit beiden kann man aber außerhalb der Behörde in der Regel nix anfangen....

Und durchfallen geht da auch. Rausgeworfen wird auch der ein oder andere. Wird nur gerne ignoriert.

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vor 27 Minuten schrieb VP70Z:

... dann einem FH Studium (früher mal so was wie die Ingenieurschule auf die man mit der mittleren Reife konnte) ...

 

Das nannte sich Fachschule... für eine FH brauchteste damals immer noch nen Abitur... aber das nutzt auch nix bei Beamten... die werden schon so beschult, dass es passt...^^

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  • 2 Wochen später...
Am 27.9.2017 um 13:01 schrieb JDHarris:

Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt (ein Eintrag im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister bleibt mind 2 Jahre bestehen)

 

Um mit diesem hier mehrfach behaupteten Unsinn mal aufzuräumen:

- wird bereits im Zuge der Anfangsermittlungen der Straftatverdacht ausgeräumt, so stellt die zuständige StA das Verfahren unverzüglich nach § 170 (2) StPO ein (i.dR. binnen 48 Std.).

Besteht zum fraglichen Zeitpunkt bereits ein Eintrag im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, so wird dieser Eintrag mit dem Tag der Einstellungsverfügung aus dem Register entfernt (und zwar "rückstandsfrei"!).

 

CM

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vor 33 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Um mit diesem hier mehrfach behaupteten Unsinn mal aufzuräumen:

- wird bereits im Zuge der Anfangsermittlungen der Straftatverdacht ausgeräumt, so stellt die zuständige StA das Verfahren unverzüglich nach § 170 (2) StPO ein (i.dR. binnen 48 Std.).

Besteht zum fraglichen Zeitpunkt bereits ein Eintrag im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, so wird dieser Eintrag mit dem Tag der Einstellungsverfügung aus dem Register entfernt (und zwar "rückstandsfrei"!).

 

CM

Das sehen andere "Kollegen" wohl anders.

 

Zitat

In das Bundeszentralregister werden in erster Linie Verurteilungen eingetragen, also Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Verfahrenseinstellungen werden dort nicht eingetragen, erst recht nicht die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, abgesehen von geringfügigen Erstverurteilungen stehen im Führungszeugnis genau dieselben Eintragungen wie im Bundeszentralregister – auch im Führungszeugnis stehen deshalb keine Einstellungsentscheidungen. Allerdings gibt es weitere Register bzw. Datenbanken, in denen die Einstellungsentscheidung Eingang findet.

https://verfahrenseinstellung.de/

 

 

Hier von offizieller Stelle noch etwas deutlicher:

 

Kein Anspruch auf vollständige Löschung im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft nach Einstellung mangels Tatverdachts (OLG Frankfurt)

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Gesetze_Rechtsprechung/RechtsprechungDS/EinzelneRechtsgebiete/Artikel/200710_KeinAnspruchVollstaendigeLoeschungVerfahrensregister.html?nn=5217172

Bearbeitet von JDHarris
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Die meissten Leute werden in diesem Zusammenhang ohnehin darüber verwundert sein, wie schlampig Ermittlungsakten geführt werden können, und nicht wieviel ausführliches und verwertbares da drin steht.

 

Wenn der Betreffende des eingangs genannten Falles pech hat, dann steht da nur in der Akte: "Verdacht auf: illegale Schusswaffe: Durchsuchungsergebnis: negativ. Ermittlung: eingestellt

 

Nach ein paar Monaten wird niemand mehr nachvollziehen können, warum eingestellt wurde (bzw ob entlastendes gefunden wurde oder ob es nur nicht für eine Anklageerhebung ausreichte)

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Am 10.10.2017 um 18:53 schrieb JDHarris:

Das sehen andere "Kollegen" wohl anders.

(...)

 

Da hilft nur ein (verdammt) guter Anwalt um die Löschung durch zu drücken. Das Hintertürchen welches da offengelassen wurde, ist schwer zu zu bekommen.

 

EDIT

Wobei in der "Rechtliche Zusammenfassung" aus dem Link steht, dass er die Löschung anscheinend schon vor der geltenden Löschfrist verlangt hat

Zitat

... Eine Speicherung innerhalb der Aufbewahrungsfrist könne nur dann als unzulässig angesehen werden...

 

Bearbeitet von Nakota
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