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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


JDHarris

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Mögliches Szenario für einen Schützen:

 

Schütze postet ein Bild von sich und einer Waffe, die nicht seine eigene ist (z.b. Vereinswaffe oder eines anderen Vereinsmitglieds) auf Facebook.

 

Ein "besorgter Bürger" macht eine Meldung bei der Polizei. Die Nachfrage bei der Waffenbehörde ergibt, dass der Schütze nicht im Besitz einer Waffe dieses Typs ist. Da man nicht davon ausgeht, dass der Schütze den Besitz einer illegalen Waffe zugeben würde, wird die Sache sofort an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die dann einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Bei der Durchsuchung wird keine illegale Waffe gefunden, es stellt sich heraus, dass die Waffe auf dem Foto die Waffe eines Vereinskollegen war. Das Verfahren wird eingestellt.

 

Soweit so gut...?

 

Bei der nächsten Regelüberprüfung erfährt die Waffenbehörde nun über das Verfahrensregister, dass bei der Staatsanwaltschaft ein eingestelltes Verfahren wegen Verstoss gegen das WaffG vorlag. Die Behörde widerruft nun die WBK mit verweis auf die Gesetzeslage, wonach auch eingestellte Verfahren mit Waffenbezug zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen kann.

 

Viel Spass beim Klagen!

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vor 1 Stunde schrieb Maure:

Ich verstehe die Aufregung nicht.

 

Es wird ein Bild veröffentlicht auf der eine Waffe zu sehen ist. Es kann anhand des Bildes nicht festgestellt werden ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Spielzeugwaffe. Dann wird ermittelt, ob der Mann auf dem Bild Legalwaffenbesitzer ist oder nicht. Das Ergebnis ist ja bekannt.

...

Die Durchsuchung ergab, dass es sich um einen Spielzeugrevolver handelt. Somit kein Hinweis mehr auf eine Straftat, das Verfahren wird eingestellt.

 

Wo ist das Problem??????

 

 

Das Problem ist das man jetzt jedes mal wo eine Softair oder Spielzeugpistole sich auf Facebook befindet ein Durchsuchungsbefehl erstellt wird.

 

Es geht nicht, das Softair, Spielzeugpistolen und ähnliches frei gekauft werden kann und das dann automatisch zu einer Hausdurchsuchung führt. Ist ungefähr gleich wenn man jedesmal wenn jemand ein Buch über Sprengstoff über Amazon kauft einem das Haus umdreht wird.

 

Merkst du wie es langsam in die Diktatur abdriftet.

Bearbeitet von joker_ch
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Ich kann nur nochmal wiederholen, dass sich unsere Vertreter dafür interessieren sollten!

 

Wenn schon das Posten eines Waffenfotos regelmässig zu einem Abgleich mit den Waffenbehörden führt, und dabei im Zweifelsfall staatsanwaltliche Verfahren eingeleitet werden, dann kann das für jeden hier sehr schnell Folgen haben.

 

Ich bitte daher um Klarstellung von Behörden und Politik....und ihr solltet das auch tun.

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Ich habe 2 Fragen, die sich unsere Lobbyvertreter beantworten lassen sollten:

 

1. Werden von Personen, die auf Fotos mit Waffen zu sehen sind, abgleiche mit dem Waffenregister gemacht?

2. Welche Folgen wird ein Eintrag im staatsanwaltlichen Verfahrensregister für einen Waffenbesitzer haben, gegen den aufgrund eines solchen Abgleichs Ermittlungen eingeleitet wurden? (auch bei einer Einstellung)

 

Falls das nicht geklärt werden kann, würde ich jetzt jedem dringend davon abraten, Fotos von sich und einer Waffe öffentlich zu posten (insb. wenn der Zusammenhang zum Schiessport oder der eigenen eingetragenen legalen Waffe nicht hergestellt werden kann)

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vor 13 Minuten schrieb JDHarris:

Wenn schon das Posten eines Waffenfotos regelmässig zu einem Abgleich mit den Waffenbehörden führt, und dabei im Zweifelsfall staatsanwaltliche Verfahren eingeleitet werden, dann kann das für jeden hier sehr schnell Folgen haben.

So funktioniert hier aber die Welt! Wenn morgen jemand auf eine Dienststelle rennt und sagt: "der JDHarris verprügelt seine Frau. Ich habe sie schreien gehört". Dann gibt es auch ein Ermittlungsverfahren, sehr wahrscheinlich ohne Konsequenzen für den Anzeigenerstattung.

Und auch in diesem Fall war Auslöser des Polizeieinsatzes nicht das pflichtgemäße Ermessen der Ermittlungsbehörden, sondern die Anzeige eines Bürgers. Ganz abgesehen davon, das einem Polizisten eigentlich auch keine andere Wahl geblieben wäre, wenn er es selbst festgestellt hätte.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

1. Werden von Personen, die auf Fotos mit Waffen zu sehen sind, abgleiche mit dem Waffenregister gemacht?

Klar, wenn entsprechende Ermittlungen anlaufe.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

2. Welche Folgen wird ein Eintrag im staatsanwaltlichen Verfahrensregister für einen Waffenbesitzer haben, gegen den aufgrund eines solchen Abgleichs Ermittlungen eingeleitet wurden? (auch bei einer Einstellung)

 

Bei mir standen bei Erteilung der WBK 3 Straftaten in dem Register, die alle eingestellt wurden, weil sich kein Hinweis auf strafbares Verhalten festgestellt worden war. Entsprechend hätte ich bei der Erteilung der WBK ein 10 Sekunden Gespräch mit meinem sb und bin mit der WBK raus.

Wie insgesamt damit verfahren wird, dürfte eine Kombination aus Anzahl und Art der vorgeworfenen Straftaten, den Einstellungsgründen, sowie dem Verhalten bei der Behörde sein.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

Falls das nicht geklärt werden kann, würde ich jetzt jedem dringend davon abraten, Fotos von sich und einer Waffe öffentlich zu posten 

 

Das ist ratsam! Aber mehr im Hinblick auf besorgte Nachbarn, Waffengegner und kriminelle Subjekte als Ermittlungen durch die Strafverfolgung.

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Das ist schön, dass es bei dir keine grösseren Probleme gab.

 

Aber wir wissen ja mittlerweile alle, dass gerade nach der Einführung des ZWR bei den Waffenbehörden wegen der Mehrbelastung fast nur noch "Praktikanten" oder Behördenfremde Leute aus anderen Bereichen arbeiten. Wenn man pech hat, ist der eigene Sachbearbeiter in ein paar Monaten garnicht mehr da und irgendein "Laie" hat dessen Tätigkeit übernommen. Dann wird es sehr schwer werden, einen übereifrigen Neuling davon zu überzeugen, dass ein eingestelltes Verfahren im SVR mit Waffenbezug "garnicht so schlimm war".

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vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

Ich glaube Uwe meint einen Eintrag in der Statistik

Nein, ich meine die polizeilichen Register.

vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

Mit Abgabe an die StA wird der Fall automatisch auch in der polizeilichen Kriminalstaistik erfasst - egal was daraus geworden ist.

Auch nein, die Anzeigen und die Abschlüsse werden dort im LKA in der Kriminalstatistik erfaßt.

Eine Strafanzeige wird mit Verdacht Verstoß Waffengesetz aufgenommen und zur Anregung eines Durchsuchungsbeschlusses an die Staa vorl. abgeschlossen.

Wenn bei der Staa. nach 2 Jahren gelöscht wird, was ich aber auch anders kenne, bleibt ja noch das polizeiliche Register.

Bei jeder Kontrolle wird in diesem Register nachgefragt ob schon mal Ermittlungen welcher Art gelaufen sind und jeder kann sich ausmalen wenn dort ein Verstoß WaffG rauskommt, der gesamte Verfahrensverlauf ist dabei nicht sichtbar. Auf den Umgang mit diesen Daten muss ich nicht weiter hinweisen.

Nicht zu vergessen die Waffenbehörden die dem LKA angegliedert sind, die kommen eher an Informationen wie die Waffenbehörden auf den LRA.

Wie die dann verwertet werden lasse ich mal offen.

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vor 54 Minuten schrieb stefan17:

Den einen oder anderen hat es da schon erwischt, weil AS Waffenbilder im Netz zu finden waren. 

Vmtl. Nicht weil da ein Staatsbediensteter die Bilder sah, sondern weil ein Nachbar bei den Cops anrief.

Das kann ich nur bestätigen, hatte ich aber auch schon mehrfach erwähnt dass es immer mehr eifrige Bürger gibt, vor allem anonym über das Internet.

Ich hatte selbst zig derartiger Anzeigen auf meinem Tisch, denn der "Cop" nimmt entgegen und leitet an die zuständigen Bearbeitungsdienststellen weiter und ist fein raus, weil keine Sofortmaßnahmen möglich oder erforderlich sind.

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vor 13 Minuten schrieb JDHarris:

Irgendjemand kann sich da immer auf die Schulter klopfen.

Darum geht es dabei wirklich nicht.

Es ist schon wichtig zu wissen wer vor dem Polizisten während der Kontrolle steht, es ist eben ein Unterschied ob das ein "Schwarzfahrer", "BTM-Konsument oder -Händler", bzw. Gewalttäter, Dieb oder eben jemand der mit Waffen hantiert steht.

Entscheidend ist wie diese Informationen genutzt werden.

Wenn ich bei jemand durchsuchen soll der schon mehrfach gegen das KWKG verstoßen hat, werde ich mich auch entsprechend absichern.

Genauso der Beamte nachts draußen auf der Straße der weniger Zeit hat sich mit der Vorgeschichte des zu kontrollierenden zu beschäftigen hat.

Es geht eben nicht darum LWB zu drangsalieren, aber man schaut eben genau hin.

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Das meine ich ja: Es wird genau hingeschaut und bei geringstem Zweifel lieber 1o Mal zuviel getan, als 1x zu wenig.

 

Hat nichts mit drangsalieren zu tun, liegt eben in der Natur der Sache, dass die meisten Leute eben Waffen, und alles was damit zu tun hat, als gefährlich ansehen. Für einen Polizisten, der den ganzen Tag überwiegend mit "harmlosen Sachen" wie Anzeigen wegen Lärmbelästigung, nicht geschnittener Hecke, Verkehrsunfälle usw  beschäftigt ist, dem kommt natürlich sowas dann wie "der Fall des Tages" vor. Zudem haben die wenigsten dann auch noch Ahnung davon und wissen nicht, wie sie das ganze einschätzen sollen.

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Der betroffene Politiker behauptet auf seiner Facebook-Seite ".Andreas Maurer Mit technische Möglichkeiten von heute ist es ohne Probleme möglich diese Foto richtig einzuschätzen , Das haben mir jetzt mehrfach pensionierte Polizisten bestätigt , ich werde versuchen genau der Ablauf untersuchen lassen.".

 

Wie denkt Ihr darüber, kann man am Foto erkennen, dass es sich nicht um eine "echte / funktionsfähige Schusswaffe" handelt sondern nur ein "Spielzeug-Revolver" da liegt?

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Es gibt Spielzeugwaffen, die man auf Fotos als solche erkennen kann

und es gibt scharfe Waffen, die man auf Fotos als ebensolche erkennen kann.

 

Und dann gibt es Spielzeug- und scharfe Waffen, die man auf Fotos eben nicht eindeutig

als solche erkennen kann.

 

Auf diesem nicht so scharfen Foto ( Link über Zeitung,

bei FB will ich mich extra anmelden, nur um das Foto eines

Angehörigen der ehemaligen Mauermörderpartei anzusehen )

sieht das Teil zwar schon richtig "billig" und nach Spritzguß aus,

aber es gibt eben auch scharfe Schußwaffen die so aussehen.

 

 

Bearbeitet von Olt d.R.
Rechtschreibung
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Mir persönlich würde jetzt anhand des Fotos nur auffallen, dass die Trommel des Revolvers viel zu klein für eine Trommel mit scharfer Mun ist. Auch der Glanz und das Finish wirken nicht wie Stainless Steel, sondern eher stumpf wie Plastik. Da es aber sehr unterschiedliche Ausführungen solcher Revolver gibt, könnte ich das auch nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Es gibt ja auch deaktivierte Waffen mit Zertifikat usw.

(Olt d.r. sagte es schon)

 

Im Endeffekt ne Abwägungsfrage, ob man hier nun dringenden Handlungsbedarf sieht, ob man ihn dezent (wie hier) überprüft oder ob man ganz darauf verzichtet.

 

Wenn es sich bei der Person um einen bekannten Drogendealter handeln würde, würde ich eher das Schlimmste annehmen. Bei einem ansonsten unbescholtenen Bürger dagegen würde ich dagegen weitere Beweise oder Indizien für eine Durchsuchung verlangen.

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vor 4 Stunden schrieb Maure:

Somit besteht der Anfangsverdacht eines Verstoßes nach dem WaffG.

 

Warum?

 

Wenn da Zucker liegt, gibt es einen Anfangsverdacht auf Drogen?

 

Wenn jemand mit dem Auto fährt besteht der Anfangsverdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis?

 

Der Anfangsverdacht besteht doch nur, weil man den sich einredet. Wenn man die gleichen Maßstäbe an viele andere Alltagssituationen stellen würde....

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Was mich halt besonders irritiert ist die Aussage der Polizeisprecherin, dass man die Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, offenbar durch einen Blick ins Waffenregister/bzw nach Rücksprache mit der Waffenbehörde getroffen hat. Bei Millionen verkaufter Softairepliken und Spielzeugwaffen eigentlich garkein Kriterium, das anhand eines (unscharfen) Fotos zu beurteilen. Frei nach dem Motto: Die Person ist nicht als Waffenbesitzer registriert, damit hat der alles was danach aussieht auch nicht im Haus zu haben.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 7 Minuten schrieb JDHarris:

Was mich halt besonders irritiert ist die Aussage der Polizeisprecherin, dass man die Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, offenbar durch einen Blick ins Waffenregister/bzw nach Rücksprache mit der Waffenbehörde getroffen hat. Bei Millionen verkaufter Softairepliken und Spielzeugwaffen eigentlich garkein Kriterium, das anhand eines (unscharfen) Fotos zu beurteilen. Frei nach dem Motto: Die Person ist nicht als Waffenbesitzer registriert, damit hat der alles was danach aussieht auch nicht im Haus zu haben.

 

Ist doch klar, wenn im Waffenregister ein Revolver registriert ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine illegale Waffe handelt eben geringer.

 

Und deswegen heißt es auch Anfangsverdacht einer Straftat und nicht esliegtaufjedenfalleinestraftatvor. Stell dir Mal vor, die Polizei würde eine Anzeige, wenn dir etwas gestohlen, wird erst dann aufnehmen, wenn du den Nachweis bringst, dass das gestohlene dir und nur dir gehört hat und du noch ein paar Zeugen anschleppst, die alles was du sagst, bestätigen.

 

Das geht so in allen Bereichen. Wenn dein Nachbar Cannabis in der Wohnung sieht, gibt's dafür auch einen Beschluss. Dauert wegen den Fallzahlen nur länger....

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vor 16 Minuten schrieb JDHarris:

Was mich halt besonders irritiert ist die Aussage der Polizeisprecherin, dass man die Entscheidung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, offenbar durch einen Blick ins Waffenregister/bzw nach Rücksprache mit der Waffenbehörde getroffen hat. Bei Millionen verkaufter Softairepliken und Spielzeugwaffen eigentlich garkein Kriterium, das anhand eines (unscharfen) Fotos zu beurteilen. Frei nach dem Motto: Die Person ist nicht als Waffenbesitzer registriert, damit hat der alles was danach aussieht auch nicht im Haus zu haben.

Es ist einfach Standard nachzufragen ob die Person legal im Besitz einer Waffe ist, falls ja erübrigt sich weiterer Aufwand.

 

P.S.:

hellbert war schneller und trifft es.

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 18 Minuten schrieb uwewittenburg:

Es ist einfach Standard nachzufragen ob die Person legal im Besitz einer Waffe ist, falls ja erübrigt sich weiterer Aufwand.

Eben. Man macht es sich bequem mit dem Waffenregister und spart sich, zu ermitteln.

 

Eine fatale Fehlentwicklung, denn was dabei rauskommt, wenn die Polizei nicht mehr ihrer eigentlichen Arbeit nachgeht, sondern Register durchforstet, haben wir im Fall Amri gesehen. Solche Register sind meist schlampig geführt und es werden Entscheidungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen getroffen. Das Eurodac System ist ein Paradebeispiel für solche schlampg geführten Register (Ich finde den Artikel grad nicht wieder...rund ein drittel aller gespeicherten Daten und Fingerabdrücke darin sollen falsch sein)

 

Edit: Hatten wir nicht letztens hier im Forum so einen Fall, wo ein User davon berichtet hat, dass er "Besuch" bekommen hat, weil eine bereits seit einem Jahr verkaufte und ordnungsgemäss aus der WBK ausgetragene Waffe noch im ZWR drinstand und vergessen wurde, sie auf den neuen Besitzer zu übertragen?

 

 

Bearbeitet von JDHarris
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vor 41 Minuten schrieb hellbert:

 

Stell dir Mal vor, die Polizei würde eine Anzeige, wenn dir etwas gestohlen, wird erst dann aufnehmen, wenn du den Nachweis bringst, dass das gestohlene dir und nur dir gehört hat und du noch ein paar Zeugen anschleppst, die alles was du sagst, bestätigen.

Ich würde erwarten, dass die Polizei (was ihre Aufgabe ist) saubere Ermittlungen anstellt und den Fall nicht gleich nach"Aktenlage" zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgibt.

 

Für mich wäre das Schlamperei! (Egal ob es aus Personalmangel oder Bequemlichkeit geschieht)

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vor 14 Minuten schrieb JDHarris:

Ich würde erwarten, dass die Polizei (was ihre Aufgabe ist) saubere Ermittlungen anstellt und den Fall nicht gleich nach"Aktenlage" zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgibt.

 

Für mich wäre das Schlamperei! (Egal ob es aus Personalmangel oder Bequemlichkeit geschieht)

Was wären dann die sauberen Ermittlungen? Befragung der Nachbarschaft oder in der Schule Kindergarten?

 

 

 

 

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