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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


JDHarris

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Das ändert doch nichts am Sachverhalt, so ist die Vorgehensweise wie ich sie schon öfter beschrieb.

Umso unverantwortlicher, dass hier noch keine Warnungen der Polizei oder von den Händlerverbänden an die Öffentlichkeit gegeben werden.

 

Nach dem Motto:

VORSICHT: DER KAUF DIESES SPIELZEUGS KÖNNTE ZU MISSVERSTÄNDNISSEN ODER ZU STAATSANWALTLICHEN ERMITTLUNGEN GEGEN SIE FÜHREN!

 

:munky2:

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vor 9 Minuten schrieb uwewittenburg:

P.S.:

Um zu deiner "Gefährderansprache" zu kommen, die ist für andere Zwecke gedacht.

Niemand muss der Polizei öffnen und einen Gegenstand vorzeigen.

"Guten Tag, wir haben den Verdacht dass sie im Besitz einer Waffe sind, können sie uns diese mal zeigen?

 Nein!

 Na gut, wir kommen mit einem Beschluß wieder!"

Wird in anderem Zusammenhang aber längst gemacht (z.b. KFZ Tuning)

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vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

 

Deshalb meine Frage an unsere Lobbyisten:

Werden unsere Vetreter eine Anfrage an Behörden und Regierung stellen, ob ein solcher Anfangs Verdacht immer besteht?

 

Weshalb sollten die das tun? Hat doch mit Sportschützen/Jagd bisher gar nichts zu tun - natürlich könnte mal..... 

 

Schreib doch die Parteien im Landtag an, ob sie nicht eine kleine Anfrage bzgl. des Sachverhalts beim Innenminister/Justizminister einreichen, wie in vergleichbaren Fällen verfahren wird.

 

 

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Ich verstehe die Aufregung nicht.

 

Es wird ein Bild veröffentlicht auf der eine Waffe zu sehen ist. Es kann anhand des Bildes nicht festgestellt werden ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Spielzeugwaffe. Dann wird ermittelt, ob der Mann auf dem Bild Legalwaffenbesitzer ist oder nicht. Das Ergebnis ist ja bekannt.

 

Somit besteht der Anfangsverdacht eines Verstoßes nach dem WaffG. Der Anfangsverdacht ist eine der niedrigsten Verdachtsstufen. Da der Verdacht einer Straftat vorliegt (Verstoß WaffG), HAT die Polizei zu ermitteln (§ 163 I StPO). Da die Polizei sowohl be- als auch entlastend ermittelt, hat sie die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Da sie für eine Wohnungsdurchsuchung einen Beschluss eines Richters benötigt (außer bei Gefahr im Verzug, dann ist der Beschluss nachzuholen), wird der Beschluss beantragt. Der Richter entscheidet auf Grund der ihm vorgelegten Tatsachen.

 

Die Durchsuchung ergab, dass es sich um einen Spielzeugrevolver handelt. Somit kein Hinweis mehr auf eine Straftat, das Verfahren wird eingestellt.

 

Wo ist das Problem??????

 

 

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vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

 

Der dürfte aber für einen DB nicht ausreichend sein, da es sich erkennbar um das befriedete Besitztum des Politikers handelt.

 

 

 

Das mit dem befriedeten Besitztum ist Blondsinn. Wer legal eine Waffe sein eigen nennt, der darf natürlich auf seinem umfriedeten Besitztum (Grundstück) die Waffe führen. Gaaaanz anders sieht das bei dem aus, der die Waffe nicht legal hat. Da ist die Sache mit Privatgelände und so weiter nämlich Scheizendrexegal....

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Der Eintrag im System "Verstoß WaffG" ev.?

Ja nee, ist klar. Das kommt ja nur raus, wenn er schon mal einen Verstoß WaffG hatte. Für den oben geschilderten SV gibt's da keinen Hinweis drauf.

 

Ansonsten bin ich der Auffassung das da alles im grünen Bereich war. Der Verdacht war gegeben, alles andere ging dann den (rechtlich) richtigen Gang.

 

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vor 15 Minuten schrieb Maure:

Ja nee, ist klar. Das kommt ja nur raus, wenn er schon mal einen Verstoß WaffG hatte. Für den oben geschilderten SV gibt's da keinen Hinweis drauf.

 

Ansonsten bin ich der Auffassung das da alles im grünen Bereich war. Der Verdacht war gegeben, alles andere ging dann den (rechtlich) richtigen Gang.

 

Ich glaube Uwe meint einen Eintrag in der Statistik

 

Mit Abgabe an die StA wird der Fall automatisch auch in der polizeilichen Kriminalstaistik erfasst - egal was daraus geworden ist.

 

Die Verschärfungen im Waffengesetz haben sich deshalb auch in der Kriminalstaistik niedergeschlagen, weil da viele neue Verfahren hinzugekommen sind die eigentlich da nicht reingehören.

 

Edit: Es gibt einen Eintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister!

Bearbeitet von JDHarris
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vor 7 Minuten schrieb JDHarris:

Ich glaube Uwe meint einen Eintrag in der Statistik

 

Mit Abgabe an die StA wird der Fall automatisch auch in der polizeilichen Kriminalstaistik erfasst - egal was daraus geworden ist.

 

Die Verschärfungen im Waffengesetz haben sich deshalb auch in der Kriminalstaistik niedergeschlagen, weil da viele neue Verfahren hinzugekommen sind die eigentlich da nicht reingehören.

Axooo, das habe ich so nicht rausgelesen. Klar, der Hinweis ist dann im System.

Bearbeitet von Maure
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vor 1 Minute schrieb Maure:

Axooo, das habe ich so nicht raugelesen. Klar, der Hinweis ist dann im System.

Das und der Eintrag im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft auf das auch Waffenbehörden zugriff haben.

 

Der Eintrag bleibt 2 Jahre da drin. Sollte er irgendwann mal eine "grosse Sicherheitsüberprüfung" haben, dann wird der Eintrag da aufgeführt werden. (Siehe die de Akredditierung von Journalisten beim G7, weil die Leute da Einträge drin hatten)

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vor 50 Minuten schrieb Maure:

Ich verstehe die Aufregung nicht.

 

Es wird ein Bild veröffentlicht auf der eine Waffe zu sehen ist. Es kann anhand des Bildes nicht festgestellt werden ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Spielzeugwaffe. Dann wird ermittelt, ob der Mann auf dem Bild Legalwaffenbesitzer ist oder nicht. Das Ergebnis ist ja bekannt.

 

Somit besteht der Anfangsverdacht eines Verstoßes nach dem WaffG.

 

So klar ist die Sache nicht, da hier durchaus legales Verhalten in Betracht kommt und solches schlussendlich auch vorlag. 

Bei einem Anfangsverdacht infolge legalem Verhalten bedarf es regelmäßig weiterer Anhaltspunkte (Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 152 Rn. 4a).

 

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Ja, viele Leuten ist noch immer nicht bewusst, was so ein Eintrag für Folgen haben kann. Praktisch überall, wo man ein grosses Führungszeugniis benötigt, kann sich so ein Registereintrag negativ auswirken....und ja, die 2 Jahre sind nur Minimum. Die meisten Einträge bleiben da länger oder für immer drin (insb dann, wenn weitere Einträge vorhanden sind).

 

Mögliche Folgen:

- keine Übernahme in eine Beamtenverhältnis

- negative Sicherheitsüberprüfung bei Erteilung einer WBK oder Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen (zb. auf Flüghäfen)

- vorhandene Einträge werden lebenslang gespeichert

 

Gerade uns als Waffenlobby sollte das interessieren, weil solche Einträge extrem schädlich für jeden werden können...auch für euch!

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