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IGNORED

Polizeieinsatz wegen Waffe auf Foto


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Geschrieben (bearbeitet)

Wie schnell Gerichte in Deutschland heutzutage einen Durchsuchungsbeschluss wegen vermeindlichem Verstoss gegen das Waffengesetz ausstellen, zeigt dieser Artikel.

 

Waffenrazzia bei linken Politiker - weil sein Sohn eine Spielzeugpistole auf einem Tisch liegen gelassen hat

https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/955515/polizeieinsatz-bei-osnabruecker-kreispolitiker-wegen-dieses-fotos

 

 

(Ohne jetzt darauf eingehen zu wollen, dass es hier einen Politiker einer Partei getroffen hat, die für das jetzige Waffengesetz mitverantwortlich ist bzw die für noch schärfere Regeln eintritt...)

 

Eine Frage an unsere Lobbyvertreter und Verbände:

Nun, ich weiss nicht, ob in diesem Fall noch andere Gründe für den Durchsungsbeschluss vorlagen. In dem Artikel wird jedoch gesagt, dass allein das Foto mit der "Waffe" - und damit die Annahme eines Anfangsverdachts - ausgereicht habe, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Solche (Spielzeug) Waffen wurden und werden in Deutschland millionenfach als frei verkäufliche Waffen verkauft. Ein Behördenvertreter sagte, dass in solchen Fällen vor einer Durchsuchung  immer eine Abfrage bei den Waffenbehörden gemacht würde. Da es sich dabei ja um freie Waffen oder Spielzeuge handelt, die jeder ohne besondere Erlaubnis erwerben kann, werden Besitzer ja nicht als Waffenbesitzer registriert. Damit würden praktisch millionen Besitzer solcher freien Waffen theoretisch ins Visier der Behörden geraten, falls sie damit irgendwie mal jemandem "auffallen".

 

Deshalb meine Frage an unsere Lobbyisten:

Werden unsere Vetreter eine Anfrage an Behörden und Regierung stellen, ob ein solcher Anfangs Verdacht immer besteht?

 

 

Zitat

Polizeisprecherin Hamker widerspricht der Formulierung „Großeinsatz“. Sie erklärt das Vorgehen bei dem Kreispolitiker: Der Polizist habe einen Anfangsverdacht und berichte davon der Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig gebe die zuständige Kommune Auskunft über einen vorhandenen oder nicht-vorhandenen Waffenschein. Der Staatsanwalt stelle dann einen Antrag auf Durchsuchung bei einem Richter. Erlässt dieser schließlich einen Durchsuchungsbeschluss, rücken die Beamten aus.

Sieht der Richter den Verdacht nicht ausreichend begründet, erlässt er den Beschluss nicht, sagt Hamker. Wenn möglich, werde bei einer Durchsuchung ein unabhängiger Zeuge, in der Regel ein Beamter der Kommune oder auch ein Nachbar, herangezogen. Die Prozedur sei bei Maurer genauso abgelaufen „wie bei allen anderen Menschen auch“, betont die Sprecherin. Der Linken-Politiker hat hier demnach keine Sonderbehandlung erfahren.

 

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb JDHarris:

weil sein Sohn eine Spielzeugpistole auf einem Tisch liegen gelassen hat

 

 

Aber keineswegs!

 

Es würde doch niemals ein Sohn eines derartigen Politikers solch pöhses unkorrektes Spielzeug im Haus haben!

 

Du mußt schon genau lesen:

 

Zitat

Laut Maurers Stellungnahme hätten die Kinder aus der Nachbarschaft Tage zuvor mit seinem Sohn gespielt und den unechten Revolver auf seiner Terrasse vergessen.

 

Es waren also die bösen Nachbarskinder!

Die Eltern wählen vermutlich CDU. Oder so.

 

 

Wie gut, daß es Besorgte Bürger gibt!

 

Zitat

Das hat wohl auch ein Betrachter des Bildes gedacht. Wahrscheinlich beunruhigt über seine Entdeckung, trat er am Donnerstag mit dem Pistolen-Foto den Gang zur Polizeiwache in Bersenbrück an und präsentierte sein Netzfundstück den Beamten.

 

 

Zusatzfrage: Und wenn es eine SWW gewesen wäre aus dem Besitz des Politikers?  :confused:

Geschrieben

Wie gesagt, ich will jetzt hier nicht über den Politiker diskutieren, sondern über über die Aussagen der Behördenvertreterin (im Zitat markiert), dass es sich dabei um eine Standard vorgehensweise handelt. Ich kann allerdings nicht erkennen, ob noch weitere Gründe für einen Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben oder nur das Foto und der "besorgte Bürger"

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Ich kann allerdings nicht erkennen, ob noch weitere Gründe für einen Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben oder nur das Foto und der "besorgte Bürger"

 

 

Deshalb kann man darüber auch nur schlecht diskutieren, solange man nicht die komplette Akte kennt.

 

Und die dürften nur der Staatsanwalt und der Richter kennen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb JDHarris:

Wie gesagt, ich will jetzt hier nicht über den Politiker diskutieren, sondern über über die Aussagen der Behördenvertreterin (im Zitat markiert), dass es sich dabei um eine Standard vorgehensweise handelt. Ich kann allerdings nicht erkennen, ob noch weitere Gründe für einen Durchsuchungsbeschluss vorgelegen haben oder nur das Foto und der "besorgte Bürger"

Wenn Bohrmaschinen schon zu Wohnungstürmungen ausreichen, weisst du doch Bescheid, was hierzulande läuft.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb heletz:

 

An wen denkst Du da?

Nun der Name der Polizeisprecherin stand ja im Artikel;-)  (da kann man ja schonmal generell anfragen, wie so ein Anfangsverdacht von ihrer Behörde ausgelegt wird).

 

Natürlich kann das im speziellen Fall nur Akteneinsicht bringen, was da jetzt konkret den Richter überzeugt hat.

 

Eventuell muss die Politik das mal konkretisieren.  Eine Anfrage unserer Verbände würde jedenfalls mal jemanden Aufschrecken und zu weiterem Nachfragen animieren. Sowas darf nicht sang und klanglos hingenommen werden, denn dann wird das bald Standard.

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb JDHarris:

Nun der Name der Polizeisprecherin stand ja im Artikel

 

Sie hat das Procedere korrekt beschrieben.

Wenn ein Richter einen DB erläßt auf Antrag der Staatsanwaltschaft, dann ist das eben so.

 

Im konkreten Fall halte ich den für rechtswidrig, aber es ist nur Sache eines Gerichtes (auf Antrag des Betroffenen) das festzustellen, nicht einer Behördensprecherin.

 

 

vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Eventuell muss die Politik das mal konkretisieren.

 

Da gibt es nichts zu konkretisieren.

Außerdem wird sich die Politik wegen der Gewaltenteilung da fein raushalten.

Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Meinung nach handeln die Behörden absolut korrekt. Es besteht der begründete Verdacht auf Verstoss gegen das Waffengesetz.

Und der Politiker ist so doof, das Bild vor dem Posten nicht richtig zu prüfen. Abgesehen davon sollte er mal seinen Kindern und deren Freunde beibringen, was es bedeutet, Ordnung zu halten.

 

Was ich als unter jeder Sau erachte, ist die Reaktion des Politikers von wegen "politischer Verfolgung" und so. Hat er am Morgen die rote statt die blaue Pille erwischt?

Soll er doch das Waffengesetz ändern!

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben (bearbeitet)

Die Polizei gibt doch auch sonst Hinweise zu jedem Kram, wie man sich zu verhalten hat. Dann soll sie das doch hier auchmal tun - immerhin besteht hier die konkrete Gefahr, dass sich millionen Menschen unbewusst zum Ziel eines Polizeieinsatzes machen.

 

Wir haben es hier mit Spielzeug zu tun und nicht um Waffenbesitzer, die die Aussenwirkung ihrer Waffen kennen sollten.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Swisswaffen:

Es besteht der Verdacht auf Verstoss gegen das Waffengesetz.

 

 

Der dürfte aber für einen DB nicht ausreichend sein, da es sich erkennbar um das befriedete Besitztum des Politikers handelt.

 

 

vor 2 Minuten schrieb Swisswaffen:

Und der Politiker ist so doof, das Bild vor dem Posten nicht richtig zu prüfen

 

Wie so viele andere auch.

Geschrieben
Gerade eben schrieb heletz:

Der dürfte aber für einen DB nicht ausreichend sein, da es sich erkennbar um das befriedete Besitztum des Politikers handelt.

 

Er ist nicht als LWB eingetragen und da liegt eine Waffe, welche nicht als "Spielzeug" identifizierbar ist. Wäre der "Revolver" rot oder blau (wie die Pillen des Politikers *g*), dann wäre eine HD nicht gerechtfertigt.

Geschrieben
Gerade eben schrieb chief wiggum:

Wurde schon in einem anderen Thread diskutiert. Immerhin, vier normale Beamte, die um 15.00 Uhr geklingelt haben.

Kein SEK morgens um 5, keine eingerammte Haustür und kein erschossener Familienhund. So viel Glück haben nicht alle.

 

Eben, scheint mir völlig verhältnismässig und angebracht.

Geschrieben

Falls das Foto allein der Grund für den Durchsuchungsbeschluss war, halte ich diesen auch für rechtswidrig. Es gibt hier ausser der Waffe auf dem Tisch keinerlei Hinweis auf eine Straftat oder einen bevorstehenden Missbrauch. Das die Waffe nicht als Spielzeug erkennbar ist, spielt dabei keine Rolle...um einen so gravierenden Grundrechtseingriff zu veranlassen, müsste es sich im Gegenteil klar erkennbar um eine scharfe Waffe handeln oder zumindest der Gebrauch angedroht werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei unklarer Lage hätte die Polizei vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft auch erstmal eine "Gefährdungsansprache"als mildestes Mittel vornehmen können...das heist: Ein Polizist klingelt an und lässt sich "die Waffe" zeigen. Hat derjenige keine vernünftige Erklärung, dann kann sie als nächstes Mittel einen Durchsuchungsbeschluss erwirken.

 

Hier wurd aber quasi sofort und ohne vorliegen einer konkreten Bedrohung zum Mittel der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung gegriffen. Mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft wurde der Fall dann auch als mögliche Straftat registriert und ins Register aufgenommen.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb JDHarris:

Bei unklarer Lage hätte die Polizei vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft auch erstmal eine "Gefährdungsansprache"als mildestes Mittel vornehmen können...das heist: Ein Polizist klingelt an und lässt sich "die Waffe" zeigen. Hat derjenige keine vernünftige Erklärung, dann kann sie als nächstes Mittel einen Durchsuchungsbeschluss erwirken.

Die Zeiten sind doch schon lange vorbei, habe ich aber schon mehrfach durchklingen lassen.

Mit den "normalen" Beamten war doch schon milde abgelaufen.

Unterstützungshandlungen anderer Kräfte außer SEK wird nur noch bis Stufe Messer hier geduldet, alles andere läuft auf eigenes Risiko und das gehen nur noch die wenigsten ein.

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb heletz:

Wenn ein Richter einen DB erläßt auf Antrag der Staatsanwaltschaft, dann ist das eben so.

Wenn der Staa dem Richter den Antrag vorlegt unterschreibt er ihn der Regel auch, schon erst recht wenn etwas mit Verdacht Waffe steht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb JDHarris:

Es war hier ja kein Einsatz, wo Gefahr im Verzug vorlag, sondern ein Einsatz mit Vorlaufzeit und einem richerlichen Beschluss.

Das ändert doch nichts am Sachverhalt, so ist die Vorgehensweise wie ich sie schon öfter beschrieb.

 

P.S.:

Um zu deiner "Gefährderansprache" zu kommen, die ist für andere Zwecke gedacht.

Niemand muss der Polizei öffnen und einen Gegenstand vorzeigen.

"Guten Tag, wir haben den Verdacht dass sie im Besitz einer Waffe sind, können sie uns diese mal zeigen?

 Nein!

 Na gut, wir kommen mit einem Beschluß wieder!"

Bearbeitet von uwewittenburg

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