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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Mausebaer

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vor 7 Minuten schrieb uwewittenburg:

..., aber wurden noch andere Verstöße festgestellt, dürfte das egal sein.

Wozu hätte man das verheimlichen sollen, wenn man das Einhandmesser bereits als Erfolg den Medien verkauft? :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor einer Stunde schrieb BigMamma:

Und die da wäre, jetzt ausser wollmer so und ISSO... 

Ach komm,

 

gibt es unzählige:

 

- Verdacht

- Fahndung

- Kriminalitätsschwerpunkt

- polizeiliche Erfahrung

 

Der Erfolg und Sinn wird dann doch bestätigt.

 

Diese Kontrollen richten sich an die "echten" Adressaten und nicht an LWB. Auch wenn der "Erfolg" ev. keinen Gerichts Bestand hat.

 

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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

- Verdacht

- Fahndung

- Kriminalitätsschwerpunkt

- polizeiliche Erfahrung

 

 

Zuminest den "Verdacht" kann man irgendwie immer haben (sehr subjektiv...).

Ebenso wie das Zugreifen "aus polizeilicher Erfahrung heraus".

Und Kriminalitätsschwerpunkte - ja, da gibt es neuerdings an zahlreichen, zumindest städtischen öffentlichen Plätzen viele...

 

Faktisch wäre das dann eine Art "Generalermächtigung" für Kontrollen inkl. Durchsuchungen im öffentlichen Raum.

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Zuminest den "Verdacht" kann man irgendwie immer haben (sehr subjektiv...).

Ebenso wie das Zugreifen "aus polizeilicher Erfahrung heraus".

Wer seinen Anfangsverdacht nicht begründen kann ist einfach nur dumm,

ich begründe einen Anfangsverdacht,

handel danach begründe die Handlung auch wenn es ein "Fehlschlag" war.

Dann entschuldige ich mich sogar auch.

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vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Würde ich so nicht unterschreiben, ich glaube kaum das Du in diesen Kreis fallen würdest, die Jungs kennen ihre "Pappenheimer" und nur um die geht es.

 

Da ich kein grundsätzliches "Polizeimisstrauen" habe (2 aus meiner weiteren Verwandtschaft sind bei der Bu.Pol.), glaube ich schon, dass das kaum polizeilich missbraucht wird...

 

Aber nichtsdestotrotz - wenn die genannten Anlässe ausreichen, dann sind sie eigentlich immer einsetzbar.

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Grundsätzlich denke ich auch nicht, dass bei der Polizei ein Interesse an einer grundlosen Verfolgung besteht...nach dem Motto: "Dem werd ichs mal zeigen". Verdachtsunabhängige Kontrollen würden allerdings nur dann etwas bringen, wenn die wirklichen "Pappenheimer" endlich auch mal von den Gerichten verurteilt würden.

 

und da sehe ich das Problem!

 

Den meisten Polizisten fehlt es nicht an Erfolgen bei der Feststellung von Kriminellen und Straftätern, sondern sie möchten, das die besagten "Pappenheimer" endlich auch mal von den Gerichten zur Verantwortung gezogen werden. Im Moment sind die Erfolgsaussichten da ja eher gering, denn die reine Masse an Vergehen und viele neu hinzugekommene Straftatbestände haben inzwischen dazu geführt, dass manche Taten (wie z.b. Ladendiebstahl) praktisch straflos bleiben.

 

Machen wir uns nix vor: Lieschen Müller und Karl Mustermann werden weiterhin brav ihre Strafzettel für ihr Einhandmesservergehen bezahlen, aber Ali Pappenheimer wird - wie üblich - für sein x-ten Diebstahl und seinen anschliessend aufgeführten "Messertanz" mit ner dollen Ermahnung davonkommen.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Würde ich so nicht unterschreiben, ich glaube kaum das Du in diesen Kreis fallen würdest, die Jungs kennen ihre "Pappenheimer" und nur um die geht es.

Da habe ich so meine Zweifel. :closedeyes:

Während meiner Zeit in der Psychiatrie bin ich mit einem (bestimmten) San-Assi ins Gespräch gekommen, beim Umsteigen am Hbf. (ich Feierabend, er Spätschicht). Nur sah der infolge seiner Lebensgeschichte "entsprechend" aus und hatte auch noch "Einsatzklamotten" ohne Weste an. In rund 2/3 aller Begenungen wurde er entweder von LaPo in zivil oder BuPo kontrolliert. Selbst wenn der noch "Kunde" wäre, hätte der bei der Häufigkeit nichts mehr zum Finden dabei gehabt. Die kennen keine Pappenheimer oder falls doch, werden die extra in Ruhe gelassen. Da wird einfach primitiv nach "Auffälligkeit" gegangen.

 

Einst hielt ich es für lächerlich, dass in manchen Reiseführern über Deutschland Touristen geraten wird, sich zu bestimmten Zeiten in bestimmten Gegenden nur "gut gekleidet" aufzuhalten. Inzwischen denke ich schon, dass ein dunkler Anzug o.ä. so manchen Ausländer, oder auch Berliner in Bayern, vor unfreiwilligen Kontakt mit staatlichen Ordungskräften bewahren kann. :sad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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vor 41 Minuten schrieb Mausebaer:

Einst hielt ich es für lächerlich, dass in manchen Reiseführern über Deutschland Touristen geraten wird, sich zu bestimmten Zeiten in bestimmten Gegenden nur "gut gekleidet" aufzuhalten. Inzwischen denke ich schon, dass ein dunkler Anzug o.ä. so manchen Ausländer, oder auch Berliner in Bayern, vor unfreiwilligen Kontakt mit staatlichen Ordungskräften bewahren kann. :sad:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Warum tritt dann "Ali-Baba" vor Gericht im Anzug auf?

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Aber nichtsdestotrotz - wenn die genannten Anlässe ausreichen, dann sind sie eigentlich immer einsetzbar.

Richtig, ist auch notwendig, von daher eben Vorsicht beim Mitführen von irgendwelchen Gegenständen in komischen Gegenden.

Steinpilzsammeln in Berlin-Kreuzberg würde selbst ich nicht als begründetes Mitführen eines Einhandmesser's anerkennen.

Eine normale Begegnung zwischen PVB und "normalen" Bürger verläuft eigentlich immer reibungslos, erst beim "Kräftemessen" werden Mittel gesucht und gefunden.

Erinnere mich noch gut an eine der letzten Nachtschichten  morgens in Zivil in Kreuzberg, hinter uns ein PKW mit ständiger Lichthupe und dichtem Auffahren, Überholen und "Stinkefinger" aus dem Fenster.

Blaulicht raus, überholt Frau mit Kopftuch angehalten und normale Kontrolle durchgeführt.

Der Frau war das so peinlich was die wechselnden Gesichtsfarben nicht einmal vom Kopftuch verdeckt wurden.

Die gründliche Kontrolle und die Belehrung war Strafe genug und ausreichend. Ein Gerichtsverfahren in 2 Jahren wäre eh niedergeschlagen worden und hätte die Wirkung verfehlt.

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Erinnere mich noch gut an eine der letzten Nachtschichten  morgens in Zivil in Kreuzberg, hinter uns ein PKW mit ständiger Lichthupe und dichtem Auffahren, Überholen und "Stinkefinger" aus dem Fenster.

Blaulicht raus, überholt Frau mit Kopftuch angehalten und normale Kontrolle durchgeführt.

Der Frau war das so peinlich was die wechselnden Gesichtsfarben nicht einmal vom Kopftuch verdeckt wurden.

Die gründliche Kontrolle und die Belehrung war Strafe genug und ausreichend. Ein Gerichtsverfahren in 2 Jahren wäre eh niedergeschlagen worden und hätte die Wirkung verfehlt.

Hm, hier könnte man Nötigung, Beleidigung und eventuell das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts prüfen..... aber naja. Es gibt ja Polizisten, die beim Stinkefinger, „Bulle“ etc. sich nicht mehr beleidigt fühlen sollen. Eventuell hätte die Dame bei einer anderen, nicht so toleranten Streife die Nacht auf dem Revier verbracht, die hätte bestimmt Möglichkeiten gefunden. Wärst Du anders mit den Insassen umgegangen, wenn es sich um junge Männer  mit südländischem Aussehen gehandelt hätte? So mit der leicht typisch rotzigen Art? Ich kann mich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass man gerade mit der „Dudu“ Taktik bei dieser Klientel langfristig nicht die Wirkung erreicht, die man sich erhofft, weil das von denen als Schwäche interpretiert werden könnte.

 

Aber ich möchte der Polizeiarbeit in der Praxis nicht beurteilen. Dazu fehlt mir wohl der genauere Einblick.

 

 

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Hm, hier könnte man Nötigung, Beleidigung und eventuell das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts prüfen..... aber naja. Es gibt ja Polizisten, die beim Stinkefinger, „Bulle“ etc. sich nicht mehr beleidigt fühlen sollen. Eventuell hätte die Dame bei einer anderen, nicht so toleranten Streife die Nacht auf dem Revier verbracht, die hätte bestimmt Möglichkeiten gefunden. Wärst Du anders mit den Insassen umgegangen, wenn es sich um junge Männer  mit südländischem Aussehen gehandelt hätte? So mit der leicht typisch rotzigen Art? Ich kann mich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass man gerade mit der „Dudu“ Taktik bei dieser Klientel langfristig nicht die Wirkung erreicht, die man sich erhofft, weil das von denen als Schwäche interpretiert werden könnte.

Es kommt auf die Wirkung an!, Sie hat uns zivil ja nicht erkannt, die Wirkung danach war enorm und der Erziehungszweck war erreicht. Das war wichtig.

Wenn notwendig kann jemand schon mal die Nacht auf dem Revier verbringen, bei den vielen PC-Störungen dauert es manchmal auch lange.

Wenn du dann aber nach 12 Stunden nur noch ca. 10 Minuten bis zum Feierabend hast verschwendest du auch kein sinnlose Energie mehr, schon gar nicht wegen einen "Stinkefinger" den ein Anwalt als Luftströmungsprüfer deklariert.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wenn du dann aber nach 12 Stunden nur noch ca. 10 Minuten bis zum Feierabend hast verschwendest du auch kein sinnlose Energie mehr, schon gar nicht wegen einen "Stinkefinger" den ein Anwalt als Luftströmungsprüfer deklariert.

Die Schichtzeiten sind übel und der Dienst oft sicherlich auch mehr als stressig und gefährlich, aber das (fettmakierte) lass ich da nicht gelten, sorry. Auch wenn es menschlich verständlich und nachvollziehbar ist. Auch wenn Ihr als Streife nicht erkennbar ward, der Normalbürger muss sich solch ein Verhalten ebenfalls nicht bieten lassen, zumal das Betätigen der Lichthupe und dichtes Auffahren bei einem unsicheren Fahrer/in zu einem schlimmen Unfall führen könnte. Ich müsste nachlesen, ob da schon der Lappen gefährdet wäre, denn solche Fahrer gehören nicht auf die Straße!

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vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

- Verdacht

- Fahndung

- Kriminalitätsschwerpunkt

- polizeiliche Erfahrung

 

Diese Kontrollen richten sich an die "echten" Adressaten und nicht an LWB. 

1. Lass ich gelten.

2. Lasse ich auch noch gelten, falls Ähnlichkeit mit dem Gefahndeten besteht, also ein Weißbrot filzen, wenn nach einem Neger gesucht wird... ähäh.

3. Was soll das sein ? Da könnte man zB ganz Berlin darunter subsummieren... wenig realistisch.

4. Für'n Arsch. Da könnte ja jeder kommen.

 

Deine Konklusion ist auch mehr dem Wunsch als der Realität entsprungen.

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Es geht voran, Sicherheit wird gemacht. :closedeyes:

 

Zitat

Dessau -

Bei einem Überwachungseinsatz der Bundespolizei am Montagabend am Dessauer Hauptbahnhof sind gleich mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz festgestellt worden.

So wurden ein 15-jähriger Jugendlicher sowie zwei 21- und 28-jährige Männer, die jeweils ein verbotenes Einhandmesser mit sich führten, kontrolliert. Die Messer wurden sichergestellt und Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.

 Bei der Kontrolle eines 20-Jährigen kam zudem ein Tütchen mit einer betäubungsmittelähnlichen Substanz zum Vorschein. Der Mann, der schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, gab an, dass es sich um Marihuana handelte. Das Tütchen wurde sichergestellt. Gegen den mann wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstellt.

Über mehrere Stunden waren die Beamten in und um den Bahnhof in Dessau sowie in einigen Zügen der Deutschen Bahn präsent. Zur Unterstützung der ortsansässigen Beamten kam ein Einsatzzug der Mobilen Kontrolleinheit der Bundespolizei zum Einsatz. (mz)

Quelle: https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/ueberwachungseinsatz-am-hauptbahnhof-polizei-stellt-drogen-und-waffen-sicher-29825548

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Am 27.2.2018 um 02:19 schrieb Proud NRA Member:

daß ein Spielzeug, das in einem EU-Land legal ist, jedenfalls von einem Privatbesitzer auch in ein anderes EU-Land genommen werden darf, kriegen sie nicht hin?

Wenn die wollten, dann würden die das auch hinkriegen. Aber wir wissen ja eh alle, dass die "Marktvereinheitlichung" nur ein vorgeschobener Grund für eine "Sicherheitsverschärfung" ist. Von daher wollen die das auch gar nicht.

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Neue Erfolgsmeldung und Dokumentation unglaublichen Fachwissens. :bad:

Zitat

Verstoß nach dem Waffengesetz

OBERTHULBA. Am Samstagabend, um 23.10 Uhr, wurde in der Straße Am Schafhof der Fahrer eines Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle händigte der 17-jährige Beifahrer den Beamten freiwillig ein Einhandmesser aus. Nachdem es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, erhält der Jugendliche nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz. +++

Quelle: https://osthessen-news.de/n11583991/alkohol-und-drogenfahrten-unerlaubte-abfallentsorgung-verstoss-waffengesetz.html

 

Aber man kann es nicht nur auf Zwitter und Farcebook teilen. Man kann der Redaktion auch ihre Fehler mitteilen. :teu38:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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@erstezw

 

Was dann ja klar belegte, dass die Journalisten ihre Aufgaben und Arbeit nicht erledigt haben. :016:

 

Journalisten, Zeitungen und sonstige journalistische Nachrichtenformate sollen ja nicht einfach Fakenews weiter verbreiten. Die Journalisten und Nachrichtenformate betonen schließlich immer wieder, wie wichtig ihre Tätigkeit, durch Recherche die inhaltliche Qualität von Nachrichten zu sichern und diese Nachrichten im Gesamtbild einzuordnen, ist.:rtfm: Sonst könne man sich ja auch gleich von den Polizeien oder Herrn Trump zutwittern lassen. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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