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IGNORED

Bestandsschutz B Tresor


grizzly45

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Wieso sollte mein Wohnort oder ein Wechsel desselben innerhalb DE (egal ob im gleichen Kreis oder nicht) etwas mit der Gültigkeit des WaffG zu tun haben?

 

Sorry, nicht böse gemeint, aber man kann überall Probleme konstruieren, wenn man will...das Wetter am Wochenende hat auch keine Auswirkung auf meinen Tresor. 

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vor 3 Minuten schrieb BlackBull:

Sorry, nicht böse gemeint, aber man kann überall Probleme konstruieren, wenn man will...das Wetter am Wochenende hat auch keine Auswirkung auf meinen Tresor. 

 

das kann aber der "wetterbeauftragte" der stadt in die du vielleicht umziehen willst ganz anders sehen!!!

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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Der Ort ist unerheblich.

Das ist zur Beantwortung der Eingangsfrage richtig, kann aber in besonderen Einzelfällen auch falsch sein.

vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

... vor dem Stichtag durch den aktuellen Besitzer zur Aufbewahrung von Waffen genutzt wurde.

Genau dieser Umstand hat mir vor einigen Wochen gegenüber meiner Erlaubnisbehörde quasi "das Genick gebrochen".

 

Fall:

 

Aufgrund einer baulichen Maßnahme, auf deren Durchführungstermin ich keinen Einfluss nehmen konnte, musste ich 2 A/B-Schränke samt Inhalt für etwa 4 Wochen (17.06. - 12.07.) "ausquartieren". Ein langjährig befreundeter Jagd- u. Schützenkollege stellte dazu den erforderlichen Raum befristet zur Verfügung.

Die Maßnahme war mit der Behörde abgesprochen, um für den Fall einer Kontrolle im relevanten Zeitraum keine Unstimmigkeiten entstehen zu lassen.

Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Schränke wieder an ihren alten Platz gestellt und die Behörde entsprechend informiert.

Dort teilte man mir mit, dass ich diese Schränke nun nicht weiter nutzen könne, weil sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Regelung (06. Jul.  2017) "... nicht in meinem Besitz befunden hätten". Für die Neuanschaffung eines gesetzeskonformen 0/1er Schrankes wurde mir ein Zeitraum von 4 Wochen eingeräumt, woraus Folgekosten in Höhe von mehr als 1.000,00 € entstanden.

Man hätte dies, insbesondere unter Berücksichtigung der vorangegangenen Absprache, im Rahmen des behördlichen Ermessens auch kulant regeln können.

Dies ist wieder ein Paradebeispiel, wie behördliches Ermessen willentlich zum Nachteil des Betroffen ausgelegt wird.

Nach anwaltlicher Beratung wurde mir von einer Verwaltungsklage wg. Aussichtslosigkeit abgeraten.

 

vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Erlaubnispflichtige Waffen ...

 

Auch falsch.

Ein in meinem Bestand vorhandener B-Schrank, in dem bis dato nur erlaubnisfreie Waffen (einschüssige Perkussions-, Steinschloss- u. Druckluftwaffen) gelagert wurden, darf lt. meiner Behörde zukünftig auch weiter genutzt werden, dann auch zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen.

Entscheidend sei einzig der Umstand, dass der vorhandene Schrank bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung zur Aufbewahrung von "Waffen" genutzt wurde, insofern sei hier der Bestandsschutz gewährleistet.

 

Irgend einer muss immer die A-Karte ziehen, dieses Mal war ich dran.

 

CM :mad:

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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@cartridgemaster

 

Soviel zum Thema Melden macht frei!

 

Wieso befanden sich die Schränke nicht in deinem Besitz? Ich kann meine Waffen doch auch bei sonst wem lagern, solange nur ich Zugriff darauf habe und ich uneingeschränkten Zugang dazu habe.

 

Und wenn die Schränke nicht in deinem Besitz waren........wie hast du dann ordnungsgemäß die Waffen verwahrt?

Bearbeitet von callahan44er
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Eben;

der Vorwurf der Nichtnutzung wegen der Auslagerung der Waffen wäre für mich verständlicher. Wenn die vollen Schränke beim Kumpel standen, der Dir grundsätzlich unbedingt Zutritt gewährte und Du die Schlüssel hattest... so what? :huh:

 

Dein

Mausebaer

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vor 18 Minuten schrieb cartridgemaster:

Dort teilte man mir mit, dass ich diese Schränke nun nicht weiter nutzen könne, weil sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Regelung (06. Jul.  2017) "... nicht in meinem Besitz befunden hätten". Für die Neuanschaffung eines gesetzeskonformen 0/1er Schrankes wurde mir ein Zeitraum von 4 Wochen eingeräumt, woraus Folgekosten in Höhe von mehr als 1.000,00 € entstanden.

 

Das ist ausgesprochen bösartig und nicht ganz legal:

 

http://www.lexexakt.de/glossar/mittelbarerbesitz.php

Zitat
 

 

Das BGB spricht in § 868 BGB von mittelbarem Besitz, wenn jemand gegenüber einem anderen auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist. In diesem Fall ist der andere mittelbarer Besitzer, und der zum Besitz Berechtigte ist unmittelbarer Besitzer.

 

Du warst trotzdem Besitzer, wenn auch mittelbarer.

In der Vorschrift stet nur was von Besitz, nicht von unmittelbarem Besitz.

Das ist nicht kleinlicher als dein SB!

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vor 5 Minuten schrieb Sal-Peter:

Du warst trotzdem Besitzer, wenn auch mittelbarer.

Danke für diesen wertvollen Hinweis! :hi:

Diese gesetzliche Regelung des BGB hatte auch meine rechtsberatende Instanz nicht auf dem Schirm, es eröffnet mir aktuell neue Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Behörde.

Ich werde Dich über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

Nochmals meinen persönlichen Dank.

 

CM

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Der Wunsch, keine Unstimmigkeiten mit dem Amt entstehen zu lassen in allen Ehren, aber wieso muss man eine absehbar vorübergehende Zeit der 'Abwesenheit' seiner Waffen der Behörde melden???

Wenn ich Mal zB 4w weg war habe ich meine Eisen auch bei Freunden/Vadder im Asyl gebracht (ja, bevor nun wieder Schlaumeier kommen: alle mit entsprechenden Berechtigungen...) Und danach wieder heimgeholt; aber ich hätte einen Teufel getan und damit das Amt behelligt. Solange die Teile vorschriftsmäßig verwahrt bei Betechtigten sind und nur vorübergehend (zur Sicherheit mit Leihschein) ist alles picobello. Da mache ich kein Fass auf. 

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man hätte das aber auch "eleganter" lösen können.......und ohne Verschiebung der Besitzverhältnisse......

 

 

Du stellst bei ihm die Tresore unter, behältst die Tresorschlüssel......erhältst von Deinem Gastgeber einen Hausschlüssel.......jederzeit Zugriff ausschließlich durch Dich........ "Besitzstandswahrung".....auch nach WaffG.

 

 

 

...nicht verzagen ...alzi fragen ;) .....

 

 

 

 

 

...aber mal ganz ehrlich.....wegen 4 Wochen? ...Klappe halten ist einfacher......

Bearbeitet von alzi
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vor 27 Minuten schrieb cartridgemaster:

Danke für diesen wertvollen Hinweis! :hi:

Diese gesetzliche Regelung des BGB hatte auch meine rechtsberatende Instanz nicht auf dem Schirm, es eröffnet mir aktuell neue Handlungsmöglichkeiten gegenüber der Behörde.

 

Nicht dein ernst oder? 

Die "Instanz" ist Volljurist? 

 

 

vor 27 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich werde Dich über den Fortgang auf dem Laufenden halten.

Nochmals meinen persönlichen Dank.

 

 Ich bin gespannt :)

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vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Die Maßnahme war mit der Behörde abgesprochen, um für den Fall einer Kontrolle im relevanten Zeitraum keine Unstimmigkeiten entstehen zu lassen.

 

 

:rolleyes:

 

 

vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

 

Auch falsch.

Ein in meinem Bestand vorhandener B-Schrank, in dem bis dato nur erlaubnisfreie Waffen (einschüssige Perkussions-, Steinschloss- u. Druckluftwaffen) gelagert wurden, darf lt. meiner Behörde zukünftig auch weiter genutzt werden, dann auch zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen.

Entscheidend sei einzig der Umstand, dass der vorhandene Schrank bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung zur Aufbewahrung von "Waffen" genutzt wurde, insofern sei hier der Bestandsschutz gewährleistet.

 

Nö, deine Behörde liegt falsch. In dem Fall halt mal für den LWB. 

 

 

vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

Irgend einer muss immer die A-Karte ziehen, dieses Mal war ich dran.

 

Da hast du leider selbst dazu beigetragen. Der Spruch mit dem Fürsten hat insoweit seine Berechtigung.

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vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

 

 

Auch falsch.

Ein in meinem Bestand vorhandener B-Schrank, in dem bis dato nur erlaubnisfreie Waffen (einschüssige Perkussions-, Steinschloss- u. Druckluftwaffen) gelagert wurden, darf lt. meiner Behörde zukünftig auch weiter genutzt werden, dann auch zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen.

Entscheidend sei einzig der Umstand, dass der vorhandene Schrank bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung zur Aufbewahrung von "Waffen" genutzt wurde, insofern sei hier der Bestandsschutz gewährleistet.

 

 

 

CM :mad:

 

 

Nur weil deine behörde das meint ist es noch lange nicht richtig....

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vor 52 Minuten schrieb cartridgemaster:

Dir mangelt es ganz offensichtlich an der nötigen Rechtskenntnis, da Du die Begriffe "Eigentum" und "Besitz" in waffenrechtlichem Zusammenhang nicht voneinander unterscheiden kannst.

 

CM

Tschuldigung großer Meister. Kauf einfach einen neuen Schrank wenn dir das lieber ist.

Komisch das du dich bei jemand anders bedankst......

 

Da ich mit der Aufbewahrung bei anderen ja wohl nicht ganz so daneben lag, ist mein Rechtsverständnis sicher mindestens so gut, das nur dass nicht passiert währe.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

....der Vorwurf der Nichtnutzung wegen der Auslagerung der Waffen wäre für mich verständlicher.

 

Ich fände diese Konstellation ("Nichtnutzung") weder verständlicher, noch nachvollziehbar.

 

Warum soll denn bei vorübergehender Nichtnutzung z.B. eines B-Schrankes dessen Altbestandsschutz wegfallen? Wo steht, dass eine ununterbrochene Nutzung erfolgen muss(te)?

 

Entscheidend ist nach meinem Verständnis, dass dieser vor dem Stichtag in Besitz genommen und zur Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen genutzt wurde - also im Sinne der Altbestandsregelung vor 06.07.2017 besessen und "in Nutzung genommen". 

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