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IGNORED

Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?


donmartim

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Guten Tag,

ist es erlaubt an einem Pfefferspray eine Lampe (Tactical Light) anzubauen?

Es geht dabei um eine Piexon JPX Jet Protector.

Ich habe von einem Feststellungsbescheid gelesen in dem steht, dass Laser an denn

Reizstoffsprühgeräten (Tierabwehrgeräten) der Fa.Piexon nicht unter die Kategorie fallen.

AZ SO11-5164.01-2013-4528698.

Könnte diese Erklärung nicht auch auf Unterbaulampen übertragen werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Donmartim

 

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vor 9 Stunden schrieb WOF:

Da das keine Schußwaffe ist macht das kein Problem.

Noch präziser:

Es handelt sich beim Tierabwehrspray um gar keine Waffe im Sinne des Gesetzes.

 

 

Anders sieht der Fall aus wenn es sich um ein Tactical Light handelt, welches explizit für die Montage auf einer Schusswaffe vorgesehen ist.

(Aufnahme Picatinny o.Ä.)

Dabei handelt es sich per se schon um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.

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Das meine ich ja, laut Waffengesetz sind laser und Lampen mit einer möglichen waffenmontage für die Beleuchtung des Ziels. Und daher verboten.
Aber wie kann es sein, dass ein jpx mit angebaute Laser (in D verboten) unbedenklich ist. Das erschließen sich mir nicht.

Gesendet von meinem Lenovo P2a42 mit Tapatalk

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Die "verbotene Beleuchtung" muss für Schusswaffen bestimmt sein. 

Da das Teil keine Schusswaffe ist, ist der befestigte Laser auch nicht für eine Schusswaffe bestimmt.

 

Ein Hersteller könnte auch einen Laser mit dem Ziel bauen, den selbst an dem piexon anbringen zu können. Der wäre auch nicht verboten, weil er für eine "Nichtschusswaffe" bestimmt ist.

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Das BKA ist da selber irgendwie verwirrt:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071212FbZ174Tierabwehrgeraet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Da sagen die, die Behördenversion ist unter anderem auch wegen dem Laser verboten nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG, der gilt aber nur für für Schusswaffen bestimmte Beleuchtungen. 

 

Für den Guardian Angel III gibt es ein Schreiben vom BKA, dass sagt Laser ist OK da es keine Schusswaffe ist:

https://notvorsorge.com/media/pdf/BKA-Bescheid-Guardian-Angel3-und-Laser.pdf

 

Bearbeitet von schmitz75
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Die Bestimmung des Lasers legt der Hersteller bzw. Importeur fest.

Steht dabei daß er für eine Schußwaffe bestimmt ist (Werbung oder

Anleitung) so handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand.

Wenn das nicht dabei steht ist er erlaubt.

 

Die Behördenversion ist zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und

daher als Waffe eingestuft. Das ist nicht vergleichbar mit einem Gerät

zur Tierabwehr das keine Waffe ist. 

 

 

 

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Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.

Denn für Schusswaffen ist die Bestimmung eh egal.

 

1.2.4.1 ist ja kein Verbot für Laser für verbotene Reizstoffsprühgeräte.

Bearbeitet von schmitz75
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Könnt ihr lesen?

 

Verboten sind nur:

Zitat

für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); 

 

Wenn man an ein Schwert einen Laser bauen will kann man das machen, obwohl das Schwert dem Waffengesetz unterliegt.

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vor 33 Minuten schrieb schmitz75:

Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.

Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe? :drinks:

 

Und an das Schwert darf deswegen ein Laser, weil es keine Schusswaffe ist.

Bearbeitet von hellbert
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vor 4 Minuten schrieb hellbert:

Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe? :drinks:

 

Zitat

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

Wenn die Behördenversion eine Schusswaffe ist, dann ist es die Tierabwehrversion auch, denn die Schusswaffeneigenschaft setzt eben nicht die Zweckbestimmung gegen Menschen voraus. Schusswaffen sind immer Waffen, unabhängig ob sie gegen Menschen oder Tiere gerichtet sind.

Bearbeitet von schmitz75
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