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IGNORED

Bewaffneter Waffenhändler


lastunas

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vor 11 Minuten schrieb alzi:

das zweite ist falsch! die Feder (Schlagbolzen) wird schon beim entriegeln gespannt.

... also beim zurückbewegen des Kammerstengels (nach oben) war gemeint. Was anderes habe ich nicht geschrieben.

98er = Öffnungspanner

96er = Schließspanner 

Wie schon gesagt, ich hatte gestern einen sch... Tag :drinks:

 

Aber noch mal zurück zum Thema, der 98er mit seiner Sicherung ist eine der zuverlässigsten Waffen. Auch wenn eine Patrone im Lager ist. Die Sicherung ist zuverlässig (hab's heut Morgen noch mal ausprobiert). Das ungewollte Auslösen solch einer gesicherten Waffe erfordert schon eine Menge gleichzeitiger Zufälle.

 

Gruß

SJ

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  • 10 Monate später...
Am ‎18‎.‎08‎.‎2017 um 20:24 schrieb rwlturtle:

 

Bei Engels in Frankfurt (Bahnhofsviertel) war das vor 20 Jahren schon so.

 

Mittlerweile nicht mehr.

 

Ich war bei Engels der letzte Mitarbeiter, der im Ladenbetrieb noch eine scharfe Waffe geholstert hatte (-> 2012). Mit den Behörden war das abgesprochen.

 

Engels hat das Geschäft mit scharfen Waffen fast vollständig aufgegeben und ist mittlerweile auf dem Esoterik-Trip... die derzeitigen Mitarbeiter sind unbewaffnet, aber es gibt ja auch nichts relevantes mehr zu erbeuten. Früher hätte man mit dem Warenbestand des Ladens eine Operation der Delta Force ausrüsten können, heute nur noch eine Silvesterfeier.

 

Andere Zeiten.

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Knalle Peng:

Ich war bei Engels der letzte Mitarbeiter, der im Ladenbetrieb noch eine scharfe Waffe geholstert hatte (-> 2012). Mit den Behörden war das abgesprochen.

Engels hat das Geschäft mit scharfen Waffen fast vollständig aufgegeben

Wie hieß eigentlich das - sehr alt anmutende - andere Waffen- und Jagdgeschäft in der Parallelstraße zu Euch? Wo die Preisgaben noch in Reichsmark waren (nun ja, fast), die Fledermäuse an der Decke hingen und jeder Kunde eine Staub aufwirbelnde Störung darstellte? ;-)

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vor 3 Stunden schrieb P22:

Zwar kein Waffenhändler, aber schauen wir mal, wie entschieden wird....ich kann’s mir irgendwie fast schon etwas denken ;)

 

http://www.vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Termine+_+Entscheidungen/1s2342_17+_+09_10_2018+_+V_+gegen+Land+Baden-Wuerttemberg+wegen+Waffenschein/?LISTPAGE=1213020

Das Vor-Aktenzeichen war 5 K 2501/14 beim VG Karlsruhe, Entscheidung dürfte 2015 gewesen sein. Es ging dabei um folgenden Sachverhalt:
"Der Kläger ist ein reisender Juwelenhändler. Er begehrt die Erteilung eines Waffenscheins, d.h. der Erlaubnis, einen Revolver und eine Pistole ständig mit sich führen zu dürfen. Ihm wurden seit 1976 ununterbrochen entsprechende Waffenscheine erteilt. Im Jahr 2014 hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Erteilung erstmals versagt, weil der Kläger nicht hinreichend gefährdet sei: Auch sei eine Schusswaffe nicht geeignet, überraschende Überfalle abzuwehren. Der Kläger hält dem mit seiner Klage (5 K 2501/14) entgegen, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse in seinem Fall nicht geändert hätten. Er müsse weiterhin Überfälle befürchten, die er zur Not nur durch den Einsatz einer Schusswaffe abwehren könne. Diesen trainiere er auch regelmäßig."

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vor 2 Minuten schrieb carcano:

 

Wie hieß eigentlich das - sehr alt anmutende - andere Waffen- und Jagdgeschäft in der Parallelstraße zu Euch?

 

Der hat schon vor ca. 20 Jahren dicht gemacht, Namen habe ich auch vergessen.

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb carcano:

Das Vor-Aktenzeichen war 5 K 2501/14 beim VG Karlsruhe, Entscheidung dürfte 2015 gewesen sein. Es ging dabei um folgenden Sachverhalt:
"Der Kläger ist ein reisender Juwelenhändler. Er begehrt die Erteilung eines Waffenscheins, d.h. der Erlaubnis, einen Revolver und eine Pistole ständig mit sich führen zu dürfen. Ihm wurden seit 1976 ununterbrochen entsprechende Waffenscheine erteilt. Im Jahr 2014 hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die Erteilung erstmals versagt, weil der Kläger nicht hinreichend gefährdet sei: Auch sei eine Schusswaffe nicht geeignet, überraschende Überfalle abzuwehren. Der Kläger hält dem mit seiner Klage (5 K 2501/14) entgegen, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse in seinem Fall nicht geändert hätten. Er müsse weiterhin Überfälle befürchten, die er zur Not nur durch den Einsatz einer Schusswaffe abwehren könne. Diesen trainiere er auch regelmäßig."

 

Das ist in solchen Fällen, wo bereits langjährig wiederholte WS-Erteilungen vorliegen, ja der Knackpunkt.

Die tatsächlichen Verhältnisse, welche ursprünglich zur Erteilung führten, haben sich wohl nicht geändert - aber die behördliche (dahinter: "politisch - gesellschaftliche") Bewertung...

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Juwelier wurde in der Bundestagsdebatte 1972, als das Waffengesetz auf das Bedürfnisprinzip umgestellt wurde, ausdrücklich als Beispiel für einen Personenkreis genannt, der selbstverständlich weiter Waffen führen dürfte, also einen Waffenschein bekäme.

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vor 4 Minuten schrieb knight:

Juwelier wurde in der Bundestagsdebatte 1972, als das Waffengesetz auf das Bedürfnisprinzip umgestellt wurde, ausdrücklich als Beispiel für einen Personenkreis genannt, der selbstverständlich weiter Waffen führen dürfte, also einen Waffenschein bekäme.

Was juckt einen Beamten wie ein Gesetz intendiert war ursprünglich. Für die gibt es nur eine Richtung, mehr Verbote.

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Wir haben ja bereits mehrfach gelernt: Wenn etwas nicht explizit ins Gesetz verfasst wurde, ist es bedeutungslos.

Reine Absichtsbekundungen ohne verbindlichen Wert.

 

Das war also sowas wie ein "europäischer Gipfel" ;)

 

Der Bearbeiter hat sich zunächst einmal an seine Vorschriften zu halten.

Diese besagen überigens agnz explizit zu eigenen Räumen

Zitat

Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, ob der Antragsteller eine Schusswaffe außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums führen oder ob er die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe nur innerhalb der genannten Räume ausüben will. Im ersten Fall ist an die Anerkennung eines Bedürfnisses ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

Das dürfte noch einmal unterstreichen, dass es innerhalb der eigenen Räumlichkeiten kein FÜhren gibt (es also weder erlaubt noch verboten ist) der Umgang aber klaren Regelungen unterworfen ist.

 

Zu den BErufsgruppen ist die Vorschrift auch auskünftig

Zitat

Jedoch begründet die schlichte Zugehörigkeit zu einer derartigen Personengruppe für sich allein noch kein waffenrechtliches Bedürfnis (keine Geltung berufsspezifischer Gefährdungsmaßstäbe)

...

Bevor ein waffenrechtliches Bedürfnis anerkannt werden kann, ist zu prüfen, ob die Gefährdung in zumutbarer Weise durch entsprechendes persönliches Verhalten des Antragstellers oder durch Aufwendungen für technische oder organisatorische Maßnahmen vermindert werden kann. Eine herausgehobene Bedeutung kommt dabei z. B. der abschreckenden Wirkung von Alarm- und sonstigen Überwachungsanlagen zu, der Vornahme baulicher Sicherungsmaßnahmen oder der Beauftragung professioneller Dienste etwa bei Geld- oder Werttransporten.

...

Sofern dem Betroffenen Überraschungsangriffe drohen, die einer wirksamen Verteidigung entgegenstehen, gibt es in der Regel kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken. Dies betrifft z. B. alle Personengruppen, die im Rahmen ihrer typischen Tätigkeiten gerade nicht fortwährend mit Angriffen rechnen (müssen) und die daher kaum in der Lage sind, dauerhaft eine Verteidigungsbereitschaft aufrechtzuerhalten (z. B. von Angriffen regelmäßig völlig überraschte Geschäfts-/Gaststätteninhaber, Taxifahrer etc.).

Ich äußere mich ausdrücklich nicht zu Sinn oder Unsinn.

Es ist eine reine Zitataufstellung der einschlägigen Vorschrift.

 

Darüberhinaus wird sich der Sachearbeiter ganz bequem auf die polizeiliche Gefährdungsbeurteilung zurückziehen.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb knight:

Juwelier wurde in der Bundestagsdebatte 1972, als das Waffengesetz auf das Bedürfnisprinzip umgestellt wurde, ausdrücklich als Beispiel für einen Personenkreis genannt, der selbstverständlich weiter Waffen führen dürfte, also einen Waffenschein bekäme.

 

Auch Taxifahrer waren damals noch unter denen, die einen WS erteilt bekamen. 

Heute ziemlich undenkbar...

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Auch Taxifahrer waren damals noch unter denen, die einen WS erteilt bekamen. 

Heute ziemlich undenkbar...

Naja,

 

wenn ich sehe, was wer heute alles ein Droschkenkutscher ist,

dann ist das vielleicht gar nicht mal schlecht so...

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Ja, in der guten alten Zeit...........

Das waren keine schnöden Taxifahrer, es waren Kraftdroschkenfahrer.........wobei manche auch lediglich einen Gaspüster bekamen.....zumindest in Berlin aufgrund der bes. politischen Umstände.

Leider konnte ich noch kein Exemplar des "übrigen" Deutschlands aus der Zeit nach 1945 mit expliziter Nennung "Taxi" auftreiben.

 

33137876pv.jpg

Bearbeitet von chapmen
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Das waren noch Zeiten, als man in ( West-) Berlin einen Waffenschein für eine Gaspistole brauchte.

 

Mein (in Berlin Geborener und in Hannover lebender) Vater hat damals von einem Klassenkameraden eine Gastpistole geschenkt bekommen. Besagter Klassenkamerad hatte seinen Job als Berliner Kraftdroschkenkutscher aufgegeben und musste den Gaser an einen Berechtigten abgeben.

 

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vor 15 Minuten schrieb Michael Grote:

Das waren noch Zeiten, als man in ( West-) Berlin und Rest- Deutschland einen Waffenschein für eine Gaspistole brauchte.

 

 

So gesehen sind wir wieder bei den alten Zeiten.....

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vor 11 Stunden schrieb P22:

Die haben schon vor >20 Jahren bei WS Verlängerung von Schmuck- und Waffenhändlern abgewürgt, obwohl von der Beklagten praktisch kein mündlicher Vortrag kam (und das schriftliche mit Verlaub auch ein ganz dünnes Süppchen war). Da konnte man sich auch seinen Teil denken.

vor 8 Stunden schrieb Knalle Peng:

Der hat schon vor ca. 20 Jahren dicht gemacht, Namen habe ich auch vergessen.

Weiß und/oder Bock?

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vor 54 Minuten schrieb Olt d.R.:

wenn ich sehe, was wer heute alles ein Droschkenkutscher ist,

Brauchen die so was?:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Ärzte und Apotheker waren afair auch typische Kandidaten wegen mitführens begehrlicher Güter.

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vor 55 Minuten schrieb chapmen:

So gesehen sind wir wieder bei den alten Zeiten.....

Nicht ganz. 

Erstens stand damals in Berlin auf illegalen Waffenbesitz die Todesstrafe und zweitens brauchte man einen richtigen Waffenschein (und nicht den kleinen) und drittens wurde das Ganze vom alliierten Recht diktiert. 

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vor 20 Minuten schrieb Michael Grote:

Nicht ganz. 

Erstens stand damals in Berlin auf illegalen Waffenbesitz die Todesstrafe und zweitens brauchte man einen richtigen Waffenschein (und nicht den kleinen) und drittens wurde das Ganze vom alliierten Recht diktiert. 

Bitte meine rote Ergänzung im Zitat beachten.....

Der Unterschied "kleiner" und "richtiger" Waffenschein existierte zu dieser Zeit nicht, zumindest in Rest Deutschland. Da ot hte ich jetzt nicht weiter auf die Thematik "Waffenschein" in früheren Zeiten.

Bearbeitet von chapmen
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