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IGNORED

Wandbefestigung für Schwert


Gast

Empfohlene Beiträge

Nach §13 AWaffV dürfen die garnicht mehr offen an die Wand, abgesperrt, angeschweisst, UHU-endfest-verklebt, angekettet oder nicht.

 

" (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"
 
Wenn's also nicht grad Jahrmarkt-Plastik-Schwerter sind, sondern die aus Metall, dürfte es keine Rolle spielen ob scharf oder nicht, sondern nur noch ob Waffe oder nicht. Im Zweifel hilft dir da nur eins: FB beim BKA beantragen (und nach Erhalt ernüchtert und ein paar Mark ärmer das Zeug wegsperren).
 
Und nein, die Wohnung ist kein verschlossenes Behältnis, auch nicht der begehbare Wandschrank. Eine wacklige Holzkiste mit kabelbindergesicherter Schlossfalle hingegen schon. Auf die Suche nach der Logik dahinter machst du dich aber bitte ohne mich.
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Über das Thema (auch Schwerter, Säbel etc. nur noch in Behältnisse - was jeden Ausstellungszweck zerstören dürfte) kann man allerdings trefflich streiten.

 

Insbesondere angesichts des Passus "Waffen..., deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt  ist"

 

Wurden Blankwaffen extra "von der Erlaubnispflicht freigestellt"? Oder gab es vielmehr nie eine Erlaubnispflicht für diese?

Schmitz75 hatte, wenn ich mich richtig erinnere, hier im Forum mal was dazu gesagt. 

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Am 20.8.2017 um 13:28 schrieb schiiter:

Sowas können nur absolut zu vernachlässigende Einzelfälle sein.

 

Neusprech-Alarm!

 

Es gibt keine zwei Einzelfälle von Ereignissen derselben Art. Das ist ein Widerspruch in sich. Das Wort im Plural ist ein Euphemismus, also schäbig. Bitte logisch argumentieren und nicht mit billigen Psychotricks.

 

de.wikipedia.org/wiki/Einzelfall:

Zitat

Das Wort Einzelfall beschreibt die Einmaligkeit eines konkreten Vorkommnisses und impliziert eine geringe Wahrscheinlichkeit von Wiederholung.

 

Es kann außerdem auch als Euphemismus verwendet werden, um beispielsweise sich häufende negative Vorkommnisse singulär erscheinen zu lassen. Der Plural „Einzelfälle“ bezieht sich sinnvollerweise nur auf inhaltlich unterscheidbare Ereignisse, ansonsten würde es sich bei der Rede von „Einzelfällen“ um einen performativen Selbstwiderspruch handeln.

 

Bearbeitet von mwe
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