hgc.micha 2 Posted July 20, 2017 Moin, heute mal wieder mit den Schützenkollegen diskutiert: Kurzwaffe aufbewahren im 0 Tresor inklusive passender Munition ist OK, was ist aber mit einem geladenen Magazin? Für eine kurze hilfreiche Antwort wäre ich dankbar. Grüsse Michael Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jacko5000 4289 Posted July 20, 2017 Gegenfrage: Warum sollte es nicht erlaubt sein? Quote Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 5260 Posted July 20, 2017 (edited) Ja geht. Aber doofe fragen muss man sich bei einer Kontrolle wohl gefallen lassen. Verstehe echt nicht wieso man das immer diskutieren muss, wenn man unbedingt meint eine schußfertige Waffe bereit haben zu müssen....... Edited July 20, 2017 by callahan44er Quote Share this post Link to post Share on other sites
pancho lobo 695 Posted July 20, 2017 Hola amigo hgc.micha, es gibt schon ein Urteil der das als nicht erlaubt erklärt hat...aber in einem 1er ist es wiederum erlaubt, hat auch hier bei WO gestanden. saludos de pancho lobo Quote Share this post Link to post Share on other sites
dpolli 495 Posted July 20, 2017 (edited) Wie nun? Gibt ein Urteil , wo man in einem 0er Tresor die Waffe zusammen mit einem aufmonitioniertem Magazin , welches nicht in der Waffe steckt, lagern darf? Auf welcher Rechtsgrundlage? Munition zusammen mit Waffe in Oer Tresor, Waffe nicht geladen. Was oder auf welcher Rechtsgrundlage spricht dagegen? Gibt es Neuigkeiten? Edited July 20, 2017 by dpolli Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jacko5000 4289 Posted July 20, 2017 vor 5 Minuten schrieb pancho lobo: Hola amigo hgc.micha, es gibt schon ein Urteil der das als nicht erlaubt erklärt hat...aber in einem 1er ist es wiederum erlaubt, hat auch hier bei WO gestanden. saludos de pancho lobo http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Ja (ohne räumliche Tennung) Quote Share this post Link to post Share on other sites
Olga von der Wolga 1816 Posted July 20, 2017 Es darf keine geladene Waffe gelagert werden. Zu befüllten Magazinen gibt es noch kein Urteil. Quote Share this post Link to post Share on other sites
dpolli 495 Posted July 20, 2017 Dem Link zufolge, Waffe und Munition in Sicherheitsstufe 0 zusammen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
dpolli 495 Posted July 20, 2017 (edited) Wahrscheinlich wird das die nächste Salamiescheibe werden dann.... Wann begreifen es endlich die führenden Verbände, Jagdvorstände usw. die Einfluss auf die Gesetzgebung haben....ich habe sie leider nicht...... Edited July 20, 2017 by dpolli Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jacko5000 4289 Posted July 20, 2017 vor 12 Minuten schrieb callahan44er: Ja geht. Aber doofe fragen muss man sich bei einer Kontrolle wohl gefallen lassen. Verstehe echt nicht wieso man das immer diskutieren muss, wenn man unbedingt meint eine schußfertige Waffe bereit haben zu müssen....... Wie in zig anderen Fäden dazu: Es ist eine Mär der Sportschützen wie sehr Magazine doch hundepfuientladen und sonstwie zu lagern sind. Weil Sportschützen auf dem Stand das Magazin leeren. SEHR viele Jäger, vor allem die mit Revier und Wohnort in Reviernähe, lagern das Magazin im Schrank mit der Waffe. Sehr verbreitet vor allem bei R8'ern, da bei jedem Reviergang 4 Murmeln rein raus und sonstwie zu fummeln macht in der Praxis keiner und muss auch keiner weil der Gesetzgeber an diese Fälle gedacht hat. Quote Share this post Link to post Share on other sites
tissi 5048 Posted July 20, 2017 Genau. Muni im Mag, getrennt von der Waffe (Überkreuzlagerung) a/b Schrank. Wo steht was im Gesetz von der Muni, ob in der Pappschachtel, in der Kunststoffbox oder in der kleinen Metallbox mit der Feder und dem Zubringer.................... Quote Share this post Link to post Share on other sites
hgc.micha 2 Posted July 20, 2017 Geladene Waffe ist Pfui, schon klar. Aber das geladene Magazin auch? Irgendwie alles ziemlich undurchsichtig... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Jacko5000 4289 Posted July 20, 2017 Was ist denn jetzt undurchsichtig? Sind Ferien? Oben ist der Link zum BUND der klare Antwort gibt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 5260 Posted July 20, 2017 Hoffentlich wird der Tröt spätestens ab Seite 2 zu gemacht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
dpolli 495 Posted July 20, 2017 Pancho Lobo ist der Meinung das wer anders Urteilt ohne Quelle. Sonst wäre alles geregelt und alles klar. Quote Share this post Link to post Share on other sites
hgc.micha 2 Posted July 20, 2017 vor 9 Minuten schrieb Jacko5000: Was ist denn jetzt undurchsichtig? Sind Ferien? Oben ist der Link zum BUND der klare Antwort gibt. Wo steht da eine Antwort auf meine Frage? Quote Share this post Link to post Share on other sites
dpolli 495 Posted July 20, 2017 (edited) Erlaubt , Waffe und Munition zusammen in Tresor ab Sicherheitsstufer 0. Fertig. Waffe ungeladen. Geladene Waffe heißt, Patrone im Patronenlager. oder geladenes Magazin in Waffe (unterladen auch). Fertig. Also eindeutig. Edited July 20, 2017 by dpolli Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5148 Posted July 21, 2017 (edited) wo steht in den ganzen Aufbewahrungsvorschriften auch nur ein einziges Wort zu Magazinen? (ausser im Anhang zum WaffG hinsichtlich der Definitionen, "schußbereit") Edited July 21, 2017 by alzi Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 27298 Posted July 21, 2017 vor 10 Stunden schrieb hgc.micha: Kurzwaffe aufbewahren im 0 Tresor inklusive passender Munition ist OK, was ist aber mit einem geladenen Magazin? Ein Magazin ist nicht "geladen". Es ist befüllt, bestückt, oder aufmunitioniert. Und nein, ich halte das tatsächlich nicht nur für Begriffsklauberei. Generell zum Thema: ich fürchte, da könnte die nächste waffenrechtliche "Sau durchs Dorf getrieben" werden. Ich empfehle, da den Ball gaanz flach zu halten. Quote Share this post Link to post Share on other sites
stappoe 13 Posted July 21, 2017 Also ich habe meine Munition nochnichtmals im Tresor, sondern in einem großen Blechschrank mit Schloß. In diesem Blechschrank liegen jede Menge Lang- und Kurzwaffenmagazine und sie sind alle bis zum Rand befüllt, bestückt und aufmunitioniert. Noch niemals wurde das beanstandet! Quote Share this post Link to post Share on other sites
Pi9mm 1370 Posted July 21, 2017 vor 4 Stunden schrieb karlyman: ich fürchte, da könnte die nächste waffenrechtliche "Sau durchs Dorf getrieben" werden. Kommt. Wieder per Eilerlass. noch vor der Wahl. Wir werden Euch schon kleinkriegen. Heute mal grün gespart. Quote Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 19026 Posted July 23, 2017 Ich frag mich halt immer: Wenn ich jetzt auf der Jagd bin und ansitze, habe ich logischerweise eine geladene Waffe dabei. Nun dusselt man ja leicht ein bisschen ein. Das ist ja noch legal. Aber gesetzt den Fall, das ich jetzt einpennen würde - verliere ich dann die Zuverlässigkeit? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 2090 Posted July 23, 2017 vor 6 Minuten schrieb EkelAlfred: verliere ich dann die Zuverlässigkeit? Nur wenn Du es rumerzählst. Quote Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 19026 Posted July 23, 2017 Ist das mit geladenen Waffen im Tresor nicht irgendwie auch so? Wobei ich auf der Jagd nie schlafe, weil ich sonst die Sauen verpasse. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bautz 2090 Posted July 23, 2017 vor 1 Minute schrieb EkelAlfred: Ist das mit geladenen Waffen im Tresor nicht irgendwie auch so? Na ja, da gibt es ja noch die unangemeldeten Kontrollen, bei denen die geladene Waffe gefunden werden könnte. Ich frag mich aber, ob ich mich nicht durch den Besitz von Schalfkanzeln verdächtig mache. Ich werde da wohl Schränke mit Widerstandsgrad 1 nachrüsten müssen. Quote Share this post Link to post Share on other sites