Zum Inhalt springen
IGNORED

mehrere Verfahren eingestellt - Trotzdem keine WBK?


dr.ing84

Empfohlene Beiträge

Ihr habt ALLE mal wieder NULL AHNUNG.

 

Für Experten wie Jannes hat der Gesetzgeber die SCHWARZE WBK vorgesehen.

 

Diese ist deutlich teurer, dafür benötigt man weder Sachkunde, noch Zuverlässigkeit und muss die Waffen auch nicht im Tresor aufbewahren.

 

Die schwarze WBK gibt es üblicherweise hinter dem Bahnhof bei Igor oder aber auch in jedem größerem Puff beim zuständigen Luden.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liest Du hier!

Insbesondere die Einlassung unserer Sbine ist da sehr aufschlussreich.

 

vor 10 Stunden schrieb dr.ing84:

[...]

auch wenn einige sicher wegen immer gleicher Themen genervt sind,

[...]

 

Nö, hat ja nun auch einen gewissen Unterhaltungswert.

 

vor 10 Stunden schrieb dr.ing84:

[...]

einen schlechten Umgang und wurde so öfter in polizeiliche Ermittlungen "reingezogen".

[...]

Also, bitte nicht böse sein für meine persönliche Beurteilung:

Den schlechten Umgang hatten in dem Alter sicherlich Deine Freunde.

 

Unsere Sbine, zu deren Einschätzung mein o.a. Link führt, ist allerdings auch eine ganz Liebe.

Das würde ich nicht für jede Behörde verallgemeinern.

 

Die waffenrechtlich zuständige Behörde wird vor Erteilung irgendeiner Erlaubnis einen uneingeschränkten Auszug aus dem Zentralregister anfordern.

 

Ob Du den zuständigen Sachbearbeiter dann von Deiner günstigen "Sozialprognose" überzeugen kannst, wer weiß?

Der Rat von low-ready mit dem "Kleinen Waffenschein" ist daher genau richtig.

 

Höchstwahrscheinlich wird der zuständige Sachbearbeiter den Antrag wegen bereits begangener Verstöße gegen das WaffG nach §5 Abs. 2 WaffG ablehnen.

Dann steht Dir der Rechtsweg offen.

Probiere es einfach aus.

 

PS:

Das mit der "schwarzen WBK" würde ich sein lassen.

Warum sollte das diesmal besser funktionieren...

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb uwewittenburg:

...wenn ich das als § 51 WaffG deuten sollte (anst. § 051 WaffG wie geschrieben) dann ist der Gegenstand ein Verbrechenstatbestand...

 

Hab grad mal reingelesen...Verstehe ich das richtig, §51 Abs. 1 bedeutet für mich Umgang mit verbotener Waffe, genauer sogar einem Vollautomaten bzw. kurze VRF mit scharfer Patronenmunition ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es den Treadstarter wirklich gibt und das nicht der 1. April ist: ich denke nicht, dass du eine Chance hast. Gewisse Sachen müssten zwar gelöscht werden, werden aber nicht immer gelöscht. Und wenn dein SB Kenntnis davon erlangt, ist es ohnehin ein Versagensgrund. Und natürlich haben wir alle mal "Dummheiten" gemacht - aber dann zu schreiben, schlechte Freunde wären schuld gewesen, zeugt nicht gerade von persönlicher Reife. PS: Paracord Flechten ist auch ein nettes Hobby, mach ich gerne, wenn nur Mist im TV läuft... also eigentlich immer. Nur irgendwann weiß man vor lauter Schlüsselanhänger nicht mehr, wohin damit. Und an den Rangebag kann man auch nur einen ranhängen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb kulli:

Da hast du es aber zwischen 18-23 so richtig krachen lassen. Wobei ich mich Frage ,ob du echt bei jeder Sache erwischt wurdest , die du gemacht hast,

 

 

Ja, ist doch schön!

 

Es in der Juuchent so dermaßen krachen lassen, daß man auch noch 10 Jahre später was davon hat!

 

Jetzt ist man Familienvater und möchte seine Familie unter dem Deckmantel des Sportschützentums vor genau solchen Chaoten beschützen, wie man selbst mal einer war. Da kennt man sich aus.

 

Und weil seit etwa 2 Jahren der Trend zur Selbstbewaffnung ohnehin virulent ist, haben die Behörden für dieses Anliegen natürlich volles Verständnis. Da wird die WBK gleich ausgefüllt.

 

:good:

 

 

(Sorry, Grün war aus. Kommt aber wieder rein.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Wir haben alle mal "Dummheiten" gemacht,

Negativ, ICH nicht. 

 

Also ICH würde so eine Frage eher meinem Freundeskreis stellen, wenn die doch alle jagen und schießen. Oder hält er die für noch dümmer als uns?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Dummheit" im Sinne von "Lausbubenstreich" scheint ja offenbar sehr unterschiedlich betrachtet zu werden.

 

Hinzu kommt natürlich noch, dass es traditionellerweise erst dann eine Dummheit ist, wenn man sich hat erwischen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jeder ist seines Glückes Schmied!

 

Und ich weiss nicht, entweder liegts an meiner Erziehung oder das ich wohlbehütet zu einer noch ruhigen Zeit als Landei aufgewachsen bin.

 

Aber Fakt ist, wenn ich auch nur eine dieser "Dinger" mit nach Hause gebracht hätte, wärs egal gewesen, ob ich volljährig gewesen wäre oder nicht....Da wär der Watschenbaum umgefallen und der Ars** hätte Kirchweih gefeiert.

Ganz abgesehen davon, dass ich sowas meinen Eltern nicht angetan hätte....

 

Pfui deibel

Bearbeitet von Slugsniper
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als ich das gelesen habe, habe ich auch geschluckt.
Aber es ist halt so........ entweder er bekommt, falls er was beantragt, eine WKB oder eben nicht.
Wenn ja, entspricht er halt den Anforderungen die an LBW gestellt werden ohne wenn und aber, wenn nicht dann eben nicht.
 

Die Limitationen und Verschärfungen der Regeln der Gesetzgebung die LWB betreffen reichen meiner Meinung nach vollkommen aus, da brauchen wir selbst nicht noch eine Schippe drauflegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vorab schonmal vielen Dank für die vielen guten Ratschläge und Hinweise!

Zitat
vor einer Stunde schrieb VP70Z:

H würde so eine Frage eher meinem Freundeskreis stellen,

 

ich denke es erklärt sich von selber warum ich sowas nicht mit meinen Freunden bespreche. 

 

Zitat
vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

"Räuberische Erpressung" finde ich echt besonders nett.

 

das finde ich auch! Ich habe diese Straftat auch nicht begangen. Das hat die Staatsanwaltschaft auch so gesehen und das Verfahren gemäß §170 eingestellt. 

 

 

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das ich wirklich nicht für jede dieser Taten verantwortlich bin! Ich habe mich damals ein paar Mal geprügelt und einen Autoreifen zerstochen. Es wurde aber definitiv in Sachen gegen mich ermittelt wo ich zu 100% sagen kann das ich da nichts für kann! 

 

Zitat
vor einer Stunde schrieb Jack Aubrey:

dann zu schreiben, schlechte Freunde wären schuld gewesen, zeugt nicht gerade von persönlicher Reife.

 

ich kann dir nur sagen: wenn ich damals einen anderen Freundeskreis gewählt hätte, wäre da sicher keine Liste bei der Polizei. Aber ich bin an gewissen Sachen sicher nicht unschuldig! Ich kann mir heute nicht mal mehr erklären wie man so doof sein kann! Deswegen kann ich auch jeden von euch verstehen der das verachtet, aber ich kann da heute nichts mehr dran ändern. 

 

Zitat
vor einer Stunde schrieb heletz:

Jetzt ist man Familienvater und möchte seine Familie unter dem Deckmantel des Sportschützentums vor genau solchen Chaoten beschützen, wie man selbst mal einer war. Da kennt man sich aus.

 

Und weil seit etwa 2 Jahren der Trend zur Selbstbewaffnung ohnehin virulent ist,

 

das kann ich verneinen. Ich habe bislang meine Familie nicht schützen müssen und denke da ändert sich nichts dran. Unsere Kleinstadt ist sehr sicher und ich würde zur Selbstverteidigung sicher keine Waffe einsetzen.

 

 

Aus euren Kommentaren kann ich ablesen (und ich habe es mir natürlich auch schon gedacht) das es sicher schwer bis unmöglich wird eine WBK zu erlangen. Aber gilt so eine "Sperre" wirklich lebenslang wenn man als heranwachsender Mist gemacht hat? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb dr.ing84:

Aber gilt so eine "Sperre" wirklich lebenslang wenn man als heranwachsender Mist gemacht hat? 

Der Verstoß gegen das Waffengesetz wiegt schwer.

Kannst Du Dir allerdings auch denken, bei einem Antrag auf Erlaubnis nach dem WaffG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb dr.ing84:

Aber gilt so eine "Sperre" wirklich lebenslang wenn man als heranwachsender Mist gemacht hat? 

 

Das kann Dein Sachbearbeiter durchaus so sehen, ja.

 

Ich würde es aber einfach ausprobieren. Auch SB sind Menschen... aber, wie oben schon geschrieben wurde, nicht von Dir aus drauf ansprechen. Erst wenn der Antrag versagt wird, ein freundliches Gespräch suchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Komisch, gegen mich hat noch nie die Polizei wegen derartiger Aktionen ermittelt.

 

Ok, Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Exhitionismus am Baggersee in Stöckelschuhen und Netzstrümpfen ....

 

Aber solche Aktionen ....... irgendwann muß auch mal gut sein.

 

Die Wahrheit ist aber, daß der Kram irgendwann gelöscht ist und ab einem bestimmten Termin kann man sich dann sogar mit Aussicht auf Erfolg durchklagen.

 

Leider.

 

Ach, und bitte: Dem Sachbearbeiter möglichst nicht aufs Maul hauen. Und nicht drohen, die Frau zu vergewaltigen oder die Kinder von der Schule abzuholen oder so.

 

Nur so als freundlicher Hinweis.

 

Wie schon gesagt, Makramee ist eine tolle Sache und es gibt ja auch noch andere schöne Hobbies.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb dr.ing84:

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen das ich wirklich nicht für jede dieser Taten verantwortlich bin! Ich habe mich damals ein paar Mal geprügelt und einen Autoreifen zerstochen. Es wurde aber definitiv in Sachen gegen mich ermittelt wo ich zu 100% sagen kann das ich da nichts für kann! 

 

ich kann dir nur sagen: wenn ich damals einen anderen Freundeskreis gewählt hätte, wäre da sicher keine Liste bei der Polizei. Aber ich bin an gewissen Sachen sicher nicht unschuldig! Ich kann mir heute nicht mal mehr erklären wie man so doof sein kann! Deswegen kann ich auch jeden von euch verstehen der das verachtet, aber ich kann da heute nichts mehr dran ändern. 

 

Ich habe mich zu Deinen Aufzählungen bisher nicht geäußert weil das Deine Sache ist. Aber evtl. solltest Du mal einfach mal die Rechtfertigungen sein lassen, DU hast die Dinger gedreht, DU hast Deinen Freundeskreis gefunden und DU bist beschuldigt worden,  ich habe nichts von gemeinschaftlich in Deinen Aufzählungen gelesen. Lass doch einfach gut sein, lebe Dein neues Leben mit Abi und Familie, tritt in einen Verein ein und geh schießen. Wenn Du dann alle Voraussetzungen hast geh aufs Amt, stell Deinen Antrag und sag am besten nichts außer Hallo, Danke, Bitte und Auf Wiedersehen und lass uns dann am Ergebnis teilhaben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wegen dem Waffenverstoss: hatte bei einer Haushaltsauflösung meines Großvaters eine alte Pistole samt Munition gefunden und eingesteckt. Hab es nem Freund erzählt. Seine Schwester hat mich dann bei der Polizei angezeigt und der Polizei erzählt das es ne alte Kriegswaffe ist. Bei der Hausdurchsuchung haben die Beamten dann die Waffe sichergestellt. Die Waffe war nicht funktionstüchtig und es war eine normale Pistole, keine Kriegswaffe. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb catering:

Ich habe mich zu Deinen Aufzählungen bisher nicht geäußert weil das Deine Sache ist. Aber evtl. solltest Du mal einfach mal die Rechtfertigungen sein lassen, DU hast die Dinger gedreht, DU hast Deinen Freundeskreis gefunden und DU bist beschuldigt worden,  ich habe nichts von gemeinschaftlich in Deinen Aufzählungen gelesen. Lass doch einfach gut sein, lebe Dein neues Leben mit Abi und Familie, tritt in einen Verein ein und geh schießen. Wenn Du dann alle Voraussetzungen hast geh aufs Amt, stell Deinen Antrag und sag am besten nichts außer Hallo, Danke, Bitte und Auf Wiedersehen und lass uns dann am Ergebnis teilhaben.

 

 

Die Idee mit dem Kleines Waffenschein ist doch an sich noch besser und schneller.

 

Bearbeitet von EkelAlfred
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb dr.ing84:

Hab es nem Freund erzählt.

 

Vielleicht solltest Du mal so ganz allgemein an Deinem Mitteilungsbedürfnis arbeiten. 

Ansonsten "Kleinen Waffenschein" beantragen ist die schlechteste Idee nicht -dann siehst Du klarer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb dr.ing84:

Wegen dem Waffenverstoss: hatte bei einer Haushaltsauflösung meines Großvaters eine alte Pistole samt Munition gefunden und eingesteckt. Hab es nem Freund erzählt. Seine Schwester hat mich dann bei der Polizei angezeigt und der Polizei erzählt das es ne alte Kriegswaffe ist. Bei der Hausdurchsuchung haben die Beamten dann die Waffe sichergestellt. Die Waffe war nicht funktionstüchtig und es war eine normale Pistole, keine Kriegswaffe. 

 

Wenn es keine vollautomatische Waffe war sondern "nur" eine normale Pistole, wundert mich wieso das nach §51 Abs 1 ne Strafe gab und nicht nach §52 in den das normal gehörden würde ?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 22 Minuten schrieb keks:

Wenn es keine vollautomatische Waffe war sondern "nur" eine normale Pistole, wundert mich wieso das nach §51 Abs 1 ne Strafe gab und nicht nach §52 in den das normal gehörden würde ?

Das WaffG und die §§ wurden mehrfach geändert, somit müßte man sich das WaffG zum damaligen Zeitpunkt heranziehen. Könnte mir aber vorstellen dass es sich um eine halbautomatische Pistole gehandelt haben könnte und der Tatbestand falsch eingeordnet wurde und später einfach nicht korrigiert, oder eben ein Schreibfehler.

Egal ist allerdings ob funktionsfähig oder eben nicht.

 

Egal wie schon mehrfach angeführt, würde ich zu nächsten Polizeistelle gehen, den Antrag auf KWS ausfüllen, die 50 Euronen berappen(vorher läuft gar nichts) und dann abwarten.

Es ist auch nicht hinderlich in der Wartezeit in einem Schützenverein in der Nähe regelmäßig zu schießen, Leihwaffen sollte es überall geben und die Munition zum sofortigen Verbrauch darf man dort ja auch erwerben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb dr.ing84:

Das ist ja der Auszug aus der Selbstauskunft bei der Polizei. Und die haben deswegen gegen mich ermittelt. Es hat sich ja aber später geklärt. Warum es da noch so drin steht weiß ich nicht. 

Weil es sich von sich aus keiner löscht, oder die Löschfristen noch nicht erreicht sind, ich habe ja schon mal geschrieben dass sie sich bei jedem Eintrag verlängern, wie eben die Punkte in Flenspunkt, nur die werden fristgerecht gelöscht.

Einen formlosen Antrag an deinen zuständigen Polizeipräsidenten mit der Bitte um Löschung aller gespeicherten Daten bezüglich deiner Person stellen.

Hier bekommst du dann auch eine Antwort ob noch etwas gespeichert ist und ob es wegen kriminalistischer Bedeutung weiter gespeichert bleibt.

Das dann auch noch kostenneutraler als der KWS.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.