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Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols


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vor einer Stunde schrieb fa.454:

Kann man mit einer illegal besessenen Schusswaffe legal Notwehr leisten?

 

Und als Ergänzung:

Was sagt der Richter dazu?

 

1. Ja.

 

2. Es gibt ein Urteil, in dem der Notwehrparagraf auch als schwarze WBK gewertet wurde - dort lag aber eine konkrete Bedrohungssituation vor, auf Grund derer sich der Bedrohte illegal ausrüstete.

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@tar

@Ch. aus S.

:eclipsee_gold_cup:

Das ist genau der Fall, den ich auch in Erinnerung hatte.

Aber ich bin kein Jurist, es mag auch noch weitere geben.

 

@joker_ch

Du hast natürlich recht.

Aber gerade in DE sollte man sich bewußt sein,

dass man danach zwar nicht mehr in Gotteshand ist,

aber einem das Gericht nie erspart bleibt.

Schon mit ein Grund, der den Sachkundigen dazu veranlasst,

ÄUSSERST sorgfältig und verantwortungsbewußt abzuwägen.

Aber anscheinend machen das auch die nicht ganz so Sachkundigen.

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb fa.454:

Mal eine Preisfrage, um auf das Thema zurückzukommen: 

 

Kann man mit einer illegal besessenen Schusswaffe legal Notwehr leisten?

 

Und als Ergänzung:

Was sagt der Richter dazu?

 

Egal wie der Notfall zu bewerten ist, Du bekommst auf jeden Fall ein Verfahren wegen der illegalen Schußwaffe an den Hals. Das ist völlig unabhängig von der eigentlichen Notwehr.

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vor 56 Minuten schrieb MikeyMike:

Das ist völlig unabhängig von der eigentlichen Notwehr.

Richtig.

 

vor 57 Minuten schrieb MikeyMike:

Egal wie der Notfall zu bewerten ist, Du bekommst auf jeden Fall ein Verfahren wegen der illegalen Schußwaffe an den Hals.

Ja, aber es kann auch eingestellt werden, siehe oben der von tar zitierte Klassiker.

Darüber hinaus meine ich mich noch an andere Verfahren erinnern zu können, wo das nicht weiterverfolgt wurde.

Aber da können uns die Juristen im Forum vielleicht weiterhelfen.

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vor 10 Minuten schrieb fa.454:

Richtig.

 

Ja, aber es kann auch eingestellt werden, siehe oben der von tar zitierte Klassiker.

Darüber hinaus meine ich mich noch an andere Verfahren erinnern zu können, wo das nicht weiterverfolgt wurde.

Aber da können uns die Juristen im Forum vielleicht weiterhelfen.

 

Man braucht halt einen guten Anwalt und eine gute Begründung. Aber da sieht man Mal wieder, wie weit die Notwehr gehen kann. 

Wesentlich ist zum Beispiel auch, was angeklagt wird. Macht die Staatsanwaltschaft zum Beispiel den Fehler, dem Notwehrübenden den Waffenbesitz zum Zeitpunkt der Notwehr vorzuwerfen, dann ist das Verfahren wohl auch einzustellen. Man muss quasi den Zeitraum von Erwerb bis zur Notwehrsituation Anklage und selbst das kann gedeckelt sein...

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vor einer Stunde schrieb fa.454:

Richtig.

 

Ja, aber es kann auch eingestellt werden, siehe oben der von tar zitierte Klassiker.

Darüber hinaus meine ich mich noch an andere Verfahren erinnern zu können, wo das nicht weiterverfolgt wurde.

Aber da können uns die Juristen im Forum vielleicht weiterhelfen.

 Ich würde nicht dazu raten, mit einer illegalen Schußwaffe "Nothilfe" für andere zu leisten.

 

 

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Ich würde nie zu einer illegalen Schußwaffe raten.

Alles andere bleibt letztlich sehr situationsabhängig jedermanns Gewissen und Möglichkeiten überlassen.

Es macht schon einen Unterschied für die Motivation, ob die eigene Familie betroffen ist oder man zufällig auf genau den Parkplatz stolpert, wo gerade Bandidos von der Konkurrenz gemetzelt werden (nur um mal zwei Extrempositionen zu benennen).

Dazwischen ist ein weites Feld.

Auch ist es durchaus so, dass man in der gleichen Situation nicht unbedingt wieder so handeln würde.

Ich könnte mir vorstellen, dass Dominik Brunner sich vielleicht heute anders entscheiden würde, aber man weiß es nicht.

Auch nichts zu tun kann Dich ein Leben lang verfolgen.

 

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vor einer Stunde schrieb fa.454:

Ich würde nie zu einer illegalen Schußwaffe raten.

Alles andere bleibt letztlich sehr situationsabhängig jedermanns Gewissen und Möglichkeiten überlassen.

Es macht schon einen Unterschied für die Motivation, ob die eigene Familie betroffen ist oder man zufällig auf genau den Parkplatz stolpert, wo gerade Bandidos von der Konkurrenz gemetzelt werden (nur um mal zwei Extrempositionen zu benennen).

Dazwischen ist ein weites Feld.

Auch ist es durchaus so, dass man in der gleichen Situation nicht unbedingt wieder so handeln würde.

Ich könnte mir vorstellen, dass Dominik Brunner sich vielleicht heute anders entscheiden würde, aber man weiß es nicht.

Auch nichts zu tun kann Dich ein Leben lang verfolgen.

 

 

Genau so siehts aus.

 

Die Beurteilung so einer Situation hängt auch von vielen persönlichen Faktoren ab, die sich unvermittelt ändern können. Das macht so eine Notwehrsituation unwahrscheinlich kompliziert und auch sehr gefährlich für den, der "helfen" will.

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vor 14 Stunden schrieb fa.454:

Mal eine Preisfrage, um auf das Thema zurückzukommen: 

 

Kann man mit einer illegal besessenen Schusswaffe legal Notwehr leisten?

 

Und als Ergänzung:

Was sagt der Richter dazu?

Es gab so einen Fall in Berlin, eine Schiesserei unter Vietnamesen im Zusammenhang mit der Zigarettenmafia. Soweit ich mich erinnern kann ist dem erfolgreichen Überlebenden juristisch nichts passiert. Argument war, dass er illegale Besitz ohne den legalen Notwehrfall nicht entdeckt worden wäre.

ich hab schon mehrfach versucht etwas darüber zu finden, aber das muss in den Neunzigerjahren gewesen sein.

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Szenario:

Ihr sitzt im Fond eines Autos. Plötzlich ist Stau. Jemand kommt ans Fenster des Fahrers und klopft mit einer abgesägten Schrotflinte an die Scheibe. Der Fahre öffnet das Fenster und hat sofort den Lauf am Kopf. Er forder alle Insassen auf Geldbörsen und Handys rauszugeben.  Unsinnigerweise fängt der Fahrer eine Diskussion an. Die Situation eskaliert und der Fahrer reißt den Kopf zur Seite. Im selben Moment bricht der Schuß.

 

Was würdet ihr tun, wenn ihr eine Waffe dabei habt?

 

Gruß

SJ 

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Von der Situation abgesehen, dass ein Meteoriteneinschlag in mein Schlafzimmer wahrscheinlicher ist, mit klingelnden Ohren Kohle und Handy rausrücken, Waffe ohne ein gefallenes Wort darüber behalten.

 

Oder was willst du (und wer hier noch so mitliest) hier jetzt lesen?!?

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vor 19 Minuten schrieb schopy:

Von der Situation abgesehen, dass ein Meteoriteneinschlag in mein Schlafzimmer wahrscheinlicher ist, mit klingelnden Ohren Kohle und Handy rausrücken, Waffe ohne ein gefallenes Wort darüber behalten.

Oder was willst du (und wer hier noch so mitliest) hier jetzt lesen?!?

Diese Situation habe ich selbst auf dem Rücksitz erlebt. Anschließend haben wir auf der Straße gelegen und Geld, Handys, Pässe wurden uns abgenommen.

Auf dem Polizeipräsidium erzählte mir eine Frau: "Der Täter hat meinem 4 jährigen Sohn in den Kopf geschossen". 

 

Wenn ich eine Waffe dabei gehabt hätte und ich hätte mich so verhalten, wie Du vorschlägst, würde ich mir mein Leben lang Vorwürfe machen.

 

Gruß

SJ

P.S. Einen Meteoriteneinschlag hatte ich wirklich noch nicht in meinem Schafzimmer.

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Am 15.6.2017 um 18:05 schrieb Ösophagus:

 

Was natürlich Banane ist, denn einfach mehr Waffen zu verteilen löst belegbar keine Probleme. Es macht die Situation nur komplexer. Warum geht eigentlich niemand auf diese Belege ein? Wo kommt der Gegenbeweis?

 

 

Sonst schaffen sich die besorgten Familienväter die Chancengleichheit außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Außerhalb des gesetzlichen Rahmens -> Notwehr gehört in den Rahmen des Gesetzes und kann damit also nicht gemeint worden sein.

 

Falls das schon gesagt wurde bitte ich um Entschuldigung, ich hab grad erst mit diesem Thread angefangen...

 

Mein Gott bist du vernagelt (sag ich jetzt einfach mal so).

 

Es ist sogar für mich klar erkennbar wie der von Dir kursiv dargestellte Satz zu verstehen ist:

 

- Böse Menschen begehen böse Taten mit bösen Sachen

- Brave Menschen haben keine braven Sachen um sich gegen die Nachstellungen böser Menschen (unterstützt durch böse Sachen) zu wehren

- Selbst der bravste Mensch möchte nicht immer Opfer sein

- Zur Vermeidung des Zustands "ewiges Opfer" muß der brave Mensch also irgendwas nicht-braves erwerben (und somit nach aktuellem Recht selber zum bösen Menschen werden)

- Nirgendwo steht, dass der brave Mensch nach (bösem) Erwerb des (bitterbösen) Gegenstands Schusswaffe wie Charles Bronson in "Ein Mann sieht rot" durch das Dorf latschen will...

 

Weiterhin ist die Notwehr gar nicht betroffen. Die wiederherzustellende "Chancengleichheit" ist erkennbar der Erwerb einer EFFEKTIVEN Waffe zur Verteidung - ein Erwerb der in der aktuellen Rechtslage für Nicht-Schützen/Jäger/Sammler/Sonderwurst NUR "ausserhalb des gesetzlichen Rahmens" erfolgen kann.

 

Notwehr/Nothilfe sind an dieser Stelle gar nicht betroffen - und stell dir vor: man kann sich sogar mit einer illegal (böse!!!) erworbenen Schusswaffe (ganzganzböse) verteidigen und da vor Gericht mit "durchkommen"....

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vor 35 Minuten schrieb Andreas:

man kann sich sogar mit einer illegal (böse!!!) erworbenen Schusswaffe (ganzganzböse) verteidigen und da vor Gericht mit "durchkommen"....

Wobei wir uns darüber aber vermutlich schon einig sind, dass es sich dabei um die Aussahme von der Ausnahme handelt.

 

Es gibt im privaten Bereich darüber leider kein belastbares Zahlenmaterial.

Es dürfte aber ähnlich wie in der polizeilichen Statistik so sein, dass der überaus größte Teil des Schusswaffengebrauchs in Notwehrsituationen glücklicherweise ohne finale Schussabgabe stattfindet.

Also eher eine Frage der Argumentation als ultima ratio.

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vor 20 Minuten schrieb fa.454:

Wobei wir uns darüber aber vermutlich schon einig sind, dass es sich dabei um die Aussahme von der Ausnahme handelt.

 

Es gibt im privaten Bereich darüber leider kein belastbares Zahlenmaterial.

Es dürfte aber ähnlich wie in der polizeilichen Statistik so sein, dass der überaus größte Teil des Schusswaffengebrauchs in Notwehrsituationen glücklicherweise ohne finale Schussabgabe stattfindet.

Also eher eine Frage der Argumentation als ultima ratio.

 

Das war aber auch nicht der Kern meines Geschreibsels. Eigentlich wollte ich - um die Speiseröhre nicht zu überlasten in einfachster Form - lediglich darstellen, wo der Knabe falsch abgebogen ist. Das mit der Notwehr mit illegalen Mitteln am Ende war imho eigentlich überflüssig (von wegen geeignetes Mittel und so), aber da die Röhre ja recht dicht zu sein schien, wollte ich da halt nochmal bissl Drano draufschütten.

 

Jetzt - nach 4 weiteren, gelesenen Seiten - komme ich zum Schluss:

 

Vergebliche Liebesmüh. Der ist nicht so dicht oder doof. Der hat einen Glauben (ich sag aber nicht, welchen...).

 

Und mit Gläubigen über Glaubenssachen diskutieren ist wie mit Schweinen in Matsch ringen.

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vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Diese Situation habe ich selbst auf dem Rücksitz erlebt. Anschließend haben wir auf der Straße gelegen und Geld, Handys, Pässe wurden uns abgenommen.

Auf dem Polizeipräsidium erzählte mir eine Frau: "Der Täter hat meinem 4 jährigen Sohn in den Kopf geschossen". 

 

Wenn ich eine Waffe dabei gehabt hätte und ich hätte mich so verhalten, wie Du vorschlägst, würde ich mir mein Leben lang Vorwürfe machen.

 

Gruß

SJ

P.S. Einen Meteoriteneinschlag hatte ich wirklich noch nicht in meinem Schafzimmer.

 

Hm, dann nehme ich das teilweise zurück..soetwas möchte niemand erleben.

 

Ich behaupte aber mal, dass das nicht im Gültigkeitsraum deutschen Notwehr-/Waffenrechts passierte...

 

In der afrikanischen (oder sonstwo) Pampa hätte ich aber wohl trotzdem erstmal ausgehändigt und nach Neubeurteilung der Lage (eventuelle Mittäter mit weiteren Waffen) mir die Sachen zurückgeholt.

 

Was hast DU denn getan?

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