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IGNORED

Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols


Proud NRA Member

Empfohlene Beiträge

Ist das Dein Ernst?

Ich behaupte, die gesetzliche Regelung mit Notwehr und Notstand ist da schon recht deutlich.

Bei Selbstverteidigung sollte ich mir vor dem Richter keine Sorgen machen müssen.

 

Aber auch ich bin ja lernfähig:

Darum geht es ja gar nicht.

Es geht um legale Selbstverteidigung mit Schusswaffen.

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vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

 

Und ? hätte Man / Frau / Kind das nicht können ? (Keinen) Glückwunsch an die Täter; die sich ungestört austoben konnten.

Die Angehörigen der Toten und Überlebenen bedanken sich ganz bestimmt dafür.

 

Ist es nicht der blanke Hohn den Hinterbliebenen nachträglich zu entgegnen: Pech gehabt, hättest du dein Kind vorher bewaffnet, wäre das so nicht abgelaufen. Jetzt musst du damit leben und trägst eine Teilschuld. Learn to deal with it und bewaffne dein nächstes Kind besser gleich.
Sarkasmus werde ich künftig besser kennzeichnen, denn offensichtlich kommt er nicht immer an. Ich bitte dafür um Entschuldigung.

 

vor einer Stunde schrieb knight:

Weil er gerade wie er es braucht mal auf der Emotionsspur und mal auf der Sachspur argumentiert. Denn:

 

Er macht das eigentlich gar nicht, sondern spinnt lediglich die Gedankengänge um eine möglichst umfassende Bewaffnung der Bevölkerung aus absurden Beweggründen weiter und zeigt zugleich auf, welche Risiken damit verbunden sind. Der macht das eigentlich auch nicht um euch den Abend zu verderben und euch den Schaum aus dem Mund sprudeln zu lassen, sondern möchte die Legalwaffenbesitzer sensibilisieren, dass man in einer Diskussion gegen einen strikten Gegner nicht direkt mit dem pauschalen Beißreflex antwortet, sondern sachlich fundiert diese Angelegenheit zumindest versucht zu lösen. Die Ironie an der Sache ist: Scheinbar haben weder die Gegner noch ihr Lust auf eine sachliche Debatte dazu. Da überwiegt der Wert subjektiver Lebenserfahrungen und Einschätzungen gegenüber evidenzbasierender Analysen, Studien oder Forschungen. Warum macht ihr euch das Leben nur so verdammt schwer und den Gegnern damit so einfach? Tröstet ihr euch damit, dass ihr am Ende ohnehin den Kürzeren zieht und es keine Rolle spielt, was man wann und wo sagt? Bitte nicht aufgeben, ich möchte meine Waffen nicht umsonst erworben haben...

 

vor einer Stunde schrieb knight:

Als ob Selbstmorde ein Argument wären.

 

Also wenn der Tot eines Menschen keinen Anlass zumindest zum Hinterfragen gibt, warum es passiert ist oder ob man es hätte verhindern können, dann müssen wir uns doch in Somalia befinden. Dort kann ich geschilderte Umstände nachvollziehen, wobei dort breitflächig Waffen verteilt sind und demnach sicherheitstechnisch keine Bedanken bestehen. Schließlich hat jeder dort nur eine Waffe um sich zu verteidigen.

 

vor einer Stunde schrieb knight:

Niemand hat hier je nach Selbstjustiz gerufen und dem Video war das auch nicht der Fall. Seine Argumentationsstrategie ist ja genauso wie oben bei dem sozialen Unfrieden, der ja angeblich über Waffen gelöst werden sollte

 

1+

 

vor einer Stunde schrieb knight:

Da darf man sich halt nicht drauf einlassen. Auf das Framing von "Es geht um..." lautet die Antwort eben "Nö, geht es nicht." :sla:

 

Genau, auf Diskussionen mit ungewissem Ausgang sollte man sich grundsätzlich nicht einlassen. Es ist immer schlecht, wenn man seine eigene Haltung hinterfragen oder gar begründen muss. Pfui, möchte man doch nicht. Egal, aber es gehört ja auch gar nicht zum Thema und deshalb, weil es eben nicht zum Thema gehört und wir das alle wissen, antworten wir auch nicht auf diese Beiträge. Oh Moment, der Thread hat ja schon zwei Seiten erreicht und irgendwie dreht sich das Rad immer noch!?!

 

vor einer Stunde schrieb fa.454:

Einmal war es widerrechtliches Eindringen in einen geschützten behördlichen Bereich

und das nächste Mal widerrechtliches Eindringen in mein Hotelzimmer.

Beide Male wäre ohne Waffe blöder gelaufen, zumindest für mich...

 

Ich selbst hatte in meinem Leben noch nie eine Situation, in der ich auf eine Waffe angewiesen war und auch in meinem Bekanntenkreis kursieren derartige Ansichten nicht. Wenn du das Eindringen in einen Behördenbereich verhindert hast, dann warst du höchstwahrscheinlich unmittelbar oder mittelbar dafür zuständig und wurdest sicherlich dafür auch entsprechend vergütet. Demnach klingt es eher für mich nach klassischer Arbeit und gehört damit auch zum Berufsrisiko. Als Privatperson sehe ich mich weniger darin, Behördenbereiche mit Waffeneinsatz zu schützen.

Der Vorfall im Hotelzimmer passt aber, denn sowas kann nun leider einmal passieren.  Davor ist niemand gefeit, aber ich möchte auch keinen Taschendieb oder nur Gepäckräuber eine .308 sagittal durch den Schädel schicken und mich nachträglich mit den Folgen herumärgern müssen. Wem das egal ist, nun gut.

Bearbeitet von Ösophagus
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vor einer Stunde schrieb fa.454:

Ist das Dein Ernst?

Ich behaupte, die gesetzliche Regelung mit Notwehr und Notstand ist da schon recht deutlich.

Bei Selbstverteidigung sollte ich mir vor dem Richter keine Sorgen machen müssen.

 

Aber auch ich bin ja lernfähig:

Darum geht es ja gar nicht.

Es geht um legale Selbstverteidigung mit Schusswaffen.

Ich meinte dich doch nicht, sondern den Personenkreis der hier von Selbstjustiz anfängt.......

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vor 13 Minuten schrieb Ösophagus:

Er macht das eigentlich gar nicht, sondern spinnt lediglich die Gedankengänge um eine möglichst umfassende Bewaffnung der Bevölkerung aus absurden Beweggründen

 

Da.

Schon wieder.

Niemand fordert hier eine möglichst umfassende Bewaffnung der Bevölkerung. Wer keine haben will, braucht ja keine haben.

Und Selbstverteidigung ist immerhin so absurd, dass es dafür eigene Paragrafen gibt und in der Sachkunde einen breiten Rahmen einnimmt.

Lass einfach deine Gedankengänge mal um das Thema kreisen, dann finden wir auch zueinander :drinks:

 

vor 13 Minuten schrieb Ösophagus:

dass man in einer Diskussion gegen einen strikten Gegner nicht direkt mit dem pauschalen Beißreflex antwortet, sondern sachlich fundiert diese Angelegenheit zumindest versucht zu lösen.

 

Gerne.

 

vor 13 Minuten schrieb Ösophagus:

Die Ironie an der Sache ist: Scheinbar haben weder die Gegner noch ihr Lust auf eine sachliche Debatte dazu.

 

Eine sachliche Debatte würde nicht dauernd vom Thema weglaufen. Dass viele Gegner das Thema dogmatisch sehen und an einer Sachdebatte nicht interessiert sind, sehen wir ja seit 40 Jahren (mit der Ausnahme 2002). Da gebe ich dir völlig recht.

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vor 15 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Die vergessen aber auch öfter, darauf hinzuweisen, daß Feuerwaffen gerade für die Schwächsten der große Chancengleichheitsgeber sind.

 

Dieser Satz impliziert, dass man vermeintlich weniger repräsentierte, schwächere Gesellschaftsteile bewaffnen soll, um da irgendwas auszugleichen. Da sich aber niemand die Mühe macht dies zu konkretisieren, wer da wie bewaffnet werden soll, läuft es auf Dauer auf eine umfängliche Bewaffnung hinaus. Solche Ansichten regen mich einfach zum Nachdenken an. Es tut mir ja leid...

Bearbeitet von Ösophagus
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vor 6 Minuten schrieb Ösophagus:

Der Vorfall im Hotelzimmer passt aber, denn sowas kann nun leider einmal passieren.  Davor ist niemand gefeit, aber ich möchte auch keinen Taschendieb oder nur Gepäckräuber eine .308 sagittal durch den Schädel schicken und mich naträglich mit den Folgen herumärgern müssen. Wem das egal ist, nun gut.

Du machst genau so weiter, he? :lol:

Ich habe geschrieben, dass da zum Glück gar nichts passiert ist, weil ich gefeit war.

Und ob das Taschendiebe oder Gepäckräuber waren, die morgens um vier versucht haben, mir die Hotelzimmertür einzutreten, weiß ich nicht wirklich.

Wollte ich aber auch nicht darauf ankommen lassen, das raiuszubekommen.

Meine damalige Freundin hatte Panik genug.

Meine Diskussionsgrundlage wurde jedenfalls akzeptiert.

 

Und ja, im schlimmsten aller Fälle ärgere ich mich lieber nachher mit den Folgen rum.

Wer sich ärgert, der lebt noch!

Egal ist mir das sicher nicht.

Ich habe auch schon dreimal in den Lauf einer Waffe geblickt.

Aber die Situationen waren alle vernünftig zu klären, weil die Waffenträger nicht nur vorsichtig, sondern auch umsichtig waren.

Diese Einstellung setze ich bei jedem legalen Waffenträger voraus.

Die eigene Waffe zu ziehen ist dagegen schon etwas traumatisierender.

Aber das verschwindet nach ein paar Wochen.

 

vor 21 Minuten schrieb Ösophagus:

Ich selbst hatte in meinem Leben noch nie eine Situation, in der ich auf eine Waffe angewießen war und auch in meinem Bekanntenkreis kursieren derartige Ansichten nicht.

Dann sei froh, dass Dein Leben bisher so ruhig verlaufen ist,

aber leite daraus bitte nicht für andere den Schluß ab:

Braucht keiner, hilft keinem, schadet nur.

 

Das sollte jeder für sich entscheiden dürfen.

Über den Rahmen läßt sich diskutieren.

 

Genug gesagt...

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vor 23 Minuten schrieb fa.454:

Du machst genau so weiter, he? :lol:

 

Womit denn bitte? Mit der Argumentation? Ja, aber natürlich. Warum machst du nicht einfach mit? Mich würde es freuen ;)

Und wenn mein Geschriebenes so substanzlos wäre, dann müsste man das ja kinderleicht entkräften können, oder?

 

Okay, du redest immer um etwas herum und daher frage ich mal konkret nach: Wurdest du jemals von einer bewaffneten Person bedroht, die die Absicht hatte, dich notfalls zu töten? Wenn ja, würdest du dir deshalb für die Allgemeinheit wünschen, jeder könnte eine Waffen besitzen und diese zur Selbstverteidigung jederzeit mit sich führen?

 

vor 23 Minuten schrieb fa.454:

Dann sei froh, dass Dein Leben bisher so ruhig verlaufen ist,

aber leite daraus bitte nicht für andere den Schluß ab:

Braucht keiner, hilft keinem, schadet nur.

 

Das bin ich auch, aber ich schließe auch nicht von meinem Schicksal auf die Allgemeinheit. Offensichtlich scheint aber dieses Bedrohungsszenario nur von einem geringen Bevölkerungsanteil geteilt zu werden und daher ist diese Überzeugung schon fragwürdig. Wäre es so schlimm, würden mehr danach rufen.

Bearbeitet von Ösophagus
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vor 21 Minuten schrieb fa.454:

Ich habe auch schon dreimal in den Lauf einer Waffe geblickt.

Aber die Situationen waren alle vernünftig zu klären, weil die Waffenträger nicht nur vorsichtig, sondern auch umsichtig waren.

 

vor 22 Minuten schrieb fa.454:

Das sollte jeder für sich entscheiden dürfen.

Über den Rahmen läßt sich diskutieren.

 

Genug gesagt...

 

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vor 6 Stunden schrieb Balu der Bär:

Fundamentale Frage an die Diskutanten:

 

Was ist für euch der Unterschied zwischen Selbstjustiz und Selbstverteidigung?

 

 

Das ist eigentlich seit so rund zweitausend Jahren Rechtstradition gelöst und auch im deutschen Recht kein Problem. Über unser Notwehrrecht brauchen wir uns nicht zu beschweren, übrigens über unser Widerstandsrecht auch nicht, wohl aber über die Umsetzung in bezug auf die zu seiner Ausübung geeignetsten Instrumente.

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 

Das ist eigentlich seit so rund zweitausend Jahren Rechtstradition gelöst und auch im deutschen Recht kein Problem. Über unser Notwehrrecht brauchen wir uns nicht zu beschweren, übrigens über unser Widerstandsrecht auch nicht, wohl aber über die Umsetzung in bezug auf die zu seiner Ausübung geeignetsten Instrumente.

Du verstehst auch nicht, dass das an die Leute gerichtet war, die eben diese zwei Begriffe immer und immer wieder verwechseln :s75:

Bearbeitet von Balu der Bär
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vor 12 Stunden schrieb fa.454:

Sonst schaffen sich die besorgten Familienväter die Chancengleichheit außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

 

Hmm, du möchtest von mir eine Antwort bezüglich Notwehr haben? Vielleicht solltest du das nächste Mal deine Aussage konkretisieren, damit nicht immer die falschen Leute sich angesprochen fühlen ;)

 

Ich beantworte dir gern die Frage mit Paragraf 32 StGB:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Hinweis: Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat und nicht bei bewaffneten Bürgern, die auf Basis eines mulmigen Bauchgefühles mit der Waffe herumwedeln und in diesem Zusammenhang das Wort "Chancengleichheit" assoziieren. Notwehr geht aus der zitierten Aussage oben überhaupt nicht hervor. Man hätte schreiben können: Wenn meine Familie und ich als Legalwaffenbesitzer akut mit dem Leben bedroht werden und in der Not kein anderer Ausweg ersichtlich ist, dann würde ich zu meiner Waffe greifen, um das Leben meiner Familie und meines zu schützen.

 

In Bezug auf Notwehr ist im Übrigen die Verhältnismäßigkeit geboten.

Bearbeitet von Ösophagus
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vor 9 Minuten schrieb Ösophagus:

Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat und nicht bei bewaffneten Bürgern, die auf Basis eines mulmigen Bauchgefühles mit der Waffe herumwedeln und in diesem Zusammenhang das Wort "Chancengleichheit" assoziieren.

In einer Demokratie sollte doch der Staat das Volk sein, oder etwa nicht?

 

Und wenn eine 1,60 m große Frau vor ihrer Haustür oder in einer weniger frequentierten Gegend von 2 körperlichen Männern angegriffen wird und diese versuchen sie zu vergewaltigen, kann man mit ner Ausstattung in Form von Pfefferspray oder " Don´t rape me" Armbändchen schwerlich von Verhältnismäßigkeit sprechen.

Bearbeitet von Balu der Bär
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vor einer Stunde schrieb Balu der Bär:

In einer Demokratie sollte doch der Staat das Volk sein, oder etwa nicht?

 

Nicht schlecht ;)

Die Bürger gehören zwar zum Staat, haben aber kein Gewaltmonopol in diesem Sinne und müssen sich den Instanzen der Gewaltenteilung fügen. Gewählte Vertreter legen Spielregeln fest, an die sich die Bürger zu halten haben und der Judikative obliegt es allein zu beurteilen, ob man sich als Bürger im Rahmen des Gesetzes bewegt hat oder nicht.

 

vor einer Stunde schrieb Balu der Bär:

Und wenn eine 1,60 m große Frau vor ihrer Haustür oder in einer weniger frequentierten Gegend von 2 körperlichen Männern angegriffen wird und diese versuchen sie zu vergewaltigen, kann man mit ner Ausstattung in Form von Pfefferspray oder " Don´t rape me" Armbändchen schwerlich von Verhältnismäßigkeit sprechen.

 

Mal wieder eine Situation aus dem täglichen Leben...

Vielleicht siehst du täglich Frauen, die von mehreren Tätern sexuell missbraucht werden, aber hier bei uns in Bayern habe ich sowas live noch nicht erlebt und kenne derartige Vorfälle allenfalls aus den Nachrichten. Ich weiß, normale Zivilcourage ist so uncool. Das mit dem Herumschreien, die Aufforderung zum Unterlassen, Passanten und Polizei herbeirufen, Täter gegebenenfalls verfolgen und somit zur nachträglichen Überführung herbeitragen...doof.

Ja, es ist wirklich nicht so der Brüller und auch die Aussicht auf Erfolg nicht unbedingt groß. Schließlich könnte man es noch zuspitzen, indem man ergänzt, es wäre weit und breit niemand da und du hättest keinen Handyempfang, da bei der Zombieapokalypse bereits der Strom ausgefallen ist und das zentrale Gewaltmonopol gleichmäßig auf das Bauchgefühl jedes Bürgers verteilt wurde.

Entschuldige die etwas despektierlich klingende Verunglimpfung deines Beispiels, aber du sprichst eine Ausnahmesituation an und die rechtfertigt isoliert rein gar nichts. Gewalt kann man nicht verhindern und auch nicht mit einer Bewaffnung. Das würde lediglich zur Häufung von Extremsituationen beitragen und das möchte niemand.

Um beim Beispiel zu bleiben: Wären wir in einer bewaffneten Welt und jeder könnte zum Selbstschutz seine Waffe legitim mitführen, bin ich mir sicher, dass die beiden Vergewaltiger mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso bewaffnet wären und dann könnte es von der coolen Situation mit der:

 

a.) Ich habe meine Waffe gezogen, die Täter gestellt und konnte die Straftat vereiteln

zu

b.) Einer der Täter hat unbemerkt die Waffe gezogen, war schneller als ich am Abzug und hat mich lebensbedrohlich verletzt

kommen.

 

Das Problem dabei wäre: Der Staat könnte den Tätern das Mitführen der Waffen, wie bisher, nicht mehr verübeln, sondern lediglich deren situativen Gebrauch. Das macht es einfach nur noch komplizierter und noch gefährlicher für Strafverfolgungsbehörden. Es wird schon einen Grund haben, warum jedes kleinere Städtchen in den USA eine eigene SWAT-Einheit stellen muss. Ich würde es der Polizei jedenfalls wünschen, dass es bei der gegenwärtigen Rechtsprechung noch sehr lange bleibt und nicht bei jeder Hausdurchsuchung nach amerikanischem Vorbild mit bewaffneten Bewohnern gerechnet werden muss.

 

Bearbeitet von Ösophagus
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vor 1 Stunde schrieb Ösophagus:

Ich beantworte dir gern die Frage mit Paragraf 32 StGB:


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

 

Man hätte schreiben können: Wenn meine Familie und ich als Legalwaffenbesitzer akut mit dem Leben bedroht werden und in der Not kein anderer Ausweg ersichtlich ist, dann würde ich zu meiner Waffe greifen, um das Leben meiner Familie und meines zu schützen.

 

In Bezug auf Notwehr ist im Übrigen die Verhältnismäßigkeit geboten.

Kannst du bitte nochmal die notwehrfähigen Rechtsgüter aufzählen? Da scheint es etwas Verwirrung bzgl. "Angriff" zu geben.

 

Bei der Verhältnismäßigkeit darf es kein krasses Missverhältnis geben (z.B. kirschenklauende Mädchen aus dem Baum

schießen) und bei mehreren gleichwirksamen zur Verfügung stehenden Mitteln den konkreten Angriff abzuwehren ist

das jeweils mildere zu wählen - allerdings muss man sich nicht auf einen unsicheren Ausgang einlassen.

Eine "schimpfliche Flucht" wird ebenfalls nicht gefordert, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

Bei Notwehrprovokation ist zunächst auszuweichen.

 

> Gewalt kann man nicht verhindern und auch nicht mit einer Bewaffnung.

 

Was sagst du denn hierzu?

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bonn-vergewaltiger-31-war-abgelehnter-asylbewerber-mit-abschiebe-stopp-dna-test-identifiziert-mann-aus-ghana-a2087162.html

 

 

Bearbeitet von tar
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vor 2 Stunden schrieb tar:

Kannst du bitte nochmal die notwehrfähigen Rechtsgüter aufzählen? Da scheint es etwas Verwirrung bzgl. "Angriff" zu geben.

 

Bei der Verhältnismäßigkeit darf es kein krasses Missverhältnis geben (z.B. kirschenklauende Mädchen aus dem Baum

schießen) und bei mehreren gleichwirksamen zur Verfügung stehenden Mitteln den konkreten Angriff abzuwehren ist

das jeweils mildere zu wählen - allerdings muss man sich nicht auf einen unsicheren Ausgang einlassen.

Eine "schimpfliche Flucht" wird ebenfalls nicht gefordert, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

Bei Notwehrprovokation ist zunächst auszuweichen.

 

> Gewalt kann man nicht verhindern und auch nicht mit einer Bewaffnung.

 

Was sagst du denn hierzu?

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bonn-vergewaltiger-31-war-abgelehnter-asylbewerber-mit-abschiebe-stopp-dna-test-identifiziert-mann-aus-ghana-a2087162.html

 

 

 

Du hättest gern deine Quelle nennen können auch gleich den Passus zitieren, der explizit sich zum Gebrauch von Schusswaffen äußert. Keine Angst, ich überlege mir im Vorfeld schon, was ich wann und wie schreibe. Auch erkundige ich mich über mehrere Quellen und stelle Vergleiche an. ;)

 

Um deine Frage nach notwehrfähigen Rechtsgütern zu beantworten:

 

Notwehrfähig sind alle Individualgüter- und interessen des Täters (Notwehr) und eines Dritten (Nothilfe), ohne dass diese strafrechtlich geschützt sein müssen.

 

Die Allgemeinheit ist kein „Anderer“ und damit Dritter (keine Notwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung).

Argument: Dann hätte der Verteidiger weitergehende Rechte als die Polizei; Hilfssheriffs sind nicht gewollt.

Rechtsgüter die dem Staat als Fiskus zustehen (z.B. Rathaus) sind notwehrfähig.

 

Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

 

Einschränkungen des Notwehrrechts gibt es lediglich bei tödlicher Gewalt. Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels ist in der Regel, wenn es nicht zur weiteren Eskalation führt, eine Warnung notwendig. Beim Schusswaffeneinsatz ist dies somit grundsätzlich ein Warnschuss. Ferner darf die Anwendung nicht völlig außer Verhältnis stehen. Typisches Beispiel: Der im Rollstuhl sitzende Bauer darf nicht obstklauende Kinder von seinem Kirschbaum schießen. In diesen seltenen Ausnahmefällen muss auf das Notwehrrecht dann tatsächlich verzichtet werden.

 

Ferner muss auch ein Notwehrwille vorliegen. Dies bedeutet, dass der Verteidigende von der Notwehrsituation weiß und auch aufgrund dieser Motivlage handelt. Wenn er dagegen zum Beispiel zufällig vorbei kommt, lediglich seinem Erzfeind eins auswischen möchte und erst später die Notwehrlage erkennt, darf er sich nicht mehr auf diese berufen.

Ein ähnliches Problem gibt es bei der Notwehrprovokation. Hat der Verteidigende den Angriff geradezu provoziert, um anschließend von seinem Notwehrrecht gebrauch machen zu dürfen, darf er sich nur noch eingeschränkt wehren. Je nach konkretem Einzelfall darf er keine Schutzwehr, sondern nur noch Trutzwehr leisten oder muss sogar dem Angriff ausweichen.

 

Weiter im Text...

 

Inwiefern soll dein Bericht über einen abgelehnten Asylbewerber hier irgendetwas belegen?

 

1.) Er hatte keinen Aufenthaltstitel und war demnach unberechtigt hier

2.) Er verfügte sehr wahrscheinlich über eine illegal beschaffte Waffe

3.) Er hat damit eine Straftat begangen

 

Und? Was soll mir das jetzt über unterrepräsentierte, bewaffnungswürdige Minderheiten in diesem Kontext sagen? Gehören Studenten auch dazu und sollten als Erstigeschenk der Uni eine 9mm erhalten?

 

Hoffentlich hast du den Fall nicht herausgesucht, um ein bisschen rassistisch herumzusticheln. Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, aber bitte nicht zu flach spielen. Die Tat hätte genauso ein langzeitarbeitsloser Weißer begehen können. Wäre das dann besser gewesen?


Der Staat hat hier einfach in zweierlei hinsicht gepennt:

1. Der abgelehnte Asylbewerber hätte abgeschieben werden müssen

2. Er hätte die Beschaffung einer Schusswaffe mit konsequenter Verfolgung illegaler Waffenhändler verhindern müssen

 

Wenn der Staat es nicht auf die Reihe bekommt, dann muss man sich eben bewaffnen und selber für Klarheit sorgen? Selbstjustiz, denn der Staat kann nicht richtig für meine Sicherheit garantieren?

Nö, falscher Weg und auch vollkommen absurd. Dieser Argumentationsweg ist aber genau das, was die NRA in den USA betreibt. Der Staat sitzt in Washington und ist von meinem County viel zu weit weg. Bis die kommen, mach ich das besser selber...

 

Warum beschäftige ich mich als Legalwaffenbesitzer überhaupt mit dem Thema Notwehr? Da facto spielt es für meinen Besitz überhaupt keine Rolle und rechtfertigt ihn auch nicht. Ich erwerbe ein Sportgerät, welches ausschließlich für den Sport gedacht ist. Dass man damit auch irgendwie Einfluss gegenüber anderen geltend machen kann oder gar fleischgewordenen Schutzfantasien nachjagen kann, ist kein Argument für den Besitz. Jäger erwerben eine Waffe, um ihrer Arbeit nachgehen zu können und dazu gehört definitiv nicht die Jagd nach ihrer Ansicht bösen Menschen.
Ich verstehe nicht, warum von der Waffenbesitzern immer diese flache Argumentation gebraucht wird. Warum versucht man nicht einfach zu erwähnen, dass Legalwaffen bei Straftaten nahezu keine Rolle spielen und Schusswaffendelikte auf Kriminelle mit illegal beschafften Waffen zurückgehen? Natürlich korreliert Suizidhäufigkeit auch (nicht allein) mit der Verbreitung von Legalwaffen, aber unter der gegenwärtigen Reglementierung sind wir gut aufgehoben. Der Staat prüft, wer eine Waffe bekommt und verpflichtet den Schütze, diese richtig zu verwahren. Wenn die Schützen dies nicht auf die Reihe bringen würden, dann müsste man über eine Verschärfung nachdenken. Das aktuelle Herumjammern seitens der Politik und das Verfolgen dämlicher Gedanken zu "Waffensteuern" oder neuen Sicherheitsstandard bezüglich der Verwahrung machen da absolut keinen Sinn. Sinnvoller wäre es aktiver gegen illegale Waffengeschäfte vorzugehen und dafür Mittel und Wege zu schaffen. Legalwaffenbesitzer substanzlos, basierend auf diffusen Ängsten, zu drangsalieren löst keine Probleme.

 

 

 

Bearbeitet von Ösophagus
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"Je nach konkretem Einzelfall darf er keine Schutzwehr, sondern nur noch Trutzwehr leisten"

 

Und das von einer Anwaltskanzlei... :D

 

 

"Der Täter schlitzte mit einer Machete die Zeltwand auf und fuchtelte äußerst bedrohlich vor dem geschockten Studenten-Pärchen herum. [...]

Offenbar fand die Polizei bei der Suchaktion im Umfeld des Tatorts die Waffe. In etwa 60 Meter Entfernung wurde im tiefen Gras eine ca. 50 Zentimeter lange gebogene Astsäge gefunden."

 

Ich bin der Meinung mit dem geeigneten Mittel hätte die Gewalt zulasten der jungen Frau durchaus gestoppt werden können.

Angeblich rief ihr Begleiter während der Vergewaltigung bei der Polizei an und die dachte erst er wolle sie verarschen.

 

Deshalb sorgen auch immer mehr Student(innen) vor.

 

 

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Naja Gewaltmonopol und Notwehr in den gleichen Topf zu werfen und den Unterschied nicht zu kennen zeugt hauptsächlich von mangelnden elementaren Kenntnissen, wir sind mal wieder bei PISA gelandet wie ein bisschen vorher wo man sich stark macht das die Leute sich gesittet erhängen, ersaufen oder vor einen Zug schmeissen anstatt sich zu erschiessen, weil man nicht in der Lage ist den Unterschied zu verstehen zwischen Schusswaffensuizide und Suizide.

 

Im übrigen übergibt normalerweise das Volk dem Staat das Gewaltmonopol in einer Demokratie freiwillig, heisst nur der Staat ist berechtigt Krieg zu führen und setzt auch geltendes Gesetz durch mit Gewalt wenn nötig (Polizei). Und selbst in der D ist diese Gewaltmonopol nicht absolut weil das Volk das recht hat sich Gewaltsam gegen einen Unrecht Staat zu erheben.

 

Hat aber alles nichts mit SV zu tun und mit Waffentragen.

 

 

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Damit das hier nicht blos wieder zum hoffnungslosen 0815-SV-Gelaber wird; sollte man sich erinnern, warum der wohlwollende Videoreport entstand; genau; nämlich darum :rainbow:.

 

Also; warum keine "Pink Pistols Germany"; was ist an den deutschen Homosexuellen anders; haben dier keine Eier ?

Es hätte doch längst eine Anlaufstelle für schwule LWB & Interessenten entstehen müssen ?

Stinkkonservative, oder einfach nur besorgte, oder freiheitlich denkende Tunten gabs schon immer; kommt doch mal raus aus euren Löchern.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb tar:

 

 

"Der Täter schlitzte mit einer Machete die Zeltwand auf und fuchtelte äußerst bedrohlich vor dem geschockten Studenten-Pärchen herum. [...]

Offenbar fand die Polizei bei der Suchaktion im Umfeld des Tatorts die Waffe. In etwa 60 Meter Entfernung wurde im tiefen Gras eine ca. 50 Zentimeter lange gebogene Astsäge gefunden."

 

Ich bin der Meinung mit dem geeigneten Mittel hätte die Gewalt zulasten der jungen Frau durchaus gestoppt werden können.

Angeblich rief ihr Begleiter während der Vergewaltigung bei der Polizei an und die dachte erst er wolle sie verarschen.

 

Eine Quelle angeben und dann aus einer bisher unbekannten anderen zitieren? Hä? So funktioniert Argumentation doch aber nicht...

 

vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Naja Gewaltmonopol und Notwehr in den gleichen Topf zu werfen und den Unterschied nicht zu kennen zeugt hauptsächlich von mangelnden elementaren Kenntnissen, wir sind mal wieder bei PISA gelandet wie ein bisschen vorher wo man sich stark macht das die Leute sich gesittet erhängen, ersaufen oder vor einen Zug schmeissen anstatt sich zu erschiessen, weil man nicht in der Lage ist den Unterschied zu verstehen zwischen Schusswaffensuizide und Suizide.

 

Wie oft möchtest du diesen falschen Einwand eigentlich noch bringen? Es reicht doch, wenn man bereits einmal aufgezeigt hat, dass man der Diskussion nicht mit der nötigen Hingabe folgt. Nochmals zum Mitschreiben: Niemand wirft Gewaltmonopol und Selbstjustiz in einen Topf. Wieso auch? Macht keinen Sinn und hat miteinander nur bedingt etwas gemein. Die über verlängerten Volksarm bestimmte Justiz entscheidet über Recht und Unrecht und eben nicht der emotional aufgefühlte Wutbürger.

 

Wie ging es eigentlich gleich los?

User fa.454 meinte: Sonst schaffen sich die besorgten Familienväter die Chancengleichheit außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Daraus geht keine Notwehrhandlung hervor, sondern blanke Selbstjustiz. Übersetzt: Ich glaube, hier gibt es Chancenungleichheit und ich kann als Legalwaffenbesitzer mit meiner Waffe dies ändern.

Im Nachgang wurde eingeräumt, es wäre die Selbstjustiz nicht gemeint gewesen, sondern nur das Recht auf Selbstverteidigung. Dem kann man nicht widersprechen, aber die Formulierung war nicht gerade zweckdienlich.


Da du dir Gedanken über mein Verständnis von Notwehr und Selbstjustiz machst, verweise ich auf meine diesbezüglich gepostete Anmerkung dieses merkwürdigen StGB. Die Typen, die das Teil sich ausgedacht haben, meinen es genauso, wie es dort steht. Was der persönlich moralische Kompass davon hält, ist mir wurscht und sollte es dir auch sein. Das Gesetz reglementiert den Sachverhalt und lässt ein straffreies Übergehen nicht zu.

Tendenziell ist es doch eher so, dass man, wen man Leuten die Kompetenz ohne Argumente absprechen möchte, selbst diesbezüglich eher über weniger Sachverstand verfügt. Lebenserfahrung beats all; nö, so ist es eben nicht.

 

vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Wir sind mal wieder bei PISA gelandet wie ein bisschen vorher wo man sich stark macht das die Leute sich gesittet erhängen, ersaufen oder vor einen Zug schmeissen anstatt sich zu erschiessen, weil man nicht in der Lage ist den Unterschied zu verstehen zwischen Schusswaffensuizide und Suizide.

 

Hast du dir eigentlich darüber einmal selber Gedanken gemacht oder wolltest du einfach nur lospoltern? Es geht hier nicht um gesittet oder nicht. Je aufwendiger die Methode zum Suizid, desto mehr Zeit bleibt darüber nachzudenken und desto mehr Leute sehen vom eigentlichen Suizid ab. Der Aufwand, Selbstmord mit einer Waffe zu begehen, ist gering: Schrank auf, Waffe raus, durchladen, entsichern und peng. Hohe Wahrscheinlichkeit eines rasch eintretenden Todes.

 

Dagegen ist das von dir "gesittete" Erhängen schon deutlich aufwendiger. Ein passendes Seil kaufen, sich Gedanken über die Knoten machen und diesen ausprobieren, einen Ort aussuchen, Zeitpunkt planen, ausführen. Problem: Sehr schmerzhaft und es kann auch schlicht und ergreifend nicht gleich funktionieren. Bei Ertränken sollte es ähnlich aufwendig sein...

 

vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Im übrigen übergibt normalerweise das Volk dem Staat das Gewaltmonopol in einer Demokratie freiwillig, heisst nur der Staat ist berechtigt Krieg zu führen und setzt auch geltendes Gesetz durch mit Gewalt wenn nötig (Polizei). Und selbst in der D ist diese Gewaltmonopol nicht absolut weil das Volk das recht hat sich Gewaltsam gegen einen Unrecht Staat zu erheben.

 

Keine Angst, keiner von uns hier im Forum muss der gewählten Regierung dieses Monopol neu erteilen. Das haben bereits deine Vorfahren gemacht und du kannst lediglich die Leute wählen, die sich um die Verwahrung dieser hoheitlichen Aufgaben Gedanken machen dürfen. Wenn du damit ein Problem haben solltest, die gewählte Regierung dieses Landes zu akzeptieren oder sie gar als Unrechtsstaat bezeichnest, dann solltest du vielleicht doch auswandern? Du verwendest Deutschland, Gewaltmonopol und Unrechtsstaat in einem Satz, wow.

 

vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Hat aber alles nichts mit SV zu tun und mit Waffentragen.

 

Genau, und deshalb brauchen wir auch keine Legalwaffenbesitzer als Deputys der Polizei.

 

Zitat

Also; warum keine "Pink Pistols Germany"; was ist an den deutschen Homosexuellen anders; haben dier keine Eier ?

Es hätte doch längst eine Anlaufstelle für schwule LWB & Interessenten entstehen müssen ?

Stinkkonservative, oder einfach nur besorgte, oder freiheitlich denkende Tunten gabs schon immer; kommt doch mal raus aus euren Löchern.

 

Vermutlich, weil die deutschen Homosexuellen nicht nur eine Stunde vorausdenken können...

Bearbeitet von Ösophagus
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>Eine Quelle angeben und dann aus einer bisher unbekannten anderen zitieren? Hä? So funktioniert Argumentation doch aber nicht...

 

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ;-)

 

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bonn-vergewaltiger-31-war-abgelehnter-asylbewerber-mit-abschiebe-stopp-dna-test-identifiziert-mann-aus-ghana-a2087162.html

 

Du schriebst:

 

>2.) Er verfügte sehr wahrscheinlich über eine illegal beschaffte Waffe

 

>Der Staat hat hier einfach in zweierlei hinsicht gepennt:

>[...]

>2. Er hätte die Beschaffung einer Schusswaffe mit konsequenter Verfolgung illegaler Waffenhändler verhindern müssen

 

Alternative Fakten?

Bearbeitet von tar
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vor 7 Minuten schrieb tar:

>Eine Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ;-)

 

Okay, sorry, aber die Seite ist so unglaublich beschissen aufgebaut, dass ich den Passus mit dem Messer nicht gesehen habe. Ich las nur, dass er bewaffnet war und da wir uns diesbezüglich ja auch über Schusswaffen unterhalten haben, dachte ich nun, der hatte eben eine solche...

 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

  

Wer will denn "Deputy" spielen?

Beim Thema Selbstverteidigung unter Verwndung von Legalwaffen geht es darum nicht.

 

Richtig, musst du mir aber nicht erzählen. Lege das den Leuten ans Herz, die Chancengleichheit mit Bewaffnung erreichen möchten.

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