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keulehansen

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Jemanden mit einer überall frei erhältlichen Pistole 2017 um zubringen geht noch? 

Wow das ist leider echt wahr. 

Die Sache mit den Schreckschusswaffen...

 

Schreckschusswaffen sind ohne Waffenschein im Internet bestellbar und sogar in den meisten Waffenshops musst Du keinen Waffenschein vorlegen wenn du dir solch eine Waffe zulegen möchtest. Das Problem dabei ist das diese gefährlichen Dinger auf naher Distanz immernoch tödlich sind. Hier sieht man z.B. wie jemand mit einer handelsüblichen Schreckschusspistole aus naher Entfernung eine Wassermelone beschießt. Das Ergebnis ist echt krass: Schreckschusspistole gegen Melone (spannend ab 1:40min)

 

Um diese Waffen legal benutzen zu dürfen, liegt zwar die Bedingung vor einen Kleinwaffenschein zu besitzen, (mehr dazu: Schreckschusswaffe Gesetze ) jedoch ist der Kauf einer solchen möglichen Mordwaffe immernoch legal was so nicht sein kann... 

 

Wie steht ihr dazu ob die Schreckschusswaffen weiterhin mit solch geringen Einschränkungen erhältlich sind? 

 

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vor 18 Minuten schrieb keulehansen:

Wie steht ihr dazu ob die Schreckschusswaffen weiterhin mit solch geringen Einschränkungen erhältlich sind? 

wenn, dann nur an el. Fußfesselträger, die sich von Melonen fern halten müßen.

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Alle, die hier im Forum vertreten sind, sind gegen Waffenbesitz. Gegen jeglichen Waffenbesitz. Also auch gegen Schreckschußwaffen. Und gegen Küchenmesser. Und gegen zusammengerollte Zeitungen. Und gegen Kissen, mit denen man erstickt werden könnte. Schließ Dich uns an!

Bearbeitet von Lanzelot50
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Das ist den meisten Usern hier bereits bekannt.

 

Ich versteige mich mal zu einer Aussage, die hier mMn viele teilen: Das Problem ist nicht das Werkzeug. Deshalb muss man nicht den Zugang zu diesem einen speziellen Werkzeug noch weiter regulieren.

 

Da wir hier nur über Melonenmord reden, wird man zuerst zugeben müssen, daß die meisten Melonen durch Messer umkommen, zumeist sogar gewöhnliche Haushaltsmesser.

 

Von der rechtlichen Seite sind beim Melonenmord auf offener Straße mit SSW durch einen Minderjährigen Täter folgende Verstöße begangen worden:

Überlassen an Unberechtigten (Straftat des Händlers)

Besitz ohne Erlaubnis (Täter)

Führen ohne Erlaubnis (Täter)

Schießen ohne Erlaubnis (Täter)

 

Erstaunlich: Es ist alles bereits schon verboten. Selbst wenn der Melonenmörder die Tat bei sich zu Hause im Garten vollführt, volljährig ist, bleibt: Schießen ohne Erlaubnis übrig. Es ist verboten, die Melone zu meucheln. Daß Problem sind also nicht die Werkzeuge, sondern Täter, die sich nicht an Gesetze halten.

 

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Wer öffentliche Forderungen nach Verboten erhebt sollte zuerst einen Leistungskurs "Deutsch" sowie einen für journaillistische Grundlagen im Hinblick auf saubere Recherche besuchen. Egal, es sind Ferien und das Sommerloch kann nicht ausschließlich mit Trump oder dem täglichen Terroranschlag bzw. "Ereignis von regionalem Interesse" gefüllt werden. So ein belustigender Thread zwischen den eher ernsteren Themen hebt die Stimmung.

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vor 1 Stunde schrieb keulehansen:

Das Problem dabei ist das diese gefährlichen Dinger auf naher Distanz immernoch tödlich sind. Hier sieht man z.B. wie jemand mit einer handelsüblichen Schreckschusspistole aus naher Entfernung eine Wassermelone beschießt. Das Ergebnis ist echt krass:

 

Sobald ich Zeit und Lust habe, stelle ich mal ins Netz was mein Bosch Bohrhammer auf kurze Distanz kann. Aber zieh Dir vorher Windeln an, da hält keine .50 BMG mit :crazy:

Bearbeitet von chief wiggum
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Keule Alter, auch wenn ich dich für einen Troll halte, will ich mal auf deine Frage antworten. Die Frage die man stellen muss, ist doch nicht die ob die Schreckschusswaffe auf kurze Distanz tödlich ist, sondern eine ganz andere. Die Frage muss lauten wenn du in einer S-Bahn sitzt und dort kommt auf einmal ein Macheten schwingender Mensch auf dich zu, dann hast du in Deutschland eigentlich nichts adäquates was der Staat dir gestattet womit du dich verteidigen kannst. Jetzt nehmen wir mal an du hast eine solch gefährliche Schreckschusswaffe, die bei einem aufgesetzten Schuss, also du musst ganz nah ran an deinen Angreifer, tödlich wirkt. Jetzt nehmen wir mal an du kommst mit dem Schwert Schwinger in einen Nahkampf und hast das Glück nicht direkt zweigeteilt zu werden, sondern diesen aufgesetzten Schuss an seinem Kopf anzusetzen. Der Angreifer ist jetzt schwer verletzt oder sogar Tod. Die Frage ist doch jetzt hat diese Waffe die du legal führen durftest nicht ihren Sinn und Zweck erfüllt?!

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vor 2 Stunden schrieb keulehansen:

Das Problem dabei ist das diese gefährlichen Dinger auf naher Distanz immernoch tödlich sind. [...] Wie steht ihr dazu ob die Schreckschusswaffen weiterhin mit solch geringen Einschränkungen erhältlich sind?

 

Ich hatte mal vor über 20 Jahren eine. Die war nicht tödlich, die war ganz lieb. Hat nie jemand was getan, hat noch nicht mal zu laut Musik gehört. Keinerlei Beschwerden von den Nachbarn, auch wenn ich nicht zu Hause war. Mit meinen richtigen Waffen heute ist es das Gleiche.

 

Auf kurze Distanz tödlich, wenn der Mensch will und es entsprechend anwendet (z. B. Halsschlagader aufschneiden):

1737.325.70.jpg

 

Erhältlich für jedes Kind für 12,50 € im Supermarkt um die Ecke (beim Küchenzubehör).

 

Oder der hier, in jedem Baumarkt frei verkäuflich. Ein Schlag damit auf den Kopf ist tödlich:

Hammer-201100278291.jpg

 

Verbieten? Ob dann die Welt sicherer wird? Wohl kaum.

 

Ein Verbot von Schreckschusswaffen wäre genau so sinnlos. Wie ich dazu stehe? Ein völlig unwichtiges Thema ist das. Wir haben viel dringendere, wichtigere Probleme. Paar Beispiele:

Übrigens: Da ich mit meinen Waffen niemand verletzen will und die 4 Cooper-Regeln beachte, sind meine Waffen völlig ungefährlich. So einfach ist das.

Bearbeitet von mwe
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vor 18 Minuten schrieb Computerfritze:

Eine Schreckschusswaffe einzusetzen ist das Dümmste was man machen kann, denn man zwingt damit andere, die eine wirklich gefährliche Waffe haben, diese zu verwenden.

Auch wenn ich selber eine Schreckschusswaffe nicht für geeignet halte sich zu verteidigen. Warum erinnert mich dein Satz an, wenn du die Vergewaltigung nicht verhindern kannst genieße sie?

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Eine Schreckschusswaffe einsetzen zu müssen setzt §§ 33 bis 35 StGB voraus. Wenn man nichts anderes hat oder haben darf, ist man um eine Schreckschusswaffe dankbar. Eine Schreckschusswaffe einzusetzen ist nur dann dämlich, wenn man nicht weiß wann welches Mittel adäquat ist. Schreckschusswaffe mit Reizstoff sind ein hervorragender Hundeschreck und helfen nicht nur bei Kötern.

 

Vor dem Handel (dazu gehört auch das posten) nicht zu denken ist das Dümmste was man machen kann ;)

Bearbeitet von Muck
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Die Frage muss lauten wenn du in einer S-Bahn sitzt und dort kommt auf einmal ein Macheten schwingender Mensch auf dich zu, dann hast du in Deutschland eigentlich nichts adäquates was der Staat dir gestattet womit du dich verteidigen kannst. 

 

 

Ähm. Doch. Ritterrüstungen sind IMO erlaubt. :-) Allerdings ohne Helm wg. Vermummungsverbot.

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vor 17 Minuten schrieb callahan44er:

Auch wenn ich selber eine Schreckschusswaffe nicht für geeignet halte sich zu verteidigen. Warum erinnert mich dein Satz an, wenn du die Vergewaltigung nicht verhindern kannst genieße sie?

Es gibt geeignetere Mittel für die Damen um sich zu verteidigen, wie z. B. Reizgasspray. 

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vor 31 Minuten schrieb Shiva:

 

 

Ähm. Doch. Ritterrüstungen sind IMO erlaubt. :-) Allerdings ohne Helm wg. Vermummungsverbot.

Auf einer Demonstration darfst du sie auch ohne Helm nicht tragen.

Für die Hauptstadt also ungeeignet, du kannst ja ständig irgendwo reingeraten.

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vor 3 Stunden schrieb Winzi:

Es sind Schulferien....

Ja und?

Hat sich WO irgendwie an einem Bespaßungsprogramm für zuhausgebliebene Schüler beteiligt?

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