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IGNORED

Schiessstand - Sachverständiger und seine Fantasien.


1913

Empfohlene Beiträge

vor 12 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

 

Viele Worte und Detaillschilderungen. Mal die ganz konkrete Frage: Hat eure Anlage in der Vergangenheit der gültigen Schießstandrichtlinie entsprochen ???

 

 

Du scheinst Dir da nicht ganz sicher zu sein. Ich auch nicht. Frage: Wie hat denn der Schießstandsachverständige in der Vergangenheit die Abnahme durchgeführt? Mit einer Abhakliste? 

 

 

Das ist doch Pillepalle-Kram

Zu Frage eins

würde ich sagen ein einfaches JA.

Da in den 45 Jahren, meines Wissens, keine merkenswerten Veränderungen am Schiessstand vorgenommen wurden.

 

Zu Frage zwei.

Du bist in unserem Schützenkreis zu hause, so wirst du auch wissen wer die Kontrollen bei uns durchführte.

 

Da bei deiner ehemaligen Dienststelle der Auftrag an diesen Sachverständigen erteilt wurde, weist du auch wer den gegeben hat. Der Herr M.. hat es ja nur weitergegeben. Der Denutziant ist mit dem Auftraggeber der ADD und dem beauftragten "Sachverständigen"gut bekannt. Da könnte man durch aus etwas vermuten.

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Während meiner Dienstzeit bei der ADD sind von dieser Behörde keine Aufträge an Schießstandsachverständige erteilt worden. War nicht nötig, da ich selbst Schießstand-SV war. Es war und ist immer noch Aufgabe der unteren Waffenbehörden, für sichere Schießstände zu sorgen. 

 

Ergänzung: Die Schießstandbetreiber konnten die Gutachter selbst wählen. Da hatte es für beide Seiten Vorteile, wenn man "kooperierte".... 

Bearbeitet von Wolfgang Seel
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Die Zeitungsmeldung ist vom 9. Februar 2015. Da ist bis heute wohl ausreichend Zeit gewesen, die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten (auch die mangelhaften Abnahmen der Vergangenheit).

 

@1913: Es sind die Altlasten der Vergangenheit, die heute zum Problem werden. Im wesentlichen sind doch die heutigen Forderungen bereits in der Schießstandrichtlinie von 1995 formuliert. Es hätte in 20 Jahren viel getan werden können, um diesen Forderungen zu genügen. Erforderlich waren Hinweise des Sachverständigen. Den Schießstandbetreibern mag gefallen haben, dass der Sachverständige alles abgenickt hat - man musste nichts tun und hat dabei Geld gespart. 

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vor 14 Stunden schrieb 1913:

Wie ich das lese sind da wohl auch so fürchterliche Mängel, das keinerlei Schiessbetrieb mehr durchgeführt werden darf. Ein Instandsetzungsfrist war wohl durch schwerse Mängel nicht möglich. Oder Herr Seel?

 

Kommt halt drauf an was der Auftraggeber bestellt hat.

Hier war ja der Auftrag von der Behörde erteilt worden.

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ich kenne weder den betreffenden stand, noch die genauen zusammenhänge in dem fall.......

 

aber ich muss wolfgang seel bei seiner aussage über das in vielen vereinen beliebte wegsehen bei offensichtlichen mängeln oder auch nur technischen schwächen, leider recht geben ! ich kenne etliche stände, wo mit hinsehen und  kleinen, bezahlbaren aktionen einiges für sicherheit, komfort und funktionalität getan werden könnte...

aber anscheinend ist es schützen, die mit einem koffer voll " edler eisen für richtig gutes geld" zum schiessen kommen, nicht zu vermitteln, dass mit einembesen, einem eimer weisser farbe und einem pack röhren für 75,- und ein paar stunden eigenem einsatz, aus dem dunklen, dreckigen  loch ein , zumindest optisch ansprechender  ( und wesentlich angenehmer zu nutzenden )  stand gemacht werden könnte......

 

allerdings sind auch manche  in der aktuellen fassung der schiesstandritlinien  neu hinzugekommenen vorgaben  wohl " rein deutsch übertrieben " ( .... german angst..... )  - in allen anderen ländern ohne diese lebensnotwendigen vorgaben, müssen dann wohl die verletzen und verblichenen auf den ständen gestapelt werden... ?

 

see you on stage !

 

handgunner 

Bearbeitet von Handgunner
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vor 2 Stunden schrieb Handgunner:

ich kenne weder den betreffenden stand, noch die genauen zusammenhänge in dem fall.......

 

aber ich muss wolfgang seel bei seiner aussage über das in vielen vereinen beliebte wegsehen bei offensichtlichen mängeln oder auch nur technischen schwächen, leider recht geben ! ich kenne etliche stände, wo mit hinsehen und  kleinen, bezahlbaren aktionen einiges für sicherheit, komfort und funktionalität getan werden könnte...

aber anscheinend ist es schützen, die mit einem koffer voll " edler eisen für richtig gutes geld" zum schiessen kommen, nicht zu vermitteln, dass mit einembesen, einem eimer weisser farbe und einem pack röhren für 75,- und ein paar stunden eigenem einsatz, aus dem dunklen, dreckigen  loch ein , zumindest optisch ansprechender  ( und wesentlich angenehmer zu nutzenden )  stand gemacht werden könnte......

 

allerdings sind auch manche  in der aktuellen fassung der schiesstandritlinien  neu hinzugekommenen vorgaben  wohl " rein deutsch übertrieben " ( .... german angst..... )  - in allen anderen ländern ohne diese lebensnotwendigen vorgaben, müssen dann wohl die verletzen und verblichenen auf den ständen gestapelt werden... ?

 

see you on stage !

 

handgunner 

  Stimmt was du sagst. ich muss Wolfgang Seel auch Recht geben, dahingehend, dass manche Vereine ihren Stand vernachlässigen. In der Vergangenheit haben wir jedoch auf den Zustand geachtet und Mängel, vor allem am Zaun, immer selbstständig behoben. Das, bevor Kontrolle angesagt war. In den Schiessstandrichtlinien steht auch etwas von "dies gilt nicht für Altbestand" . bei einer Kontrolle jedoch Vorstellungen eines Sachverständigen umsetzen müssen, die er sich für zukünftge Stände vorstellt, ist eine andere Baustelle. Vor allem mit unsinnigen Forderungen die nur Sinn machen, in dem sie die Stahlindustrie ankurbeln.

Bearbeitet von 1913
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Nur einmal kurz zur Klarstellung im Verfahren. Man muss unterscheiden:

- die tatsächlichen Feststellungen eines Sachverständigen über den konkreten Schießstand (Ist-Zustand)
- die Darlegung, wie nach den SStRL 2012 der Soll-Zustand wäre, bzw. welche Spielrärume bestehen
- die darauf gestützten fachkundigen Bewertungen eines Sachverständigen ("aus diesen und jenen im einzelnen dargelegten Gründen stellt der oben geschilderte Zustand keine nennenswerte / eine große Gefahr in er und der Hinsicht dar")

- etwaige fachliche Vorschläge des SV zur Abhilfe ("es wäre möglich, dies, dies oder dies entweder baulich oder durch sachliche Nutzungsänderungen zu tun")

- die Entscheidung der Behörde, _ob_ sie etwas tut, oder alles durchwinkt (wie lange Zeit üblich)

- die Entscheidung der Behörde, _was_ sie zur Verwirklichung der Ziele tut oder anordnet; regelmäßig sollte ein Sachverständiger diesen Teil _nicht_ usurpieren
- die damit im Zusammenhang stehende Entscheidung der Behörde, ob sie z.B. Übergangsfristen gewährt oder eine Stufenplan erstellt

 

Und beim letzten Spiegelstrich spätestens ist auch der Verein ganz massiv gefragt, mit eigenen Vorschlägen. Eigentlich aber auch schon bei allen anderen Punkten vorher.

 

Carcano

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  • 6 Monate später...

Mein Schützenmeister und ich haben diesen Thread leider vor kurzem erst gefunden, denn dieser sogenannte "öffentlicher bestellter und vereidigter" Sachverständiger Soens (Söns) war als mittlerweile pensionierter Rentner auch bei uns auf dem Stand gewesen. Hätten wir das hier nur vorher gelesen!

 

Jeder zweite Satz begann mit "ICH habe dies und das schon gemacht .." und was DER alles weiß! Worum DER sich alles kümmert! .. und wem DER alles hilft (DJV, LJV, DSB, DEVA, ..). Toll, dachten wir.

 

Klar, dass bei soviel Eigenlob was stinkt .. man hatte aber auch mit der Zeit den Eindruck, er versuche mit allen möglichen Mitteln uns irgendwie das Schießen madig zu machen, was sich letztendlich auch im Gutachten bestätigte. Besonders fielen diese abstrus angeordneten Umbauten und die teils an den Haaren herbeigezogenen Auflagen auf, die wir in den rechtsgültigen Vorschriften (Schießstandrichtlinie, AWaffV, ..) überhaupt nicht finden konnten. Unsere Behörde ebensowenig.

 

Hätten wir nicht von einem anderen, diesmal wirklich äußerst sach- und fachkundigen Gutachter, nun ein korrektes Gutachten erstellen lassen, wäre unser Stand zu.

 

Fazit: ein absolutes NoGo! .. eine Warnung an Alle! Bis zu welchem Alter darf so ein "selbst ausgewiesener Experte" überhaupt tätig sein?

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Ich will den Fred nicht hijacken, aber in dem Zusammenhang frage ich mich, kann jedes Vereinsmitglied SSV werden oder ist eine bautechnische Vorbildung Voraussetzung?

Ich habe kaum Informationen zur Ausbildung gefunden. Es gibt die DEVA Lehrgänge, aber keine Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Infos gern auch per pn.

Danke.

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Zitat

Fachliche Voraussetzung für die Teilnahme ist u. a. ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf dem Gebiet der Architektur, des Bauingenieurwesens oder einer qualifizierten technischen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer Hochschule nach Hochschulrahmengesetz oder im Einzelfall eine nachgewiesene mindestens 10jährige Tätigkeit in der gleichwertige Kenntnisse vermittelt wurden.

http://www.vus-ev.de/?q=node/86

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Irgendwo habe ich mal den Spruch gehört: 'Das größte Schwein im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant'.
Ggfs hätte es nicht soweit kommen müssen und das Ganze ohne die Einbeziehung der Behörden regeln können. Leider ist dergleichen oft und leider gerade im sensiblen Bereich der Sportschützen zu finden.

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  • 4 Monate später...

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