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IGNORED

Änderung Waffengesetz (Deko-)Munition


hellbert

Empfohlene Beiträge

Hallo Foristen,

 

zurzeit wird viel über die Änderungen im Waffengesetz, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung diskutiert. Bislang nicht (oder von mir nicht bemerkt) wurde eine weitere Änderung im Bereich der Analge angesprochen.

 

Die Anlage 2 Nr. 1.5.4 des WaffG soll nämlich wie folgt geändert werden:

 
"Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 -Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte - ) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient."
 
zum Vergleich die noch altuelle Version:
 
"Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient."
 
Somit sind Munitionssammler ab Verkündung des neuen Gesetzes im Besitz verbotener Munition. Eine zeitlich begrenzte Amnestie dafür wird in § 58 Abs. 7 Waffg ebenfalls eingeführt.
(Es handelt sich um ein  Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1, falls es jemanden interessiert)
 
Bin mir unschlüssig, was ich von der Sache halten soll. Vom Grundsatz her finde ich die Sache eigentlich OK. Fand den Umstand, dass sich ein Wiederlader Zuhause unbemerkt verbotene Munition herstellen konnte zwar schon immer "befremdlich", andererseits stand solche Munition nie im Zentrum bei Straftaten außerhalb des Besitzes, womit man etwas regelt, was eigentlich keiner Regelung bedarf. Und ja ich weiß, das kommt im Waffengesetz öfters vor...:s75:
Außerdem scheint es mehr Munitionssammler zu geben, als ich bislang dachte. Weiß jemand, wie "beliebt" solche Munition in den Kreisen ist?
 
Viel Spass beim Austausch!
 
Hellbert
 
An die Mods: ich habe das Thema auch aus Versehen im Bereich "Aktuelles zum Waffenrecht" veröffentlicht. Da aber dort keine Antworten möglich sind, habe ich es auch hier gepostet. Ihr könnt gerne den anderen Thread löschen.
 
Bearbeitet von knight
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Das hat nicht unbedingt was mit "beliebt" zu tun. Man sieht es den meisten Geschossen halt oftmals gar nicht an, um was es sich genau handelt.

 

Das betrifft ja nicht nur Sammler, sondern auch andere Personen ... man denke nur an die Patronen-Halskettchen und sonstigen Krimskrams. Will gar nicht wissen, wie viele leere Patronen irgendwo rumliegen, auf denen "böse" Geschosse stecken.

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vor 11 Stunden schrieb hellbert:
 
Bin mir unschlüssig, was ich von der Sache halten soll. Vom Grundsatz her finde ich die Sache eigentlich OK. Fand den Umstand, dass sich ein Wiederlader Zuhause unbemerkt verbotene Munition herstellen konnte zwar schon immer "befremdlich", andererseits stand solche Munition nie im Zentrum bei Straftaten außerhalb des Besitzes, womit man etwas regelt, was eigentlich keiner Regelung bedarf.

 

Nun, ich finde es eigentlich befremdlich, das man so etwas überhaupt regulieren muss. Wen würde es stören, wenn zu Übunngszwecken die Surplusmunition der diversen europäischen Armeen auch bei den europäischen Waffenbesitzern landen würde anstelle erst kompliziert umgegurtet und dann teils kostenpflichtig entsorgt und teils teuer neu verpackt werden zu müssen?

Kennst Du eine tatsächliche Situation, bei der eine Straftat nur möglich war, weil der Täter sich gerade zu Hause aus Dekomunition ein paar neue Patronen hergestellt hat?

 

Die Änderung ist genauso wie 90% des deutschen Waffengesetztes komplett überflüssig.

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vor 10 Minuten schrieb Boule:

Kennst Du eine tatsächliche Situation, bei der eine Straftat nur möglich war, weil der Täter sich gerade zu Hause aus Dekomunition ein paar neue Patronen hergestellt hat?

 

Nein, kenne ich nicht. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass man etwas reguliert hat, was nicht der Regulierung bedurfte...

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Am 5/31/2017 um 17:49 schrieb hellbert:

Vom Grundsatz her finde ich die Sache eigentlich OK.

 

 

Was für ein Problem soll es denn mit Hartkernmunition oder Leuchtspur überhaupt geben? Die einzigen Schwierigkeiten, die mir bekannt sind, ist daß gelegentlich ein Depp damit ein neuwertiges Stahlziel kaputtmacht oder bei trockenem Wetter oder im Indoorstand ein Feuer auslöst. Beides aber selten und ein ähnliches oder geringeres Gefahrenpotential als bei Zigaretten. Wenn jemand gerne auf einen geeigneten Kugelfang mit Restpostenmunition übt, bitte. Wenn jemand gerne ein paar Kugeln mit Wolframkern haben mag, bitte. Die Deliktrelevanz ist doch exakt gleich null. Das einzige Szenario, wo man sich eine praktische Relevanz überhaupt vorstellen könnte, wäre doch, daß irgendein vollkommen pervertiertes Politiker- oder Beamtenhirn sich einen Bürgerkrieg mit Bevölkerung gegen Staatsapparat ausmalt. 

 

Ich muß mir doch noch ein .50 BMG holen, auch wenn ich das bisher mangels Schießgelegenheit über 600 Meter gelassen habe...

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Das einzige Szenario, wo man sich eine praktische Relevanz überhaupt vorstellen könnte, wäre doch, daß irgendein vollkommen pervertiertes Politiker- oder Beamtenhirn sich einen Bürgerkrieg mit Bevölkerung gegen Staatsapparat ausmalt. 

Genau das ist doch wie Motivation im gesamten Affengesetz.

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  • 1 Monat später...
Am 1.6.2017 um 00:49 schrieb hellbert:

Hallo Foristen,

 

zurzeit wird viel über die Änderungen im Waffengesetz, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung diskutiert. Bislang nicht (oder von mir nicht bemerkt) wurde eine weitere Änderung im Bereich der Analge angesprochen.

 

Die Anlage 2 Nr. 1.5.4 des WaffG soll nämlich wie folgt geändert werden:

 
"Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 -Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte - ) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient."
 
zum Vergleich die noch altuelle Version:
 
"Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient."
 
Somit sind Munitionssammler ab Verkündung des neuen Gesetzes im Besitz verbotener Munition.
 
Viel Spass beim Austausch!
 
Hellbert
 
 
 

 

 

Verbotener Geschosse , nicht Munition 

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

Verbotener Geschosse , nicht Munition 

 

Natürlich.

Ändert aber weder was an der Strafandrohung, noch bei der Sicherstellung. Im entsprechenden Fall wird man sicherlich nicht das Geschoss abmachen....:friends:

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  • 1 Monat später...

Besonders beachten: Zitat: ...."Aufbewahrungsmöglichkeiten"......

 

Nicht das das vom VDB angegebene Zitat:" Hierbei handelt es sich um ein ausfüllbares PDF, welches in kürzester Zeit ausgefüllt und abgeschickt ist - sorgen Sie für Rechtssicherheit! " in die falsche Richtung ausgelegt wird.

Stichwort : Aufbewahrung verbotene Gegenstände nach Stand 06.07.2017.

 

Mal wieder ein Paradebeispiel von Kriminalisierung.

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  • 1 Jahr später...
  • 3 Jahre später...
Am 1.6.2017 um 00:49 schrieb hellbert:

Hallo 

Wie ist es mit munition 57mm splittergranate aus? nehme man beispielsweise eine Nb57 OF FLAK INERT diese hat jegliche gefahrenstoffe (bzw. kein pulwer oder sprengstoff...) nicht aber wurde mit wachs aufgefüllt um das orig. gewicht zu simulieren ist diese legal? 

Danke! 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb D4NN8:

nehme man beispielsweise eine Nb57 OF FLAK INERT diese hat jegliche gefahrenstoffe (bzw. kein pulwer oder sprengstoff...) nicht aber wurde mit wachs aufgefüllt um das orig. gewicht zu simulieren ist diese legal? 

 

Wer hat denn diese Deaktivierung nachweisbar durchgeführt?

 

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