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IGNORED

Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid


rayofhope

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vor 4 Stunden schrieb RedWhine:

Bzw erfolgt die Meldubg von der Klinik bzw vom niedergelassen Arzt automatisch...

Alleine um abzufragen ob jemand zB gesucht wird ( Schusswunde Banküberfall zB )

 

 

vor 3 Stunden schrieb RedWhine:

Sieht der Justiziar des Uniklinikums anders

 

Welches? UK Eppendorf & Charité sagen dazu eher Abmahnung, wenn keine unmittelbare weitere Straftat droht und die letzte Schwester, die bei uns sowas eigenmächtig entschieden hat, geht derzeit putzen.....

 

Nochmal, unser Staat geht davon aus, das die Gesundheit und die Notfallversorgung ein höheres Gut sind als die Strafverfolgung. Warum also dann der Schwachsinn mit dem Melden und "Sichern" von Tatorten und -mitteln? Wer an der Strafverfolgung teilnehmen will sollte als Arzt in die Gerichtsmedizin gehen, als Sani zur Pol.

 

Ansonsten ist die interessante Frage doch eigentlich - was bekommt man auf egun oder anderen Portalen für die Beschreibung "Neuwaffe, nur ein Schuss abgegeben, einige kleinere Rostflecken".

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vor 1 Stunde schrieb Boule:

Ansonsten ist die interessante Frage doch eigentlich - was bekommt man auf egun oder anderen Portalen für die Beschreibung "Neuwaffe, nur ein Schuss abgegeben, einige kleinere Rostflecken".

Kenne ich nur von italienischen oder französichen Militärwaffen:

"Nie geschoßen, nur einmal fallengelassen"

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vor 16 Minuten schrieb Wuni:

Kleine Rostflecken sind da nicht zu erwarten. Eher schon eine kleine Delle am Schlitten. Ich habe da einige liegen. PP und PPk

Versteh ich nicht. Die Blutflecken am Hahnsporn meiner P210 habe ich immer ab bekommen.

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vor 11 Stunden schrieb Asgard:

Das Mißtrauen hat einen ganz einfachen Grund. Wir wurden hier schon zu oft mit ziemlich abstrusen, konstruierten, erfunden (such Dir was aus) Geschichten von selbst ernannten Experten, Journaillisten, Weltverbesserern, politischen Zuträgern (ebenfalls frei wählbar) belästigt, die uns in eine von ihnen gewünschte Richtung bringen wollten. So finden sich beispielsweise Aussagen aus WO in behördlichen Lagebildern, Begründungen zu Waffenrechtsverschärfungsanträgen, Protokollen des Innenausschusses uvm.

Zudem häufen sich in letzter Zeit "Anfragen" dieser Art. Wird damit ein Teil der harschen Antworten verständlicher?

 

Ich versteh natürlich, dass man vor allem bei unserem Hobby besonders darauf achten muss, was man vor wem und wie von sich gibt, da wir in Medien und Politik gerne als die Bösen dargestellt werden, aber ich weiß beim besten Willen nicht, was mich als Journalist oder ähnliches identifizieren sollte. Ich habe mich mit einem potentiellen waffenrechtlichen Problem konfrontiert gesehen und habe hier nach Einschätzungen gefragt. Mir erschließt sich jedoch nicht, was an diesen Einschätzungen so hochbrisant sein soll, da es ja lediglich um die rechtliche Einordnung geht. Von daher empfinde ich das Misstrauen an dieser Stelle schon etwas übertrieben, aber vielen Dank für die Erklärung.

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vor 20 Stunden schrieb IMI:

Quatsch!

...

 

Mit der Inbrunst der Überzeugung vorgebracht... Sicher weiß ich das... aber was sagt er deiner Meinung nach denn ? Das Gesetz, dass sterbliche Überreste IMMER und ZWINGEND in die Gerichtsmedizin überführt werden MÜSSEN und nur der Gerichtsmediziner die Todesursache feststellen darf, wie in Austria oder USA gibt es bei uns nämlich NICHT... ergo, wenn der Notarzt sagt Herzinfarkt, dann ist das Herzinfarkt und kein VOPO wird eine Ermittlung beginnen... FAKT... dieses Problem ist seit Jahren bekannt und wird von Gerichtsmedizinern auch schon lange kritisiert... führt es doch zu dem oben genannten Daumenregel, auf jeden erkannten Mord kommt ein unerkannter, mancher sagt sogar 2 bis 3... 

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vor 52 Minuten schrieb rayofhope:

 

Ich versteh natürlich, dass man vor allem bei unserem Hobby besonders darauf achten muss, was man vor wem und wie von sich gibt, da wir in Medien und Politik gerne als die Bösen dargestellt werden, aber ich weiß beim besten Willen nicht, was mich als Journalist oder ähnliches identifizieren sollte. Ich habe mich mit einem potentiellen waffenrechtlichen Problem konfrontiert gesehen und habe hier nach Einschätzungen gefragt. Mir erschließt sich jedoch nicht, was an diesen Einschätzungen so hochbrisant sein soll, da es ja lediglich um die rechtliche Einordnung geht. Von daher empfinde ich das Misstrauen an dieser Stelle schon etwas übertrieben, aber vielen Dank für die Erklärung.

Standart Vorgehen bei Anfragen auf WO

 

- du hast ja keine Ahnung

-hättest du mal AfD gewählt wäre dir das nicht passiert/ wird es dir nicht passieren

- der Staat ist dran schuld

- Du bist ein verkappter Journalist/Linksradikaler/Grundgesetzschänder

- wie du hast in deiner Waffensachkunde nicht den Umgang mit einer Panzerfaust und ein Jurastudium erworben? War bestimmt ein Luftverein?

- Sinnloses Posting mit Bezug zu irgendeinem Paragraphen den man bei Dejure rauskopiert hat

- Endlosdiskussion über den Einsatz einer Kleinkaliberpistole bei Amokläufen

-Abfälliger Kommentar über aktuelle politische Ereignisse ohne Bezug zum eigentlichen Thema

-Der Hinweis das man mit seinem Revolver von 1872 genausogut trifft wie ein Mitglied einer Spezialeinheit mit dem fifty cal.

 

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Ich habe zwei Jahre lang in der Proktologie gearbeitet ich hatte also schon mit vielen "Gesässen" zu tun.

Musste nur vorhin erstmal rausfinden wie man hier Leute ignoriert aber jetzt lesen sich viele Themen echt angenehm.

Bearbeitet von Gast
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Am ‎11‎.‎05‎.‎2017 um 20:07 schrieb EBR:

Versteh ich nicht. Die Blutflecken am Hahnsporn meiner P210 habe ich immer ab bekommen.

Es kommt darauf an, wie schnell das Blut vom Metall herunterkommt.

Wenn es eine unklare Lage war ( Suizid oder was anderes ) und die Waffe Tage oder Wochen

mit dem Blut ( als Spur ) noch herumliegt, dann kommen die Rostflecken unvermeidlich.

 

Bei klarer Lage und schneller Aushändigung der Waffe an die Erben ( oder den, der sie von ihnen erwirbt )

kann man da meist noch was machen.

 

Ich habe solche und solche....leider sind die wertvolleren zumeist die, die länger liegengeblieben sind.

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Olt d.R.:

Es kommt darauf an, wie schnell das Blut vom Metall herunterkommt.

Wenn es eine unklare Lage war ( Suizid oder was anderes ) und die Waffe Tage oder Wochen

mit dem Blut ( als Spur ) noch herumliegt, dann kommen die Rostflecken unvermeidlich.

Menschliches Blut (Eiweiß) frißt ja auch ordentlich am Metall. Stinkt aber auch mächtig(je nach Liegedauer).

vor 9 Stunden schrieb Olt d.R.:

Bei klarer Lage und schneller Aushändigung der Waffe an die Erben ( oder den, der sie von ihnen erwirbt )

kann man da meist noch was machen.

In Berlin wird ohne Beschußergebnis vom BKA gar nichts ausgehändigt und da gehen schon mal bis zu 4 Jahre ins Land.

Allerdings wurden die Waffen vorher "eingelegt" und gereinigt.

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vor 14 Stunden schrieb uwewittenburg:

 und da gehen schon mal bis zu 4 Jahre ins Land.

Tja Uwe,

 

andere Länder, andere Sitten! :)

 

Nicht nur da ist SH vor Berlin....

 

Ich habe schon Waffen nach max. 1 Woche bekommen...

 

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vor einer Stunde schrieb Olt d.R.:

 

Ich habe schon Waffen nach max. 1 Woche bekommen...

 

 

Das liegt zur Abwechslung mal nicht an Berlin.

Es kommt drauf an, ob die Landespolizei die Waffe beim BKA als Verdachtswaffe beschießen lässt oder nicht. Geht sie dort hin, dann dauert es.... 

Prinzipiell werden alle Beweismittel nach Abschluss der Ermittlungen ausgehändigt. Wenn es klar ein Suizid ohne Fremdverschulden war, dauert die Aushändigung nicht lange, wenn man den Beschuss nicht machen lässt. 

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Am 11. Mai 2017 um 21:03 schrieb BigMamma:

 

Mit der Inbrunst der Überzeugung vorgebracht... Sicher weiß ich das... aber was sagt er deiner Meinung nach denn ? Das Gesetz, dass sterbliche Überreste IMMER und ZWINGEND in die Gerichtsmedizin überführt werden MÜSSEN und nur der Gerichtsmediziner die Todesursache feststellen darf, wie in Austria oder USA gibt es bei uns nämlich NICHT... ergo, wenn der Notarzt sagt Herzinfarkt, dann ist das Herzinfarkt und kein VOPO wird eine Ermittlung beginnen... FAKT... dieses Problem ist seit Jahren bekannt und wird von Gerichtsmedizinern auch schon lange kritisiert... führt es doch zu dem oben genannten Daumenregel, auf jeden erkannten Mord kommt ein unerkannter, mancher sagt sogar 2 bis 3... 

Dadurch, dass Du soviel schwallst, macht's Deine Aussage im Kern auch nicht wahr. 

Wenn ich bei der Leichenschau Zweifel an einer natürlichen Todesursache habe, kreuze ich selbstverständlich "unnatürlicher Tod" an. 

Dann nimmt die Sache ihren Lauf, Obduktion, Polizei, etc. 

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vor 11 Stunden schrieb hellbert:

Das liegt zur Abwechslung mal nicht an Berlin.

Es kommt drauf an, ob die Landespolizei die Waffe beim BKA als Verdachtswaffe beschießen lässt oder nicht. Geht sie dort hin, dann dauert es.... 

Prinzipiell werden alle Beweismittel nach Abschluss der Ermittlungen ausgehändigt. Wenn es klar ein Suizid ohne Fremdverschulden war, dauert die Aushändigung nicht lange, wenn man den Beschuss nicht machen lässt. 

Es werden in Berlin alle Waffen beschossen, egal ob strafloser Suizid, freiwillige Waffenabgabe oder sonst etwas, sogar SRS!

Nur weil vor langen Jahren mal den Brandenburgern durch den Beschuß von SRS die Aufklärung einer Raubserie gelang, dabei blieb es dann aber auch.

Auf dem KP ist dann der rote Stempel "Keine Aushändigung", daran hält sich sowohl die überfüllte Asservatenstelle und auch der Sprengplatz der nicht beschossene Waffen gnadenlos zurückschickt.

 

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vor 11 Stunden schrieb IMI:

Wenn ich bei der Leichenschau Zweifel an einer natürlichen Todesursache habe, kreuze ich selbstverständlich "unnatürlicher Tod" an. 

Dann nimmt die Sache ihren Lauf, Obduktion, Polizei, etc. 

Hier kreuzt jeder Bereitschaftsarzt "ungewiß" an weil er die "Patienten" nicht kennt, er benötigt eigentlich nur die Personalien für die Rechnung.

Von daher haben wir immer versucht den Hausarzt zu erreichen damit das Kreuz an die richtige Stelle gelangt.

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