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IGNORED

Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?


mock

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Hallo,

ich komme aus Bayern, habe seit über 20 Jahren den Jagdschein (JS), besitze Lang- und Kurzwaffen, bin aber schon länger etwas aus der Materie draußen.

In der Waffenbesitzkarte (WBK) ist auch eine Erlaubnis eingetragen, die entsprechende Munition zu besitzen (explizit getrennt in Lang- und Kurwaffen).


Jetzt sehe ich aber für 1-2 Jahrzehnte keine Chance, auf die Jagd gehen zu können und möchte mir daher das Lösen des Jagdscheines sparen. Nach dieser Zeit habe ich aber vor, den Jagdschein wieder zu lösen.


Wie sieht es bei dieser Konstellation mit der Bedürfnisprüfung aus? Besteht Gefahr, dass ich die Waffen dann nicht behalten darf, weil gilt „kein JS = kein Bedürfnis“?

 

Mir wurde aber auch etwas von einer 10-Jahresfrist erzählt, ab der man auch ohne Jagdschein seine Waffen weiterhin behalten darf. Stimmt das?

 

Allerdings würde das nicht für die Munition gelten, trotz dem oben erwähnten Eintrag in der WBK.
Ohne gelösten Jagdschein darf ich keine Munition besitzen, so die Aussage. Denn die in der WBK eingetragene Besitzerlaubnis sei keine dauerhafte Erlaubnis, sondern soll nur kurzfristige Rechtsunsicherheiten vermeiden, wenn man z.B. den JS aus Versehen verspätet löst und dann Munition besitzt, obwohl man vorübergehend keinen JS hat.

 

Aus der Formulierung in der WBK geht diese kurzfristige Natur dieser Erlaubnis für mich aber nicht hervor. Was stimmt denn nun?

Ist es bei einer längeren Jagdscheinpause tatsächlich zwingend nötig, dass ich dann die Munition vorher verbrauche/abgebe, trotz dem Eintrag in der WBK, um keine Straftat zu begehen?

 

Und was ist mit der Jagdversicherung? Darf man die trotz Waffenbesitz aussetzen, solange man keinen Jagdschein lösen will und die Waffen im Waffenschrank belässt?


Zusammengefasst:
1)    Gibt es den Status des „inaktiven Jägers“ ohne gelösten Jagdschein, der aber legal seine Waffen weiterhin behalten darf, weil er sie schon über 10 Jahre besitzt und in ferner Zukunft plant, seinen Jagdschein auch wieder zu lösen?
2)    Wenn die Antwort auf 1) ja ist, stimmt es, dass ich in dieser Zeit ohne Jagdschein keine Munition besitzen darf, trotz Eintrag in der WBK?
3)    Kann ich ohne Nachteile für mich die Jagdversicherung aussetzen, solange ich die Waffen nicht benutzen will und im Waffenschrank belasse?
 

Gruß

mock

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Ich würde auch weiterhin den Jagdschein lösen. In der derzeitigen Lagen - Waffen sind böse etc. - musst davon ausgehen, dass dir dein Bedürfnis aberkannt wird, sobald der Waffenbehörde bekannt wird, dass du nicht mehr in Besitz eines Jagdscheines bist.

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vor 40 Minuten schrieb mock:

Zusammengefasst:
1)    Gibt es den Status des „inaktiven Jägers“ ohne gelösten Jagdschein, der aber legal seine Waffen weiterhin behalten darf, weil er sie schon über 10 Jahre besitzt und in ferner Zukunft plant, seinen Jagdschein auch wieder zu lösen?

 

 

NEIN

 

wir haben in D das Bedürfnis Prinzip;

bei Jägern ist der Waffenbesitz und Erwerb an den gültigen JS gekoppelt auch wenn viele Jäger das nicht war haben

wollen und meinen der Einzug/Widerruf der WBK geht nicht so einfach.

 

Daher : ohne JS kein Bedürfnis --> ohne Bedürfnis kein Recht auf Waffenbesitz oder Erwerb

Bearbeitet von baer42
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Ich möchte den anderen hier beipflichten, zur Klarstellung aber noch hinzufügen:

Die Munitionserwerbserlaubnis in der WBK gelten solange wie die WBK selbst.

Beim Jagdschein würde der Besitz der Munition noch 6 Monate nach Erlöschen erlaubt sein, aber hier selbstverständlich nur bei Langwaffenmunition.

Für Kurzwaffenmunition brauchst du sowieso den Stempel in der WBK, welcher Erwerbs und Besitzerlaubnis darstellt.

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Mir geht es nur um die Besitzerlaubnis. Diesen Stempel für Kurzwaffenmunition habe ich ebenfalls in meiner WBK.

 

Das Verbrauchen/Abgeben der Munition wäre für mich gar kein Problem.

Wohl aber will ich meine Waffen gerne behalten und nicht in 10 oder 20 Jahre neue kaufen müssen, nur weil ich mal jagdlich pausiere.

 

Mein Bedürfnis ist doch gegeben. Bisher durch aktive Jagdausübung, jetzt halt durch eine geplante Wiederaufnahme des Bedürfnisses in der - wenn auch weiter entfernen - Zukunft.

Es muss doch möglich sein, aus beruflichen oder sonstigen Gründen auch mal zeitweilig die Jagdausübung unterbrechen zu können, ohne gleich zum Verbrecher zu werden oder sein Eigentum abgeben zu müssen. An der Sicherheit der Waffen ändert sich doch auch nichts, nur weil ein teuerer Stempel wo ist.

 

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ich so ein exotischer Einzelfall bin, gerade heutzutage, wo die beruflichen Situationen immer unsicherer werden und erhöhte Mobilität von den Menschen gefordert wird. Da dürfte es doch viele geben, die mal ein paar Jahre nicht jagen können/wollen.

 

Wie kommt ein Sachbearbeiter dann dazu, mir was von 10-Jahresfristen zu erzählen?

 

Versteht mich nicht falsch, wenn es so ist, dass das alles Unsinn ist und nur der Jagdschein das legale Behalten der Waffen ermöglicht, dann werde ich den JS natürlich lösen. Aber ich habe auch durch die Auskunft des Sachbearbeiters den Eindruck, dass das eben nicht so ist und frage halt lieber mal hier nach, ob jemand Genaueres weiß. Denn wenn es nicht sein muss, möchte ich eben gern das Geld sparen, auch wenn das für euch nur peanuts sind. Für mich nicht.

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Hier sieht man mal wieder,  was dieses Bedürfnisprinzip für eine üble Einrichtung ist. Weg damit!

 

Aber gut, ist dann halt wohl so in Deutschland.

Wenn Du Glück hast, dann gibt es ja vielleicht einen vertrauenswürdigen Jäger in der Familie, der Waffen für einen Zeitraum übernehmen kann, und bei erneuter Bedürftigkeit wieder zurückgibt :-)

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ich versteh dein problem nicht?!

 

deine behörde/sachbearbeiter gibt die richtung vor an die du dich halten musst!

 

wenn der sagt: "wenn du den jj längerfristig nicht lösen willst (aus welchem grund auch immer), dann nehm ich dir die waffen/wbk weg"!!

 

dann kannst du dagegen erst mal gar nix machen! ausser einen fachanwalt einschalten und gegen den bescheid klagen!!!

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Das solltest du schriftlich mit deiner Behörde abklären, alles andere ist nichts genaues. Hatte ein Bekannten der berufsbedingt für mehrere Jahre im Ausland gelebt hat, dem hat die Behörde eine "Auszeit" eingeräumt. Aber den Jagdschein zu lösen wäre wirklich der einfachere und auch sicherste Weg. Wer weis was den Politikhanseln noch so alles ein fällt.

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vor 10 Minuten schrieb HangMan69:

deine behörde/sachbearbeiter gibt die richtung vor an die du dich halten musst!

wenn der sagt: "wenn du den jj längerfristig nicht lösen willst (aus welchem grund auch immer), dann nehm ich dir die waffen/wbk weg"!!

genau das ist doch nicht der Fall:

 

Einer der Sachbearbeiter meinte ja "Sie haben die Waffen sogar schon über 20 Jahre, da dürfen Sie die behalten auch wenn Sie keinen Jagdschein mehr lösen, nur keine Munition dürfen Sie dann haben".

 

Ich möchte das ja gerne glauben, aber mir kamen zuletzt doch Zweifel, auch deshalb wollte ich mal fühlen, was hier für eine Meinung vorherrscht.

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Man muss nicht zwingend die Waffen abgeben nur weil das Bedürfnis weg fällt, das ist in §45 WaffG geregelt:

"

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

"

 

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1. Eine Erwerbserlaubnis für Munition in der WBK, so sie nicht mit Auflagen erteilt ist, gilt so lange man die zugheörtige Waffe eingetragen hat oder bis die Erlaubnis widerrufen, zurückgenommen oder zurückgegeben ist.

2. Eine WBK die unbefristet erteilt ist, gilt so lange bis sie widerrufen oder zurückgenommen ist.

3. Für Waffenbesitz ist eine Versicherung nicht nötig. Waffenbesitz ohne Jagdhaftpflichtversicherung ist also möglich.

4. Man muss Munition nicht aufbrauchen, es genügt z.B. sie einem Berechtigten zu überlassen, wenn die Besitzerlaubnis nicht mehr gegeben ist.

5. Der Jäger weißt sein Bedürfnis durch einen Jagdschein nach. Löst man keinen Jagdschein, kann es sein, dass die Behörde Anstalten macht die WBK etc. zu widerrufen. Spätestens jetzt sollte man wieder einen Jagdschein lösen. Da sowas aber unter Umständen dauern kann, kann es sein dass der Widerruf schneller wirksam wird als dass der neue Jagdschein erteilt ist zudem kann die Behörde den sofortigen Vollzug anordnen, dann sind die Waffen erst einmal weg.

6. Wer sich den Jagdschein nicht mehr leisten kann oder will, sollte ernstlich überlegen auch seine Waffen zu verkaufen. Sie werden durch herumliegen nicht wertvoller.

7. Grundsätzlich gibt es noch die Möglichkeit des § 45 Absatz 3 WaffG. Das sollte man vorab mit der zuständigen Behörde besprechen und im Falle eines Wohnsitzwechsels werden die Karten neu gemischt.

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Minuten schrieb mock:

Einer der Sachbearbeiter meinte ja "Sie haben die Waffen sogar schon über 20 Jahre, da dürfen Sie die behalten auch wenn Sie keinen Jagdschein mehr lösen, nur keine Munition dürfen Sie dann haben".

Selbst wenn dir der SB das schriftlich gibt, woran ich zweifele, hast du keine Garantie dadurch. Neuer SB oder Dezernatsleiter kann die Sache anders sehen und anders handeln. Und bei einer angedachten "pause  von 10 oder 20 Jahren " denke ich nicht das ein SB so handelt. Gibt du mit 70 die Jagd auf und löste keinen JJS mehr kann das was anderes sein. Habe ich schon erlebt. Munition ist dann aber ein no go. Jedenfalls nach heutiger Rechtslage .

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Warum Glück? :huh:

 

Das Problem ist doch, dass die Masse der Menschen in G'stan bei Feuerwaffen nur das "Lernen am Vorbild" á la Bandura zur Verfügung steht. Die falschen Mythen, die dabei von den alten und neuen Medien vermittelt werden, sind bestenfalls unterhaltsam. Das Ergebnis ist dann binär - die einen gieren nach der angeblichen Omnipotenz des Feuerwaffenbesitzes und die anderen fürchten ihn. :bad: Weitere Lernquellen stehen den meisten hier nicht (mehr) zur Verfügung. :sad: 

 

Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Deiner Tochter ein anderes Bild von Feuerwaffen und Feuerwaffenbesitz vermittelt haben, als die Medien. :good: Also ist auch das Ergebnis bei Deiner Tochter ein anderes. :hi:

 

Dein

Mausebaer

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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

 

 

3. Für Waffenbesitz ist eine Versicherung nicht nötig. Waffenbesitz ohne Jagdhaftpflichtversicherung ist also möglich.

 

 

Ohne Jagdhaftpflichtversicherung wird kein Jagdschein erteilt. Ohne Jagdschein kein Bedürfnis für den Waffenbesitz!  Es ist doch ganz einfach.

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Für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren kann dir kein Sachbearbeiter irgendwas versprechen. Der ist weg, weil befördert, umgezogen, pensioniert und ein anderer sitzt da und der sieht das dann ganz anders.

 

Ich sehe für dich nur drei Möglichkeiten:

1.) Du bezahlst einen Händler dafür, dass er deine Waffen 10 bis 20 Jahre einlagert. Wenn du in 10 bis 20 Jahren wieder einen Jagdschein löst, dann kannst du hoffen, dass das WaffG es zu diesem Zeitpunkt in der Zukunft hergibt, dass du deine eigenen Waffen wieder haben kannst und die in einem Zustand sind, dass du sie wieder haben willst.

2.) Evtl. hast du einen netten Jagdkollegen, der sie auf seine WBK für diese Zeit nimmt. Aber das ist auch keine Garantie auf Dauer.

3.) Du löst halt alle drei Jahre den Dreijahresjagdschein und bezahlst die Versicherung.

 

vor 7 Stunden schrieb mock:

Mein Bedürfnis ist doch gegeben.

[...]

Es muss doch möglich sein

[...]

Ich kann mir nur schwer vorstellen

 

Ich reiße dich nur ungerne aus deinen Träumen, aber hier in D muss gar nix möglich sein und ob du dir was vorstellen kannst oder nicht, interessiert die Gun Grabber kein Bisschen. :fkr:

 

Hör' auf diejenigen zu wählen, die so einen Quatsch ins Gesetz schreiben und wähle diejenigen, die dir deine Waffen belassen wollen. Damit ist schon fast alles ausgeschöpft, was du tun kannst.

Früher waren die Waffen, die in einer WBK standen, eben dein. Dann wurde das Bedürfnis auf Zeit eingeführt und jetzt sind sie bei 10 bis 20 Jahren Pause eben 10 bis 20 Jahre nicht mehr dein.

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