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IGNORED

Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde


Joseph Estrada

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vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das Urteil bezieht sich nur auf die "neue" gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG. In dem damals abgehandelten Fall hatte einer seine "alte" gelbe WBK in eine neue umschreiben lassen und dann (logischerweise) das Erwerbsstreckungsgebot als Auflage erhalten.

 

Die "alte" gelbe WBK genießt hingegen weiterhin Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG.

Danke für den Hinweis. Hier steht auch der Link zum Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141107U6C1.07.0

 

Wie das BVerwG im Falle der "Alten Gelben" WBK entscheiden würde, wäre u.U. doch spannend.

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vor 8 Minuten schrieb P22:

Dann beschreitet man den Rechtsweg. 

 

Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!

 

http://www.outfox-world.de/news/gerichtsurteil-kein-schalldaempfer-fuer-jaeger.html

 

https://www.jagdverband.de/content/jagd-mit-schalldämpfer-mecklenburg-vorpommern-erlaubt

 

Offensichtlich sind die Jäger - dem VG Münster folgend - in NRW deliktbereiter als in Mecklenburg-Vorpommern!

 

Am Beispiel der Schalldämpfer kann man leicht erkennen dass der Klageweg nicht immer Zielführend ist, wenn in den verantwortlichen Köpfen ideelle Vorstellungen festsitzen.

 

 

 

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vor 21 Minuten schrieb Joe07:

 

Am Beispiel der Schalldämpfer kann man leicht erkennen dass der Klageweg nicht immer Zielführend ist, wenn in den verantwortlichen Köpfen ideelle Vorstellungen festsitzen.

 

Ja, aber versuchen muss man es. 

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vor 28 Minuten schrieb Joe07:

Offensichtlich sind die Jäger - dem VG Münster folgend - in NRW deliktbereiter als in Mecklenburg-Vorpommern!

 

Am Beispiel der Schalldämpfer kann man leicht erkennen dass der Klageweg nicht immer Zielführend ist, wenn in den verantwortlichen Köpfen ideelle Vorstellungen festsitzen.

 

NIcht nur da. Das OVG Berlin Brandenburg verwehrte einem Berliner Jäger den SD. Das Gericht ist für Brandenburg UND BErlin zuständig. Trotzdem gilt zweierlei Recht. Brandenburg frei. Berlin nicht.

MAn hat das dann eleganterweise auf den Gesetzgeber geschoben.

 

Das Thema SD ist immer mächtig hot. Das sollten hier auch einige unbelehrbare Forderer besser zügig erkennen. Man kann sich den Weg aber auch selbst verbauen, weil man etwas unbedingt JETZT haben will. Daran scheitern oft schon 3jährige.

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vor 7 Stunden schrieb BigMamma:

 

Und wem darf man dann die Rechnung dafür schicken ? Ist ja nicht so, das jeder hier auf Unsummen an nicht benötigten Geldes sitzt und dieses dann für solche Experimente verpulvern kann...

Meine erste Annahme betraf die Verwaltung.

Jetzt ist der BDMP die Engstelle. Der BDMP - wie jeder andere Verband - erteilt die Bedürfnisbestätigungen. Hierfür ist er zuständig und aufgrund der Mitgliedschaft auch verpflichtet. Sofern nachweisbar alle erforderlichen Unterlagen zugegangen sind, würde ich spätestens nach 4 Wochen nachweisbar eine Frist zur Erteilung von 10 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf befindet sich der jeweilige Verband in Verzug und muss die zur weiteren Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten tragen. Hierzu zählen die Gebühren des Anwalts.

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Der BDMP - wie jeder andere Verband - erteilt die Bedürfnisbestätigungen. Hierfür ist er zuständig und aufgrund der Mitgliedschaft auch verpflichtet. Sofern nachweisbar alle erforderlichen Unterlagen zugegangen sind, würde ich spätestens nach 4 Wochen nachweisbar eine Frist zur Erteilung von 10 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf befindet sich der jeweilige Verband in Verzug und muss die zur weiteren Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten tragen. Hierzu zählen die Gebühren des Anwalts.

1. "nachweisbar alle erforderlichen Unterlagen zugegangen" - Selbstverständlich verschicke ich alle Briefe an den Verband als Einschreiben mit Rückschein.

2. Natürlich setze ich dem Verband durch ein weiteres Schreiben (das schon mal etwas "härter" formuliert werden kann, denn man zahlt ja schließlich den Mitgliedsbeitrag) mit Rückschein eine letztmalige Nachfrist.

3. Freue mich auch jedes Mal, wenn ich meinen Anwalt damit Beauftragen kann mal wieder so richtig gegen meinen Verband vor zu gehen wenn dieser nicht reagiert.

 

Oder evtl.

1. Frag ich auch zuerst meine Schützenkollegen ob ich evtl. was falsch gemacht habe bzw. welche Erfahrungen Sie mit unserem Verband haben.

2. Ruf ich einfach mal beim Zuständigen im Verband an und frag nach ob noch was fehlt bzw. wie lange es ca. dauert.

 

Allerdings muss natürlich jeder selbst entscheiden, was mehr Spaß macht, weniger aufwendig ist und wahrscheinlich erfolgreicher bzw. effektiver für den Schützen abläuft.

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vor 24 Minuten schrieb HBM:

 

Allerdings muss natürlich jeder selbst entscheiden, was mehr Spaß macht, weniger aufwendig ist und wahrscheinlich erfolgreicher bzw. effektiver für den Schützen abläuft.

Richtig.

 

Dein Alternativvorschlag setze ich voraus. Es gibt jedoch Verbände, die es gerne etwas liegen lassen, wenn "unbeliebte" Bedürfnisbestätigungen verlangt werden. Solchen kann man nur auf diesem Weg Effekt auf die Sprünge helfen.

Schließlich war ja danach gefragt was man tun kann, wenn auf Nachfrage immer noch nichts passiert. 

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vor 14 Stunden schrieb BigMamma:

 

Und wem darf man dann die Rechnung dafür schicken ? Ist ja nicht so, das jeder hier auf Unsummen an nicht benötigten Geldes sitzt und dieses dann für solche Experimente verpulvern kann...

Die ist für ein selbstgeführtes Verwaltungsverfahren nicht hoch. Wenn du Recht bekommst Zahl die Gegenseite deine Auslagen.

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