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IGNORED

Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde


Joseph Estrada

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vor 6 Minuten schrieb alzi:

was Du nicht Alles aus Nix rauslesen kannst.......

 

dazu sollte der TE mal konkrete Angaben machen.......dann muss man nix rauslesen oder kombinieren......

Völlig einverstanden, der TE muss Angaben machen. Alles andere bleibt Spekulation (das gilt sowohl für die Annahme "bloßes 2. Formblatt" als auch für meine Annahme "2 WBK gelb alt+neu").

Andererseits: Wenn er jetzt einige Jahre lang KEINE Waffe auf gelb erworben hat und früher eine ganze WBK gelb voll gemacht hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß,

dass die "alte" gelbe WBK eben doch noch eine WBK gelb alten Rechts war, die er langsam über viele Jahre gefüllt hat, denn im Turbogang eine WBK gelb neu zu füllen (2/6 gilt auch hier!) und dann plötzlich über einige Jahre gar nichts mehr kaufen - ist zumindest seltsam/weniger wahrscheinlich.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Hallo Leute,

hab ja nicht gedacht, das es so schnell schon so viele antworten gibt.

Jetzt noch ein paar Hintergrund Infos :

Die erste gelbe wurde 2001 ausgestellt , also noch die alte.Die wurde 2006 in eine neue gelbe durch einen Vermerk auf der Rückseite umgewandelt.

Sinn der ganzen Sache war, das ich sehr viele Ordonannzgewehre als Einzellader eingetragen hatte, nun gerne die neue gelbe beantragen wollte und alle Gewehre auf die neue umzuschreiben um die Gewehre dann wieder auf mehrschüssig umzubauen. Die Behörde meinte, es sei aber einfacher die alte gelbe in eine neue gelbe umzuwandeln, dann könnte ich die Gewehre nach Lust und Laune umbauen lassen.

2012 beantragte ich dann erneut die gelbe WBK, da die alte voll war.Das spielte sich alles in Bayern ab.

Vor 2 Jahren bin ich dann nach NRW gezogen und nun ist eine neue Behörde für mich zuständig.

 

Aber ich glaube, ich werde mir irgentetwas neues zulegen, das wäre wohl am stressfreiesten.

 

Gruß JE

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vor einer Stunde schrieb alzi:

in diesem Fall ist das aber Schwachsinn, da die Erlaubnis ja genutzt wird (volle gelbe vorhanden), nur das zusätzliche Formblatt nicht.

Wenn eine Erlaubnis ausgestellt wird ( hier gelbe WBK ) und es wird dann jahrelang nix erworben (sie bleibt leer), ist das was anderes. Aber dann ist nicht die WBK (als reines Dokument) einzuziehen, sondern die Erlaubnis zu widerrufen. Da würde ich dann auch zustimmen, weil kein anerkanntes Bedürfnis für diese Erlaubnis "genutzt" wird und somit auch nicht (weiter) besteht.

 

Edit:

erstezw war schneller! genau das meine ich auch.

Ein großes Soory an Dich. Ich hatte glatt überlesen, dass er bereits eine volle gelbe hat.
Bin also auch diesmal ganz deiner Ansicht, falls es nicht Gelb alt und neu ist.

edit: Nun hab ich auch das nachträglich gelesen :D
 

Bearbeitet von Gast
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vor 36 Minuten schrieb HBM:

Das wird dann aber nicht nur Probleme beim Erwerber nach sich ziehen, sondern auch beim Überlasser der Waffe der ja, anscheinend, auch versäumt hat, das Überlassen der Waffe bei seiner Behörde und als Händler auch bei der Behörde des Erwerbers, zu melden.

 

Richtig!

 

Insbesondere zu Zeiten vor Einführung des NWR sind viele Fehler gemacht worden wie z.B. Zahlendreher bei Waffennummer, vergessene Anmeldung, unvollständiges Handelsbuch vertauschen von Waffennummern bei Kunden die gleichzeitig die selbe Waffe gekauft haben. Selbst Waffensachbearbeiter sollen es mit der Datenerhebung- und pflege nicht so genau gehalten haben, was dann deren Nachfolger auszubügeln haben.

 

Also nicht wundern wenn die Behörden im Rahmen der "Auskunfts- und Vorzeigepflicht des § 39 WaffG" um kurzfristige Übersendung der WBKs im Original bittet. In dem Schreiben welches ich gesehen habe stand drin, dass die WBKs unverzüglich zurückgesendet werden.

 

Meines Erachtens für WBK-Inhaber und Behörde eine sinnvolle Sache. Es dürfte in Interesse aller Beteiligten sein, dass der Datenbestand bei der Behörde den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Joseph Estrada:

Die erste gelbe wurde 2001 ausgestellt , also noch die alte.Die wurde 2006 in eine neue gelbe durch einen Vermerk auf der Rückseite umgewandelt.

 

Sowas macht man nicht. Man wandelt keine alte gelbe in eine neue um.

 

Zitat

2012 beantragte ich dann erneut die gelbe WBK, da die alte voll war.

 

Das hat sich die Behörde ausgedacht. Wenn die gelbe voll ist, ändert sich nix. Du bekommst eine zweite gelbe dazu. Das eine ist die Erlaubnis. Die hast du grundsätzlich. Das andere ist die Dokumentation der Erlaubnis. Wenn die voll ist, ist die Erlaubnis ja nicht zu Ende - nur das Dokument. Deswegen brauchst du keine neue Erlaubnis, sondern nur ein neues Dokument.

 

Das sind alles nur Auswüchse einer Überregulierung, die offensichtlich selbst die Sachbearbeiter völlig überfordert.

Bearbeitet von knight
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vor 4 Stunden schrieb heletz:

Ansonsten gehört ein K98k natürlich in jeden deutschen Haushalt.

 

Ach, immer dieser teutsche Nationalismus. Das muss doch nicht sein. 

Aber du brauchst unbedingt:

 

- einen Enfield No. 1 oder 4

- einen Springfield 1903

- einen Schmidt-Rubin K11 oder K31

....etc.!

 

Und schon ist die Behörde hochzufrieden.

;)

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Könntest du mitteilen um welche Behörde in NRW es sich handelt?

 

Würde mich auch einmal interessieren.

 

Aber eigentlich sind in NRW alle Waffenbehörden dazu aufgefordert worden, die NWR-Datensätze mit den Inhalten der WBKs abzugleichen. Da dies nun nicht gleichzeitig bei allen ausgestellten WBKs erfolgen kann, wird es hallt Zug um Zug erledigt.

 

 

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Tja, ich habe eine WBK mit der ich unmittelbar nach Beginn des Waffeninteresses einkaufen durfte. Sogar ohne 2/6.

Keine Wartezeit, keine Beschränkungen. Nur die Wartezeit auf die Verwaltug war nervig. Das waren etwa 4 Wochen.

Heute steht da nach Umschreibung aufs neue Formular keine einzige Waffe drin und niemanden stört es.

Wer etwas pfiffig ist, kann einige Vorzüge des deutschen Waffenrechts nutzen.

 

@knight

Bei dr Umschreibung von alt auf neu hat man manhcmal keine Wahl. Ist leider so, daher können wir das auch niemandem vorwerfen.

Bearbeitet von Gast
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vor 12 Stunden schrieb Joe07:

 

Würde mich auch einmal interessieren.

 

Aber eigentlich sind in NRW alle Waffenbehörden dazu aufgefordert worden, die NWR-Datensätze mit den Inhalten der WBKs abzugleichen. Da dies nun nicht gleichzeitig bei allen ausgestellten WBKs erfolgen kann, wird es hallt Zug um Zug erledigt.

 

 

Macht keinen Sinn ohne die restlichen Bundesländer.

Die NWR Datensätze sind fehlerhaft, ebenso wie ein grosser Teil WBKs. Um dies zu bereonigen müssten allerdings erst die entspr. WBK Einträge berichtigt werden.

Dazu kommen Behörden die auch nach der Einführung von xWaffe und der Kaliberdatenbank äusserst kreativ bei den Eintragungen sind.

Die 8x50R Mannlicher wurde so vor kurzem zur 8x50R Express.....

So gehts munter bei Hersteller Eintragungen weiter....

Sich mal seinen eigenen Bestand als NWR Auszug zu holen ist durchaus interessant.

 

Das ganze System steht eh vor dem Kollaps, die Behörden sind Materiell und Personell vollkommen überfordert. Nu kommt noch die Registrierung der "Gaswaffen" und VL, das wird der Genickschuss mancher Behörde.

 

Bearbeitet von chapmen
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Hm, kann auch sein, daß die Behörde "aufräumen" will bei Leuten die nur eine gelbe haben und noch nie etwas gekauft haben.

 

und da hat der SubSubSubsoftwareunternehmer in der Schabrakei das Selektionskriterium falsch angesetzt:

 

$ausstellungsdatum < annnodunnemals && $anzahl_eintraege == 0

 

anstelle von

 

$ausstellungsdatum < annnodunnemals && $anzahl_eintraege == 0 && $anzahl_wbks == 1

 

edit: das könnte durch einen Anruf geheilt werden. Oder durch den Kauf von einem Verschlußkopf von irgend einem Einzellader für n Paar EUR

Bearbeitet von _peti
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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Um dies zu bereonigen müssten allerdings erst die entspr. WBK Einträge berichtigt werden.

 

Das geht viel einfacher, man nimmt einfach ca. 80% der in DE befindlichen Privatwaffen einfach aus der Registrierung... weniger Bürokratie, weniger Kosten, weniger Stress...

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vor 6 Stunden schrieb chapmen:

 

Das ganze System steht eh vor dem Kollaps, die Behörden sind Materiell und Personell vollkommen überfordert.

Nu kommt noch die Registrierung der "Gaswaffen" und VL, das wird der Genickschuss mancher Behörde.

 

 

Ja, das könnte für viele Dienststellen tatsächlich ein Riesenproblem werden. Da kommen Fallzahlen auf die zu...

 

Genauso könnte es aber für brave, rechtstreue, flugs zur Anmeldung schreitende VL- und SRS-Waffen-Eigner zum Problem werden.

Nicht wenige haben diese nämlich auch - bedürfnis und anmeldefrei - in größerer Zahl gesammelt.  

Da könnten auf manche Gebührenrechnungen zukommen, dass die Tränen kommen.

 

Es wäre schon optimistisch zu glauben, da gibt man eine Liste ab, und dann läuft das alles unbürokratisch und gebührenfrei über die Bühne... 

 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Genauso könnte es aber für brave, rechtstreue, flugs zur Anmeldung schreitende VL- und SRS-Waffen-Eigner zum Problem werden.

Nicht wenige haben diese nämlich auch - bedürfnis und anmeldefrei - in größerer Zahl gesammelt.  

Da könnten auf manche Gebührenrechnungen zukommen, dass die Tränen kommen.

 

Aber ja doch; wette drauf; sind wieder genug Leute zahlungsgeil...

Bevor ich da einen Cent bezahlen würde; klopp ichs mit nem Hammer breit; und ab zum Schrotthändler. Aber nicht den wertvollen Druckguß mit ins Eisen schmeißen !

 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Nicht wenige haben diese nämlich auch - bedürfnis und anmeldefrei - in größerer Zahl gesammelt. 

 

Ja, da sind wahrscheinlich auch einige so blöd und schreien "hier!" wenn gefragt wird. Für die können Gebühren und Auflagen gar nicht hoch genug sein.

Bearbeitet von chief wiggum
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Viele werden's gar nicht mitbekommen, dass ihre freien und unregistrierten SRS und VL nun in gewisser bürokratischer Hinsicht den "scharfen" bzw. modernen Waffen gleichgestellt sein sollen; es ist ja rational auch schwer nachvollziehbar. 

Andere werden ebenfalls nichts machen, weil sie die Chause zwar irgendwie mitbekommen,sie ihnen aber am Hintern vorbeigeht; deren "Verwahrung" wird dann wohl diskreter.

 

Die dritte Gruppe wird pflichtschuldig melden... und was man denen aufbürden wird (techn. Aufbewahrungsanforderungen, Kontrollen, Gebühren) bleibt abzuwarten.

Sollten es Gesetzgeber bzw. Verwaltung mit den Anforderungen ganz "dolle" treiben, könnten es sich evtl. nicht wenige davon wünschen, sie wären bei den genannten Gruppen 1 und 2 geblieben... 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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