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IGNORED

Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde


Joseph Estrada

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Genauso könnte es aber für brave, rechtstreue, flugs zur Anmeldung schreitende VL- und SRS-Waffen-Eigner zum Problem werden.

Nicht wenige haben diese nämlich auch - bedürfnis und anmeldefrei - in größerer Zahl gesammelt.  

Da könnten auf manche Gebührenrechnungen zukommen, dass die Tränen kommen.

Und dann schlauerweise Bilder Ihrer Sammlung bei co2air eingestellt.

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Am 14.4.2017 um 14:52 schrieb heletz:

Ansonsten gehört ein K98k natürlich in jeden deutschen Haushalt.

Den Spruch höre ich sonst nur von Reichsbürgern.:respekt:

vor 22 Stunden schrieb Joe07:

Also nicht wundern wenn die Behörden im Rahmen der "Auskunfts- und Vorzeigepflicht des § 39 WaffG" um kurzfristige Übersendung der WBKs im Original bittet. In dem Schreiben welches ich gesehen habe stand drin, dass die WBKs unverzüglich zurückgesendet werden.

Stand auch dabei wer die Kosten und das Verlustrisiko Risiko des Verschlampens durch Post oder die Polizeibeamten (Du nanntest ja NRW)  trägt? Also wenn es schon mit dem eintippen nicht geklappt hat...

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vor 23 Minuten schrieb VP70Z:

 

.... Stand auch dabei wer die Kosten und das Verlustrisiko Risiko des Verschlampens durch Post oder die Polizeibeamten (Du nanntest ja NRW)  trägt? Also wenn es schon mit dem eintippen nicht geklappt hat...

 

 

In den mir bekannten Fällen lagen den Schreiben der Behörde frankierte Rückumschläge bei!

 

Was du mit dem Eintippen meinst, habe ich nicht so recht verstanden?

 

Es geht hier um die Überprüfung der

 

NWR-Daten http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/NationalesWaffenregister/nationaleswaffenregister-node.html durch die Waffenbehörden in

 

NRW https://www.land.nrw/

 

Angeschrieben werden nur die, bei denen sich länger nichts bewegt hat.

 

Legen WBK-Inhaber ihre WBKs im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung persönlich vor, werden sie gefragt ob sie alle ihre Karten dabei haben und die Karten kopiert. In diesen Fällen hat sich dann die Kostenfrage und das Verlustrisiko auch erledigt.

 

Angeblich sind über diese Aktion bereits viele Fehler bereinigt worden. Vorgangszahlen sind mir nicht bekannt.

 

 

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Am 4/14/2017 um 14:52 schrieb heletz:

 

Frag doch mal, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der SB die Gelbe zurückhaben möchte!

 

Ansonsten gehört ein K98k natürlich in jeden deutschen Haushalt.

 

Als ich Januar diesen Jahres meinen Erstantrag auf Gründ und Gelb gestellt habe, hat mich der Sachbearbeiter freundlich darauf hingewiesen das ich auf die gelbe WBK doch in den nächsten 24 Monaten auch was eintragen lassen soll, sonst könnte es ein Problem geben, da man dann das Bedürfnis in Frage stellen könnte.

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vor 28 Minuten schrieb ~Axel~:

 

.... habe, hat mich der Sachbearbeiter freundlich darauf hingewiesen das ich auf die gelbe WBK doch in den nächsten 24 Monaten auch was eintragen lassen soll, sonst könnte es ein Problem geben, da man dann das Bedürfnis in Frage stellen könnte.

 

Das ist sogar nicht von der Hand zu weisen. Nach erstmaliger Erteilung einer WBK ist nach Ablauf von 3 Jahren der Fortbestand des Bedürfnisses zu prüfen.

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Joe07:

 

 

 

Was du mit dem Eintippen meinst, habe ich nicht so recht verstanden?

 

 

 

Angeschrieben werden nur die, bei denen sich länger nichts bewegt hat.

 

Legen WBK-Inhaber ihre WBKs im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung persönlich vor, werden sie gefragt ob sie alle ihre Karten dabei haben und die Karten kopiert. In diesen Fällen hat sich dann die Kostenfrage und das Verlustrisiko auch erledigt.

 

Angeblich sind über diese Aktion bereits viele Fehler bereinigt worden. Vorgangszahlen sind mir nicht bekannt.

 

 

Das übertragen der Daten, ob aus WBK oder Karteikarte ( welche theoretisch gleich sein müssten) wird von einem Menschen vorgenommen. Da xWaffe nicht alle Eingaben akzeptiert und ein bestimmtes Vorgehen erfordert werden schon in diesem Schritt erste Fehler ins NWR eingepflegt.

Da ein Grossteil der Karten "bei denen sich nichts bewegt" aus den Amnestien der 1970er stammen werden viele der damals falschen vorgenommenen  Eintragungen auch wiederrum durch abschreiben fehlerhaft eingepflegt.

Die Fehler tauchen erst auf wenn ein sachkundiger eine fehlerhaft eingetragene Waffe erwirbt- grade in meinem Bereich der alten Jagdwaffen ( auch extrem bei Ordonnanzwaffen) gibts Eintragungen aus den 1970ern die äusserst fantasievoll und kreativ vorgenommen wurden.

Allerdings sind auch einige SBs bzw. Behörden von sich aus nicht bereit fehlerhafte Eintragungen zu berichtigen, bzw. sind der Meinung das sie immer sach- und fachkundiger sind wie der Antragsteller.

Ich hab mir seinerzeit mal den Auszug über meinen Bestand im NWR geholt- bei richtigen Eintragungen in der WBK waren 25% der Daten im NWR falsch.

 

Direkter wie die NRW links ist :

https://www.nwr-fl.de/

Bearbeitet von chapmen
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vor 23 Stunden schrieb Joe07:

 

Aber eigentlich sind in NRW alle Waffenbehörden dazu aufgefordert worden, die NWR-Datensätze mit den Inhalten der WBKs abzugleichen.

 

Hallo

 

ich besitze einige Revolver mit der gleichen Seriennummern: .22LR

Sind schon etwas älter und aus der Zeit, als die Teile noch frei erwerbbar waren.

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

In den mir bekannten Fällen lagen den Schreiben der Behörde frankierte Rückumschläge bei!

Wert National oder wie sich das nennt? Ansonsten kann es nur 1 Antwort geben::boese040::gaga:

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Am 15.4.2017 um 19:31 schrieb steven:

Hallo

 

ich besitze einige Revolver mit der gleichen Seriennummern: .22LR

Sind schon etwas älter und aus der Zeit, als die Teile noch frei erwerbbar waren.

 

Steven

Also, ich bin ja nun leider nicht mehr der Jüngste, aber an eine solche Zeit kann ich mich nicht erinnern. Mir wäre das damals sicher nicht entgangen. Oder handelt es sich bei diesen Revolvern nicht um Kurzwaffen - die ja schon immer "waffenscheinpflichtig" waren, solange ich denken kann - sondern um sog. "Buntline Secial" mit überlangen Läufen, die vor Einführung der WBK-Pflicht stellenweise als Langwaffen verkauft wurden?

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Hallo Gunsmoke Joe

 

nein, die Revolver (von Röhm) sind schon KWs.

Vor 1975 waren wilde Zeiten. Da gab es auch so was frei zu kaufen. Nicht überall, aber ein einheitliches Waffengesetz gab es nicht. Auch mit dem Beschussgesetz war es nicht weit her.

Und, das mag zwar seltsam klingen, aber es ist so: die Deutsche Bevölkerung stand trotz dieser anarchischen Zustände nicht kurz vor der Ausrottung.

Und in Frankreich gab es einschüssige Revolver bis kurz vor der Neuzeit (habe davon auch einige).

 

Steven

 

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Hallo BigMamma,

 

das ist richtig.

Schau dir die Waffe an. Sie ist baugleich mit einem sechs schüssigen Revolver, lediglich die Trommel dreht nicht mehr und 5 Trommelbohrungen sind lahmgelegt.

Diese Teile waren früher in Frankreich frei zu kaufen. Ich konnte mal einige davon erwerben.

 

IMG_9374.JPG

 

IMG_9375.JPG

 

Steven

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vor 12 Minuten schrieb steven:

Schau dir die Waffe an. Sie ist baugleich mit einem sechs schüssigen Revolver, lediglich die Trommel dreht nicht mehr und 5 Trommelbohrungen sind lahmgelegt.

Diese Teile waren früher in Frankreich frei zu kaufen. Ich konnte mal einige davon erwerben.

Danke für das zeigen dieses Belegstücks Deiner Röhm Sammlung.

Recht hast Du natürlich mit der Aussage, das solchen Waffen wohl kaum den dritten Weltkrieg auslösen werden, ich kann mich in Deutschland auch noch an Vorderladerrevolver mit nur einer aktiven Trommelkammer erinnern, natürlich frei ab 18.

Gruß Rolf

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Hallo BigMamma

 

es ist eine einschüssige KW. Auf Gelb zu erwerben.

Für mich ist sie deswegen interessant, da exakt der gleiche Revolver "normal" hergestellt wurde. Mit 6er Trommel und die dreht.

Interessant ist natürlich, dass die in nicht unerheblicher Anzahl hergestellt und in Frankreich vertrieben wurden, aber man extrem selten so ein Teil angeboten bekommt. Es wurden, meines Wissens auch ganz wenige abgegeben bzw. angemeldet. Nicht dass doch mal Menschen marodierend mit einschüssigen KWs auf Paris sich zubewegen.

 

Steven

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vor 15 Stunden schrieb steven:

Vor 1975 waren wilde Zeiten. Da gab es auch so was frei zu kaufen. Nicht überall, aber ein einheitliches Waffengesetz gab es nicht. Auch mit dem Beschussgesetz war es nicht weit her.

 

Steven

 

Vor 1975 gab es ein einheitliches Waffengesetz, ebenso wie ein Beschussgesetz.

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Meines Erachtens beinhaltet das formlose Schreiben lediglich die BITTE, die WBK wieder zurückzuschicken, falls in 2017 kein Erwerb mehr damit erfolgt.

 

Wenn momentan überhaupt keine Waffen mehr im Besitz des WBK-Inhabers wären, würde ich die Rückfrage der Waffenbehörde ja noch nachvollziehen können und als anlassbezogene Bedürfnisprüfung werten. Hier ist es aber doch offenbar so, dass lediglich eine der WBK noch jungfräulich ist (wobei mir grundsätzlich nicht klar ist, warum in 2006 ohne damaligen Waffenerwerb eine leere Folge-WBK ausgestellt worden ist. Schon die "Umschreibung" hätte ich als Betroffener nicht mitgemacht, da mir damit der Vorteil der alten gelben WBK ohne 2/6-Regel genommen wurde).

 

Sofern die Waffenbehörde hier eine Bedürfnisprüfung durchführen möchte, sollte sie das auf anderem Wege tun - und zwar entsprechend Nr. 4.4 WaffVwV über eine Anfrage beim Schützenverein, ob Aktivität besteht. Grundsätzlich ist es ja nicht verboten, eine seiner gelben WBK leer zu lassen. Es gibt sogar Sonderfälle, in welchen diese für die erforderliche Waffenleihe in Spitzbergen (Eisbären !) mitgenommen wird oder sie dient nur für Leihzwecke nach § 12 WaffG.

 

Wenn alles nicht fruchtet, würde ich halt auch eine Waffe eintragen lassen und gut ist.

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Am ‎15‎.‎04‎.‎2017 um 13:50 schrieb chapmen:

Nu kommt wieder "Bedürfnis Prinzip" kippen und alles ist gut.....:rotfl2:

Das fände ich gut, ehrlich gesagt. Die ganzen Argumente sind doch absolut verschwurbelt:

Die besonders gefährlichen Waffen (KW und HA) darf man nur mit besonderer Vorerlaubnis kaufen, wenn der Verband geprüft hat, ob man denn solch eine gefährliche Waffe auch wirklich für eine sportliche Disziplin braucht, die vom BVA freigegeben wurde...

 

Die anderen Säulen reichen doch völlig aus: Zuverlässig, geeignet, sachkundig. Waffenregister, Nachschau, fertig. Würde der ganze Bedürfnisquatsch mit allen Dokumentationspflichten, Richtlinien, Geschäftsstellen usw. wegfallen. "Haben wollen" reicht...

 

Und die Unterscheidung nach gute und böse HA laut dem §6 AWaffV ist auch Quatsch.

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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

... wurde das nicht in einem Urteil "kassiert"?

Das ist korrekt.

Das Erwerbsstreckungsgebot ist lt. Entscheidung des BVerwG (BVerwG 6 C 1.07i) auf alle Erwerbsarten unter sportlichem Bedürfnis anzuwenden, also auch auf die vor dem WaffRNeuRegG von 10/2002 erteilten Sportschützen-WBKs (WBK gelb alt).

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141107U6C1.07.0

 

CM

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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vor 41 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das ist korrekt.

 

Ja. Aber WBK gelb alt ermöglicht m.W. auch Waffenerwerb von Einzelladern,  die so nicht exakt in einer SpO zugelassen sind.

Bei WBK gelb neu geht das nicht, da muss für jeden Waffenerwerb eine konkrete Disziplin eines zugelassenen Verbands benannt werden können. 

 

 

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Das Urteil bezieht sich nur auf die "neue" gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG. In dem damals abgehandelten Fall hatte einer seine "alte" gelbe WBK in eine neue umschreiben lassen und dann (logischerweise) das Erwerbsstreckungsgebot als Auflage erhalten.

 

Die "alte" gelbe WBK genießt hingegen weiterhin Bestandsschutz nach § 58 Abs. 1 WaffG.

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