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IGNORED

Tresor ohne Typenschild


Florian84

Empfohlene Beiträge

@cartridgemaster

Danke für den Hinweis, Kontaktaufnahme ist eingeleitet, schauen wir mal ob wir da evtl. Mama und Papa des Schätzchens gefunden haben :)

 

Kombination wurde ermittelt, geändert und zu Papier getragen... Wie schon erwähnt, derzeit Behördeneigentum :D

 

@root4y

Wenn alles nach Plan verläuft gegen kurz vor Weihnachten. Habe etwas mit der Dokumentation des Trainings gezögert, da ich mir erst verschiedene Vereine angesehen habe, bevor ich da eine Entscheidung  bzgl. des "ob überhaupt" getroffen habe...

 

@pi9mm

Der Schrank wurde gewogen, lt. Fachfirma (es war wohl Fa. Hartmann aus Düsseldorf) ist das Innenleben mit Beton versehen worden. Anfrage hierzu läuft bereits, hoffe ich bekomme die beiden Monteure nochmal in Kontakt.

 

@Tyr13

Die besten Geheimnisse sind die von denen keiner weiß das sie welche sind...

Ich hab nicht vor irgendwo bei irgendwem Fleißpunkte zu sammeln. Liegt eher in meiner Erziehung vergraben... "Gehe stets mit gutem Beispiel voran" etc. Bin mir der Tatsache durchaus bewusst das an anderen Stellen der BRD weit mehr verschwindet, als was da in Privaten Händen unterwegs ist. Aber ich scheue mich schlichtweg davor, mich eines Tages an jene Schlage der Dämlichkeit hinten anzustellen... Und zu guter letzt, wer würde zu einem Kostenneutralen Schrank in der Ausstattung nein sagen (sofern man ihn den als gültig anerkannt bekommt)?

 

Aber gerade auf eben jene Vernunft hoffe ich derzeit, Anfrage beim zuständigen Amt Gummersbach ist bereits raus.

 

@Asgard

leider nur ein nichtsaussagender Aufkleber :(

 

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Wenn das eine Behörde war, wurde sicherlich nicht das Pausenbrot darin gelagert. Kannst Du nicht über den bisherigen Verwendungszweck die Sicherheitsstufe herausbekommen?

Drogen, Waffen, Geheimpapiere usw. dürfen ja sicherlich auch nicht in Behörden ohne zertifizierte Behältnisse gelagert werden.

Wenn die Kennedy Akten drin waren hast, Du sicherlich gute Karten :)

 

Gruß

SJ

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vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

Wenn das eine Behörde war, wurde sicherlich nicht das Pausenbrot darin gelagert. Kannst Du nicht über den bisherigen Verwendungszweck die Sicherheitsstufe herausbekommen?

Hilft leider nicht weiter, wir hatten da lediglich die Bänder der Datensicherung drin...

lg

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vor 2 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

Auch wenn wir in dieser Richtung nicht verwöhnt sind, sollte man doch die Möglichkeit der Anwendung von Logik und gesundem Menschenverstand nicht von vorne herein ausschließen (es gibt ja zum Glück immer wieder mal erfreuliche Beispiele aus dem täglichen Leben dafür). ....

 

 

 

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

.... Die alte VDMA hat Wanddicken (einfach meßbar) und Blechstärken (mit geeignetem Werkzeug zerstörungsfrei meßbar) vorgeschrieben. Das kann man alles messen.

 

vor einer Stunde schrieb Tyr13:

Ich gebe mal wieder meine Meinung zu den Aufbewahrungsvorschriften zum Besten: Sie richten sich:

a )  gegen den rechtmäßigen, mehrfach überprüften, ständig überwachten Besitzer

b )  gegen beiläufige Wegnahme durch Mitbewohner oder Gäste

c )  gegen den Diebstahl von Gelegenheits-Einbrechern (Junkies etc.) .... 

 

Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung der Aufbewahrungs-Regeln laut dem Kabinetts-Entwurf auch eigentlich nur ein Indiz, daß sich der Innenminister von der Tresor-Lobby in Geldscheine hat einwickeln lassen.

 

Alles richtig, aber:

Wir alle wissen doch, dass die Waffenrechtsbehörden ein Zertifikat sehen wollen.

 

Mir sind Fälle aus 2 NRW-Landkreisen bekannt, in denen die LWB über Tresore verfügten, die "offensichtlich" die Anforderungen des damals noch nicht zurückgezogenen VDMA-Blattes ganz sicher erfüllten und trotzdem bestanden die Behörden auf entsprechende Nachweise. Die Anforderungen an die Nachweise beinhalteten dokumentierte mechanische Beanspruchungen, Angaben über das verwendete Material usw..

 

Mit anderen Worten:

Die Behörden haben die ihr zugewiesene Ermessensausübung bei der Beurteilung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung durch einen anderen Nachweis nicht im Sinne des LWB sondern der restriktiven Umsetzung des WaffG angewendet.

 

Sicherlich kann der Threadstarter die für ihn örtlich zuständige Behörde um Auskunft darüber bitten, ob sie die Aufbewahrung der Waffen in diesem Tresor als ausreichend gesichert erachtet. Aber ich würde mir da keine große Hoffnung machen, dass dies entsprechend abgesegnet wird.

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vor 38 Minuten schrieb Joe07:

Wir alle wissen doch, dass die Waffenrechtsbehörden ein Zertifikat sehen wollen.

Nein, dass wissen wir nicht. Wie Du schon schreibst, ist es Ermessenspielraum der Behörde. Meine Tresore wurden anerkannt, auch ohne Zertifikat. Es muß nur ein SB sein, der Rückrad hat und Ahnung.

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@Florian84:

Wenn der SB sich nicht traut (oder schlicht gegen legale Waffen ist) und die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle auch nicht will oder Du die nicht im Haus haben willst: Afaik dürfen die Schießstandsachverständigen auch einstufen; dieses Thema war früher (nach 2003 halt) Dauerthema im Forum.

Böse Idee: Rechtsschutzversichert inkl. VerwaltungsRS?

Und: Streiche das mit der Garage - vielleicht - erst mal aus Deinem Wortschatz. 

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vor 26 Minuten schrieb Lanzelot50:

Nein, dass wissen wir nicht. Wie Du schon schreibst, ist es Ermessenspielraum der Behörde. Meine Tresore wurden anerkannt, auch ohne Zertifikat. Es muß nur ein SB sein, der Rückrad hat und Ahnung.

 

Mit Rückgrat hat dass selten zu tuen. VP70Z hat es schon auf den Punkt gebracht.

 

Gerade im Waffenrecht wird die Ermessensausübung der Behörde extrem durch Weisungen per Erlass eingeschränkt!

 

Der SB kann nur Rückgrat zeigen soweit es ihm sein Dienstherr nicht durch Weisungen einschränkt. Und da hängen zwischen IM bist zum SB viele Amtsträger dazwischen! 

 

vor 23 Minuten schrieb VP70Z:

.... Wenn der SB sich nicht traut (oder schlicht gegen legale Waffen ist) und die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle auch nicht will oder Du die nicht im Haus haben willst: .... 

 

Bearbeitet von Gast
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Hallo,

 

ich hatte vor Jahren das gleiche Problem. Ein Geldwertschrank nach GEII (laut Typenschild) mit gewerblicher Zulassung von 250.000,-€ und 560kg Gewicht mit 4-Augen Prinzipöffnung. Da gibt es zwar die verschiedensten technischen Kommentare vom vds aber eine Vergleichbarkeit steht dort nirgens. Selbst wenn der Schrank augenscheinlich "besser" ist als B tut sich der Sachbearbeiter schwer. Ich hatte damals sogar Kontakt zum vds. Von dort kam u.a. folgendes:

"...

Sie werden denke ich von keinem eine  Aussage über den Widerstandsgrad dieses Schrankes bekommen - vor allem nicht in schriftlicher Form -, ohne dass dieser  getestet worden ist. Nach der Prüfung ist der Schrank in der Regel nicht mehr zu verwenden, da es sich bei den Prüfungen nach Norm um eine zerstörende Prüfungen handelt. 

Ich wüsste also nicht, an wen Sie sich wenden könnten. "

Und ohne Typenschild oder Hersteller wird es noch schwerer.

 

Gruß

Paul

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vor 1 Minute schrieb Paul II:

.... Ich hatte damals sogar Kontakt zum vds. Von dort kam u.a. folgendes:

"...


Sie werden denke ich von keinem eine  Aussage über den Widerstandsgrad dieses Schrankes bekommen - vor allem nicht in schriftlicher Form -, ohne dass dieser  getestet worden ist. Nach der Prüfung ist der Schrank in der Regel nicht mehr zu verwenden, da es sich bei den Prüfungen nach Norm um eine zerstörende Prüfungen handelt. 

Ich wüsste also nicht, an wen Sie sich wenden könnten. "

 

 

Genau das meinte ich!

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Hätte - Hätte - Fahrradkette

Man muss die Geschichte viel pragmatischer angehen.
 

Augenscheinlich ein C1 (F) wenn nicht ein C2 (F), Feuerfalz hat er auch.
Gebrauchte Tresore, älter als 2003, werden in den seltensten Fällen mit einem Zertifikat verkauft.
Das Pickerl drauf und Friede geblasen.

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Der Schrank könnte auch von Kellner, Wuppertal sein. Meiner stammt da her. Die Verriegelung des Innenfachs ist die gleiche, wie bei meinem von Kellner hergestellten Schrank (ex-Post).

Jener hat aber "nur" 500KG, mech. ZKS und zusätzlich Schlüssel. Dank eines Mitglieds hier bin ich an die Kopie eines SV-Gutachtens über exakt diesen Schranktyp gekommen: mit VdS 1 als "sicherheitstechnisch gleichwertig" bezeichnet.  

Meine Behörde hat das anerkannt.

 

PS Meiner trägt die Bezeichnung "SG II" nach PTZ-Norm 7201.11 und ist Baujahr 1985.

Bearbeitet von JuergenG
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vor 2 Minuten schrieb JuergenG:

.... Dank eines Mitglieds hier bin ich an die Kopie eines SV-Gutachtens über exakt diesen Schranktyp gekommen: mit VdS 1 gleichgestellt! Meine Behörde hat das anerkannt.

 

 

Der SB benötigt doch nur etwas zum Knicken, Lochen und Abheften!

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vor 4 Stunden schrieb Florian84:

Hilft leider nicht weiter, wir hatten da lediglich die Bänder der Datensicherung drin...

lg

Für Datenträger braucht man S60 oder S120, über Widerstandsgrad kann ich leider nix sagen, auch nach kurzem goggelen nicht. Frag einfach mal nach, vielleicht bekommst Du eine Bestätigung von der Behörde "gleichwertig N(x) da wichtige Daten ...."

Sei kreativ, ein zwei Anrufe beim BSI, VDI ... 

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vor 9 Stunden schrieb Florian84:

Hallo zusammen,

 

Hier mal ein paar Fotos des (700Kg) Kolosses...

https://www.dropbox.com/sh/myzcapxep4j0lhp/AADILdKCHWavuUTHG2-leS59a?dl=0

 

Lieben Gruß

Florian

Mir fallen ein paar Sachen auf, ich kann nur nicht so geschliffene Schlußfolgerungen daraus ziehen

1 - der steht auf dem Hubwagen mit offener Tür. Ist die Tür leichter als sie aussieht?

2 - das kleine Fach hat eine 2 flügelige Tür, das heißt der Riegel greift nur in die andere Tür, nicht in die Wand

Bearbeitet von Gast
Zitat verkürzt
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vor 33 Minuten schrieb Creeper45:

1 - der steht auf dem Hubwagen mit offener Tür. Ist die Tür leichter als sie aussieht?

 

Nein.

Der Schrankkörper ist schwerer als die Tür, was bei Tresoren dieser Schutzklasse grundsätzlich der Fall ist.

Nur bei den Kuchenblechspinden der Klasse A, wie sie allgemein zur Aufbewahrung einer EL KK-Büchse verwendet werden, ist die Tür schon mal schwerer als der Schrankkörper.

 

Zitat

2 - das kleine Fach hat eine 2 flügelige Tür, das heißt der Riegel greift nur in die andere Tür, nicht in die Wand

 

Nein.

Das ist ein sog. Stangenriegelschloss, welches sowohl mit dem Querriegel gegen die gegenüberliegende Fachtür als auch nach oben und unten verriegelt.

(Abbildung ähnlich:)

Mun Innenf Riegel.JPG

 

Nachtrag:

 

Hier am Original noch mal deutlich gemacht:

 

riegelstangen.jpg

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Nachtrag
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Um euch mal auf dem laufenden zu halten :)

 

Gerade einen sehr freundlichen Kontakt zu meiner SBine gehabt. Nach aktueller Wetterlage ist es reine verschwendung der eigenen ressourcen, einen Tresor egal welcher Dimensionen, von irgendwem prüfen / Transportieren zu lassen. Gesetzesänderungen wären nur noch eine sache von "Monaten", aufgrund der Tonlage würde ich mal auf 3-4 Monate bis inkrafttreten schätzen...

Sollte es mir jedoch gelingen an ein Datenblank zu kommen (hoffe ja noch auf Pohlschröder), wäre ich fein raus, dann wäre das ganze natürlich kein Problem.

Alles andere, so schätze die Gute aus der Erfahrung heraus, würde sich Kostentechnisch derart aufsummieren, das man sich auch gleich etwas neuwertiges Liefern lassen könne.

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vor 18 Stunden schrieb Frank222:

 

Hätte - Hätte - Fahrradkette

Man muss die Geschichte viel pragmatischer angehen.
 

Augenscheinlich ein C1 (F) wenn nicht ein C2 (F), Feuerfalz hat er auch.
Gebrauchte Tresore, älter als 2003, werden in den seltensten Fällen mit einem Zertifikat verkauft.
Das Pickerl drauf und Friede geblasen.

 

Das ist niemals ein C-Schrank ! C2F z.B. ist in der Vergleichbarkeit besser eingestuft, als Widerstandsgrad 1. unspecified.jpgWenn man den umlaufenden Rand der geöffneten Tür von der Innenseite her betrachtet und C-Schränke kennt, fällt es gleich auf. Nach den alten VDMA Normen wird er als B-Schrank durchgehen. Das wird der SB nach Vorlage der Fotos vermutlich auch so sehen.

 

unspecified.jpg

Bearbeitet von Holster
Bilder doppelt , bekomme ich nicht heraus....
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vor 3 Stunden schrieb Florian84:

Um euch mal auf dem laufenden zu halten :)
..........

Nach aktueller Wetterlage ist es reine verschwendung der eigenen ressourcen, einen Tresor egal welcher Dimensionen, von irgendwem prüfen / Transportieren zu lassen. Gesetzesänderungen wären nur noch eine sache von "Monaten", aufgrund der Tonlage würde ich mal auf 3-4 Monate bis inkrafttreten schätzen...

....wobei es bisher als ziemlich gesichert gilt, daß es einen Bestandsschutz für bereits  vorhandene Tresore geben soll. Überlege mir gerade die Anschaffung eines kleinen 100€ B-Würfels auf Vorrat. So günstig geht's später nicht mehr.

Zitat

.....

Alles andere, so schätze die Gute aus der Erfahrung heraus, würde sich Kostentechnisch derart aufsummieren, das man sich auch gleich etwas neuwertiges Liefern lassen könne.

Es ist und bleibt halt eine diffuse Schätzung. Präziser kann es dir sicher jemand sagen, der selber eine solche Begutachtung vornehmen könnte. Ich habe meines seinerzeit sehr preiswert und unkompliziert von Dr. Heindl Tresore in München bekommen.

 

Noch ein Gedanke zur bisherigen Verwendung des Tresores. Wie schon geschrieben, müssen Behörden- oder auch Unternehmensdaten sinnvollerweise "katastrophensicher"  aufbewahrt werden (d.h., selbst wenn das Gebäude in Schutt und Asche liegt, dürfen die Datenträger nicht beschädigt sein), was auch einen Schutz gegen unbefugten Zugriff einschliessen muß. Diese Anforderung übertrifft jene zu Waffenaufbewahrung bei weitem (von Artillerie- und A-B-C-Waffen mal abgesehen :ohmy:), was doch ein überzeugendes Argument sein sollte.

 

Gruß

Gunsmoke Joe 

 

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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vor 6 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

....wobei es bisher als ziemlich gesichert gilt, daß es einen Bestandsschutz für bereits  vorhandene Tresore geben soll.

Gruß

Gunsmoke Joe 

 

Eben, geben soll.......

Der Entwurf kann auf seinem weiterem Weg durchaus noch geändert werden.

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