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IGNORED

Waffenverbotszonen in Deutschland


omnius

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Am 27.2.2017 um 14:51 schrieb uwewittenburg:

Kenne ich, wird eben auf öff. Versammlung zum Problem, da dort alle Verteidigungsmittel verboten sind, genau wie Quarzsandhandschuhe.

 

 

Was für spezielle Regenschirme meinst du denn mit "Stockschirm"?

Ein normaler Regenschirm ist eben ein normaler Regenschirm.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Lavendel:

Da muss ich ja auch nicht hin, wenn mir das "Hausrecht" nicht passt.

Der Weg zur Versammlung ist aber auch erfaßt!

Also der Weg zum Fußballstadion (Versammlung unter freiem Himmel) z.B., da werden Passanten genauso kontrolliert, aber in der Regel durchgelassen wenn glaubhaft gemacht wird dass man gerade Feierabend hat, was in Fan-Kluft schwer sein dürfte.

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vor 23 Minuten schrieb karlyman:

Was für spezielle Regenschirme meinst du denn mit "Stockschirm"?

Ein normaler Regenschirm ist eben ein normaler Regenschirm.

Es gibt ja heute die Verteidigungsschirme die dafür extra hergestellt wurden.

Ich hatte früher als Jugendlicher einen der 1. Automatikschirme aus der ehemaligen DDR mit ca. 10 cm langer Metallspitze.

Den hatte ich ziemlich lange im Besitz, ein Schulkamerad auf einem Klassentreffen hatte mich daran erinnert weil ich seine jetzige Ehefrau damals nach dem Tanz damit begleitete.

Wo der abgeblieben ist weiß ich nicht mehr, wahrscheinlich Opfer meines Umzuges.

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Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand.

 

Lassen wir mal den eher exotischen Fall weg, dass irgendein Hersteller da groß "Tactical umbrella" oder "defensive...." oder was in der Art draufschreibt. Das könnte (in einem nicht mehr ganz freien Land) unter gewissen Umständen problematisch sein. Ist aber auch nicht nötig.

 

Ein Aspekt ist da vielleicht noch, dass es (wenn es um eher "kitzlige" Angelegenheiten wie Versammlungen, also die dort etwas spezielle rechtliche Lage geht), zumindest irgendwie nach wechselhaftem Wetter aussehen sollte. Bei stahlblauem Himmel und stabilen 28 Grad Celsius könnte eine Nachfrage entstehen.... (obwohl: Schattenspender).

 

Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.

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vor 41 Minuten schrieb detlef86:

Ich kann mich damit verteidigen und daher wäre es für mich von praktischer Natur.

 

Wenn du das kannst, dann kannst du das auch mit einer zusammengerollten (zB Fernseh-)Zeitschrift... es gibt genug Alltagsgegenstände, die sich, entsprechend situationsbedingt modifiziert, hervorragend für solche Zwecke eignen.... deswegen ja die Frage, wo will man anfangen und wo soll es enden ? Bei Händen und Füßen ?

 

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vor 20 Minuten schrieb BigMamma:

 

Wenn du das kannst, dann kannst du das auch mit einer zusammengerollten (zB Fernseh-)Zeitschrift... es gibt genug Alltagsgegenstände, die sich, entsprechend situationsbedingt modifiziert, hervorragend für solche Zwecke eignen.... deswegen ja die Frage, wo will man anfangen und wo soll es enden ? Bei Händen und Füßen ?

 

 

Bei Kubotan (und für Leute, die wissen, wie sie damit agieren) fällt mir z.B. der Gegenstand ein, mit dem ich heute morgen ein paar Kartons beschriftet habe.

Da steht "Edding 3000" drauf.

 

Ernsthaft, ich denke, irgendwann sind auch juristisch Grenzen für das Reglementieren von Alltagsgegenständen erreicht. 

Sonst laufen wir irgendwann ohne Schuhe rum und dürfen keinen Schreibstift (oder eben auch Schirm gegen den Regen) mehr bei uns haben.

Entsprechende Normierungen wären dann selbst dem "Gutmenschlichsten" politisch nicht mehr verkaufbar...

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Am 1.3.2017 um 07:50 schrieb karlyman:

Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand.

 

Lassen wir mal den eher exotischen Fall weg, dass irgendein Hersteller da groß "Tactical umbrella" oder "defensive...." oder was in der Art draufschreibt. Das könnte (in einem nicht mehr ganz freien Land) unter gewissen Umständen problematisch sein. Ist aber auch nicht nötig.

[...]

Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.

 

IMHO stellt sich da Ruck Zuck die Frage, ob es sich dabei um

 

Zitat

Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

 

handelt. Und man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie die Antwort bei einer staatlichen Prüfung dazu ausfallen wird. Die Zweckbestimmung des Herstellers ist ja sehr deutlich.

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Deswegen würde ich von Artikeln, die mit (leicht oder öffentlich nachlesbaren) "Täggdiggel"-Bezeichnungen versehen sind, im Kontext mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen etc. auch eher die Finger lassen.

 

Allgemein ist aber wohl auch ein Schirm, selbst wenn er eine Aufschrift "tactical" oder "defensive" hat, waffenrechtlich noch nicht unter die Kategorie "Stockdegen" & Co. einzustufen. Entscheidend wird letzlich wohl die Konstruktion sein. Und wenn er letztlich doch nichts anderes ist, als eben ein stabiler Schirm... Man darf Alltags-Gebrauchsgegenstände ja in stabiler, wertiger Form haben.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Es gab da - noch unterm altem WaffG - den Fall einer Oma, die hatte ihren Elektroschocker (in Stabform) schön in die Hülle eines Knirps gesteckt, weil das viel besser aussieht. Leider hat sie den im Taxi liegen lassen und der Taxifahrer - man kann ihm keinen Vorwurf machen - hat das Ding bei der Polizei abgegeben. Und dann legte der Apparat los. Gab 2.000 DM Owi, weil das ein Elektroschocker verkleidet in einem alltäglichen Gegenstand war.

 

So verquer wie das das alles hier in der Realität abgeht, darauf muss man als Satiriker erst mal kommen.

 

Die Schirme werden extra so beworben, dass man damit einem eine über die Rübe ziehen kann. Ab dem Moment steht zumindest die Zweckbestimmung des Herstellers als Schlagstock im Raum. Hilfreich wäre dann tatsächlich ein Feststellungsbescheid, der die Waffeneigenschaft verneint. Das ist ja bei den Kubotans (korrekter: bei einem bestimmten Modell) tatsächlich passiert.

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Am 1.3.2017 um 07:50 schrieb karlyman:

.....................

Ein Aspekt ist da vielleicht noch, dass es (wenn es um eher "kitzlige" Angelegenheiten wie Versammlungen, also die dort etwas spezielle rechtliche Lage geht), zumindest irgendwie nach wechselhaftem Wetter aussehen sollte. Bei stahlblauem Himmel und stabilen 28 Grad Celsius könnte eine Nachfrage entstehen.... (obwohl: Schattenspender).

 

Schon skurril, dass man sich über sowas Gedanken machen muss.

Muß man das? Ich bin froh, wenn ich keinen Schirm brauche, und lasse ihn am liebsten zu Hause (oder im Auto) :dirol:

Und ich geh' normalerweise auch nicht irgendwo hin, wo sich Leute treffen um Zoff zu machen, und sich in die Fresse zu hauen.

 

Gruß

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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vor 35 Minuten schrieb knight:

Die Schirme werden extra so beworben, dass man damit einem eine über die Rübe ziehen kann. Ab dem Moment steht zumindest die Zweckbestimmung des Herstellers als Schlagstock im Raum.

 

Deswegen ist es letztlich auch smarter, sich einfach einen sonstigen stabilen Schirm zuzulegen.

Der geht nicht so schnell kaputt... bei Wind und Wetter.

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Am 1.3.2017 um 07:50 schrieb karlyman:

Also, ich wüsste nicht, wie man rechtlich gegen das Mitführen eines Regenschirmes (auch fest, d.h. nicht Teleskop/faltbar, sondern mit normalem Griff, Stock und "Spitze") vorgehen wollte. Egal wo. Es bleibt ein normaler Gebrauchsgegenstand.

 

 

no further comment

 

CM :rolleyes:

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  • 2 Wochen später...
Am 2.3.2017 um 15:24 schrieb Gunsmoke Joe:

Und ich geh' normalerweise auch nicht irgendwo hin, wo sich Leute treffen um Zoff zu machen, und sich in die Fresse zu hauen.

 

 

Hätten das die Opfer des letzten Axtschwingers am Düsseldorfer Bahnhof mal beherzigt.

Wer läuft denn auch mitten am Tag in einem Bahnhof rum.....

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vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

Hätten das die Opfer des letzten Axtschwingers am Düsseldorfer Bahnhof mal beherzigt.

Wer läuft denn auch mitten am Tag in einem Bahnhof rum.....

Ja, du hast schon recht. Es ist auch schon vorgekommen, daß Leute von herabfallenden Dachziegeln oder abgebrochenen Eiszapfen erschlagen worden sind, und ich laufe leichtsinnigerweise trotzdem durch die Gegend, ohne einen Helm aufzusetzen. Die meisten anderen übrigens auch. 

 

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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