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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe


Bodenkracher

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vor 2 Stunden schrieb Waldsegler:

Wenn 1000 Autofahrer zu schnell fahren, aber nur einer wird erwischt, muß der trotzdem zahlen.

 

Das hinkt.

 

Ein treffenderer Vergleich wäre, nur diejenigen zu kontrollieren, die auch einen Führerschein haben. Oder nur die Fahrzeuge zu kontrollieren, die ein Nummernschild haben.

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Am 26.6.2017 um 20:02 schrieb Waldsegler:

1) Wenn 1000 Autofahrer zu schnell fahren, aber nur einer wird erwischt, muß der trotzdem zahlen. Man kann eben nicht mit dem Hinweis auf anderes Unrecht das eigene relativieren. Das Gleiche gilt auch für Verwaltungsakte. Auch wenn hunderte vielleicht nicht kontroliiert werden, wird man es selbst, ist es zu dulden. Da ist der Staat total tolerant... :grin: ... sich selbst gegenüber.

Falsch, denn 100% der Autofahrer (Nutzer eines KFZ) sind in der Grundgesamtheit aller Kontrollen enthalten. Im Falle der Waffenbesitzer sind aber nur die legalen Waffenbesitzer von Kontrollen betroffen. Das wäre z.b., wenn in Österreich nur die Autos auf Vignetten kontrolliert werden, die auch eine Vignette gekauft haben. Also nur eine Kontrolle ob die Vignette abgelaufen ist bzw. an der richtigen Stelle klebt. Alle KFZ ohne gekaufter Vignette werden erst gar nicht kontrolliert.

 

Am 26.6.2017 um 22:18 schrieb knight:

Ein treffenderer Vergleich wäre, nur diejenigen zu kontrollieren, die auch einen Führerschein haben. Oder nur die Fahrzeuge zu kontrollieren, die ein Nummernschild haben.

Oder nur die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 200 km/h oder mehr als 150 PS, da von diesen ja mehr Gefahr ausgeht als von anderen Fahrzeugen.

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vor 9 Minuten schrieb schmitz75:

Illegale Waffenbesitzer werden doch auch kontrolliert sobald die Behörde vom Waffenbesitz erfährt, die werden nur direkt vom SEK kontrolliert.

Aber nicht anlasslos. Der Anlass für den Besuch ist bei dieser Gruppe gerade die Tatsache, dass keine waffenrechtliche Erlaubnis besteht. 

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Das man für anlasslose regelmäßige Kontrollen ohne Beanstandungen was bezahlen soll gibt es übrigens auch in anderen Bereichen, z.B. im Lebensmittelrecht:

http://www.hygiene-netzwerk.de/Niedersachsen-und-Nordrhein-Westfalen-verlangen-Gebuehren-fuer-Lebensmittelkontrollen

Bearbeitet von schmitz75
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Das ist tatsächlich ein Unding! Man stelle sich vor, es wird eine mobile Radarkontrolle in einer 30er Zone gemacht, ich fahre ordnungsgemäß 30, werde nicht geblitzt und müsste dennoch eine Art Bereitstellungsgebühr für den Blitzer zahlen...

Gesendet von meinem D6603 mit Tapatalk

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Am 28.6.2017 um 11:27 schrieb heletz:

Wobei die reinen Luftpumpen- oder Bogen- oder Armbrust-Legal-Besitzer wohl meist von gar keiner Kontrolle betroffen sind.

 

Je nachdem wie sich eine Aufbewahrungs- und vor allem Meldepflicht für Waffen entwickelt könnten sich gebührenpflichtige Kontrollen für z.B. SRS-Waffen oder auch anderweitige Sportgeräte die als Waffen eingestuft sind durchaus für die Kommunen lohnen.

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vor einer Stunde schrieb HBM:

 

Je nachdem wie sich eine Aufbewahrungs- und vor allem Meldepflicht für Waffen entwickelt könnten sich gebührenpflichtige Kontrollen für z.B. SRS-Waffen oder auch anderweitige Sportgeräte die als Waffen eingestuft sind durchaus für die Kommunen lohnen.

Noch besteht keine anlasslose Kontrollmöglichkeit für diese Waffen. Damit kann auch keine Gebühr verlangt werden.

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