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Gebühren für die Kontrolle im Landkreis Karlsruhe


Bodenkracher

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Guten Morgen,

 

soeben habe ich ein Schreiben des Landratsamts Karlsruhe gelesen, in dem eine Gebühr für die anlass- und beanstandungslose Aufbewahrungskontrollen angekündigt wird.

Stellt euch schon mal darauf ein. Übrigens wurden alle Leagalwaffenbesitzer in der Stadt Karlsruhe überprüft, ohne Gebühren.

 

Grüße

 

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Die Gebührenerhebung ist für anlass- und beanstandungslose Aufbewahrungskontrollen ist eigentlich ein Unding.

 

Aber es haben Verwaltungsgerichte (insbes. in Ba.-Wü.) diese zumindest dem Grund nach (nicht immer der Höhe nach) ein paar mal bestätigt; mit m.E. ziemlich windiger Begründung, was die "Veranlassung" angeht. Seither kommen nacheinander verschiedene Waffenbehörden "aus den Löchern" und erheben auch.

 

Es gibt aber, siehe auch oben, nach wie vor etliche Behörden, aus deren Sicht es nicht angemessen ist, für Stichprobenkontrollen ohne Beanstandung etwas zu erheben. Auf vielen anderen Rechtsgebieten tun Behörden dies nämlich auch nicht. 

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Doch. Aus Prinzip. Und wenns nur 1€ wäre (das ist mein €).

"Einstecken" ohne Protest fordert immer zu "mehr davon" auf.

Also Zahlung nur unter Protest nur in gammligen Kupfergeld (so ählich, wie es ein Ami mal in Eimern einer Behörde vor die Füße gekippt hatte); am besten noch einzeln in altem Bonbonpapier und dann einzeln mit Packband umwickelt. Gezahlt ist gezahlt !

 

Bei Umfragen auf der Straße zu irgendwelchen Gebühren denk ich bei den ganzen Abnickern jedesmal nur an ne Bratpfanne.

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Hmm... auch wenn ich Gefahr laufe, mich unbeliebt zu machen...

 

Grundsätzlich finde ich Gebühren auch für Verwaltungshandeln in Ordnung, so lange Sie nicht missbraucht werden, wie in Bremen.

 

In Bezug auf die Umsetzung des Waffengesetztes sehe ich das so, dass es eím Grunde nicht einsehbar ist, dass alle Steuerzahler dafür gerade stehen müssen, dass ich mein Hobby ausübe. Ich will ja auch nicht für den Bootsführerschein von allen möglichen Leuten bezahlen, die am Wochenende lieber über das Wassser schippern anstelle mit Schießeisen auf Papierscheiden zu schiessen.

 

Für mich wäre nur wichtig, dass die Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden, und - wie bereits erwähnt - nicht dazu genutzt werden, einen politischen Willen gegen jede gesetzliche Vorgabe durchzubringen.

 

Tatsächlich scheint die für mich zuständige Behörde aber für die Kontrolle vor Ort keine Gebühren zum erheben. Für alles andere natürlich schon, und da finde ich das zwar nicht preiswert, aber ich halte die hier erhobenen Gebühren immer noch für angemesssen, wenn ich den Aufwand dazu betrachte.

 

Ich glaube auch, dass die Gebühren wirklich nicht unser größtes Problem darstellen, sondern eher die unbomäßige Einflussnahme von Politik auf das Verwaltungshandeln - gerade in den kleineren Bundesländern oder Stadtstaaten. Man kann den Bürger ja herrlich über die Gebühren und Steuern gängeln... ob nun Waffen oder Hunde ist eigentlich egal.

 

Nur meine Meinung zu dem Thema...

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vor 16 Minuten schrieb deteP:

Grundsätzlich finde ich Gebühren auch für Verwaltungshandeln in Ordnung, so lange Sie nicht missbraucht werden, wie in Bremen.

 

Nur:

Kontrollen, die im Interesse der Allgemeinheit durchgeführt werden, sind generell kostenlos zu halten.

 

Die Kontrollen der Aufbewahrung wurde als im Interesse der Allgemeinheit angekündigt und werden in der Durchführungsverordnung auch ausdrücklich als so beschrieben. Die Durchführungsverordnung ist immer bindend für die Behörden, wenn es gegen den Bürger geht, hier aber können sie plötzlich aus Eigenantrieb doch eine abweichende Entscheidung treffen. Und so ist das eben auch nicht richtig.

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vor 15 Minuten schrieb deteP:

Ich will ja auch nicht für den Bootsführerschein von allen möglichen Leuten bezahlen, die am Wochenende lieber über das Wassser schippern anstelle mit Schießeisen auf Papierscheiden zu schiessen.

 

 

 

Trotzdem zahlst Du die schon die Polizeieinsätze für die Freunde des gepflegten Ballsports.

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vor 21 Minuten schrieb deteP:

Ich will ja auch nicht für den Bootsführerschein von allen möglichen Leuten bezahlen, die am Wochenende lieber über das Wassser schippern anstelle mit Schießeisen auf Papierscheiden zu schiessen.

 

Der Vergleich ist komplett falsch.

 

Du zahlst nicht für deren Führerschein, und die zahlen nicht für Deine WBK.

Aber Du zahlst, übertragen betrachtet, dafür daß Deine Bootszulassungsbehörde nachschaut, ob Dein Boot auch in Deiner Garage richtig gesichert ist, und es nicht versehentlich umkippen kann und jemanden unter sich begräbt.

 

Interessanterweise gibt es keinen Waffen-TÜV, außer für Böller und Druckluftwaffen. Den zahlt aber jeder Besitzer wiederum selbst.

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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

 

Der Vergleich ist komplett falsch.

 

Du zahlst nicht für deren Führerschein, und die zahlen nicht für Deine WBK.

Aber Du zahlst, übertragen betrachtet, dafür daß Deine Bootszulassungsbehörde nachschaut, ob Dein Boot auch in Deiner Garage richtig gesichert ist, und es nicht versehentlich umkippen kann und jemanden unter sich begräbt.

 

Interessanterweise gibt es keinen Waffen-TÜV, außer für Böller und Druckluftwaffen. Den zahlt aber jeder Besitzer wiederum selbst.

Okay, zugegeben, ein nicht wirklich passendes Beispiel. Für mich ist es aber tatsächlich nicht so problematisch für ein Verwaltungshandeln zu bezahlen, was direkt mit der Ausübung meines Hobbies in Zusammenhang steht.

 

Das die politisch gewollten Kontrollmaßnahmen (jedenfalls nicht immer) wirklich sinnhaft sind, sehe ich auch so. Aber die Verwaltung muss hier ja den politischen Willen über die Vorgaben der gesetzlichen Regelungen umsetzen. Und solange sie dabei nicht überziehen, und sich dabei in angemessener Form mit uns auseinandersetzen, will ich mich darüber nicht beschweren. Und zumindest für meinen Landkreis bzw. Region kann ich da nicht wirklich meckern.

 

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vor 23 Minuten schrieb deteP:

Grundsätzlich finde ich Gebühren auch für Verwaltungshandeln in Ordnung, so lange Sie nicht missbraucht werden, wie in Bremen.

 

In Bezug auf die Umsetzung des Waffengesetztes sehe ich das so, dass es eím Grunde nicht einsehbar ist, dass alle Steuerzahler dafür gerade stehen müssen, dass ich mein Hobby ausübe. Ich will ja auch nicht für den Bootsführerschein von allen möglichen Leuten bezahlen, die am Wochenende lieber über das Wassser schippern anstelle mit Schießeisen auf Papierscheiden zu schiessen.

 

Wenn also demnächst die Politesse durch Deine Straße streift, um nachzusehen, ob Deine Parkscheibe gültig eingestellt ist, oder ob Du die Erlaubnis, als Anwohner dort zu Parken richtig abgelegt hast, dann darf sie Dir künftig auch 5 € Gebühr berechnen. Als Fussgänger oder Radfahrer will ich ja auch nicht, das ich diese Kontrollen bezahlen muss, weil alle möglichen Leute dort ein Auto in der Kurzparkzone abstellen wollen. Und wenn dann noch der Blitzer, an dem Du völlig korrrekt vorbeigefahren ist, trotzem ein Foto von Dir macht, und ein Anschreiben von der Behörde kommt, mit dem Text " Sehr geehrter deteP, bei der letzten anlasslosen Geschwindigkeitskontrolle haben Sie alles richtig gemacht, aber für den Kontrollaufwand, den Abgleich Ihres Nummernschildes mit dem Kraftfahrtbundesamt und die Leasingkosten für den Blitzer berechnen wir Ihnen laut Gebührenordnung ...... " 

 

Nur meine Meinung zum Thema.

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Gerade eben schrieb Guest:

Wenn also demnächst die Politesse durch Deine Straße streift, um nachzusehen, ob Deine Parkscheibe gültig eingestellt ist, oder ob Du die Erlaubnis, als Anwohner dort zu Parken richtig abgelegt hast, dann darf sie Dir künftig auch 5 € Gebühr berechnen. Als Fussgänger oder Radfahrer will ich ja auch nicht, das ich diese Kontrollen bezahlen muss, weil alle möglichen Leute dort ein Auto in der Kurzparkzone abstellen wollen. Und wenn dann noch der Blitzer, an dem Du völlig korrrekt vorbeigefahren ist, trotzem ein Foto von Dir macht, und ein Anschreiben von der Behörde kommt, mit dem Text " Sehr geehrter deteP, bei der letzten anlasslosen Geschwindigkeitskontrolle haben Sie alles richtig gemacht, aber für den Kontrollaufwand, den Abgleich Ihres Nummernschildes mit dem Kraftfahrtbundesamt und die Leasingkosten für den Blitzer berechnen wir Ihnen laut Gebührenordnung ...... " 

 

Nur meine Meinung zum Thema.

Das finde ich jetzt ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Und nein, das wäre für mich nicht in Ordnung.

 

Bei den von dir benannten Lebensbereich zahlen wir aber bereits sowieso schon dafür, da die Finanzierung der allegemeinen Verwaltung ohnehin von den Steuergeldern bezahlt wird.

 

Aber, wie gesagt, mir war klar, dass ich mir mit meiner Auffassung zu dem Thema keine Freunde mache. Kern meiner Aussage sollte aber auch eher sein, dass ich mehr Energie darin hätte den Waffenbesitz und damit das ausgeübte Hobbie weniger tabulastig zu machen, und für mehr Freiheitlichkeit zu werben.

 

Der Kostenaspekt für (notwendiges?) Veraltungshandeln wäre für mich dabei nachrangig...

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vor 8 Minuten schrieb deteP:

Aber die Verwaltung muss hier ja den politischen Willen über die Vorgaben der gesetzlichen Regelungen umsetzen.

 

Genau.

 

Und die Politik hat ja freundlicherweise in die Verordnung geschrieben, daß die Kontrolle im öffentlichen Interesse stattfindet, und daher kostenlos zu erfolgen hat.

 

Nur hat die Verwaltung gar kein Interesse daran, ihren Auftrag zu erfüllen.

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vor 52 Minuten schrieb deteP:

Das finde ich jetzt ein wenig an den Haaren herbeigezogen. Und nein, das wäre für mich nicht in Ordnung.

 

Bei den von dir benannten Lebensbereich zahlen wir aber bereits sowieso schon dafür, da die Finanzierung der allegemeinen Verwaltung ohnehin von den Steuergeldern bezahlt wird.

 

Da sieht man, dass du nicht objektiv auf die Sachlage schaust. Die genannten Beispiele sind mitnichten an den Haaren herbeigezogen - sie verdeutlichen vielmehr den Irrsinn der anlasslosen Kontrolle und der hierfür ggf erhobenen Gebühr.

 

Unser Hobby/handeln betrifft abstrakt die öffentliche Sicherheit, weshalb anlasslos kontrolliert und dafür noch Geld erhoben wird 

In jedem anderen Bereich, wo Kontrollen zur öffentlichen Sicherheit seitens des Staates durchgeführt werden, sind diese entweder kostenfrei oder nur dann mit Gebühren belegt, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Generell unabhängig davon, ob die Grundrechtsausübung (Freiheit!) Hobby, Beruf oder die sonstige Lebensgestaltung betrifft.

Dies macht die vorliegende Diskrepanz und den damit verbundenen Unmut der Betroffenen deutlich. 

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Ich wäre mal gespannt was los wäre wenn jeder in Deutschland eine Verwaltungsgebür dafür zahlen müßten, wenn er im Baumarkt war, um festzustellen das er ungefährlich ist. Da gibt es Kettensägen, Beile, Äxte, Messer,Stechbeitel,Schraubenzieher,Draht in verschiedenen Durchmessern, Schwefelsäure, Abbeize ,Chlorreiniger, Sägen,Locheisen, Seile, Bäume (was man mit den beiden letzten Sachen und dem Fehlenden machen kann müßt ihr euch denken) man könnte ja planen ein Verbrechen zu begehen.

Bearbeitet von Edward
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vor 2 Stunden schrieb deteP:

Grundsätzlich finde ich Gebühren auch für Verwaltungshandeln in Ordnung, so lange Sie nicht missbraucht werden, wie in Bremen.

Das Problem bei der anlasslosen und ergebnislosen (ohne Beanstandung, alles i.O.) Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Gebühr zu erheben, liegt darin, daß dazu eine Schuldumkehr stattfindet. Der Waffenbesitzer veranlasst also allein durch sein Dasein staatliches Handeln, als Verursacher der Kontrolle muss er dafür zahlen. Das widerspricht der Realität, denn: Die Kontrolle ist ja gerade anlasslos. Bei einer Beanstandung sieht das Anders aus, da folgt ja aber auch ein weiterer Akt nämlich die Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit etc.

 

Wenn der Staat für willkürliches Handeln Geld verlangen kann, liegt etwas im Argen. Wenn der Polizist Dich nach dem Ausweis fragt, ist das OK. Wenn er für die Frage 5,-€ nimmt, nicht. Wenn er Deine Personalien durch eine Abfrage ermitteln muss, weil Du den Perso/Pass nicht dabei hast, könnte man ja zumindest argumentieren, er hätte etwas geleistet.

 

Im Waffenrecht zahle ich für:

- Staatliche Prüfungen (Sachkunde)

- Einträge in WBK

- Beschuss der Waffen & Prüfung der Munition

 

Dafür erhalte ich Leistungen. Bei der Kontrolletti-Aktion, die keinen Nährwert hat, soll ich für Belästigung bezahlen ? Ich bin dagegen.

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Am 22.2.2017 um 15:21 schrieb deteP:

 

 

Grundsätzlich finde ich Gebühren auch für Verwaltungshandeln in Ordnung, so lange Sie nicht missbraucht werden, wie in Bremen.

 

In Bezug auf die Umsetzung des Waffengesetztes sehe ich das so, dass es eím Grunde nicht einsehbar ist, dass alle Steuerzahler dafür gerade stehen müssen, dass ich mein Hobby ausübe. Ich will ja auch nicht für den Bootsführerschein von allen möglichen Leuten bezahlen, die am Wochenende lieber über das Wassser schippern anstelle mit Schießeisen auf Papierscheiden zu schiessen.

 

Für mich wäre nur wichtig, dass die Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden, und - wie bereits erwähnt - nicht dazu genutzt werden, einen politischen Willen gegen jede gesetzliche Vorgabe durchzubringen.

 

 

 

Ich halte "anlasslose angekündigte Kontrollen" und vor allem die Berechnung von Gebühren dafür ebefalls für anlasslos. Sorry Diese Gebühren dienen nur dazu den Besitz madig zu machen und haben keinen sinnvollen Zweck.

 

nur meine Meinung

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vor 14 Stunden schrieb VP70Z:

 

Ich wundere mich daß Ihr Euch nicht gegen die Gebühren wehrt. 

 

Weil die "Stimmungslage" in der Rspr. klar ist?

Effektiv geht hier nur über den politischen Weg etwas. Dazu fehlt aber der Wille seitens der Entscheidungsträger.

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