Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffensammlung beschlagnahmt


cyber40014

Empfohlene Beiträge

vor 22 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Es geht in dem Fall nicht um ein beliebiges Eigentum, sondern um das Recht auf Waffenbesitz. Um die Zuverlässigkeit zu verlieren muss man (hoffentlich) nicht erst im LKH sein. 

Der Typ hat mit Schusswaffen gedroht, das reicht zum Verlust der Zuverlässigkeit. Solche Spinner als LWB ziehen alle zuverlässigen LWB in den Dreck. 

 

Übrigens: "Zuchthäuser" und "Geschlossene für Abnorme" gibt's seit ca. 50 Jahren nicht mehr. Aufwachen!

Auch solche pathologischen Querulanten muss man nicht wegsperren - aber man muss ihnen den Waffenbesitz untersagen. Vor allem in diesen Mengen.

 

Immerhin lief die Aktion diesmal gut ab: Den Typen schön beim Verlassen des Hauses weggefangen - hätten sie es doch auch so in Georgensmünd  gemacht...

Ob nun einer eine Schusswaffe oder einen SUV besitzt ist sich gleich in den Auswirkungen. Illegal in Betrieb nehmen kann er alles. Gefährliche Drohung ist aber ein Straftatbestand. Dafür gibts ein Urteil. Von einem Gericht. Ohne das war da nix. Ein bisserl gefährliche Drohung ohne Urteil ist ein negativer Schwangerschaftstest. Auf das kann man, wenn es da ist, referenzieren. Das wäre sogar legal. In den Dreck zieht der Kerl noch niemanden, warum auch? Auch legale Führerscheinbesitzer werden nicht "in den Dreck" gezogen, nur weil mal einer von uns zugedröhnt fahrt und den Schein verliert. Diese Dinge passieren halt, warum soll das mein Problem sein? Das ist desssen Eigenverantwortung. Der kriegt seine Strafe und mir und dir kann das wurscht sein.

Mir missfällt der Ansatz so halbseiden auf SED außerhalb des Rechtsstaates Leute ohne Urteil als verurteilt zu betrachten. Das gabs vor 50 Jahren nicht. Dagegen sind Zuchthäuser noch recht sympathisch und auf dem Boden der Gesetze und Bürgerrechte.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb subject:

 


Wenn Du nicht selbst googeln magst, siehe bitte meinen vorhergehenden Post. Da sind paar Originalzitate, inklusive (in)direkte Inaussichtstellung Schusswaffeneinsatz.

Diesem Typen kann man den weiteren Waffenbesitz nicht verteidigen.

Das Recht auf Verteidigung ist unteilbar. Wo ist das Urteil wegen gefährlicher Drohung? Milieubedingte Unmutsäußerungen zählen nicht.

 

sowas

Zitat

Was diese Typen alle nicht begriffen haben: Die Natur (der Herrgott) läßt sich auf Dauer nicht betrügen! DER greift irgendwann durch! Und dann bestimmt der Herrgott, wer überleben wird.

ist nichteinmal eine Drohung. Es ist Fakt. Wer sich deppat spielt, hat eine Regression in der Vemehrung, also unter 2.5 und überlebt biologisch faktisch eben nicht. Wer den Ast ansägt auf dem er oben sitzt fallt nunmal runter. Von jeder dummen Ameise darf man erwarten gruppenevolutionäre Strategien umzusetzen, umsomehr vom homo sapiens sapiens.

 

Bearbeitet von TintifaxAT
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Tauri:

ich suche und suche und suche... aber "gefährliche Drohung" finde ich im StGB einfach nicht. Komisch!?

Ich helf Dir.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html

und da

https://www.jusline.at/107_Gefährliche_Drohung_StGB.html

 

Das gehört auch dazu:

https://www.google.at/search?q=Milieubedingte+Unmutsäußerungen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=poisWL3aJ4zEXtHWrYgK

Bearbeitet von TintifaxAT
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Tauri:

ähh... du weißt aber schon, dass Pinneberg in Deutschland liegt oder?

Ja schon, aber erstens sind wir alle EU und zum zweiten heißt das dort zwar anders, siehe Link

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html

meint aber das gleiche, ist so wie Twix und Raiders, Verpackung anders, Inhalt gleich.

 

Was nun die "Milieubedingte Unmutsäußerung"  angeht, dafür finde ich kein bayrisches oder preissisches Wort. Wie heißt denn das da oben im Norden?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb Elektronengehirn:

 

Auch solche pathologischen Querulanten muss man nicht wegsperren - aber man muss ihnen den Waffenbesitz untersagen. Vor allem in diesen Mengen.

 

Grundsätzlich einverstanden. Aber, wie weiter oben schon ähnlich gesagt:

 

- was soll das mit der Menge (jetzt fängt das hier auch schon so an...) - der Mann hat nur zwei Hände zur Bedienung, ob der zwei oder 50 Waffen hat, ist also irrelevant

- ob so einer nach Untersagung des legalen Besitzes dann wirklich entwaffnet ist (oder bleibt).... kann man nicht mit Sicherheit sagen. 

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Tauri:

keine Ahnung. 

Ich hab den Verdacht, das abstrakte Konzept dahinter ist dortn völlig unbekanntes Neuland. Auf den Ansatz, die gleichen Wörter haben in verschiedenem Kontext aus verschiedenen Mileues, eine völlig andere Bedeutung, musst erstmal kommen.

Wenn zu mir ein kroatischer Kellner sagt "bist neger" meint er weder er die Rasse noch die Moral, er spielt auf meine Zahlungsfähigkeit an. Interkulturelle Kompetenz ist halt so eine Gschichte.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

So, es hat etwas gedauert, aber am Ende sind es 19 Monate auf Bewährung geworden.

 

Der Herr von und zu möchte jedoch "weiterkämpfen":

 

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article215846435/Waffennarr-63-will-noch-einen-Prozess.html?fbclid=IwAR0h9fA7e_1-ROny6wJmGHMJ_j7HFg_JJ4hIn4usZllD1LPtaNG8ERrgi00

 

(Die Headline stößt auf Begeisterung, da bin ich mir sicher!)  ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.