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IGNORED

Saarländische KriPo mit Glock ausgestattet ?


PetMan

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vor 2 Stunden schrieb 300RUM:

irgendwelche Atomraftwerkbewachungsfuzzis

 

Wenn es denn stimmt, was er geschrieben hat, ist er das nicht.

 

Und Du würdest Dich wundern, was manche "Atomkraftwerkbewachungsfuzzis" für kurioses Waffenzeugs führen... da habe selbst ich nicht schlecht gestaunt. Und das will was heissen. :crazy:

Aber das gehört nicht hier hin.

 

vor 2 Stunden schrieb knight:

Was du genau mit Haftung meinst, kann ich so nur mutmaßen und das nutzt nix. Daher halte ich mich da zurück.

 

Wenn es Schäden an der Waffe gibt und beim Auftreten der Schäden oder davor nicht-dienstliche und damit für die Waffe nicht-zugelassene Munition verwendet wurde, schliesst der Hersteller üblicherweise jegliche Gewährleistung aus. Welche Munition das im jeweiligen Bundesland ist, ist ziemlich genau festgelegt. Und zivil ist die üblicherweise nicht erhältlich. Ein Schelm, der...

 

Ob sich der Dienstherr dann für den verursachenden Beamten die Mühe macht, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der verwendeten Munition haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Insbesondere wenn er entgegen der Weisungslage eben ausserdienstlich mit nicht dienstlicher Munition geschossen hat.

 

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vor 10 Stunden schrieb SchwererReuther:

Und wieder hat sich ein Grüner geoutet.

Oder einer mit der Erkenntnis, dass sie damit nicht umgehen können und die Zahl der Todesopfer sinkt. Leider werden viel zu oft Unschuldige von der Polizei unnötig erschossen.

Der Neptunbrunnen ist ja gerade das PAradebeispiel und leider kein Einzelfall.

Ich hab das aber im Forum schon oft ausführlich erläutert.

Bewaffnung für Spezialisten.

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vor 7 Stunden schrieb German:

Ob sich der Dienstherr dann für den verursachenden Beamten die Mühe macht, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der verwendeten Munition haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Insbesondere wenn er entgegen der Weisungslage eben ausserdienstlich mit nicht dienstlicher Munition geschossen hat.

 

Das ist rational betrachtet ein Nichtproblem. Die Anzahl der Polizisten, die eine im Vergleich zur erwarteten Lebensdauer irgendwie relevante Schußzahl privat raushauen wollen ist minimal. Sportliche Munition dürfte auch eher waffenschonender sein als defensive. Und wenn es wirklich einer von tausend schafft, seine Waffe durch übermäßigen Gebrauch einem vorzeitigen Lebensdauerende zuzuführen, dann kann man eigentlich froh sein, daß das überhaupt mal jemand ausprobiert hat. Wie viele Waffen werden denn ausgemustert weil sie ausgeschossen sind? Alle zwei Jahre eine neue Feder kostet auch nicht die Welt und ist vielleicht eh keine blöde Idee.

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Ich kenne  DIenstwaffen welche häufiger wegen Verschleiß austauschen müssen. Eine P7 bspw. mag es nicht, wenn aus ihr jede Woche 500- 1000 Schuss abgegeben werden.

Bearbeitet von Gast
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vor 8 Stunden schrieb German:

Ob sich der Dienstherr dann für den verursachenden Beamten die Mühe macht, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der verwendeten Munition haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Insbesondere wenn er entgegen der Weisungslage eben ausserdienstlich mit nicht dienstlicher Munition geschossen hat.

Der Dienstherr macht sich schon Gedanken, denn bei einem Schusswaffengebrauch werden die verwendeten Waffen eingesammelt und der zuständigen Stelle zwecks genauer Untersuchung zugeleitet.

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vor 9 Stunden schrieb German:

Wenn es Schäden an der Waffe gibt und beim Auftreten der Schäden oder davor nicht-dienstliche und damit für die Waffe nicht-zugelassene Munition verwendet wurde, schliesst der Hersteller üblicherweise jegliche Gewährleistung aus. Welche Munition das im jeweiligen Bundesland ist, ist ziemlich genau festgelegt. Und zivil ist die üblicherweise nicht erhältlich. Ein Schelm, der...

 

Da tun sich ja Abgründe auf....

 

Wie viele Seiten hat die TR? Und da steht nicht drin, dass die Waffe CIP Munition vertragen können muss?

 

Trump würde dem ein Ende setzen und bei HK, Walther, Sig und Konsorten mal anrufen und fragen, ob sie für die Behörden auch die Qualität liefern können, die sie jedem Joe Heiopei da draußen auch liefern. Da würde ich grad extra mit einem Einkauf bei Glock drohen. Wenn in Österreich jeder Streifenpolizist mit einer G17 durch die Gegend laufen kann ohne dass die Republik im Chaos versinkt, kann eine G17 nicht so ein abgehobenes Teil sein (das ist jetzt 1. kein Witz gegen Österreichern :s75: und 2. sehe ich schon, dass man nicht eine Waffe anschafft bei der man den Abzug betätigen muss, um sie zu zerlegen, wenn es gleichwertige Waffen gibt wo es eben auch ohne geht. Der Punkt ist ja, dass die offensichtlich gar nicht sooo gleichwertig sind).

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Der Dienstherr macht sich schon Gedanken, denn bei einem Schusswaffengebrauch werden die verwendeten Waffen eingesammelt und der zuständigen Stelle zwecks genauer Untersuchung zugeleitet.

 

Wobei es für die Rechtmässigkeit des Schusswaffengebrauchs keine Rolle spielen wird, ob die Feder jetzt etwas ausgelutschter war oder nicht... Probleme kann man auch konstruieren wenn man nicht genug davon hat.

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vor 32 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Wobei es für die Rechtmässigkeit des Schusswaffengebrauchs keine Rolle spielen wird, ob die Feder jetzt etwas ausgelutschter war oder nicht... Probleme kann man auch konstruieren wenn man nicht genug davon hat.

Es geht nicht um die ausgelutschte Feder, denn die Waffen werden regelmäßig einer Wartung unterzogen.

Interessanter wird dann schon übermäßige Abnutzung, falsche Munitionsverwendung, unsachgemäße Handhabung(Visierveränderung durch Herunterfallen), technische Manipulationen, u.s.w.!

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Interessanter wird dann schon übermäßige Abnutzung, falsche Munitionsverwendung, unsachgemäße Handhabung(Visierveränderung durch Herunterfallen), technische Manipulationen, u.s.w.!


Und inwiefern wäre das für irgendetwas interessant? Kriegen Straftäter jetzt Schadenersatz weil ein Schuß aus einer ausgeleierten Kanone sie in Ihrer Berufsehre verletzt?



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