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Saarländische KriPo mit Glock ausgestattet ?


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vor einer Stunde schrieb schiiter:


Nicht bei Behördenwaffen. Die sind so zu belassen, wie sie beschafft wurden und damit den TR entsprechen

 

Wenn die Beschaffung der Waffe sowieso nicht der TR unterliegt (wäre das so, wär's ja keine Glock), kann ich mir (leider) durchaus vorstellen, dass da irgendwer aus irgendeinem Grund seinem Spieltrieb unterlag.

Notwendig ist - vom Visier und (IMHO) dem Magazinlöser abgesehen - keine der genannten Änderungen.

 

Aber das lässt sich ja recht einfach rausfinden, ob das individueller Trieb oder dienstliche Notwendigkeit war. Mal schauen, wann ich die Herrschaften wieder mal treffe.

 

Bei einzelnen Waffen kann es sich übrigens wie gesagt auch um beschlagnahmte Waffen handeln, die nach Verurteilung ggf. weiterverwendet werden. Das wird vermutlich nicht in jedem Bundesland gemacht, gelegentlich aber schon. Dazu müssen aber einige Beteiligte in der Entscheidungskette ihre Zustimmung geben.

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Also hier in BW habe ich mit meinem damaligen Trainingspartner öfters zusammen trainiert. Als er an das LKA (MORF) ausgeliehen wurde, wie er sagt, hatte er eine 38er Stupsnase als Dienstwaffe. 

Begründung: dass er damit im Einsatzraum weniger auffällt, als wenn er seine normale Dienstwaffe führen würde.

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vor 12 Stunden schrieb Olt d.R.:

[...]

von der negativen Möglichkeit, daß man seine Dienstwaffe ( privat oder wo auch immer ) außerhalb des dienstlichen Schießens nicht zum Schießen nutzen darf...

[...]

 

Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht. Polizisten dürfen hier ihre Dienstwaffe auch "privat" Schießen und zuhause lagern.

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vor einer Stunde schrieb Delta*Kilo:

Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht. Polizisten dürfen hier ihre Dienstwaffe auch "privat" Schießen und zuhause lagern.

Zu meiner Zeit in Berlin war das sportliche schießen mit der P 6 auf Schießständen aus übermäßigen Verschleißgründen untersagt, als Dauerwaffenträger hatte man sie auch zu Hause.

Heute soll wohl nun auch das nicht möglich sein.

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vor 1 Stunde schrieb Delta*Kilo:

Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht.

Polizisten dürfen hier ihre Dienstwaffe auch "privat" Schießen.

 

Hast Du dafür einen schriftlichen Erlass?

Ist diese "Erlaubnis" von höherer Stelle oder drückt da ein Chef ein oder beide Augen zu?

 

 

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Ich frag mal nach. Ist ein Neumitglied bei mir im Verein. Da er eben noch keine eigenen Waffen hat, hat er sich bei seinem Vorgesetzten erkundigt. Aussage war "Dienstwaffe kann er zum privaten Schießen nehmen, Dienst-Munition aber nicht".

 

 

Edit: War vor Jahren aber auch schon so. Ein Vereinsmitglied - mittlerweile in Pension - durfte auch seine Dienstpistole privat nutzen. 

Bearbeitet von Delta*Kilo
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Bei Waffen die nach Pflichtenheft nur 5000 oder 10000 Schuss halten müssen ist das Verbot der übermässigen privaten Nutzung ja auch nachvollziehbar. Bei einer Glock, die irgendwo um die 50.000 Schuss Lebensdauer und mehr liegt wäre das ja nicht das Problem. Und das keine Dienstmunition verschossen werden darf kann ich auch nachvollziehen. Zumal hier immer geschrieben wird die Action 4/5 würde heißer abbrennen und somit die Waffe mehr belasten.

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Das erfolgt dann aber häufig unter "Kraft eigener Arroganz" bzw. "Wird schon nicht schiefgehen und es wird schon keiner merken" oder "Mein Chef hat gesagt...".

 

Insofern sind Aussagen wie "Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht. Polizisten dürfen hier..." sehr vorsichtig zu verwenden. Je nachdem, wer um Erlaubnis gefragt wird und wie der einzelne Beamte zu demjenigen steht kann es durchaus auch mal ein "OK, kannste machen" geben. Ob der Erlaubnisgeber zu dieser Freigabe aber berechtigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Kleiner Tipp: Meistens ist er es nicht.

 

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in praktisch keinem Bundesland den Polizisten erlaubt ist, ihre Dienstwaffen ausserhalb des Dienstes und ausserhalb des dienstlichen Trainings mit nichtdienstlicher Munition zu schiessen. Zum einen hat das Haftungsgründe, zum anderen "versaut" das die bei der Beschaffung erfolgte Kalkulation zur durchschnittlichen Schussbelastung und vorgesehenen Lebens- bzw. Verwendungsdauer der Waffen.

 

Es mag punktuell einzelne Ausnahmen zur Verwendung ausserhalb des eigentlichen Dienstes geben, aber selbst da erfolgt die Verwendung der Dienstwaffen meist über dienstliche Abstellungen und unter Verwendung dienstlicher Munition, um den entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen.

In Bayern gibt es hierfür sogar Ersatzerlaubnisse, da könnten sich die anderen Bundesländer durchaus mal eine Scheibe abschneiden...

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

, als Dauerwaffenträger hatte man sie auch zu Hause.

Heute soll wohl nun auch das nicht möglich sein.

Doch, das geht auch weiterhin. Das außerdienstliche Führen soll aber auf den Weg vom und zum Dienst beschränkt werden.

Bearbeitet von Gast
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Ich bin eher umgekehrter Meinung. Polizisten sollten verpflichtet werden auch außerhalb des Dienstes eine Waffe zu führen. Es gibt meiner Meinung nach überhaupt keinen Grund warum er dies nicht tun sollte, oder zumindest dürfen sollte. 

 

Etwas mehr Sicherheit würde uns momentan auf den Straßen sicher nicht schaden.

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vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

nein,

 

daß Du es gut findest, daß die Beamten sie NUR dafür ( Hin- oder Rückweg ) mit nach Hause nehmen dürfen,

und sonst nicht üfhren dürfen... das macht nämlich keinen Sinn... ( vom Dienstherren ).

Da hast du mich falsch verstanden, die Waffe gehört zum Polizisten, allerdings wenn man die Einstellungs-Bedingungen herunterschraubt, mache ich mir schon Gedanken.

Ich meinte nur die 1. veröffentlichten Anweisungen des Berliner Pol.-Präs dass die Beamten ihre Waffen nicht mehr mit nach Hause nehmen dürften, von daher wäre diese Variante schon erst mal wieder ein Fortschritt, was aber nicht heiß dass ich das für sinnvoll halte.

Der PVB kann/muss sich doch eh nach Lage in den Dienst versetzen, von daher ist er doch eh auf dem Wege.

Mich fragt aber doch eh keiner.;)

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vor 36 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wäre ja auch richtig.

 

Wer einem PVB untersagt die Dienstwaffe außerdienstlich zu führen hat einen an der Waffel und darf nicht mehr erwarten das er sich wenn nötig in den Dienst versetzt. Ach halt, heutzutage kann ja jeder leicht zum Handyman mutieren. Da ist das dann nicht mehr nötig.

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Soll aber auch PVB geben die Angst vor Waffen haben und beim Fund einer handelsüblichen Patrone den Munitionsbergungsdienst rufen wollen.

Andere wiederum packen einen "Polenböller" in einen Umschlag und schmeißen ihn in die Dienstpost.

Sollte ich nun "grün" nehmen? Habe ich gerade nicht gefunden.

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vor 8 Stunden schrieb German:

Zum einen hat das Haftungsgründe, zum anderen "versaut" das die bei der Beschaffung erfolgte Kalkulation zur durchschnittlichen Schussbelastung und vorgesehenen Lebens- bzw. Verwendungsdauer der Waffen.

 

Ist alles irgendwo nachvollziehbar und verständlich, was du da schreibst. Aber mal ehrlich: Das ist doch alles nur eine Einstellungsfrage. Wenn man es erlauben wollte, dann würde man auch Wege finden, das in die Kalkulation zu bringen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man es eben nicht erst erlauben will. Was du genau mit Haftung meinst, kann ich so nur mutmaßen und das nutzt nix. Daher halte ich mich da zurück. Aber umgekehrt müsste man auch in die Waagschale der Kalkulation werfen, dass ein ordentlicher Trainingsstand herzustellen (und zu bezahlen) ist. Genauso könnte der einzelne Polizist in die Waagschale werfen, dass er aus Haftungs- und Kalkulationsgründen nicht mit privatem Handy im Dienst kommunizieren muss. Dann bleibt so ein Einsatz halt aus Kalkulationsgründen erfolglos, weil man gerade im Tetra-Funkloch steht.

 

Das ist irgendwo die Ausprägung des heutigen Zeitgeistes, dass man weniger Wert auf Ergebnisse und mehr Wert auf Formalitäten legt. Diejenigen, die Gründe finden, warum etwas nicht geht, spielen mit Vorhand. Diejenigen, die etwas leisten wollen, die Ergebnisse produzieren wollen, denen erklärt man "Wo ein Wille ist, ist auch ein Geht-Nicht."

 

Bürokraten regieren überall. Alles ist geregelt. Pragmatismus ist ein Fremdwort. Kriminalität und Terror wird nach Dienstvorschrift begegnet. Was dort nicht drin steht, passiert auch nicht. Ist die selbe Liga wie abgelaufene ASU bei Fahrzeugen oder Mülltrennung in A-Stan.

 

Ist aber nicht gegen dich gerichtet :s75:

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Den OP finde ich sehr seltsam. Ich halte ihn für einen Troll. Ich glaube auch nicht dass irgendwelche Atomraftwerkbewachungsfuzzis hochmodifizierte Glocks führen dürfen. Wie auch immer: die Glock in behördlicher Hand sollte ausschließlich of the box sein.

Bearbeitet von 300RUM
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