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DEKO Waffen Gutachten


Speed28

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Hallo Gemeinde,

 

da dieses Thema auch unter das Waffenrecht fällt poste ich es hier und brauche dringend Hilfe bzw. Rat.

 

Ich besitze vier AK Deko Modelle (nach altem Dekorecht umgebaut) die zur Kontrolle bei der Polizei gelandet sind.

Komischerweise sind drei der vier Umbauzertifikate verschwunden und jetzt möchten sie mir nur noch die eine die das Zertifikat besitzt zurückgeben, außer ich lasse mir für die anderen auf eigene Kosten eins erstellen.

 

Das sehe ich nicht ein weil da sehr seltene Modelle dabei sind.

Nun zu meinen Fragen.....

 

1. Wo kann ich günstig ein Zertifikat erstellen lassen?

2. Welches Gesetz sagt dass eine Dekowaffe ohne Zertifikat illegal ist. Mit welchem Recht behalten sie die ein?

 

Dazu muss ich sagen dass z.B. ZIB geschrieben hat, dass bei jedem Gewehr eins dabei ist und sie es nicht mehr nachbestellen können.

Dem anderen große Dekowaffenverkäüfer habe ich geschrieben und er sagte dass ich Fotos der Seriennummer usw. schicken soll. Leider habe ich jedoch kein Zugriff auf die Dekostücke momentan.

 

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

 

Grüße

 

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vor 1 Minute schrieb schmitz75:

Deine Ausführung ist leicht unpräzise, die Waffen sind bei der Polizei gelandet?

Hast du die da zum Spaß vorbei gebracht oder wurden die beschlagnahmt oder freiwillig sichergestellt?

Die Polizei hat dann das Zertifikat verschlammt? Steht das Zertifikat im Protokoll? 

Entschuldige, ich habe es etwas in Eile geschrieben.

 

Die Dekos sind unfreiwillig bei der Polizei gelandet.

Die Gutachten lagen normalerweise immer bei den Dekos, sind aber danach der Beschlagnahmung komischerweise verschwunden.

Ich sage nichts, sie waren alle ganz nett.

Nachdem sie "Waffen" angesehen haben wollten sie sie mir auch wieder zurück geben, aber das wird jetzt wohl nicht mehr den Fall sein ohne Zertifikat.

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Sofern man als Topicersteller nicht vollends die digitale Hose herunter lässt, sind weitere Ratschläge wenig sinnvoll.

 

Ab zum Anwalt und zwar zu einem Spezialisten für WaffenR! Sollte eine Verbandsmitgliedschaft bspw beim BDS bestehen, könnte es evtl Rechtsschutz hierüber geben.

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Es wurden Hunderte wenn nicht Tausende Deko Gewehre und MP ohne Zertifikat z.B in Kassel verkauft in den letzten Jahren, was ist mit denen, sind die jetzt alle Illegal trotz BKA Stempels?

Karabiner aus den 80-90 zigern schon mit Verschlußabänderung und BKA Stempel da dürften auch Tausende von im Umlauf sein ohne Zertifikat, die gab es damals einfach nicht.

Christo

 

Bearbeitet von christo
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Hallo Speed28

 

du musst uns schon mehr Infos geben, damit wir dir helfen können.

 

 Wurden die Dekowaffen beschlagnahmt?

 Wurden sie bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt?

 Falls ja, hast du ein Beschlagnahmungsprotokoll bekommen?

 Hast du freiwillig die Waffen abgegeben? Z.B. haben sie dich gefragt, ob du was dagegen hast, wenn die die Dekos mitnehmen? Das wäre freiwillig und keine Beschlagnahme)

 Wann hast du die Waffen gekauft?

 

Steven

 

 

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Wenn sie nicht den Um-/Rückbauvorschriften entsprechen und leicht wieder zurück gebaut werden können nützt auch kein Zertifikat etwas.

Dabei ist es völlig egal wie sie in die Hände der Polizei gelangten, niemand wird sie ohne Zustimmung der zuständigen Kriminaltechnik oder des Staatsanwaltes wieder herausgeben.

Von daher nützt ein Anwalt auch nichts, das wird nur teurer.

Es wäre auch möglich dass eine Herausgabe nach nachträglichem Umbau gem. der aktuellen Vorschriftenlage möglich wäre, aber das wird in der Regel auch teurer als eine Neubeschaffung.

 

Von einem ähnlichen Fall hatte ich aber schon mal berichtet.

Wir wissen allerdings nicht ob die Sicherstellung in diesem Fall im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erfolgte oder nur ein "Zufallsfund" war, dann sollte man gerade mit denen reden, nur nicht zu viel.

Fordert ein Anwalt Akteneinsicht läuft das sowieso über die Staatsanwaltschaft und der Vorgang wird dann dorthin übersandt und niemand redet dann mehr, weil nur noch die Staatsanwaltschaft festlegt wie es weiter geht.

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Egal auf welchem Wege die Waffen in den Besitz der Polizei/StA gekommen sind, hilft nach der geschilderten Sachlage nur ein Anwalt. 

Ausweislich des Topicerstellers wurde alles notwendige bereits geklärt und dennoch eine Herausgabe verweigert. Ob die Weigerung rechtswidrig ist, lässt sich am ehesten anhand der Akteneinsicht klären. Diese sollte durch einen Anwalt erfolgen.

 

Wieso sollte man sich auf Gutdünken mit einem "Kuhhandel" im Sinne von weiteren Rückbauten o.ä. einlassen, wenn dies ggf nicht erforderlich ist, aber vom anwaltlich nicht vertretenen Eigentümer gefordert wird?

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vor 9 Minuten schrieb P22:

Wieso sollte man sich auf Gutdünken mit einem "Kuhhandel" im Sinne von weiteren Rückbauten o.ä. einlassen, wenn dies ggf nicht erforderlich ist, aber vom anwaltlich nicht vertretenen Eigentümer gefordert wird?

Ein "Kuhhandel" kommt ev. erst mit der Staa zustande.

Die Polizei wird sich mit einem RA nicht auseinandersetzen, sondern gibt nach dessen Einschaltung den Vorgang unkommentiert an die Staa ab.

Niemand wird heutzutage eine AK nach alten Umbauvorschriften einfach zurückgeben, da können auch 10 Rechtsanwälte vor der Tür stehen, das ist einfach so.

Ohne Gutachten eines Sachverständigen des LKA KT läuft gar nichts und das wird sich dann hinziehen und kein Richter oder Staatsanwalt in Deutschland wird sich auf etwas anderes einlassen sobald noch die geringste Aussicht auf Rückbaumöglichkeiten aufzeigt.

Einmal in den Händen der Polizei helfen dann auch keine Zertifikate, zumal diese auch gefälscht werden können, dazu waren einfach falsch zurück gebaute Deko's im Umlauf.

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Grundsätzlich kann die Polizei irgendwelche Gegenstände nur dann einbehalten wenn

sie als Beweismittel für Ermittlungen notwendig sind.

Das gilt auch für Dekowaffen. Sollten die vier Deko-Kaschi nur zufällig bei einer

Hausumdrehung gefunden worden sein, trifft das ebenfalls zu. 

Rein theoretisch könnte die Polizei Zweifel haben ob die Waffen vorschriftsmäßig

demilitarisiert sind oder nicht. Falls nicht, würde der Vorwurf hinsichtlich eines

Verstoßes gegen das KWKG im Raum stehen.

Allerdings haben in diesem Fall die Ermittlungsbehörden die Beweislast!!!

 

Die müssen Speed28 beweisen dass die Waffen nicht - oder unzureichend abgeändert sind

und nicht umgekehrt Speed28 durch Vorlage irgendwelcher Zertifikate.

 

Ich würde Speed28 zu folgender Vorgehensweise raten:

- Nur Angaben zur Person machen und nicht zur Sache.

- Einen Rechtsanwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen lassen.

- Auf keinen Fall damit einverstanden erklären dass die Dekostücke eingezogen werden.

- Abwarten und die Füße stillhalten.  

 

Sofern die Kaschi von Deutschen Händlern gekauft worden sind und nicht

nachträglich daran rumgefrickelt wurde, wird es im Endergebnis keine Probleme geben.

 

Die Angelegenheit wird natürlich dauern. Bei Strafsachen sind ein Jahr keine Ausnahme

sondern eher die Regel.

 

oswald  

  

 

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vor 3 Minuten schrieb Absehen4:

Genau bei dieser Haltung nimmt der Rechtsstaat Schaden.

 

abs4

Das hat nichts mit meiner Haltung zu tun, sondern mit dem Wissen wie schon vor den Zeiten des Terrors gehandhabt wurde und das dürfte sich weiter verschlimmert haben, gerade wo angeblich eine rückgebaute AK dabei beteiligt war.

Dass sich die Haltung zu derartigen Waffen gewaltig geändert haben dürfte, sollte doch eigentlich jedem klar sein.

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vor 2 Minuten schrieb Merkava3:

Grundsätzlich kann die Polizei irgendwelche Gegenstände nur dann einbehalten wenn

sie als Beweismittel für Ermittlungen notwendig sind.

Das gilt auch für Dekowaffen. Sollten die vier Deko-Kaschi nur zufällig bei einer

Hausumdrehung gefunden worden sein, trifft das ebenfalls zu. 

Rein theoretisch könnte die Polizei Zweifel haben ob die Waffen vorschriftsmäßig

demilitarisiert sind oder nicht. Falls nicht, würde der Vorwurf hinsichtlich eines

Verstoßes gegen das KWKG im Raum stehen.

Natürlich wird dann vermutlich ja auch eine neue Strafanzeige gefertigt und an die zuständige Ermittlungsdienststelle weiter gegeben.

vor 2 Minuten schrieb Merkava3:

Allerdings haben in diesem Fall die Ermittlungsbehörden die Beweislast!!!

Habe ich doch schon geschrieben dass die Gutachter beim LKA KT ein waffenrechtliches Gutachten erstellen und nur mit diesem wird die Staa entscheiden, bis dahin dreht sich keine Schraube.

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vor 21 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ein "Kuhhandel" kommt ev. erst mit der Staa zustande.

Die Polizei wird sich mit einem RA nicht auseinandersetzen, sondern gibt nach dessen Einschaltung den Vorgang unkommentiert an die Staa ab.

Niemand wird heutzutage eine AK nach alten Umbauvorschriften einfach zurückgeben, da können auch 10 Rechtsanwälte vor der Tür stehen, das ist einfach so.

Ohne Gutachten eines Sachverständigen des LKA KT läuft gar nichts und das wird sich dann hinziehen und kein Richter oder Staatsanwalt in Deutschland wird sich auf etwas anderes einlassen sobald noch die geringste Aussicht auf Rückbaumöglichkeiten aufzeigt.

Einmal in den Händen der Polizei helfen dann auch keine Zertifikate, zumal diese auch gefälscht werden können, dazu waren einfach falsch zurück gebaute Deko's im Umlauf.

Wir sind uns doch wohl einig, dass in diesem Fall - allein unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit - die Einschaltung eines RAs dringend zu empfehlen ist. Unabhängig davon, wer für solche Entscheidungen behördenintern zuständig ist.

 

Merkava hat im Übrigen zutreffend ausgeführt.

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Gerade eben schrieb P22:

Wir sind uns doch wohl einig, dass in diesem Fall - allein unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit - die Einschaltung eines RAs dringend zu empfehlen ist. Unabhängig davon, wer für solche Entscheidungen behördenintern zuständig ist.

Stelle ja auch nicht in Zweifel.

Gerade eben schrieb P22:

 

Merkava hat im Übrigen zutreffend ausgeführt.

Habe ja schon etwas dazu angemerkt.

Die Polizei wird in diesem Fall gar nichts entscheiden, sondern nur Richter oder Staa.

Das wollte ich eigentlich nur klarstellen.

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vor 16 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das hat nichts mit meiner Haltung zu tun, sondern mit dem Wissen wie schon vor den Zeiten des Terrors gehandhabt wurde und das dürfte sich weiter verschlimmert haben, gerade wo angeblich eine rückgebaute AK dabei beteiligt war.

Dass sich die Haltung zu derartigen Waffen gewaltig geändert haben dürfte, sollte doch eigentlich jedem klar sein.

 

Ich meinte nicht deine persönliche Haltung, sondern "die Haltung", die du dankenswerter Weise im zweiten Satz selber anführst.

 

Trotzdem ist es nicht rechtstaatlich, wenn ich mir 1999 etwa legal und mit "Behördenstempel" gekauft habe und anno 2017 darum fürchten muss, dass der Besitz dieses Gegenstands nun wohlmöglich illegal -wenn nicht sogar strafbar- ist. Wohlgemerkt: der reine Besitz und nicht etwa der Betrieb dieses Gegenstands.

 

Abs4

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vor 3 Minuten schrieb Absehen4:

Trotzdem ist es nicht rechtstaatlich, wenn ich mir 1999 etwa legal und mit "Behördenstempel" gekauft habe und anno 2017 darum fürchten muss, dass der Besitz dieses Gegenstands nun wohlmöglich illegal -wenn nicht sogar strafbar- ist. Wohlgemerkt: der reine Besitz und nicht etwa der Betrieb dieses Gegenstands.

 

Abs4

Wenn die Gesetze, bzw. die Umbauvorschriften per Gesetz verändert wurden?

 

Leider gab es immer wieder Fälle wo Händler Waffen vertrieben die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen und man anhand der Handelslisten auch die Erwerber überprüfte und diese Waffen beschlagnahmte.

Ob das hier auch der Fall ist kann ich nicht beurteilen, wollte einfach nur darauf hinweisen dass die Polizei nicht einfach etwas herausgibt, schon gar nicht Waffen oder "fragwürdige" Deko's.

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