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IGNORED

Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?


Schwarzseher

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... und das ganze Affentheater nur, um die 2/6 Regel und die Kontingentierung zu umgehen???

Einfach fleißig zum Schießen gehen und einmal pro Jahr einen überregionalen Wettkampf bestreiten. Das Ergibnis ist dabei übeigens zweitrangig!

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Wenn er einmal pro Jahr auf eine überregionale Wettkampfveranstaltung seines Verbandes fährt, und dort im Lauf eines Tages mehrere verschiedene Disziplinen schießt, hat er doch formal auch mehrere Wettkämpfe bestritten.

Und das ist sicher "überregionaler" als eine Heim-VM ;-)

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vor 19 Stunden schrieb götz:

und einmal pro Jahr einen überregionalen Wettkampf

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

einmal pro Jahr auf eine überregionale Wettkampfveranstaltung seines Verbandes fährt, und dort im Lauf eines Tages mehrere verschiedene Disziplinen schießt, hat er doch formal auch mehrere Wettkämpfe bestritten

 

 

einfach mal kurz die Zahlwörter vergleichen. (kleine Hilfe: Unterstreichungen beachten)

 

 

dem götz musste ich widersprechen, ....... zu karlyman sehe ich keinen Widerspruch.

 

 

 

 

nochmal:

das WaffG verlangt regelmäßige Schießwettkämpfe (Plural, also mehr als "einer")

nach WaffVwV ist eine regelmäßige Wettkampfteilnahme, zumindest auf der untersten Vereinsebene ( also VM ), erforderlich. wobei sich hier "regelmäßig" ausdrücklich nicht an 12/18 orientiert.

 

weder in §14/3 WaffG, noch in 14.3 WaffVwV findet sich ein "überegional", immer nur ein "mindestens auf Vereinsebene". das mag in diversen Beführwortungsrichtlinien der Verbände anders aussehen.

Bearbeitet von alzi
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Ausnahmen von der 2/6-Regel sagte meine Behörde, wären bei ihnen nur in "ganz, ganz gewichtigen Fällen" denkbar. Außerdem, selbst wenn ich es schriftlich beantrage und ggf. nach Widerspruch am Ende durchkriegen sollte - bis dahin wäre wahrscheinlich eh schon wieder ein halbes Jahr um ...

 

Dagegen sollte ich die Überschreitung des Grundkontingents wettkampftechnisch in Zukunft durchaus hinbekommen (bisher nur Vereinsmeisterschaften). Wie die genauen Regeln dazu in meinen zwei Verbänden sind, kläre ich derzeit noch.

 

Eine Frage wäre, ob der BDS LV1 für die unterschiedlichen IPSC-Divisions Befürwortungen ausstellt. Meine Glock ist so modifiziert, dass sie (ohne tiefere Umbaumaßnahmen) nicht in Production geschossen werden kann, sondern nur in Standard oder Open. Kann ich auf dieser Grundlage eine kalibergleiche, ähnliche Waffe speziell für Production bekommen? Oder sagen die: Hauptsache die vorhandene Waffe ist prinzipiell für irgendeine IPSC-Division tauglich und weitere Divisions zählen nicht?

Wenn es möglich wäre, müssen dann alle Waffen regelmäßig in Wettkämpfen eingesetzt werden (um z.B. als vierte KW noch einen Revolver zu erhalten)?

 

Außerdem wurde mir gesagt, dass es bei IPSC in aller Regel nicht möglich wäre, ein Match mehrmals in verschiedenen Divisions zu durchlaufen, um an mehreren Wertungsklassen teilzunehmen, also den Course z.B. erst in der Open und gleich noch mal in Production zu schießen. Also müsste ich zusätzlich zu anderen Matches fahren, allein um die Production-Waffe zu schießen?

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Leute,

 

das sind die Fragen des Threaderstellers:

 

Am 31.1.2017 um 19:08 schrieb Schwarzseher:

Wenn ich mir nun eine Flinte cal. 12 zulege, dürfte ich dann als Sportschütze auch einen passenden Fangschussgeber in .22lr erwerben und kann ich diesen bzw. den Munitionserwerb dafür in die WBK eintragen lassen?

 

Gibt es eine entsprechende Sportordnung, in der man Flinten mit Einstecklauf oder Fangschussgeber als KK-Gewehr schießen kann?

 

Ein Fangschussgeber kann doch technisch prinzipiell auch in einer halbautomatischen Flinte genutzt werden, nicht?

 

Rechtliche Fragen, technische Fragen. Er fragt NICHT, ob das Sinn macht. Könnt ihr euch Kommentare in diese Richtung nicht einfach sparen? Warum er etwas haben will? Warum denn nicht?

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vor 36 Minuten schrieb LTB:

Leute,

 

das sind die Fragen des Threaderstellers:

 

 

Rechtliche Fragen, technische Fragen. Er fragt NICHT, ob das Sinn macht. Könnt ihr euch Kommentare in diese Richtung nicht einfach sparen? Warum er etwas haben will? Warum denn nicht?

 @LTB,

 

die frage des ts basiert auf einer "tätigkeit" als sportschütze und dem damit begründeten bedürfnis. das bedürfnis ist schiessport in der von ihm gewünscht auslegung  - von gelegentlichem breitensport bis zu wettkampf - fan. das bestimmt er selbst und da redet ihm auch keiner rein.

 

das bedürfnis "schiessport" begründet den erwerb von geeigneten waffen zur ausübung desselben - bei der gelben wbk auch für geeignete waffen bzw. disziplinen anderer verbände -es  ist aber meiner meinung nach nicht dazu da, um irgendwelchen krempel / müll zusammenzukaufen, der dann nicht sinnvoll einsetzbar ist und im regelfall auch nie zum schiessport zur anwendung kommt !

 

und aus diesem grund wurde dem ts mehrfach und von verschiedenen personen erklärt, dass seine kaufwünsche eben keinen sinn machen  - und das finde ich auch gut und sinnvoll so !

 

für reine haben wollen, bietet sich eine sammler- oder sachverständigen wbk an - da kann sich jedermann dann in seinem fachgebiet austoben.......

 

see you on stage !

Bearbeitet von Handgunner
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vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

für reine haben wollen, bietet sich eine sammler- oder sachverständigen wbk an - da kann sich jedermann dann in seinem fachgebiet austoben.......

Soweit ich das verstanden habe, geht es ihm es darum, eine Munitionserwerbsberechtigung für .22 lfb zu bekommen. Damit könnte er dann mit eigener Munition (seiner Wahl!) die Leihwaffe eines Schützenkollegen benutzen. Jetzt fragte er, ob er das (übergangsweise) über einen Fangschussgeber geregelt kriegt, und jetzt wird empfohlen, er solle Sammler oder Sachverständiger werden.

 

Sorry Handgunner, aber deine Antwort ist genau das, was ich mit meinem Beitrag gemeint habe. Wo ist jetzt die SINNVOLLE Hilfe für den Fragesteller?

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vor 19 Minuten schrieb Handgunner:

wo ist das problem, sich von dem kollegen, der die leihwaffe mitbringt, auch die munition mitbringen zu lassen ?

Und wenn der Kollege die gewünschte(n) Munition(-sfabrikate) nicht hat? Den Kollegen, der die 22er-Büchse sowieso mitbringt, extra einkaufen schicken?

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vor 12 Minuten schrieb LTB:

Und wenn der Kollege die gewünschte(n) Munition(-sfabrikate) nicht hat? Den Kollegen, der die 22er-Büchse sowieso mitbringt, extra einkaufen schicken?

Ich kann den TE ja verstehen. Aber wenn ICH jemand eine meiner KK Waffen mitbringe zum Schiessen bekommt er meine Munition, weil die auf die Waffe passt. Hab ich dann schon getestet das die passt. Den Aufwand jetzt " irgendwie " eine EWB für KK zu bekommen kann ich also nicht wirklich nachvollziehen. Zumal es da andere Lösungen gibt.Bei uns würde ich dem Vereinswaffenhändler bescheid geben was ich an KK will, der bringt die mit in den Verein und da wird die für mich weggeschlossen. Will ich Schiessen bekomme ich im Verein dann MEINE Munition. Haben die im Verein sowas nicht wie einen Haus- und Hofbüchsenmacher dann soll er jemand im Verein der die EWB hat bitten ihm die Munition zu besorgen und im Verein zu hinterlegen. So arbeiten bei uns einige Schützen, nicht nur mit KK sondern auch mit GK für die Vereinsordonnanzen. Wo ein Wille ist ist auch ein Gebüsch. Da muss ich mir keine EWB "Stricken " 

Bearbeitet von PetMan
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Mit Fangschussgeber zu schießen kann schon sinnvoll und sportlich zielführend sein, z.B. um auf einem geschlossenen Schießstand bis 1500 J das schnelle In-Anschlag-Gehen und Abdrücken mit der Flinte für Trap zu trainieren. Dann schießt man eben auf eine entsprechende Scheibe (z.B. DSU-Scheibe A2 mit Tontaubensymbol); die Streuung der Waffe dürfte dabei auch nicht größer sein, als die Streuung einer Schrotgarbe auf durchschnittliche Entfernung der Wurfscheibe beim Trap.

 

Das Zur-Verfügung-Stellen von Kleinkalibermunition durch den Verein funktioniert nicht überall so, wie sich das hier manche denken. Ich musste schon Diskussionen führen und erläutern, dass eine WBK mit Mun-Erlaubnis für 9mmLuger eben nicht auch zum Erwerb von .22lr berechtigt und ich sie trotz der vor einiger Zeit erfolgten WBK-Erteilung eben immer noch nicht einfach selber mit nach Hause nehmen darf, um den Aufwand bei der Munitionsverwaltung im Verein zu reduzieren (was ja ein berechtigtes Interesse des Waffenwarts im Verein ist). Dass man bei einem Revolver .357Mag auch einfach .38spl und bei einer Pistole 9mmLuger auch ein Wechselsystem .22lr kaufen kann, führte bei manchen offenbar zur Annahme, dass man generell "Munition in einem kleinerem als dem eingetragenen Kaliber" besitzen dürfe, wobei im Verein eh alle vermutlich als erstes Waffen in .22lr gekauft haben bzw. jetzt besitzen und daher dieses Problem so oder so nicht haben.

Es ist ja auch rational nicht erklärbar, dass ich keine Kleinkalibermunition haben darf, obwohl ich schon Waffen und Munitionserlaubnisse in wesentlich größeren Kalibern besitze und jederzeit über den Kauf eines KK-Wechselsystems oder über Leihschein in den Besitz der gewünschten Munition kommen könnte. Zumal das so auch nur für Sportschützen gilt und nicht für Jäger (jedenfalls bei Langwaffenkalibern, inklusive .22lr).
 

Am ‎04‎.‎02‎.‎2017 um 09:39 schrieb alzi:

...hinsichtlich IPSC einfach mal das Sporthandbuch lesen!

O.K., im Sporthandbuch steht:

 

"Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer ein Match in
mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division
in der Wertung antreten,"

 

Das wäre für mich auch akzeptabel, mal auf die Wertung in Standard zu verzichten, damit der Durchlauf in Production als Wettkampfteilnahme zählt. Siegchancen habe ich so bald wohl eh nicht.

Zumindest als Trainingsmöglichkeit würde ich aber, wenn ich schon zu einem Match fahre, den Course gerne mehrmals, also in unterschiedlichen Divisions schießen.

 

In der Praxis soll das wie gesagt meist nicht möglich sein, dass man also die o.g. Zustimmung nicht erhält, weil regelmäßig aus Zeitgründen nur ein Durchlauf pro Teilnehmer durchführbar ist. Ist das tatsächlich so?

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzseher:

Das Zur-Verfügung-Stellen von Kleinkalibermunition durch den Verein funktioniert nicht überall so, wie sich das hier manche denken. Ich musste schon Diskussionen führen und erläutern, dass eine WBK mit Mun-Erlaubnis für 9mmLuger eben nicht auch zum Erwerb von .22lr berechtigt und ich sie trotz der vor einiger Zeit erfolgten WBK-Erteilung eben immer noch nicht einfach selber mit nach Hause nehmen darf, um den Aufwand bei der Munitionsverwaltung im Verein zu reduzieren (was ja ein berechtigtes Interesse des Waffenwarts im Verein ist). Dass man bei einem Revolver .357Mag auch einfach .38spl und bei einer Pistole 9mmLuger auch ein Wechselsystem .22lr kaufen kann, führte bei manchen offenbar zur Annahme, dass man generell "Munition in einem kleinerem als dem eingetragenen Kaliber" besitzen dürfe,

Wenn ich mit meinen " Vereinsvorderen " oder meinem Sportwart solche Diskussionen führen müsste würde ich mich weglachen. Aber ja, merke auch oft das " die alten " meinen alles besser zu wissen, solche Aussagen sind aber strong

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Am ‎31‎.‎01‎.‎2017 um 19:08 schrieb Schwarzseher:

Wenn ich mir nun eine Flinte cal. 12 zulege, dürfte ich dann als Sportschütze auch einen passenden Fangschussgeber in .22lr erwerben und kann ich diesen bzw. den Munitionserwerb dafür in die WBK eintragen lassen?

 

 Um auf diese Grundfrage zurückzukommen: keine WBK-Pflicht, aber MEB für das Kaliber erforderlich.

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