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Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?


Schwarzseher

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Hallo,

 

ich schieße gerne Kleinkaliber mit Vereinswaffen, in der Erwerbsreihenfolge steht eine KK-Waffe aufgrund der 2/6-Regel und anderweitigen Prioritäten jedoch noch eine Weile aus. Trotzdem hätte ich gerne schon eine Erlaubnis zum Munitionserwerb, um die KK-Munition selbst kaufen und verwahren zu können. Zugleich hätte ich gerne eine Trap-taugliche Flinte, wobei sich dafür auch eine Bockbüchsflinte anbieten würde, die sich offenbar im BDS als "Präzisionsgewehr" schießen lässt und mit Wechsellauf-Paket leicht auf zwei Schrotläufe gewechselt werden könnte.

 

Wenn ich mir nun eine Flinte cal. 12 zulege, dürfte ich dann als Sportschütze auch einen passenden Fangschussgeber in .22lr erwerben und kann ich diesen bzw. den Munitionserwerb dafür in die WBK eintragen lassen?

Gibt es eine entsprechende Sportordnung, in der man Flinten mit Einstecklauf oder Fangschussgeber als KK-Gewehr schießen kann?

Ich dachte entweder an eine (Bock-)Doppelflinte oder eine (Bock-)Büchsflinte zum Erwerb auf gelbe WBK - oder eine halbautomatische Flinte im BDS. Ein Fangschussgeber kann doch technisch prinzipiell auch in einer halbautomatischen Flinte genutzt werden, nicht?

 

Gruß,

 

Schwarzseher

Bearbeitet von Schwarzseher
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Kalinke hat recht. Wie kompliziert. Leg' dir einfach auf WBK Gelb eine schöne KK-Repetierbüchse zu. Die gibt's reichlich und z.T. sehr preiswert auf dem Markt.  

 

Nur wegen der effektiv paar Monate Wartezeit für den Erwerb, die du evtl. wg. 2/6 hast, würde ich nicht den eingangs erwähnten "Zinnober" bzw. Umweg mit dem Fangschussgeber, den du dann doch nicht mehr nutzt, machen. 

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Nicht ganz. Ich habe einen gesiegelten Einzeiler auf einer meiner Wbks die mir den Erwerb von Munition ( hier .45ACP) für eine Vereinswaffe erlaubt. Ist noch aus einer Zeit wo ich keine eigene Kanone in dem Kaliber hatte. Fertig. Ganz einfach mit reden und natürlich schriftlichen Antrag....

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Diese "Erlaubnis" ist dann auch höchst interessant. Zum einen stellt sich wieder die Frage, ob nur ein Munitionseintrag (ggf. in Verbindung mit einem Voreintrag) überhaupt zum Erwerb/Besitz berechtigt. Zum anderen wird ein Munitionserwerbsschein mit einem anderen Dokument ausgestellt als bloßer Eintrag in die WBK.

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So ganz ist mir die praktische Relevanz immer noch nicht klar; genauer, das "Problem".

 

KK-Munition in beliebiger Menge zum Schießen (Verbrauchen) auf dem Stand zu erhalten ist einfach, und die Schützenkollegen werden beim Preis dafür sicherlich niemanden übervorteilen.

Mit eigener Waffe in voraussichtlich ein paar Monaten kommt dann ohnehin die Mun.-Erwerbsberechtigung.

So what?

 

Aber es muss natürlich jeder selbst wissen...

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Die mir bekannten Fangschussgeber der Fa Lothar Walther haben die Form einer Schrotpatrone + ca 30mm KK Lauf. Dieser Lauf ist obendrein auch noch aussermittig eingebaut, Du erinnerst Dich, Randfeuer. Wie ein Halbautomat das Ding repetieren soll, wie das Ding überhaupt aus einem Magazin in ein Patronenlager kommen soll kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.

Wenn Du den Fangschußgeber ohne Umweg durchs Magazin direkt ins Patronenlager bekommst und die Flinte obendrein noch spannen kannst mag es gehen.

Ob ihr eine Sportschützendiziplin für Fangschussgeber habt kann ich Dir nicht sagen, eine Pampelmuse kann man damit bis ca. 5m treffen.

Bearbeitet von bumm
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Als Alternative könnte ich mir nur vorstellen, ein Uhl-Wechselsystem für meine Glock zu kaufen. Für mein Training schätze ich den Nutzen aber nicht so hoch ein, dass es den stolzen Preis von 600 Euro rechtfertigen würde.

Eine richtige KK-Pistole gefiele mir besser, aufgrund des Grundkontingents wäre es aber sinnvoll, zuvor erst noch eine zweite Kurzwaffe in 9x19 zu kaufen und die KK-Pistole später als dritte KW.
Eine reine KK-Büchse, die ich nur sporadisch schieße, möchte ich mir derzeit nicht zulegen. Dafür ist mir aktuell die 2/6-Wartezeit noch zu wertvoll.
Dann lieber eine Trap-taugliche Doppelflinte bzw. Büchsflinte - und wenn man diese zusätzlich noch als KK-Waffe einsetzen könnte, wäre das umso besser.

 

Der Fangschussgeber ist doch auch nur ein Einstecklauf, aufgrund der einfachen Bauweise und kurzen Lauflänge aber kostengünstig. Natürlich kann ich mir auch einen regulären Einstecklauf vorstellen, wenn sich ein gutes Angebot findet.
Eine Bockbüchsflinte mit KK-Einstecklauf (somit ein quasi-Bergstutzen) und Bockflinten-Wechselläufen dazu, fände ich am interessantesten, weil man mit nur einem Erwerb zugleich ein KK-Gewehr, ein GK-Gewehr und auch noch eine Trappflinte erhält, also 3 in 1.

 

Waffenrechtlich habe ich kein Hindernis gefunden. In der WaffVwV steht: "Als Fangschussgeber oder Reduzierläufe bezeichnete Gegenstände sind Einsteckläufe, die in Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können. Fangschussgeber werden überwiegend von Jägern verwendet und dienen dem Verschießen von Munition kleinerer Abmessung aus Langwaffen." und "Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden."

Aber wie verhält es sich mit der Sportordnung. Sind solche Kugel-Einsteckläufe in Flinten gestattet, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurden?
Praktisch keine Beschränkungen hat z.B. die Disziplin 2108 im BDS, 'Präzisionssportgewehr Kleinkaliber': "Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre."

"Gewehr" ist nach meinem Verständnis ein Synonym für "Langwaffe" und umfasst demnach sowohl Büchsen als auch Flinten - solange die Waffe mit dem Einstecklauf das geforderte Kaliber .22 lr verschießen kann, sollte es doch zulässig sein? 

 

Zum Technischen: Bei einer Kipplaufwaffe sollte sich der Fangschussgeber im Patronenlager ohne Spiel irgendwie befestigen lassen, ähnlich eines herkömmlichen Einstecklaufs (um die Abweichungen zu minimieren).
Bei einer halbautomatischen Flinte müsste man ihn durchs Auswurffenster direkt ins Patronenlager einführen. Bei .22 lr wird sie sicher nicht repetieren. Man müsste wohl stets den Verschluss langsam manuell öffnen, den ganzen Fangschussgeber entnehmen und neu laden. Ggf. wäre es sinnvoll, die Auszieherkralle temporär zu entfernen, wenn man viel KK schießt, um den Verschluss schnell öffnen und nur die KK-Patrone durch das Auswurffenster wechseln zu können.

 

@Kalinke

So ein reiner Mun.-Erwerb-Eintrag in der WBK ist natürlich eine sehr bequeme und günstige Variante, von der ich hier im Forum bereits 1-2 Mal gelesen habe. Es gibt dafür aber meines Erachtens waffenrechtlich keine wirklich handfeste Grundlage. Ich fürchte also, das geht nur bei 'flexiblen' Waffenbehörden.

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OMG

Du willst mit einem Fangschussgeber an einem Wettkampf starten?

Mit einem 25mm Lauf antreten gegen 60cm Präzisionslauf.

Es gibt für Drillinge und BBF Einsteckläufe mit 40cm Lauflänge.

Gibt es gebraucht für 100 - 200€, dazu noch Büchsenmacher für einbau und einschießen noch mal 200€.

Damit bekommst du auf 50m Streukreise von ca. 30mm

 

Ob das ganze überhaupt Sinn macht musst du entscheiden, Sportlich unbrauchbar, jagdlich gehts.

 

black count

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vor 2 Stunden schrieb kulli:

Gibt auch noch einen einstecklauf in 22 von igb für die Glock , kostet glaube ich so 350. Vom.aufwand und der Qualität fände ich den Deal mit Uhl schon sinnvoller aber naja .

 

Ja, es gibt wohl noch 2-3 andere. Qualitativ können die mit dem Uhl aber wohl nicht mithalten?

Jedenfalls hat nur das Uhl eine Rückstoßverstärkung, die es zuverlässiger und 'realistischer' macht.

Für das von IGB konnte ich nur auf Schweizer Seiten Preise finden, dort kostet es umgerechnet auch über 500 Euro?

 

Zitat

Überlegt ob du überhaupt eine 2 te 9mm bekommst you parallel Thread s mal gecheckt?

 

Was meinst du konkret? Waffenrechtlich ist das im Grundkontingent doch zulässig. Mein DSB-Landesverband könnte es vielleicht enger sehen, aber ich bin auch noch im BDS und dort sollte es kein Theater geben!?

 

vor 1 Stunde schrieb black count:

Es gibt für Drillinge und BBF Einsteckläufe mit 40cm Lauflänge.

Gibt es gebraucht für 100 - 200€, dazu noch Büchsenmacher für einbau und einschießen noch mal 200€.

 

Ist der Einbau denn so kompliziert, dass er unbedingt von einem Büchsenmacher durchgeführt werden muss?

 

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vor 9 Stunden schrieb Schwarzseher:

Ist der Einbau denn so kompliziert, dass er unbedingt von einem Büchsenmacher durchgeführt werden muss?

 

Hallo,


 

leider ja. Für die Wiederhohlgenauigkeit und Passung wird im Patronenlager eine Ausfräsung angebracht.

Das Einschießen ist eine Spielerei und wird nicht von jeden Büchsenmacher überhaupt übernommen.

Du solltest erst mal mit deinem über so ein Vorhaben sprechen.


 

Einfacher sind Einsteckläufe für Zentralfeuer und mündungslang. Dafür braucht es dann einen Neubeschuss.

Das anpassen an eine neue Laborirrung kannst dafür selber machen. Kosten min 1000€.


 

Warte doch einfach die Zeit ab. Für eine .22 lfb und als Sportschütze lohnt sich so ein Aufwand doch gar nicht.


 

black count

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vor 13 Stunden schrieb Schwarzseher:

Als Alternative könnte ich mir nur vorstellen, ein Uhl-Wechselsystem für meine Glock zu kaufen.

 

So etwas würde ich wirklich eher machen, bevor ich das Gedöns mit dem Fangschussgeber (den du - nicht jagdlich - eigentlich eh nicht nutzt) und der ggf. umständlichen/schwierigen - MEB-Eintagung auf dieser Basis anstellen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das (gute, aber in der Tat teure) WS von Uhl das einzig greifbare für Glock ist.

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