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IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Rubberduck70

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Zitat
Zu Nummer 16
(§ 36)
Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht je doch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen.
Zu Buchstabe a und b
Die Bezugnahmen auf technische Vorgaben für Sicherheitsbehältnisse in Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 werden gestrichen. Diese werden nun in der Allgemeinen WaffengesetzVerordnung geregelt (s. Artikel 2 Nummer 2). Dies entlastet das Parlamentsgesetz von technischen Detailregelungen im Sinne einer erhöhten Technikoffenheit und -neutralität und ermöglicht eine zukünftige Aktualisierung der Verweise auf technische Regelwerke, ohne dass jeweils eine Änderung des Waffengesetzes erforderlich wird.
Im Zuge der Umstrukturierung wird der Verweis auf die VDMA-Norm 24992 ersatzlos gestrichen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat diese Norm zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Überdies hält die Gleichwertigkeitsfiktion des § 36 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz, mit der Behältnisse der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Stand Mai 1995 für gleichwertig mit Behältnissen der Norm  DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erklärt wurden, nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.
Eine Ersetzung der VDMA-Norm durch die Nachfolgernorm DIN/EN 14450 war nicht vertretbar, weil das Sicherheitsniveau von Sicherheitsbehältnissen nach dieser DIN-Norm - wie sich aus dem inhaltlichen Vergleich der Regelungen sowie aus der praktischen Erfahrung der Experten ergibt und durch die Versicherungswirtschaft bestätigt wird - nur geringfügig über dem der VDMA 24992, aber weit unterhalb desjenigen der DIN/EN 1143-1 liegt. Die technischen Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse waren auf das Niveau der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung von 2003 (DIN/EN 1143-1) anzuheben.

 

Diesen offensichtlichen Widerspruch hat man seitens der Verbände nicht aufgelöst.

Es ist nicht einsichtig, dass eine bewährte Regelung nicht vertretbar ist. Eine Abstellung auf die Gleichwertigkeit einer überzogenen Norm ist bei ner bewährten Regelung nicht notwendig. Genau andersherum, hätte die überhöhte Norm durch die Bewährung herabgestuft werden müssen. Die Umsetzung wäre ebenfalls einfach, indem man an Stelle der 0/1 einfach S1/S2 gesetzt hätte-incl. gemeinschaftlicher ungeladener Aufbewahrung.

Hier haben die Verbände versagt.

 

Bei 4,5Mio € geschätze Ausgaben seitens der Waffenbesitzer jährlich, scheint der wahre Grund nicht in der Sicherheit der -zugegeben- bewährten Aufbewahrung zu liegen.

Zitat
Für den Erwerb neuer Sicherheitsbehältnisse, die nicht der Besitzstandsregelung unterfallen, werden Anschaffungskosten von jährlich 4,5 Millionen Euro veranschlagt.

Interessanterweise erschien heute ein Artikel zur um sich greifenden Bestechlichkeit deutscher Beamter.

https://www.welt.de/wirtschaft/article161490051/Deutsche-Beamte-lassen-sich-haeufiger-bestechen.html

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Geil, nach 62 Jahren sind alle alten Tresore gegen neue 0er und 1er "ausgetauscht". Ein echter Sicherheitsgewinn :crazy:

 

Und selbst wenn die alten Tresore  noch in diesem Jahr zwangsverschrottet würden, würde es null Sicherheitsgewinn geben.   Sie sind sicher genug und die Verschärfung grober Unfug.

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Na super,

 

hat sich da doch endlich eine Tresorfirma durchgesetzt,

es sind ja auch so viele Waffen in privaten Haushalten abhanden gekommen und

man hat Terroranschläge damit verübt..........

getreu Max Liebermann: ich kann gar nicht so viel fressen...............

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vor 1 Stunde schrieb inst200:

ganz im Gegenteil, hier werden schon mögliche Auswirkungen aufgezeigt.

 

Inst

die bereits verinnerlichten und akzeptierten Auswirkungen aufgezeigt.

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vor 6 Minuten schrieb baer42:

Na super,

 

hat sich da doch endlich eine Tresorfirma durchgesetzt,

 

Dies wird ja immer wieder auf versch. Foren so dargestellt. Gibts da eigentlich irgendwelche Belege oder Aussagen zu die dies nachweisen könnten? Wäre ja evtl. ein Ansatzpunkt.

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vor 2 Minuten schrieb TintifaxAT:

Was ändert sich?

Vorher:
Ich habe den Einbruch beim monatlichen Waffenputzen bemerkt.

 

Nachher: 
Ich habe den Einbruch beim monatlichen Waffenputzen bemerkt.

 

Tresore dienen übrigens auch dem Verschließen beruflich benötigter sensibler Unterlagen. Das sind Werbungskosten.

 

Für dich nichts, du bist als Österreicher nicht betroffen. Nach deinen Aussagen habt ihr ja genügend andere Probleme bei euch um die du dich kümmern musst. Sei standhaft und mutig- nec aspera terrent!

Bearbeitet von chapmen
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Gerade eben schrieb chapmen:

 

Für dich nichts, du bist als Österreicher nicht betroffen. Nach deinen Aussagen habt ihr ja genügend andere Probleme bei euch um die du dich kümmern musst.

Ich habe ein kleines Domizil, eine  bei euch, also eine Garconniere. Ein wenig muss ich auch nachschärfen. Wie ich das steuerlich begründen werde ist schon ein Thema für mich. Welcher der Lieferanten in Einklang mit welcher Compliance nun was für eine Rechnung für so einen Panzerschrank schreibt, ist sicher ein heißes Eisen.
Probleme in Österreich haben wir aber genug, da hast völlig recht.

 

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vor 9 Minuten schrieb chapmen:

Dies wird ja immer wieder auf versch. Foren so dargestellt. Gibts da eigentlich irgendwelche Belege oder Aussagen zu die dies nachweisen könnten? Wäre ja evtl. ein Ansatzpunkt.

Ach haberman, da musst du mal die Suchfunktion benutzen oder die VErbände anschreiben

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vor 12 Minuten schrieb chapmen:

Dies wird ja immer wieder auf versch. Foren so dargestellt. Gibts da eigentlich irgendwelche Belege oder Aussagen zu die dies nachweisen könnten? Wäre ja evtl. ein Ansatzpunkt.

 

 

google mal nach biometrischen Waffenschränken & dem Namen eines Herstellers,

da gibt es ausreichend Lesestoff

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vor 8 Stunden schrieb baer42:

 

 

google mal nach biometrischen Waffenschränken & dem Namen eines Herstellers,

da gibt es ausreichend Lesestoff

Wird nicht gefordert. Also wenig hilfreich.

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vor 9 Stunden schrieb TintifaxAT:

Ich habe ein kleines Domizil, eine  bei euch, also eine Garconniere. Ein wenig muss ich auch nachschärfen.

Dann erfolgt  die Aufbewahrung momentan also nicht gem. WaffG..........

Bearbeitet von chapmen
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vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Aber irgendeinen Gewinn wird es geben, aber für wen wohl?

Für den Verkäufer oder Hersteller?

Die Etablierten versprechen sich einen Stimmengewinn. Wird aber wohl eher nichts.

Den Ökofaschisten geht es eh nicht weit genug, dem Rest der Bevölkerung ist es egal bis lästig. Die beantragen ja gerade wie doof kleine Waffenscheine und werden jetzt zur zusätzlichen Einnahmequelle für die Kontrolettis.

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vor 11 Stunden schrieb knight:

Da wird es bald darauf ankommen, die Abgeordneten zu bearbeiten und das Gesetz weg von 0 / 1 hin zu S1 / S2 zu ändern

 

Richtig!

 

Dazu wäre hier eine sinnvolle Diskussion über den Gesamttext und die Bedeutung der einzelnen Punkte nötig.

 

Zeit genug für die Bearbeitung der Abgeordneten ist ja noch.

 

Aber selbst CM fängt an, schon auf der zweiten Seiten zu blödeln.

 

So wird das natürlich keine fruchtbringende Diskussion.

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Die Aufbewahrungsvorschriften werden doch formell gar nicht verschärft.

Ihr könnt weiterhin gleichwertige Aufbewahrungen zu Nullern verwenden, so stand es auch im alten Gesetz.

Wenn ihr nachweißt das S1 gleichwertig ist könnt ihr das verwenden.

 

Das das Ganze für Hieb und Stoßwaffen gilt ist doch nur dazu da Straftatbestände zu schaffen für Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen.  

Bearbeitet von schmitz75
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vor einer Stunde schrieb Gruger:

Mit "nachschärfen" meint er, das er noch schnell einen A/B Tresor kaufen möchte.

 

DER SICHERHEIT WEGEN.

Und somit als Ausländer nach seiner Aussage momentan gegen das deutsche WaffG. verstösst.

Ansonsten hätte er bereits mind. A/B Behältnisse und den vorgesehenen Bestandsschutz.

Geht aber ot und interessiert null.

Bearbeitet von chapmen
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Und wie das hilft. Nebenher scheint er auch den Absatz nicht gelesen zu haben, welcher nun die Gleichwertigkeit gezielt ausschließt.

Aber viele fühlen sich ja immer berufen, nur wenige haben etwas zu sagen ;)

 

Der Rest hätte auch vom Regierungssprecher sein können. "Hat sich ja garnichts verändert...postfaktisch...gefühlte Verschärfung" :rotfl2:

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Minuten schrieb schiiter:

 scheint er auch den Absatz nicht gelesen zu haben, welcher nun die Gleichwertigkeit gezielt ausschließt.

 

Zitat

Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen.

 

Wie gesagt, das alte Gesetz hat Nuller vorgeschrieben und gesagt das A und B gleichwertig sind.

Btw. freut mich dass du mich doch nicht ignorierst Shiiter, da blüht mein Trollherz auf.

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vor 11 Minuten schrieb schiiter:

 

Der Rest hätte auch vom Regierungssprecher sein können. "Hat sich ja garnichts verändert...postfaktisch...gefühlte Verschärfung" :rotfl2:

Da war das BMI noch sehr viel besser - sie erleichtern nun mit diesem Gesetz die Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem Behältniss damit sich der "LWB" nicht mehr vertun kann. Reine Fürsorge seitens des BMI !

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