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IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb heletz:

 

Das würde aber bedeuten, man weiß, wofür sie steht.

 

Davon ist afd weit entfernt.

 

Ich habe es so verstanden, dass die AFD für die gleichen Werte steht, für welche die CDU vor 30 Jahren stand.

Ob diese noch aktuell sind muss jeder für sich selbst entscheiden.

Geschrieben
Gerade eben schrieb 6/373:

Und wenn man sich den Mist aus Bremen anschaut.

 

Gutes Beispiel!

 

Die Bundesratsinitiative wurde vor Wochen von der SPD angekündigt.

 

Die afd hatte also genug Zeit, sich darauf vorzubereiten.

 

Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor.

 

Und was kommt von der afd?

 

Tiefes Schweigen ...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

Warum schreiben hier einige die AFD macht keine Aussagen zum Waffenrecht? Habt ihr schonmal in das Parteiprogramm geguckt ich zitiere:

 

 

Ist doch aus Sicht eine Waffeninteressierten besser als was heute regiert.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Macht nicht den Fehler, und vergleicht R-G unter Schröder/Schily in den 1990ern

mit dem drohenden R-G (oder gar R-R-G) von heute.

Das damalige R-G war sogar im Vergleich zur Groko oder S-G von heute ein konservatives Bündnis.

Geschrieben

Zum Thema Bremen etwas Offtopic:

 

Aber die Vizepräsident der Jägerschaft Marcus Henke sagt: "Kriegswaffen gehören nicht in den Sport“ und meint damit die böse aussehenden HA...

 

Herzlichen Glückwunsch !

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb keks:

Zum Thema Bremen etwas Offtopic:

 

Aber die Vizepräsident der Jägerschaft Marcus Henke sagt: "Kriegswaffen gehören nicht in den Sport“ und meint damit die böse aussehenden HA...

 

Herzlichen Glückwunsch !

Wundert dich das ?

Was ich nicht habe dürfen andere auch nicht haben ..... Warum fährt der nen m4 und hat 3 Freundinnen gleichzeitig und mir hat meine Frau gerade das Taschengeld gekürzt:rofl:

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb heletz:

 

 

Die Bundesratsinitiative wurde vor Wochen von der SPD angekündigt.

 

Die afd hatte also genug Zeit, sich darauf vorzubereiten.

 

Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor.

 

 

Von was sprichst du diesbezüglich?

 

Vom neuen Kabinetts-Entwurf zur Änderung des WaffG?

Oder von dem Bremer Blödsinn?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb heletz:

 

Gutes Beispiel!

 

Die Bundesratsinitiative wurde vor Wochen von der SPD angekündigt.

 

Die afd hatte also genug Zeit, sich darauf vorzubereiten.

 

Inzwischen liegt der Gesetzentwurf vor.

 

Und was kommt von der afd?

 

Tiefes Schweigen ...

 

Gewählt wird der mit den wenigsten Fehlern. Es ist nicht notwendig sich zu allem zu äußern, es reicht wenn diejenigen die immer alles verschärfen sich selbst schaden. Warum sollte eine Partei auf Wählerstimmen, egal woher, verzichten, wenn diese durch Füße stillhalten leichter gewonnen werden wie durch lautes schreien. Warum halten eigentlich die ständigen Verbots-/Veränderungs-Forderer nicht einfach einmal die Klappe und warum sollen die, die einfach derzeit alles lassen wollen wie es ist sich immer rechtfertigen. Alter Brandstifter, deine Propaganda läuft ins Leere.

 

SPD will verschärfen, Grüne wollen verschärfen, der CDU-Minister will verschärfen. Dieses Engagement hätte ich gerne auf anderen, wirklich wichtigen Problemfeldern. Werden die wirklich wichtigen Sachen angegangen wären diese Leute dermaßen beschäftigt, dass sie vielleicht feststellen müssen: Waffenrecht, da ist schon so viel geregelt, dass lassen wir erst einmal, um irgendwann zu einer sauberen und fallstrickfreien Lösung zu kommen.

Und weil´s vorhin erwähnt wurde, das 2002 Waffengesetz brachte in vielen Dingen eine Verbesserung gegenüber dem vorhergehende Gesetz, trotzdem wird es in Aufbau und Systematik nie ein gutes Gesetz werden.

Bearbeitet von Muck
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Von was sprichst du diesbezüglich?

 

Vom neuen Kabinetts-Entwurf zur Änderung des WaffG?

Oder von dem Bremer Blödsinn?

 

Richtig!

 

Es gibt inzwischen zwei Möglichkeiten für die afd, endlich mal konkret zu werden.

Geschrieben

Ach .. von der AfD erwartest Du Konkretes während Dich die Etablierten entrechten.

 

Hast Du schon Deinen Mitgliedsantrag gestellt?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heletz:

 

Es gibt inzwischen zwei Möglichkeiten für die afd, endlich mal konkret zu werden.

 

Wo ist denn der von Bremen initiierte Gesetzesentwurf im Wortlaut zu lesen?

 

(Der angekündtigte Verbots-Schwachsinn - über den Bundesrat - würde mich zumindest mal in seiner Formulierung interessieren..). 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb LWB:

Dem könnte man wirksam begegnen indem man seinem Nachwuchs frühzeitig das Interesse am eigenen Hobby nahebringt und schonmal vorausschauend in dessen Zukunft investiert.

Kann man z.B. nicht schonmal einen A/B-Schrank besitzen, auch wenn man noch keine Waffen hat (haben darf)? Man hat doch auch in jungen Jahren schon "Wertsachen".

Ab 18 ist eine WBK doch bestimmt auch erstrebenswert....

 

Ist dann bei der zukünftig irgendwann mal bei der Behörde eingereichten Schrank- Rechnung (mit Datum) auch so noch der Bestandsshutz wirksam ?

 

Wurde von "Gruger" schon darauf eingegangen. Keine erstmalige Nutzung; wenn nicht zuvor schon erlaubnispflichtig genutzt.

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben

Ab wann wird denn voraussichtlich dieser Unfug Gesetzesstatus erreicht haben?

 

Kann ich denn mit meinem vor 2 Wochen gekauften A/B Schrank noch ruhigen Gewissens nächsten Monat meine erste WBK beantragen gehen oder muss ich mich da schon auf Diskussion oder gar eine Abfuhr einstellen?

Geschrieben
Am ‎25‎.‎01‎.‎2017 um 17:31 schrieb inst200:

Nun hat man auch die Aufbewahrung von SSW definiert.

 

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter

Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen

aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition,

deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Inst

 

Auch hier hat man bereits gegenüber dem Referentenentwurf nachge"besser"t

 

Dieser lautete noch:

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb MarschMarsch:

 

Auch hier hat man bereits gegenüber dem Referentenentwurf nachge"besser"t

 

 

 

Ist auch nicht besser als vorher, demzufolge ist die Munition für eine SSW verschlossen aufzubewahren; auch wenn diese sich in der Waffe befindet.

 

Eben ( bewußt ?) handwerklich schlecht gemacht.

 

Inst

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb inst200:

 

Ist auch nicht besser als vorher, demzufolge ist die Munition für eine SSW verschlossen aufzubewahren; auch wenn diese sich in der Waffe befindet.

 

Eben ( bewußt ?) handwerklich schlecht gemacht.

 

Inst

 

Stimmt, wurde nicht besser :wacko:

IN der Waffe wird wohl nix ...

 

Das wär mit viel konstruieren dem Wortlaut des Referentenentwurfs vielleicht noch gegangen, da dieser ja nur die von der Erlaubnispflicht freigestellte Munition verschlossen sehen wollte. Da hätte sich die SSW vielleicht noch auf dem Munitions-gefüllten Magazin befinden können...und am Schluss konstruiert die Rechtssprechung doch wieder eine Unzuverlässigkeit.

 

Nun steht im Gesetzentwurf jedoch UNgeladen!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gruger:

Bei Munition hab ich ja zum Glück einen Ladeschein.

Den bekommen bei uns LKW Fahrer nach der Beladung..........

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb schmitz75:

Frankonia wirb jetzt damit, dass man sich noch schnell einen Schrank kaufen soll vor der Verschärfung:

..

 

Die müssen das Zeug jetzt ja noch los werden weil es nachher praktisch Wertlos ist.

Geschrieben

Kurz und stichpunktartig von mir, tippe mühselig auf dem Handy:

 

Hatte mit der zuständigen Dame in Starnberg heute Morgen gesprochen.

 

Es wird eine Verschärfung kommen.

Wenn zeitnah ein A/B Schrank gekauft wird ist das ausreichend und der Bestandsschutz greift. 

 

 

 

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