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IGNORED

Voreintrag ändern


Fabian.FT

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Servus zusammen,

 

es geht um Folgendes:

da ich mich entschieden habe auch mal kostengünstig KK zu schießen habe ich eine .22er Sportpistole beantragt, Bedürfnis ist selbstverständlich genehmigt aber noch nicht eingetragen. Heute ist mir ein traumhafter .22er Korth über den Weg gelaufen der mich ziemlich reizt. Also wäre der Plan aus Bedürfnis von Pistole auf Revolver ändern zu lassen. Selbes Kaliber, selbe Disziplin. Denkt ihr sowas wäre mit einer formlosen Mail durch den Verband gegenüber der Sachbearbeiterin möglich (da ja selbes Kaliber für selbe Disziplin) oder ist zwangsweise ein neuer Antrag fällig?

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so läuft, aber probiere es halt mal.

Dass der Revolver für die gleiche Disziplin geeignet ist, kann der SB prinzipiell nicht wissen - die Erforderlichkeit nach Sportordnung muss eben der Verband bestätigen. Da diese Bedürfnisbescheinigung wichtigste Grundlage der Erwerbsberechtigung ist, dürften die meisten SB das wirklich handfest haben wollen. Eine herkömmliche E-Mail kann jeder mit beliebigem Absender schicken. Papier gilt in Deutschland viel mehr.

Für den Verband dürfte eine solche "formlose Mail" auch mehr Aufwand bedeuten als das simple Abstempeln eines Standardantrags, Stichwort Gebühren. Wenn dein Plan nicht aufgeht, wäre aber zumindest mit dem SB abzusprechen und zu dokumentieren, ob die erste Bedürfnisbescheinigung unbefristet anerkannt wird, falls du dir später irgendwann doch auch noch eine .22er Pistole holen möchtest.

Vielleicht stellt dir der Verband auch kostenlos die neue aus, wenn du die alte Bedürfnisbescheinigung zurück gibst und um Verständnis bittest ...

Berichte bitte, wie die Sache ausgegangen ist.

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Neuer Antrag, dann Revolver erwerben und der alte Antrag ist ja auch noch nicht verfallen, da kannst Du immer noch eine KK-Pistole kaufen, wenn es eine Disziplin gibt, wo Du NICHT auch mit dem Revolver schießen darfst. Zwei Waffen sind besser als Eine...

 

Verrätst Du uns noch den Verband ? Nur aus Neugier.

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vor 4 Stunden schrieb Fabian.FT:

, Bedürfnis ist selbstverständlich genehmigt aber noch nicht eingetragen. 

Dann ist ja noch nicht viel Geld drauf gegangen... Kurz Rücksprache mit dem Verband halten und zur Not Revolver-Bedürfnis beantragen. Darauf wirds wohl hinaus laufen, da die Pistolen-Bestätigung noch "heiß" ist und für einen Voreintrag genutzt werden kann.

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vor 15 Minuten schrieb Tyr13:

, wenn es eine Disziplin gibt, wo Du NICHT auch mit dem Revolver schießen darfst.

 

Stimmt. Wenn ein neuer Antrag für den Revolver nötig wird und die jetzige Bescheinigung erhalten bleibt, dann möglichst eine andere Disziplin angeben, als für die Pistole angegeben wurde.

Ich sehe aber ein Problem: offenbar ist schon eine KW vorhanden, nun wurde also eine zweite bescheinigt - der Revolver wäre demnach die dritte. Für die dritte KW ist aber zumeist eine Wettkampfteilnahme o.ä. nachzuweisen.

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Ruf doch einfach den Verband an und lasse das vorhandene Bedürnis ändern. Vorhandene Bescheinigung einschicken und gut ist.

Das kommt bei mir schon häufiger vor. Ein Telefonat im Vorfeld vermeidet viel Schreiberei..

 

 

DVC

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vor 15 Stunden schrieb Schwarzseher:

Vielleicht stellt dir der Verband auch kostenlos die neue aus, wenn du die alte Bedürfnisbescheinigung zurück gibst und um Verständnis bittest ...

 

vor 5 Stunden schrieb wede:

Ruf doch einfach den Verband an und lasse das vorhandene Bedürnis ändern. Vorhandene Bescheinigung einschicken und gut ist.

Das kommt bei mir schon häufiger vor. Ein Telefonat im Vorfeld vermeidet viel Schreiberei..

 

Hatte ich beim BDS LV1 auch einmal so gemacht.

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vor 19 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Na ob er mit der vorhandenen Bedürfnisbescheinigung anstelle einer halbautomatischen Pistole auch eine EWB für einen Revolver im selben Kaliber beantragen kann.

 

Ich glaube du solltest dich ein wenig mehr mit dem WaffG und den erforderlichen Dokumenten für die Beantragung eines Bedürnisses vertraut machen.

Die Bescheinigung des Verbandes ist ja nicht allgemein gehalten, sondern genau definiert.

Du bekommst z.B. auch keinen Eintrag für eine Flinte, wenn dort nur Kaliber 12 steht. Es muss z.B. 12/76 heißen

 

DVC

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vor 33 Minuten schrieb wede:

Ich glaube du solltest dich ein wenig mehr mit dem WaffG und den erforderlichen Dokumenten für die Beantragung eines Bedürnisses vertraut machen.

Die Bescheinigung des Verbandes ist ja nicht allgemein gehalten, sondern genau definiert.

Bisher hatte ich auch nur "genau definierte" Bedürfnis-Bescheinigungen vom Verband, aber wie "genau" ist es denn bei einer Bescheinigung für z.B. BDS-1110 bis BDS-1115 wenn in der Disziplin Revolver und Pistolen zugelassen sind? Darf der Verband dann z.B. "Revolver oder Pistole" bescheinigen? Falsch wäre das nicht, aber bisher habe ich noch keinen solchen Voreintrag bzw. auch noch keine Bedürfnis-Bestätigung in dieser Form gesehen.

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Ich kann mich leider nicht mehr an den Inhalt irgendeiner der vom BDS erhaltenen Bedürfnisbescheinigungen erinnren; die werden ja vom Amt einkassiert und zur Akte genommen und Kopien habe ich nicht gemacht. Der Antrag lautete aber auf eine bestimmte Waffen (also auch Modell) nebst Angabe der Disziplin etc. Der Voreintrag bezeichnet dagegen nur die Waffenart und das Kaliber (z.B. Pistole 9mm Luger).

Bearbeitet von MarkF
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vor 1 Stunde schrieb HBM:

Bisher hatte ich auch nur "genau definierte" Bedürfnis-Bescheinigungen vom Verband, aber wie "genau" ist es denn bei einer Bescheinigung für z.B. BDS-1110 bis BDS-1115 wenn in der Disziplin Revolver und Pistolen zugelassen sind? Darf der Verband dann z.B. "Revolver oder Pistole" bescheinigen? Falsch wäre das nicht, aber bisher habe ich noch keinen solchen Voreintrag bzw. auch noch keine Bedürfnis-Bestätigung in dieser Form gesehen.

 

So muss man das auch nicht lesen. Du beantragst eine Waffe z.B. Revolver in einem bestimmten Kaliber. Das die Disziplin der Sportordnung sowohl Pistole als auch Revolver zulässt,

ist hier nicht von Belang. Du beantragst entweder Rev. oder Pist.

Es geht bei der Erstellung einer Verbandsbescheinigung darum, eine zugelassene Disziplin für den beantragten Waffentyp/Kaliber nach einer genehmigten Sportordnung zu haben.

 

Eigentlich ganz einfach. Da machen Behörden auch keine Ausnahmen.

 

DVC

 

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vor einer Stunde schrieb MarkF:

Ich kann mich leider nicht mehr an den Inhalt irgendeiner der vom BDS erhaltenen Bedürfnisbescheinigungen erinnren; die werden ja vom Amt einkassiert und zur Akte genommen und Kopien habe ich nicht gemacht. Der Antrag lautete aber auf eine bestimmte Waffen (also auch Modell) nebst Angabe der Disziplin etc. Der Voreintrag bezeichnet dagegen nur die Waffenart und das Kaliber (z.B. Pistole 9mm Luger).

 

Du musst zwischen dem Behördenantrag und dem Antrag auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung untescheiden.

Zusätzlich kommt das Formular "Erwerb...." hinzu. Hier geht man ins Detail und registriert die Details (SerNr. / Modell etc.) der Waffe.

 

Fast wie bei der Kfz-Zulassung

 

DVC

 

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vor 1 Stunde schrieb P22:

Ich kenn ebenfalls keine Bescheinigungen für Disziplinen "von... bis". Es wird die genaue Nummer der SpO vermerkt und die hat eine konkrete Waffenart zum Gegenstand.

Dann sag mir doch mal bitte, welche "konkrete Waffenart" bei z.B. 1111 (die Aufzählung "von... bis" zeigt, dass es mehrere Disziplinen gibt in denen keine konkrete Waffenart vorgeschrieben ist) "Freie Klasse Pistole/Revolver mindestens .30/7,62 mm" gemeint ist.

 

vor einer Stunde schrieb MarkF:

Ich kann mich leider nicht mehr an den Inhalt irgendeiner der vom BDS erhaltenen Bedürfnisbescheinigungen erinnren; die werden ja vom Amt einkassiert und zur Akte genommen und Kopien habe ich nicht gemacht. Der Antrag lautete aber auf eine bestimmte Waffen (also auch Modell) nebst Angabe der Disziplin etc. Der Voreintrag bezeichnet dagegen nur die Waffenart und das Kaliber (z.B. Pistole 9mm Luger).

Stimmt so natürlich, wobei hier auch mehrere "Neulinge" eben keine bestimmte Waffe incl. Modell angegeben haben da noch nicht entschieden war, welche Erstwaffe es wird. Das war auch nie ein Problem, aber eben "Pistole oder Revolver" hatte ich bisher noch nie obwohl das bei einer "Bedürfnisbescheinigung für eine bestimmte Disziplin" durchaus vorstellbar ist sobald die Disziplin Pistole oder Revolver zulässt.

 

vor 2 Minuten schrieb wede:

So muss man das auch nicht lesen. Du beantragst eine Waffe z.B. Revolver in einem bestimmten Kaliber. Das die Disziplin der Sportordnung sowohl Pistole als auch Revolver zulässt,

ist hier nicht von Belang. Du beantragst entweder Rev. oder Pist.

Es geht bei der Erstellung einer Verbandsbescheinigung darum, eine zugelassene Disziplin für den beantragten Waffentyp/Kaliber nach einer genehmigten Sportordnung zu haben.

 

Eigentlich ganz einfach. Da machen Behörden auch keine Ausnahmen.

Meinst Du mit "beantragst eine Waffe" jetzt bei der Behörde oder beim Verband. Beim Verband bin ich mir nicht sicher, ob Deine Sichtweise richtig ist, da ich mir beim Verband ja "nur" ein "Bedürfnis für eine Waffe zur Teilnahme an einer bestimmten Diziplin" bestätigen lasse. Der Verband prüft ja nur ob ich schon eine Waffe habe die für die Disziplin geeignet ist und daher wäre ein Bedürfnis für "Revover oder Pistole" doch denkbar.

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vor 6 Minuten schrieb wede:

 

Du musst zwischen dem Behördenantrag und dem Antrag auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung untescheiden.

Zusätzlich kommt das Formular "Erwerb...." hinzu. Hier geht man ins Detail und registriert die Details (SerNr. / Modell etc.) der Waffe.

 

Fast wie bei der Kfz-Zulassung

 

DVC

 

Ich denke, dass ist uns allen klar, aber warum und da würde mich jetzt Deine Meinung interessieren, kann ein Verband für eine Disziplin in der Revolver und Pistole erlaubt sind nicht eine Bedürfnisbescheinigung mit "Pistole oder Revolver über .30" ausstellen?

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vor 20 Stunden schrieb P22:

Würdest du das machen?

Ja, weil letztendlich ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe im Kaliber .22lr nachgewiesen wurde und es nicht wirklich relevant ist, ob Pistole oder Revolver. Man denke hierbei an die gelbe WBK, die ein Sportschütze mit Bedürfnisbescheinigung für grüne WBK quasi automatisch bekommt (mir ist zumindest bislang kein Fall bekannt, in welchem ein Verband das abgelehnt hätte).

 

Über allem steht das Grundbedürfnis Sportschütze, das vom Verband abzusegnen ist. Die Unterscheidungen in einzelne Waffengattungen verlieren mit der Zeit immer mehr an Bedeutung...

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vor einer Stunde schrieb HBM:

Ich denke, dass ist uns allen klar, aber warum und da würde mich jetzt Deine Meinung interessieren, kann ein Verband für eine Disziplin in der Revolver und Pistole erlaubt sind nicht eine Bedürfnisbescheinigung mit "Pistole oder Revolver über .30" ausstellen?

 

Nein, weil das Gesetz eine genaue Bezeichnung verlangt z.B. halbautomatische Pistole

Warum einige Sporthandbücher beide Waffentypen zulassen, sollte man die Autoren fragen.

 

@HBM Du beantragst eine Verbandsbescheinigung. >>> Du beantragst bei der zuständigen waffenrechtlichen Behörde eine waffenrechtliche Erlaubnis

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vor einer Stunde schrieb HBM:

Dann sag mir doch mal bitte, welche "konkrete Waffenart" bei z.B. 1111 (die Aufzählung "von... bis" zeigt, dass es mehrere Disziplinen gibt in denen keine konkrete Waffenart vorgeschrieben ist) "Freie Klasse Pistole/Revolver mindestens .30/7,62 mm" gemeint ist.

 

 

In der Bedürfnisbestätigung des Verbandes steht dann bei einer Beantragung für eine Pistole sinngemäß:

 

"Für die Disziplin SpO Nr. 1111 bestätigt der Verband XY das Bedürfnis für eine halbautomatische Pistole min. Kaliber 7,62“

 

Wird ein Bedürfnis für einen Revolver beantragt, dann fällt  " halbautomatische Pistole" weg und wird durch "Revolver" ersetzt.

Der Verband stellt aber keine "oder" Bedürfnisbescheinigung aus - egal ob man noch gar keine Waffe oder bereits solche Waffen hat, die nur noch eine Bedürfnisbestätigung zulassen. 

Rechtlich möglich wäre es ggf mit Blick auf den Wortlaut von § 15 II 2 WaffG sowie Nr. 14.2.1 WaffVwV.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb wede:

Es geht bei der Erstellung einer Verbandsbescheinigung darum, eine zugelassene Disziplin für den beantragten Waffentyp/Kaliber nach einer genehmigten Sportordnung zu haben.

Von mir hervorgehoben

Befürwortung für eine Disziplin der Auswahloptionen des befürwortenden Verbandes.

Letztendlich erwerben konnte man auch andere Waffen (natürlich gleichen Typs "Pistole"; bzw. "Revolver" wie befürwortet); mit andern Eigenschaften für eine andere; als der ursprünglich befürworteten Disziplin.

Hauptsache Typ & Kaliber passten in eine noch vorhandene Disziplin.

Na, möchte sich wieder Jemand ereifern ? ("wede" ist nicht gemeint)

 

vor 43 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Ja, weil letztendlich ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe im Kaliber .22lr nachgewiesen wurde und es nicht wirklich relevant ist, ob Pistole oder Revolver. Man denke hierbei an die gelbe WBK, die ein Sportschütze mit Bedürfnisbescheinigung für grüne WBK quasi automatisch bekommt (mir ist zumindest bislang kein Fall bekannt, in welchem ein Verband das abgelehnt hätte).

 

Über allem steht das Grundbedürfnis Sportschütze, das vom Verband abzusegnen ist. Die Unterscheidungen in einzelne Waffengattungen verlieren mit der Zeit immer mehr an Bedeutung...

 

Ähnlich wurde es beim Eintragen der tatsächlich erworbenen Waffe ja auch praktiziert (eben nur nicht beim Voreintrag eine befürwortete Pistole zu Revolver gemacht; oder umgekehrt).

Es konten also andere Waffen erworben werden; die nicht in die befürwortete Disziplin; jedoch in andere Disziplinen passten.

Ebenso wurde ggf. auf einer ersten gelbe WBK (gabs bei der berliner Behörde "nicht einfach automatisch zur grünen WBK dazu; mußte erstmalig mit irgendeiner BDS-Disziplin befürwortet werden)

eine andere Waffe (als auf dieser Erstbefürwortung stand), erworben.

So war zumindest die flexible BDS- & berliner Behörden-Praxis über lange Jahre.

 

vor 30 Minuten schrieb P22:

Der Verband stellt aber keine "oder" Bedürfnisbescheinigung aus - egal ob man noch gar keine Waffe oder bereits solche Waffen hat, die nur noch eine Bedürfnisbestätigung zulassen. 

Rechtlich möglich wäre es ggf mit Blick auf den Wortlaut von § 15 II 2 WaffG sowie Nr. 14.2.1 WaffVwV.

Nicht für belibigen TYP innerhalb einer typuniversellen Disziplin; jedoch war in der Disziplinbelegung bei Waffeneigenschaften gleichen Typs / Kaliber Spielraum.

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vor 2 Stunden schrieb wede:

Nein, weil das Gesetz eine genaue Bezeichnung verlangt z.B. halbautomatische Pistole

Warum einige Sporthandbücher beide Waffentypen zulassen, sollte man die Autoren fragen.

 

@HBM Du beantragst eine Verbandsbescheinigung. >>> Du beantragst bei der zuständigen waffenrechtlichen Behörde eine waffenrechtliche Erlaubnis

Jetzt frage ich mal ganz direkt: Hast Du schon mal eine Kurzwaffe oder eine halbautomatische Langwaffe oder eine Vorderschaftrepetierflinte als Sportschütze erworben?

 

Wenn ja, dann sollte Dir klar sein, dass der Ablauf wie folgt ist:

1. Du gehst schießen ;-) - (so weit sind wir uns hoffentlich noch einig)

2. Du beantragst beim für Dich zuständigen Verband (beim BDS ist das der jeweilige Landesverband in dem Du, in Bayern über Deinen Verein, Mitglied bist) eine Bescheinigung für Dein Bedürfnis nach einer Waffe für eine Disziplin (siehe https://bbs-bayern.de/formulare/beduerfnisse ). Auf diesen Vorgang beziehen sich meine Fragen.

3. Du beantragst bei der für Dich zuständigen Waffenbehörde (in Bayern sind das die Landratsämter) eine Waffe unter Vorlage von unter anderem der unter 2. beantragten Bedürfnisbescheinigung. Auf diesen Vorgang beziehen sich anscheinend Deine Antworten. Die Antworten mögen sogar stimmen, aber sie passen halt nicht zu meinen Fragen.

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