Grabowski 2 Posted January 15, 2017 Hallo! Ich habe auf grüne und gelbe WBK verschiedene Sportgeräte. Derzeit bewerbe ich mich für einen Job im nichteuropäischen Raum und würde dann mindestens ein Jahr, vermutlich aber auch deutlich länger, meinen Wohnsitz in der Bundesrepublik D. vollständig aufgeben. Mitnehmen der Waffen in das Zielland ist nicht realistisch, deswegen müssen die Schießeisen hier bleiben. Selbstverständlich wohnen noch etliche Familienmitglieder in der Region und bei denen könnte ich meinen Tresor im Keller festdübeln. Aber dann könnte ich in D. ja weder Schießnachweise erbringen, noch für Aufbewahrungsüberprüfungen zur Verfügung stehen. Irgendwie sehe ich da verschiedene Probleme, die ich noch gar nicht komplett erfasst habe. Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt und kann mir dazu Input geben? Danke schon mal! Quote Share this post Link to post Share on other sites
P22 1608 Posted January 15, 2017 Einem Berechtigten (WBK-Inhaber) Waffen ggf mit Tresor überlassen, sofern er in seinem eigenen keinen Platz mehr hat. Schriftliche Vereinbarung über Aufbewahrung und voraussichtliche Dauer schließen. Wie lange bist du WBK-Inhaber? Sofern über drei Jahre könnten die fehlenden Trainingseinheiten nicht unbedingt zum Wegfall des Bedürfnisses mangels Prüfung führen. Ansonsten im Ausland regelmäßig schießen und ggf mit der Behörde absprechen - hier sollte man aber selbst wissen, ob man auf die Behörde zugeht oder ob man diese von dem Vorhaben besser nicht in Kenntnis setzt. Hängt davon ab, wie positiv sie WBK-Inhabern ggü agiert. Quote Share this post Link to post Share on other sites
kulli 1304 Posted January 15, 2017 Abgesehen von steuerrechtlichen Erwägungen sehe ich hier keinen Grund nicht auch einen dt Wohnsitz bei den Eltern / Geschwistern inne zu haben! Warum also ganz abmelden? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Doggenrotti 379 Posted January 16, 2017 Ich habe ca 6 Monate nach Umzug in die Schweiz einen Brief vom bundesverwaltungsamt erhalten mit drei Optionen: 1. Nachweis über weiterhin bestehende Mitgliedschaft im Verein inkl. Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme 2. Überlassen der Waffen an einem Berechtigten Oder 3. Falls ich die mitnehme oder mitgenommen habe einen Nachweis der Registrierung der Waffen hier. In jedem Fall Zusendung der wbks, efp, kws an das Amt zur Verwahrung der Dokumente. Ich fragte telefonisch wie es den bei einem eventuellen Rückumzug wäre, um die Waffen wieder nach D zu bringen müsste ich wieder ein Jahr Mitgliedschaft und schießen nachweisen... In welches Land soll es denn gehen? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 4057 Posted January 16, 2017 Beruflicher Auslandsaufenthalt ist ausdrücklicher Grund, die schießsportliche Aktivität ruhen zu lassen ohne dass das Bedürfnis widerrufen wird. Siehe Verwaltungsvorschrift. Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 2767 Posted January 16, 2017 wäre auch schwierig schiessnachweise zu erbringen, wenn er in ein Land geht in dem der private waffenbesitzt verboten ist!!! z. b. China... Quote Share this post Link to post Share on other sites
cartridgemaster 13558 Posted January 16, 2017 vor 15 Stunden schrieb Grabowski: Ich habe auf grüne und gelbe WSBK verschiedene Sportgeräte. Ich habe das mal schnell korrigiert, denn Du hast ja eine SportgeräteBesitzKarte. vor 2 Stunden schrieb HangMan69: ... wäre auch schwierig Schießnachweise zu erbringen, wenn er in ein Land geht, in dem der private Waffenbesitzt verboten ist! Dazu muss er nicht nach China gehen, auch in Deutschland ist der private Waffenbesitz grundsätzlich verboten. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/357-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Zum Thema: Wenn der berufliche Wechsel ins Ausland voraussichtlich nur von begrenzter Dauer ist und die Mitnahme der eigenen Waffen möglich ist - mitnehmen. In Deutschland bestehende Vereinsmitgliedschaften aufrecht erhalten, die Situation mit dem Vereinsvorstand besprechen. Wenn die Mitnahme der Waffen an den neuen Aufenthaltsort problematisch oder gar nicht möglich ist - in DE einlagern. Wenn sich die berufliche Veränderung als dauerhaft erweist - Waffen, soweit möglich, nachholen. Wem der damit zwangsläufig verbundene verwaltungstechnische Aufwand zu groß ist - Waffen veräußern und neues Hobby suchen. Bei einer möglichen Rückkehr nach Deutschland in ferner Zukunft - zur Wiederaufnahme des Schießsports bei Null anfangen. CM Quote Share this post Link to post Share on other sites
Micha176 1808 Posted January 16, 2017 Vereinskollege ist seit 4 Jahren in China. Geht alles ohne Probleme nach Absprache mit der Behörde. Quote Share this post Link to post Share on other sites