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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb schiiter:

NAtrülich. Es hat nun quasi jeder die Aufbewahrungspflichten. Vorher waren diese doch ziemlich eingeschränkt.

Damit kann auch bei jedem die Aufbewahrung anlasslos kontrolliert und in Rechnung gestellt werden.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es geradezu, hier nicht auf erlaubnispflichtige Waffen beschränkt zu bleiben. Darauf sollte man sogar ausdrücklich drängen.

Art 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) ist komplett ausgehebelt.

 

Wer ist "man"; & sollte darauf drängen ? Du ? Da freuen sich dann die Bedrängten aber ganz bestimmt...

 

Kommen nun überall Sturmtruppen; die alles durchwühlen; Dielen & Wände aufreißen ?

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Genau. Wir alle sollten das zudem mit vehemens und Nachdruck fordern. Das sind schließlich die geltenden Gesetze, die für uns alle gleich gelten.

Denk mal drüber nach.

Bearbeitet von Gast
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Es langte doch völlig, wenn die Auswahlmethode der anlasslosen Kontrollen endlich GG konfom würden und auch die Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen und Munition, die ohne Erlaubnis besitzen, proportional zum Bestand berücksichtigten. :rtfm:

 

Euer

Mausebaer

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vor 11 Stunden schrieb omnius:

Ok, danke carcano. Scheisse dann bin ich wohl zu spät dran so wie ich das verstehe kann ich jetzt keinen mehr kaufen weil ich das zeitlich wohl mit Lieferung etc. bis zur Verkündung nicht mehr schaffe...?. :shout:

 

Oder einfach versuchen und notfalls zurückgeben falls ich es nicht rechtzeitig schaffe? Was sagt ihr dazu? :king:

 

Schon die Baumärkte in Deiner Nähe abtelefoniert? Der eine oder andere Markt hat vielleicht nicht Dein Wunschmodell aber noch A- und Jäger-Schränke da. :gutidee:

 

Dein

Mausebaer

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vor 8 Minuten schrieb detlef86:

Das sogar Luftgewehr und softair weggesperrt werden müssen, ist ja schon ein Ding.

Aber Armbrüste auch?
In welchen Schrank kriegt man so ein Ding rein?

Da kann man ja erahnen wie gut die Saat eines Ministerialbeamten Namens  J. Brennecke aufgegangen ist und weiter gedeiht.

Nach meiner Meinung entsteht gerade in dieser Verwaltungsebene der größte Unfug.

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Mir fällt dazu nur ein: Allaslose Aufbewahrungskontrollen nebst Gebühren für ALLE! ;)

 

 

Tja, wie gesagt, jeder Erwerbsberechtigte (über 18 J.) könnte nun ja potenziell - hinsichtlich SRS-, "freier" Druckluft- und VL-Waffen - gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen.

 

Da bin ich aber mal gespannt auf kommende Aktionen der Waffenbehörden.

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 11 Stunden schrieb P22:

Das wurde schon alles mehrfach durchgekaut.... Der Bestandsschutz gilt Behältnisbezogen....Solange da noch Platz ist, kann neu erworben und dort verwahrt werden.

 

Hätte sich Kai vorher informiert, hätte er von der Rückgabe absehen können - aber er hat ja noch Platz und die böse Behörde ist ja generell so restriktiv :-p

 

Das hat nichts mit böser Behörde zu tun, da würde ich mir ja selber ans Bein pinkeln. Das hat einfach was mit der Auslegung zu tun. Und so lange ich das nicht sicher weiß, stelle ich mir nicht noch so einen 100 kg Trümmer auf Verdacht in den Keller. Später heißt es dann ggf, Bestandsschutz gilt nur für den Bestand und nicht für neu beantragte Bedürfnisse. Dann hab ich so einen Klotz im Keller und kann nichts damit anfangen.

 

Das ist eine ganz persönliche Risikoabwägung. Letztendlich muss das in der jetzigen Situation jeder für sich selbst entscheiden. es ging ja auch darum, kann ich zurückgeben wenn ich jetzt kaufe. Ja, kann man innerhalb der vom Händler oder vom Gesetz zugestandenen Konditionen.

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Naja, in der Begründung zur Gesetzänderung steht eindeutig, dass vorhandene A/B Behältnisse auch für neu hinzukommende Waffen genutzt werden können.

 

Der Wille des Gesetzgebers ist damit klar, daran orientiere ich mich auch und das Amt muss dies genauso tun.

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb detlef86:

Jetzt muss ich auch nochmal nachhaken.
Das sogar Luftgewehr und softair weggesperrt werden müssen, ist ja schon ein Ding.

Aber Armbrüste auch?
In welchen Schrank kriegt man so ein Ding rein?

 

Ist nicht wirklich neu. Bereits jetzt muss man

Zitat

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht ...

wobei

Zitat

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Zitat

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht ...

 

Dem war aber bei einem Luftgewehr bis jetzt genüge getan, in dem ich das Luftgewehr einfach in eine Ecke im Haus gestellt habe, solange sich keine Minderjährigen im Haus befinden.

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Bei den Gebühren für Kontrollen hat man darauf verweisen dies sei Ländersache ....

 

Die Aufbewahrungsvorschriften an sich sind aber keine Ländersache, hier kann nicht jedes Bundesland nach Gutdünken anders auslegen.

(Sollte man eigentlich meinen...)

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vor 2 Stunden schrieb keks:

Naja, in der Begründung zur Gesetzänderung steht eindeutig, dass vorhandene A/B Behältnisse auch für neu hinzukommende Waffen genutzt werden können.

 

Der Wille des Gesetzgebers ist damit klar, daran orientiere ich mich auch und das Amt muss dies genauso tun.

 

 

 

Ich lese da immer nur was von Neuanschaffung in den Stellungnahmen der Verbände, habe jetzt aber den tatsächlichen Wortlaut der Begründung nicht vorliegen.

 

Meine ganz eigene, alleinige Befürchtung ist, dass man sich später auf den Standpunkt stellt, Neuanschafungen im Rahmen des Bedürfnisses (gelbe WBK) genießen Bestandsschutz, jedoch bei Beantragung z.B. einer neuen gelben WBK erlicht dieser.

 

Ich würde mich auch freuen, wenn es nicht so wäre, denn dann könnte ich noch 7 Waffen auf meine hoffenltich bald eintreffende neue gelbe WBK kaufen und in meinen alten Schrank stellen. Wie gesagt, ich wil hier niemand mit Panik anstecken. Es war meine eigene persönliche Abwägung.

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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Wie das mit den Begründungen, dem Willen und der anschließenden Zuständigkeit aussieht, kennen wir ja schon von den Kontrollgebühren.

Mit dem relevanten Unterschied, dass der Wille in der Begründung eher als Wunsch ("soll") ausgedrückt war und der Bund hierfür keine Gesetzgebungskompetenz hatte - während die Aufbewahrungsvorschriften in die ausschließliche Kompetenz des Bundes fallen.

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vor 1 Stunde schrieb Kai:

Meine ganz eigene, alleinige Befürchtung ist, dass man sich später auf den Standpunkt stellt, Neuanschafungen im Rahmen des Bedürfnisses (gelbe WBK) genießen Bestandsschutz, jedoch bei Beantragung z.B. einer neuen gelben WBK erlicht dieser.

 

Nach allem, was ich aus der Regelung bezüglich Altbestand herauslesen kann, ist dieser auf das Behältnis  bezogen, nicht auf die unterzubringenden Waffen.

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Man beantragt doch keine neue WBK nur weil das Formular voll ist. Oder meinst du unterschiedliche Typen "WBK gelb alt" und "WBK gelb neu". Quasi so wie, ich hab eine Grüne und beantrage eine gelbe und dann müssen alle Waffen von der gelben in einen neune Schrank?

Bearbeitet von schmitz75
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vor 1 Minute schrieb schmitz75:

Man beantragt doch keine neue WBK nur weil das Formular voll ist.

Genau das wollte mein Amt vor Jahren schon haben, glaube 2011. Kostete mich mehrere Monaten streit mit denen und eine Fachaufsichtsbeschwerde bevor ich recht bekommen habe. Seit dem nehmen sie einfach eine neue gelbe und schreiben fort.............verlangten aber immer noch die Gebühren wie bei einer Neubeantragung. Ob das heute noch so ist werde ich merken wenn die gelbe aus 2011 auch wieder voll ist..............

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vor 1 Minute schrieb schmitz75:

Also in NRW gibt es 10€ Gebühr für eine Folgedokument.

 

Genau das war hier im Saarland das Problem, weil die Gebührenordnung den Begriff " Folgedokument " nicht kannte. Da stand nur " Ausstellung einer WBK " drin. Und das zum vollen Preis. Darauf haben die sich damals berufen und da war nix dran zu machen. Auch nicht über das IM und die Fachaufsicht dort.

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Es ist rechtlich aber exakt das - nur ein Folgedokument. Keine neue waffenrechtliche Erlaubnis.

Folglich kann auch der Verwaltungsaufwand nicht der einer neuen Erlaubnis entsprechen.

Und der Verwaltungsaufwand ist der  Maßstab für die Gebühren.

 

Ja, ich weiß - Recht haben und Recht kriegen...

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