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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

Hallo,

an verschiedenen Stellen, auch hier im Forum wird ja über die geplante Gesetzesänderung bzgl. der Aufbewahrung informiert/diskutiert.

Wie sieht es denn mit Bestandsschutz aus? Insbesondere dann, wenn ich eine neue Waffe eintragen lassen bzw. beantrage?

Ich muss ja bei jeder neuen Waffe nochmal Angaben über die Aufbewahrung machen. Greift dann auch der Bestandsschutz?

 

Was ist, wenn ich einen zusätzlichen Schrank kaufe? Muss ich dann den alten auch ersetzen?

 

 

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vor 16 Minuten schrieb chris1605:

Was ist, wenn ich einen zusätzlichen Schrank kaufe? Muss ich dann den alten auch ersetzen?

Das musst du die Herren fragen die grade dran sind sich da was zurecht zu stricken und es nachher Gesetz nennen. Gibt noch keine verbindlichen neuen Regeln, also auch noch keine Aussagen dazu.

 

Peter

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Gab es schon im Nachbarfred!

 

Zitat aus dem Referentenentwurf:

Zu Buchstabe c Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen. Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus.

BMI-Entwurf_Waffenrechtsänderungsgesetz_nach_Ressortabstimmung_GunBoard.de_20161118-2.pdf

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vor 59 Minuten schrieb Sal-Peter:

Vielen lieben Dank an eine ganz bestimmte deutsche Tresorfirma

Gibts eigentlich irgendwelche belastbaren Quellen für diese auf WO gemachten Behauptungen?

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vor 30 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ja.

 

vor 11 Minuten schrieb chapmen:

Hervorragend, macht sich gut als Quellenangabe......

 

Also ich hab mal "Ja" gegoogelt, da wird dir geholfen, alles gut!

chapmen, deine Frage wurde beantwortet. :yes:

Wenn Du allerdings eine Quelle genannt haben möchtest, musst Du das dem ekligen auch sagen. ;)

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vor 3 Minuten schrieb EkelAlfred:

Nur am Rande: Bitte keine PM Anfragen mehr von Leuten, die ausgepeitscht werden wollen. .... 

 

Die wollen nicht ausgepeitscht werden sondern nicht bei dem kaufen, der uns den Unsinn - vergleichbar mit den Axxxxx- Sicherheitsphilosophien - eingebrockt hat!

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vor 6 Minuten schrieb Joe07:

 

Die wollen nicht ausgepeitscht werden sondern nicht bei dem kaufen, der uns den Unsinn - vergleichbar mit den Axxxxx- Sicherheitsphilosophien - eingebrockt hat!

Na dann kannst du ja die Quelle bringen.....

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Wenn Bestandsschutz gelten soll für vor der Änderung gekaufte Schränke, was ist dann mit dem Schrank, den ich vor 5 Jahren gebraucht per Handschlag gekauft habe?
Wie soll heraus gefunden werden daß ein Schrank jetzt plötzlich "unsicher" ist, wenn der neue Besitzer nach einem privatem Verkauf einfach sagt er hätte den Schrank schon viele Jahre ?

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vor einer Stunde schrieb detlef86:

Wie soll heraus gefunden werden daß ein Schrank jetzt plötzlich "unsicher" ist, wenn der neue Besitzer nach einem privatem Verkauf einfach sagt er hätte den Schrank schon viele Jahre ?

 

vor 1 Minute schrieb OldHand:

Dann muss er "einfach" den Nachweis erbringen. Rechnung o.ä.

 

Oder der Schrank ist schon beim zuständigen "Amt für Waffen" gemeldet. Muss mal schauen, ob ich schon alle meine Schränke "gemeldet" habe.

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