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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb Sting:

Er hätte dann ja vor Inkrafttreten der neuen Gesetze Schränke gekauft, die evtl. als Altbestand gelten könnten, da der Kauf durch die Rechnungen vor Inkrafttreten der neuen Gesetze nachweisbar ist.

Nun frage ich mich allerdings, ob das Grandfathering hier auch gilt oder ob das nur für WBK-Besitzer gilt....kann da nichts eindeutiges zu finden, mir aber gut vorstellen daß unsere ReGierung auch da hinterfotzig einen Riegel vorschiebt um Nachwuchs möglichst zu blockieren :o(

 

Weiß da wer genaueres?

Im aktuellen Entwurf ist die formulierung "bisher genutzt", daher würde das einem "Neuschützen" nichts helfen, allerdings wird da voraussichtlich noch was geändert um zumindest das Thema "gemeinsame Aufbewahrung" klarer zu regeln. Aber "nichts genaues weis man nicht". ;-(

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vor 22 Minuten schrieb Sting:

Danke für die Infos Jungs...da müssen wir wohl noch etwas warten :o(

Evtl. ist / wäre eine Lösung eine 4mm-Waffe (auf WBK) zu kaufen und diese im Schrank unter zu bringen, aber im Moment kann Dir / Euch halt keiner sagen, was im Gesetz dann letzt endlich wie geregelt wird.

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Seit wann kann ein Waffenschrank nur für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen genutzt werden? Ob ich da drin Blumentöpfe, Luftgewehre oder Raviolidosen aufbewahre, spielt doch keine Rolle. Oder ist der Erwerb/die Nutzung nur WBK-Inhabern gestattet, was mir neu wäre?

 

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vor 28 Minuten schrieb TwoSix:

Seit wann kann ein Waffenschrank nur für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen genutzt werden? Ob ich da drin Blumentöpfe, Luftgewehre oder Raviolidosen aufbewahre, spielt doch keine Rolle. Oder ist der Erwerb/die Nutzung nur WBK-Inhabern gestattet, was mir neu wäre?

Hast Du den Gesetzesentwurf gelesen, vor allem den Passus bzgl. der "Altbestandsregelung" gelesen? Wenn ja, dann können wir gerne über das eigentliche Thema weiter diskutieren, wenn nein, dann mach doch einen eigenen Thread auf zum Thema "Was kommt in meinen Tresor?" auf.

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Stell Dir vor, hab ich tatsächlich gelesen. Du auch?

Dann sag mir mal bitte die Textstelle, in der steht, dass ich einen vor z.B. zwei Jahren gekauften A/B-Schrank als Nicht-WBKler dann nach der Änderung der Aufbewahrung und Beantragung einer WBK (sagen wir in einem Jahr) nicht als Altbestand nutzen darf? 

Oder entspricht diese Frage nicht dem Anspruch dieses Threads?

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Man möchte im bisherigen Entwurf den Altbestand möglichst gering halten; Grüne und andere Waffenhasser wollen sogar eine Umstellung für alle - der Sicherheit wegen.

 

Folglich ist im aktuellen Entwurf nur davon die Rede, dass der Tresor vorher schon entsprechend genutzt werden musste. Eine solche Nutzung erfordert die Lagerung von erlaubnispflichtigen Waffen darin und hieran anknüpfend bedarf es eine WBK. Im Ergebnis kann sich Tante Erna jetzt keinen B-Würfel zur Ravioliaufbewahrung zulegen, wenn sie mit dem Gedanken spielt, in 8 Jahren darin mal einen KK-Einzellader aufzubewahren zu wollen.

 

Vll. tut sich noch was für uns, dass ein Verkaufsstichtag gilt und die Behältnisse danach noch 50 Jahre weiter verwendet werden dürfen o.ä.

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Wie schon weiter oben empfohlen - 4 mm M20 oder 4 mm RF lang - unbedingt auf das F im Fünfeck achten.

Die sind dann bedürfnisfrei, gehen auf grüne WBK (die beantragt man) und man kriegt sie für kleines Geld nachgeschmissen.

Hab die gleiche Problematik - A/B-Schränke sind da, aber noch kein Bedürfnis vom Verband, also musste ein wenig Anschubarbeit geleistet werden...

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Gibts nicht sogar Disziplinen für M20, um ein "Schießen mit erlaubnispflichtigen (aber bedürfnisfreien) Waffen" für spätere Beantragungen zu begründen ?

Oder zählt das (theoretisch) ausschließliche Schießen mit diesen Waffen dafür; und somit auch für eine Aufbewahrungsaltbesitzbegründung nicht ?

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vor 5 Stunden schrieb Pi9mm:

Gibts nicht sogar Disziplinen für M20, um ein "Schießen mit erlaubnispflichtigen (aber bedürfnisfreien) Waffen" für spätere Beantragungen zu begründen ?

Oder zählt das (theoretisch) ausschließliche Schießen mit diesen Waffen dafür; und somit auch für eine Aufbewahrungsaltbesitzbegründung nicht ?

Wieso "und"? Das eine bedingt doch das andere nicht...?

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Ok; wenn dann jeder LWB gleichzeitig seine nicht mehr zulässigen Schränke vor seiner Wohnung mitten auf die Straße stellen und mit einem "Super-Explosions-Bodenanker" (der sich 25 cm unter dem Straßenbelag aufspreizt) fixieren würde...

Oder eine Mauer aus zusammengeschweißten Schränken ums Regierungsviertel errichten...

Will nur den Wahnsinn verdeutlichen.

Man müßte eine Sternfahrt organisieren und den Schrott im Regierungsgebäude abladen (da verzichte ich auch noch auf den Schrottpreis; oder Verkaufserlös).

Bin da ja mal gespannt...

 

 

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vor 12 Minuten schrieb Pi9mm:

Ok; wenn dann jeder LWB gleichzeitig seine nicht mehr zulässigen Schränke vor seiner Wohnung mitten auf die Straße stellen und mit einem "Super-Explosions-Bodenanker" (der sich 25 cm unter dem Straßenbelag aufspreizt) fixieren würde...

 

 

wären sie wohl alle ihre Zuverlässigkeit und somit ihre Knarren los... das Problem mit den neuen Schränken hätte sich damit auch erledigt  ;)

Bearbeitet von Hunter375
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Weiß man denn wann frühestens die Aufbewahrungsreform kommen soll?

 

Ich bin in der misslichen Lage, mitte April meinen Bedürfnisantrag beim Landesverband zu stellen und dann denke mal mitte Mai den Antrag auf die WBK's bei der Waffenbehörde.

Zwischendrinn muss ich irgendwann meinen Schrank bestellen/kaufen. Erscheint die Aufbewahrungsreform jedoch in dieser Zwischenzeit im Bundesanzeiger habe ich einen durchaus teuren A/B-Munitionsschrank zu Hause stehen.

Oder ich muss eben in den sauren Apfel beißen und mit direkt einen 0/1er Schrank hohlen.

 

Grüße, seeways

 

 

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So 7 Seiten Thread und nirgendwo (mein Post ausgenommen) eine Diskussion zur eigentlichen Nachfolgenorm von VDMA A/B - nämlich der Euronorm 14450 S1/S2.

Diese EU-weit genormten, einer zerstörerischen Prüfung unterliegenden und v.a. bei Schließtechnik verbesserten Schränke gibt es lange genug auf dem Markt, sie sind erträglich leicht zu bauen und kaum teurer als A/B.

Leider dreht sich die Diskussion hier nur um den Altbesitz. Des Pudels Kern ist doch, ob 0/I Schränke künftig Pflicht werden oder eben A/B-ähnliche, neuer genormte ausreichen. o/Ier werden sehr schwer , sodass v.a. der Transport schwierig/kostspielig sein wird, aber auch das Aufstellen oft problematisch und der Preis dürfte etwa doppelt so hoch sein wie S1/S2.

 

Der VDMA selber hat 2003 die S1/S2-Euronorm 14450 als Nachfolgenorm für VDMA 24992 benannt, das Papier des VDMA ist hier bei WO downloadbar. Warum kommt kein Politiker darauf, dann auch wirklich S1/S2 in den Gesetzestext reinzuschreiben??

 

Das ist unterirdische Lobbyarbeit unserer Interessenvertreter, v.a. Pro Legal erwähnt 14450 in seinem langen, hier im Thread eingestellten Beitrag kein Stück.

 

Auf schwammige Altbesitzerformulierungen kann ich verzichten. Schlimmstenfalls fungiert man seinen alten A-Schrank zum Munitionsschrank um und kauft nen leichten S1-Schrank billig dazu. Davon geht die Welt nicht unter. Aber für manchen wird sein Hobby superteuer und hochkompliziert, wenn er für den nächsten Waffenerwerb dann ein sündteures 200+ kg Trumm mit 0er Norm dazukaufen darf. DAS tut weh!

 

 

 

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vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Des Pudels Kern ist doch, ob 0/I Schränke künftig Pflicht werden oder eben A/B-ähnliche, neuer genormte ausreichen.

 

 

In einer rationalen Welt würde man zur Beantwortung dieser Frage darauf schauen, wie viele Diebstähle deliktrelevanter Waffen (also im Wesentlichen Gebrauchspistolen und -revolver) es durch gewaltsame aber nicht professionelle Öffnung von A/B-Schränken gibt. Ich kenne die Antwort nicht, tippe aber darauf, daß es eine vernachlässigbare Größe ist.

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vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

So 7 Seiten Thread und nirgendwo (mein Post ausgenommen) eine Diskussion zur eigentlichen Nachfolgenorm von VDMA A/B - nämlich der Euronorm 14450 S1/S2.

Diese EU-weit genormten, einer zerstörerischen Prüfung unterliegenden und v.a. bei Schließtechnik verbesserten Schränke gibt es lange genug auf dem Markt, sie sind erträglich leicht zu bauen und kaum teurer als A/B.

Leider dreht sich die Diskussion hier nur um den Altbesitz. Des Pudels Kern ist doch, ob 0/I Schränke künftig Pflicht werden oder eben A/B-ähnliche, neuer genormte ausreichen. o/Ier werden sehr schwer , sodass v.a. der Transport schwierig/kostspielig sein wird, aber auch das Aufstellen oft problematisch und der Preis dürfte etwa doppelt so hoch sein wie S1/S2.

 

Der VDMA selber hat 2003 die S1/S2-Euronorm 14450 als Nachfolgenorm für VDMA 24992 benannt, das Papier des VDMA ist hier bei WO downloadbar. Warum kommt kein Politiker darauf, dann auch wirklich S1/S2 in den Gesetzestext reinzuschreiben??

 

Das ist unterirdische Lobbyarbeit unserer Interessenvertreter, v.a. Pro Legal erwähnt 14450 in seinem langen, hier im Thread eingestellten Beitrag kein Stück.

 

Auf schwammige Altbesitzerformulierungen kann ich verzichten. Schlimmstenfalls fungiert man seinen alten A-Schrank zum Munitionsschrank um und kauft nen leichten S1-Schrank billig dazu. Davon geht die Welt nicht unter. Aber für manchen wird sein Hobby superteuer und hochkompliziert, wenn er für den nächsten Waffenerwerb dann ein sündteures 200+ kg Trumm mit 0er Norm dazukaufen darf. DAS tut weh!

 

 

 

 

Leichte Antwort: Wenn ein 0-Schrank teurer ist als "S1", warum soll dann der geneigte Hersteller-Lobbyist die billige Lösung "anregen"?

 

PS:

Wie auch schon in der "Visier" angesprochen: Der Vorteil an Euro-Normen ist ja, dass man überall in Europa kaufen kann. Man muss auch das Gute im Schlechten sehen können.

Bearbeitet von Gruger
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Der Preis des Schrankes spielt aber an sich doch keine Rolle, die Gewinnmarge ist relevant...

 

Ein S1 ist doch deutlich günstiger in der Produktion als ein 0/1er, was der davon hat das der Schrank insgesamt (Produktion/Verkauf) teurer ist erschließt sich mir nicht...

 

 

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