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IGNORED

Behörde verweigert Eintragung eines Wechsellaufs


Colt S.

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Hallo,

das LRA verweigert die Eintragung eines Wechsellaufs Kal. .22lfb in die WBK mit der Grundwaffe Kal. .32 S&W.

Begründung hierzu, da ich gegen das LRA eine Klage vor dem VG Stuttgart führe geht diese Eintragung nicht.

Ebenso geht die Eintragung einer Erbenwaffe nicht aus gleichem Grund.

Was kann ich tun?

Gruß Colt S.

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vor 9 Stunden schrieb Colt S.:

das LRA verweigert die Eintragung eines Wechsellaufs Kal. .22lfb in die WBK mit der Grundwaffe Kal. .32 S&W.

Wird Dir zwar Dein Anwalt sagen, aber ich gehe davon aus, dass Du einen "Austauschlauf" und keinen "Wechsellauf" meinst.

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vor 1 Minute schrieb PetMan:

Bei der Kombi 32er Grundwaffe und 22er Wechselsystem denke ich aber sofort an SpoPi, zb GSP. Hier wurden wohl Begrifflichkeiten verwechselt.

Stimmt, wahrscheinlich wirklich weder Austausch- noch Wechsellauf, sondern Wechselsystem.

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vor 49 Minuten schrieb alzi:

und solange er dazu nix geschrieben hat, ist es müßig sich dazu zu äußern.

Nö, nicht auf wo. Sicher kann man ihm schon mal irgendwas erklären das er garnicht wissen möchte ......

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Manchmal kann ich die Reichsbürger schon irgendwie verstehen :)

Aber ein guter Fachanwalt sollte in der Sache rasch Klarheit schaffen können.

Rechtschutzversicherung ist heutzutage (leider) schon zur Pflicht geworden um sich gegen den Staat wehren zu können.

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Logik und Jurist...schwieriges Thema lach...weil Recht haben und Recht kriegen in unserem Land mittlerweile teilweise, zumindest aus meiner Sicht, manchmal nicht dasselbe sind. Was man seit geraumer Zeit an seltsamen Urteilen so liest...das unterscheidet sich oft deutlich von dem was mir als Rechtsempfinden in der Schule vermittelt wurde.

Und meine Lehrer hatten für Recht und Unrecht ein sehr gutes Gespür, auch aus ihrer persönlichen Historie heraus.

 

Gruß

Carsten

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