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IGNORED

Dauer eine WBK Eintrages bei euch?


Kalinke

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Berlin: LKA-SB extrem freundlich, hatte mir ca. 4 Wochen Bearbeitungsdauer prognostiziert.

 

Inzwischen sind 7 Wochen um....:confused:

 

Engpass ist wohl die lokalen Polizeidienststelle, der Abfrageprozess dahin ist im gegensatz zu den beiden Abfragen in Zentralregistern des Bundes nicht IT-gestützt.

Die für mich zuständige Dienststelle in Berlin ist auch bei normalen Anliegen "derer, die schon immer hier wohnen"- wie Personalausweiserneuerung- max. überfordert. Könnte mit der 2015er Invasion zu tun haben ?

 

StGB §328, Absatz 2.3

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Bei meiner Behörde in BW lief das alles etwas entspannter ab, auch wenn Sie mir mit meinem B-Würfel ein paar "Auflagen" gemacht hatten.

 

Ich hatte paralell die WBK beim LRA und das Bedürfnis beim Verband beantragt. Ca. 10 Tage später dann der Anruf vom LRA, ich kann die WBK abholen, wenn ich die Bedürfnisbescheinigung mitbringe. Mit dem Wissen der positiven Bescheidung vom Amt habe ich einen Kaufvertrag über eine Spopi abgeschlossen und das Sportgerät bezahlt. Mit der Rechnung, und 8 Tage später mit der Bedürfnisbescheinigung, bin ich dann auf´s Amt und dort wurde die Waffe dann gleich mit SN und Händler eingetragen. Bezahlt habe ich für Grün/Gelb insgesamt 180 EUR. Was da im Einzelnen abgerechnet wurde, war mir nicht bekannt.  Fax an den Händler mit WBK/Ausweiskopie und die Auslieferung erfolgte.:headbang:

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Der in meinen WBK Angelegenheiten zuständige Sachbearbeiter braucht für jede Bearbeitung einer WBK ca, 2 1/2 Monate. 

Seine Kollegin, ein bis zwei Wochen.

Man reagiert nicht auf Mails, geht nicht ans Telefon.

Zuletzt ging es über seinen Vorgesetzten. Hat aber dann noch mal 3 Wochen gedauert.

 

Es macht manchmal keinen Spass. Wir überlegen schon in den Nachbarkreis zu ziehen. :-)

 

 

 

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@Kulli

Auf meiner Rechnung stand zum Burg-Wächter H1E Möbeleinbautresor, da wollten Sie eine komplette Umbauung/Verklebung mit Holz (in Bezug auf die VDMA-Norm, soweit ich mich erinnern kann Mindestdicke von 60 mm der Wandung) und dann noch die Sicherung mittels mind. 8.8 oder gleichwertiger Verschraubung.

 

Auf eine Verzögerung durch Nichtbefolgung hatte ich keine Lust (sie hätten den Antrag ja liegen lassen können oder erst dann zur Bearbeitung in die Hand nehmen, wenn Bedürfnisbescheinigung vorgelegen hätte), da mir bei Beantragung eine mögliche Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten vorhergesagt wurde, und ich wollte die Spopi noch vor der Kreismeisterschaft zur Vorbereitung mein Eigen nennen.

 

Aus persönlichen Gründen hätte (habe) ich den Würfel sowieso mit chemischen Dübeln verankert.

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vor 9 Stunden schrieb Quarterhorse:

(in Bezug auf die VDMA-Norm, soweit ich mich erinnern kann Mindestdicke von 60 mm der Wandung)

 

Grober Unfug, das steht da nicht drin. Ich habe das Einheitsblatt vorliegen. Stufe B ist Stufe B, ob mit oder ohne Holz drum rum.

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Ja, war damals schon Quatsch.

 

Es gibt Einbautresore, die erfüllen die Norm tatsächlich erst nach Einbau. In Mauerwerk. Möbeleinsatztresore heißen so, weil man sie dank der geringen Größe in Möbeln verstecken kann. Nicht, weil man das muß.

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  • 4 Wochen später...

Liebes Tagebuch, 

habe Anfang Januar (nach einem Monat) telefonisch angefragt, ob denn soweit alles gut und vollständig ist oder einem Eintrag irgenwas im Wege steht. Wurde mit dem Satz "wenn was wäre, hätten sie schon von mir gehört" beruhigt. (Uiuiuiuiui)

Heute (nach zweieinhalb Monaten) habe ich mich nach Fortschritt erkundigt  (ich ungeduldiges Nervenbündel ich...) 

Nach langen suchen fand der nette Herr dann meien Kram und eröffnete mir das eine Bestätigung vom Landesverband nicht reicht und er noch die Bestätigung vom Verein und Schießnachweise (ja, genau...!) bräuchte da ansonsten kein Eintrag möglich ist. 

Ich drehe durch.....:hi:

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vor 9 Minuten schrieb Kalinke:

Liebes Tagebuch, 

habe Anfang Januar (nach einem Monat) telefonisch angefragt, ob denn soweit alles gut und vollständig ist oder einem Eintrag irgenwas im Wege steht. Wurde mit dem Satz "wenn was wäre, hätten sie schon von mir gehört" beruhigt. (Uiuiuiuiui)

Heute (nach zweieinhalb Monaten) habe ich mich nach Fortschritt erkundigt  (ich ungeduldiges Nervenbündel ich...) 

Nach langen suchen fand der nette Herr dann meien Kram und eröffnete mir das eine Bestätigung vom Landesverband nicht reicht und er noch die Bestätigung vom Verein und Schießnachweise (ja, genau...!) bräuchte da ansonsten kein Eintrag möglich ist. 

Ich drehe durch.....:hi:

Ich kenne Jäger die haben eigl ständig eine WBK bei der Behörde...Hilft manchmal was neues zu erwerben und dann um Eintragung in die wbk auf dem Schreibtisch zu bitten;-)

Dann kann es auch schneller gehen^^

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vor 13 Minuten schrieb Kalinke:

Nach langen suchen fand der nette Herr dann meien Kram und eröffnete mir das eine Bestätigung vom Landesverband nicht reicht und er noch die Bestätigung vom Verein und Schießnachweise (ja, genau...!) bräuchte da ansonsten kein Eintrag möglich ist. 

Dann soll er doch bitte mal das Gesetz suchen wo das so drinsteht. Glaub mir, da sucht der noch länger danach. Der Verband prüft und beurteilt, die Behörde macht den Voreintrag wenn rechtlich nix dagegen steht. Gib deinem Verband bescheid, die sollten sich damit mal auseinandersetzen, bzw mit dem SB. DER Zweifelt nämlich die Bescheinigung des Verbandes an.

 

Peter

Bearbeitet von PetMan
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vor 21 Minuten schrieb Kalinke:

Nach langen suchen fand der nette Herr dann meien Kram und eröffnete mir das eine Bestätigung vom Landesverband nicht reicht und er noch die Bestätigung vom Verein und Schießnachweise (ja, genau...!) bräuchte da ansonsten kein Eintrag möglich ist. 

Ich drehe durch.....:hi:

 

Da würde ich den lieben Mann mal auf die Waffenverwaltungsvorschrift, insbesondere Punkt 14.2.1, hinweisen. 

 

Zitat

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); – die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen

 

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Danke. Eigentlich weiss ich das alles, bin aber echt baff ob der "Isso" Mentalität diese Kerls.

Ihm liegt die Bedürfnisbescheinigung des BDS LV3 vor, dazu der Antrag auf Änderung meiner WBK mit allen anderen Infos, die er durch das jetzige Formular nochmal haben möchte. 

Eigentlich wollte ich es mir nich gleich beim ersten Kontakt mit ihm verscherzen, es wird aber immer wahrscheinlicjer das ich es muß...

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Am 12.12.2016 um 12:35 schrieb Hunkey:

Na, da kann ich mich ja schonmal freuen....

 

war heute beim Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart für einen Voreintrag: HA auf .223 Remigton.

Abgelehnt, vorerst, da Zuverlässigkeitsprüfung über 1 Jahr her....

 

Dauer stand heute: 3-6 Monate....

Da ich weiß, das mein SB ne gute Socke ist und er nur ausführen kann, wenn er das "Go" vom LKA hat, liegt eben alles daran....

 

War bei der WBK schon so... 3 Monate war es damals von Antrag bis zum Erhalt dieser.

...

 

Zum Davonlaufen...

 

Hallo Leute, nur zur Info:

 

Bestätigung und Überweisungsbitte für den Voreintrag kamen am 15.02. an - also fast genau 2 Monate nach Antrag.

 

"Geht" ja noch...

 

Grüße

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vor 10 Stunden schrieb PetMan:

Gib deinem Verband bescheid, die sollten sich damit mal auseinandersetzen, bzw mit dem SB. DER Zweifelt nämlich die Bescheinigung des Verbandes an.

 

vor 7 Stunden schrieb Kalinke:

Eigentlich wollte ich es mir nich gleich beim ersten Kontakt mit ihm verscherzen, es wird aber immer wahrscheinlicjer das ich es muß...

 

Lass das den Verband "klären". Zum einen brauchst Du Dich nicht mit dem SB "streiten" bzw. nicht diskutieren und zum anderen hat der Verband dann gleich zusätzlich die Info welche Sachbearbeiter sich nicht nach aktuellem Recht verhalten und Verbandsbescheinigungen anzweifeln bzw. als "nicht ausreichend" erachten.

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vor 6 Stunden schrieb HBM:

 

Lass das den Verband "klären". 

Ein solch singuläres Vorgehen würde ich vermeiden. Der Verband wird sich nicht zum Hüter meiner Rechte aufspielen (Stichwort: RechtsdienstleistungsG).

 

Wie oben bereits angeraten den Sachverhalt (Abgabe aller notwendigen Bestätigungen/WBK mit Datum) zusammenfassen und dieses Schreiben auch an den Verband adressieren zur Kenntnisnahme. 

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Ein solch singuläres Vorgehen würde ich vermeiden. Der Verband wird sich nicht zum Hüter meiner Rechte aufspielen (Stichwort: RechtsdienstleistungsG).

Du kannst ja anderer Meinung sein, aber aus der Erfahrung hier in Bayern (ja, da gibt es auch Sachbearbeiter die sich nicht an die geltende Rechtslage halten und die Bedürfnisbescheinigung alleine nicht als ausreichend ansehen) interessiert es den Verband sehr, ob die Bedürfnisbescheinigung durch zusätzlich verlangten Nachweis von z.B. Schießterminen in Frage gestellt wird. Da "kümmert" sich dann ganz schnell jemand aus dem Präsidium des Verbandes darum, dass der Sachbearbeiter sich rechtskonform verhält. Es ist halt im Verband, durch schon mehrmaliges Auftreten der gleichen Probleme bei unterschiedlichen Sachbearbeitern sehr viel mehr an Kontakten zu Vorgesetzten, etc. vorhanden als bei jedem Einzelschützen. Das hat dann auch nichts mit "Hüter meiner Rechte" sondern "Hüter der Rechte des Verbandes" zu tun, in einem solchen Fall halt "zufällig" auch gut für den Schützen, wenn der Verband seine Rechte vertritt. ;-)

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  • 1 Monat später...
vor 2 Stunden schrieb Mattes:

 

na hoffentlich ist alles o.k.?

Dient nur dem Nachweis zur sicheren Aufbewahrung. Der SB schickt den repo zum Antragsteller. Der notiert Seriennummer und Prüfsiegel. Kaufbeleg scheint in Brandenburg nicht zu reichen. Aber wenn innerhalb von 1.5 werktagen mein antrag schon bei der 2. Dienstelle ist bin ich da gern kooperativ.

 

Edit : hier gehts ja um einträge nicht um erstanträge. Sorry das war mein wbk erstantrag.

 

Bearbeitet von Der_Fuchs
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Eintrag dauert hier so lange, wie ich zum Kassenautomaten und zurück brauche.

Nur letztlich dauerte es etwas länger, weil Sprengpappe und Jagdschein zu verlängern war, aber die halbe Stunde hab ich gern investiert :)

 

Achso, bin Saggse, mei Gudster :)

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