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IGNORED

Dauer eine WBK Eintrages bei euch?


Kalinke

Empfohlene Beiträge

vor 23 Stunden schrieb Pereira:

Ich war heute auf meine Amt und meine Karte habe ich sofort bekommen da sie die Zuverlässigkeit schon geprüft hatte.

Waffe von Kaufvertrag wurde mir sofort eingetragen und ich konnte sie nachmittags direkt holen.

Sehr freundlich und Dauer vom 15 Minuten obwohl ich keinen Termin hatte.

 

Dito! Hat nur länger gedauert, weil der Plausch noch ausgedehnter war. (Routineüberprüfung war schon 18 Monate her.....) 

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Am 9.12.2016 um 18:37 schrieb 1913:

Bei unserer Behörde liegen manchmal merkwürdige Gesetzeauslagungen vor, jedoch mit Eintrag klappe es bestens. Die Zuständigen Mitarbeiterinnen sind sehr kooperativ. Da kann ich nur ein Lob aussprechen.

 

Das ist bei uns ähnlich. Ich gehe mit den nötigen Papieren hin und kriege meine Voreinträge/WBK oder was auch sonst sofort. Problemlos..... Meist dauert der private Schwatz danach länger.

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Moin

 

bei meiner Waffenbehörde geht es "kundenorientiert" und freundlich zu. Das geht sogar so weit, dass immer eine Schale mit Süßigkeiten für die Kundschaft da steht, falls es mal mit dem Eintrag etwas länger dauert. Es gibt für den Einen oder Anderen sogar mal 'nen Espresso. Für mich leider nicht - ich drücke meinem Mädel morgens die Unterlagen in die Hand und erhalte abends meinen Eintrag/Austrag von ihr zurück.

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vor 14 Minuten schrieb maxeb:

Mit Bedürfnisbescheinigung + zivilrechtlichem Kaufvertrag um 11.50 Uhr hin, um 12 Uhr fertig eingetragen.

So kannte ich das bisher auch. Und da war noch ein netter Plausch mit dem SB dabei.

Auf meinem neuen Amt herrscht schon auf dem Flur eine sehr eklige Atmosphäre. Man fühlt sich schon als Fremdkörper und wie ich höre ist ein persönlicher Kontakt nicht gewollt. Nun biete ich als relativ junger Kerl mit recht vielen Kanonen und, wie ich meine guter Sachkenntnis, ziemlich viel Potential für diesen älteren Herren.

Andererseits hab ich nun von einem guten Freund, der bei einem benachbarten Ordnungsamt arbeitet gehört, das die auch ewig Ärger mit deren Praktiken haben. Liegt anscheinend nicht unbedingt an mir.

Meine wunderschöne PPk hätte ich trotzdem gern unterm Weihnachtsbaum gehabt...:pilot:

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vor einer Stunde schrieb bockkt:

Baden-Württemberg

Kreis Karlsruhe

Na, da kann ich mich ja schonmal freuen....

 

war heute beim Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart für einen Voreintrag: HA auf .223 Remigton.

Abgelehnt, vorerst, da Zuverlässigkeitsprüfung über 1 Jahr her....

 

Dauer stand heute: 3-6 Monate....

Da ich weiß, das mein SB ne gute Socke ist und er nur ausführen kann, wenn er das "Go" vom LKA hat, liegt eben alles daran....

 

War bei der WBK schon so... 3 Monate war es damals von Antrag bis zum Erhalt dieser.

...

 

Zum Davonlaufen...

 

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Bei mir hat Erstausstellung der WBK Grün + Gelb 6 Tage gedauert, dann waren die WBKs inkl. Rechnung im Briefkasten.

Mein aktueller Voreintrag hat jetzt auch genau 6 Tage gedauert bis zur Vorladung zwecks Eintrag in der WBK.

 

Schon krass was es da anscheinend für Unterschiede in der Bearbeitungsdauer gibt :-(

 

Grüße

Adrian

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Ja, Unterschiede von Behörde zu Behörde und auch Bundesland sind sehr unterschiedlich.

 

Als ich angefragt hatte wegen Bescheinigung für Wiederladekurs, hat man das gemerkt. Komme aus Bayern, relativ nahe an der Grenze zu Thüringen. Der Kurs selbst war in Thüringen.

Bei mir ging die Bescheinigung in unter einer Woche durch, von anderen hörte man etwas von 4-8 Wochen, das ist schon ein großer Unterschied.

 

Ich bin sehr froh, dass bei mir im Amt zwei so kompetente Damen sitzen. Wenn ich erscheine, wissen sie oft schon, um was es geht.

Da eine der beiden etwas jünger ist wie ich, hoffe ich, dass sie lange auf diesem Posten bleibt.

 


Gruß Christian

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Am 9.12.2016 um 21:18 schrieb bockkt:

Aktuell 6 Monate auf jeweils eine Grüne WBK als Sportschütze und Jäger mit der aussage das es bis zu 12 Monate gehen kann.

 

So etwas würde ich als nicht funktionierende, ja, eigentlich "gescheiterte" Verwaltung bezeichnen.

 

Bei uns (im böösen grün-schwarzes Ba.-Wü.) marschiert man - wenn alles an Papieren parat ist - nach kurzer Zeit (ca. 15 oder 20 min.) MIT Eintrag wieder aus der Waffenbehörde hinaus. Nichts mit Wochen oder Monaten. 

 

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Gerade eben schrieb karlyman:

 

So etwas würde ich als nicht funktionierende, ja, eigentlich "gescheiterte" Verwaltung bezeichnen.

 

Bei uns (im böösen grün-schwarzes Ba.-Wü.) marschiert man - wenn alles an Papieren parat ist - nach kurzer Zeit (ca. 15 oder 20 min.) MIT Eintrag wieder aus der Waffenbehörde hinaus. Nichts mit Wochen oder Monaten. 

 

 

 

dann schau mal paar Beiträge weiter oben....Stuttgart...ist BW, oder?

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OK, bei mir ist das schon Region Nordschwarzwald.... In der beschriebenen, flotten Weise geht's da in diversen Kreisen/Waffenbehörden so.

 

Unsere Landeshauptstadt Stgt. mag ein etwas spezieller Fall sein - dort, in der politisch stark grün beeinflussten Großstadt, "ticken" sie im Hinblick auf LWB etwas anders.

Nicht vergessen, dort wird auch eine geradezu unverschämte Verwaltungsgebühr für Waffenkontrollen auferlegt, die nichts anderes ist, als ein Ersatz für die vor Jahren gescheiterte Waffensteuer (durch die "Hintertür").

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Zum Vergleich: Wie lange dauert bei den "Schnecken-Ämtern" der Eintrag/das Abstempeln des Waffenkaufs bei einer vorhandenen gelben WBK?

 

Zum Nachdenken: Ist für die somit erteilte Besitzerlaubnis die Zuverlässigkeit Voraussetzung? (Hint: §4 WaffG, §10 Abs. 1 WaffG)

 

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vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Voreintrag auf die grüne WBK: 8 Wochen

 

"Fertig"-Eintrag, also Abstempeln des Händlereintrags: 14 Tage

 

Letztes Jahr ging das noch innerhalb von fünf Minuten :confused:

Da weiß ich wieder zu schätzen, was ich an meiner Waffenbehörde habe. Man darf nicht immer nur meckern. Gerade 2 frische Voreinträge gleich zum Mitnehmen bekommen, obwohl die letzten Erwerbe /Eintragungen schon eineinhalb Jahre zurücklagen. Wahrscheinlich hat man direkten Zugriff auf die sicherheitsrelevanten Personendaten. Weniger schön fand ich, daß mir zu einem Voreintrag nicht gleich auch der Erwerb einer Waffe eingetragen wurde, zu der ich den Kaufbeleg mit allen Waffendaten bereits dabei hatte, und diese anschliessend beim Händler abholen wollte. Aber vielleicht lag es einfach daran, daß es Freitag Mittag, 10 Minuten vor Dienstschluss war.   

 

Gruß

Gunsmoke Joe

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Am 13.12.2016 um 13:38 schrieb Gunsmoke Joe:

Weniger schön fand ich, daß mir zu einem Voreintrag nicht gleich auch der Erwerb einer Waffe eingetragen wurde, zu der ich den Kaufbeleg mit allen Waffendaten bereits dabei hatte, und diese anschliessend beim Händler abholen wollte.

Vielleicht lag es einfach daran, dass du die Waffe nur gekauft, aber noch nicht erworben hattest.

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vor 11 Stunden schrieb LTB:

Vielleicht lag es einfach daran, dass du die Waffe nur gekauft, aber noch nicht erworben hattest.

Sicher ist das der Grund, allerdings kann der SB hier auch eine Ausnahme machen und dem Kunden Kosten und Zeit/Aufwand sparen.

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Am 15.12.2016 um 10:36 schrieb LTB:

Vielleicht lag es einfach daran, dass du die Waffe nur gekauft, aber noch nicht erworben hattest.

Wieso denn? Wenn ich mit dem gleichen Kaufbeleg in der Hand eine Stunde später durch die gleiche Türe komme, und ohne die Waffe dabeizuhaben (weil noch beim Händler), wäre sie doch auch eingetragen worden. Beim Erwerbsdatum wird ja keine Uhrzeit festgehalten, und wenn der tatsächliche Erwerb später stattfindet als die Eintragung, sollte doch die Behörde keine Problem damit haben.

 

Übrigen habe ich grade wieder zugeschlagen und über eGun eine .45 ACP von einem Händler aus einem anderen Bundesland erstanden. Der war überraschenderweise mit ScanKopien meiner WBK mit Voreintrag, meines Ausweises, und den Angaben zum Behördenkontakt per email zufrieden.

Auf meiner bayerischen Waffenbehörde hat man offensichtlich auch kein Problem damit, vom Händler erworbene Waffen einzutragen.

 

Gruß

Gunsmoke Joe

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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vor 10 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

mit dem gleichen Kaufbeleg in der Hand eine Stunde später durch die gleiche Türe komme, und ohne die Waffe dabeizuhaben (weil noch beim Händler), wäre sie doch auch eingetragen worden.

 

vor 10 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Beim Erwerbsdatum wird ja keine Uhrzeit festgehalten, und wenn der tatsächliche Erwerb später stattfindet als die Eintragung, sollte doch die Behörde keine Problem damit haben.

 

und ob! wie kannst Du (gegenüber der Behörde) einen Erwerb anzeigen, der überhaupt nicht erfolgt ist? aufgrund welchen Erwerbs willst Du dann die Eintragung erwirken? die Behörde hätte da sehr wohl ein Problem mit.

 

Du hast den ERWERB anzuzeigen, nicht den Kauf! Du hast nicht erworben? dann hast Du auch nix anzuzeigen!

 

 

 

kommt, als sachkundige Waffenbesitzer, doch nicht immer mit solch hahnebüchenen Geschichten! ihr wisst es besser, oder zumindest solltet ihr es besser wissen. das ist ein Fachforum, keine Märchenstunde.

 

 

 

 

haben jetzt bestimmt 90% der Leser auch wieder nicht verstanden........

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vor 10 Minuten schrieb alzi:

......

kommt, als sachkundige Waffenbesitzer, doch nicht immer mit solch hahnebüchenen Geschichten! ihr wisst es besser, oder zumindest solltet ihr es besser wissen. das ist ein Fachforum, keine Märchenstunde.

.....

haben jetzt bestimmt 90% der Leser auch wieder nicht verstanden........

Alzi's Gute-Nacht-Gebet.

Amen.

 

Leider auch wieder nur die übliche Haarspalterei von dir, und ich möchte mich auch gar nicht lange damit aufhalten. Nur soviel:

 

Mit einem gültigen Voreintrag in der WBK - kann man

a) jederzeit eine dem Voreintrag entsprechemde Waffe erwerben, und muß den Erwerb innerhab von 14 Tagen der Behörde anzeigen (und ggf. eintragen lassen)

b ) jederzeit eine dem Voreintrag entsprechende Waffe erwerben, und beim Büchsenmacher/Waffenhändler stehen lassen, und trotzdem den Erwerb der Behörde anzeigen (und ggf. eintragen lassen) .

c ) die Waffe auf Leihscheinbarsis für max. 4 Wochen erwerben, mit nach Hause nehmen, und vor Leihscheinablauf den dauerhaften Erwerb der Behörde anzeigen (und ggf. eintragen lassen).

 

Preisfrage:

Wo siehtst du jetzt einen entscheidenden Unterschied?

 

Gruß

Gunsmoke Joe

 

 

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vor 42 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Mit einem gültigen Voreintrag in der WBK - kann man

.....

c ) die Waffe auf Leihscheinbarsis für max. 4 Wochen erwerben, mit nach Hause nehmen, und vor Leihscheinablauf den dauerhaften Erwerb der Behörde anzeigen (und ggf. eintragen lassen).

 

dünnes Eis! da wäre ich doch bissl vorsichtig.

 

 

man könnte jetzt noch wegen der 4 Wochen anfangen Erbsen zu zählen, lass ich jetzt aber mal, ist schon spät.

...mehr schreib ich dazu nicht.

 

 

vor 42 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

(und ggf. eintragen lassen)

 

ggf. ? ....lustiges Kerlchen...

 

 

 

gebetet ist ja schon, GN8

Bearbeitet von alzi
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vor 3 Stunden schrieb Gunsmoke Joe:

Mit einem gültigen Voreintrag in der WBK - kann man

...

c ) die Waffe auf Leihscheinbarsis für max. 4 Wochen erwerben, mit nach Hause nehmen, und vor Leihscheinablauf den dauerhaften Erwerb der Behörde anzeigen (und ggf. eintragen lassen).

 

vor 3 Stunden schrieb alzi:

dünnes Eis! da wäre ich doch bissl vorsichtig.

 

Warum "dünnes Eis"?

 

Bist Du der Meinung man muss die Waffe erst wieder zurückgeben und dann neu "erwerben" oder geht es Dir nur darum, dass man in diesem Fall den Überlasser der Waffe informieren sollte, da ansonsten die 14 Tage für das Austragen nicht eingehalten werden?

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Bei uns läuft das völlig entspannt ab. Kurzes anklopfen, wenn frei dann rein und nach allerhöchstens 10 Minuten wieder raus. SB geht selbst zur Jagd, da gibt's immer was zu schwatzen !

Muss für unsere Behörde hier mal eine Lanze brechen, immer freundlich und engagiert! Noch nicht ein schlechtes Erlebnis gehabt!

 

Dragu

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