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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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vor 40 Minuten schrieb rüdiger400:

So ist das, und eigentlich schon eine Vorverurteilung weil die Regelung damit besagt das der Angeklagte ja irgendwie von vornherein "schuldig" sein muss.

 

Ist zwar OT, aber in der Praxis ist es auch so. Es entspricht zwar nicht der Unschuldsvermutung, aber nach der owi- und strafrichterlichen Lebens- und Berufsrerfahrung kann man getrost davon ausgehen, daß jeder, der es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens geschafft hat, auch "der Täter" war. Ausnahmen bestätigen die Regel. 

Natürlich darf dies nicht die Grundlage für die Verurteilung sein. Aber dafür bzw. dagegen gibt es ja uns RAe.

Bearbeitet von MarkF
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Gerade eben schrieb MarkF:

 

Ist zwar OT, aber in der Praxis ist es auch so. Es entspricht zwar nicht der Unschuldsvermutung, aber nach der owi- und strafrichterlichen Lebens- und Berufsrerfahrung kann man getrost davon ausgehen, daß jeder, der es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens geschafft hat, auch "der Täter" war. Ausnahmen bestätigen die Regel. 

Kann man nicht unbedingt dafür gibt es Sachen die recht komplex sind, außerdem würde es gegen den Grundsatz verstossen

das JEDER der nicht verurteilt ist erstmal als unschuldig zu betrachten ist.

Einge verfahren sind reine Indizienprozesse nicht selten werden auch Richter und Staatsanwälte durch Berichterstattungen

in den Medien beeinflusst- siehe u.a. auch den "Zschäpe-Prozess" Frau Zschäpe wird obwohl noch gar nicht verurteilt,

von den Medien als "Die Zschäpe" bezeichnet und noch ganz andere Sachen.

Normalerweise soll eine Untersuchungshaft nicht über 6Monate hinausgehen vielleicht auch ein Jahr oder zwei.

Hier sind es bereits aber schon 6 Jahre! Wenn man keine Beweise hat muss man das Verfahren halt einstellen.

Ist sie doch schuldig hat sie das ebend mit den 6 Jahren halt verbüßt.

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vor 7 Minuten schrieb MarkF:

Die mitgeteilten Zahlen belegen aber das Gegenteil: 130 von 1700 seien Waffenbesitzer, wobei natürlich offenbleibt, was alles zu dem "Waffenbesitz" gerechnet wurde.

Wenn Du das so sagst, dann sind die meisten Waffenbesitzer. Ein großes Küchenmesser am Gürtel würde sicher so gewertet. Die meisten besitzen ein großes Küchenmesser :)

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vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Keine Ahnung was Du da für Probleme mit hast...

 

Ich auch nicht. Sonst könnte ich es erklären. Aber ich werde den Tip mit der "Zurück"-Taste mal beachten bzw. vor dem Posten - und das dürfte ja wohl jeden "negativen" Effekt der "Zurück"-Taste beseitigen, ein "Refresh" mit "Shift" durchführen.

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vor 1 Minute schrieb speedjunky:

Wenn Du das so sagst, dann sind die meisten Waffenbesitzer. Ein großes Küchenmesser am Gürtel würde sicher so gewertet. Die meisten besitzen ein großes Küchenmesser :)

 

Wie ich sagte, aus den aktuellen Medienberichten ergibt sich nicht, was als "Waffenbesitz" gezählt wurde. In einem Bericht aus November wurden ausdrücklich aus KWS genannt. Aber da natürlich der IM ein starkes Interesse an Dramatisierung hat - wieder ein Vorwand, das WaffG zu verschärfen - und Stimmung gegen uns ungeliebte LWB zu machen, gehe ich für mich davon aus, daß hierbei auch jede LuPi, jeder Knicker, jede Softair, jedes Bajo, jedes Dekoschwert und natürlich auch jede Deko mitgezählt wurde.

Wenn man ferner einmal unterstellen möchte, daß der typische LWB schon etwas mehr Hirn hat oder nutzt als der gemeine Bürger, da er andernfalls nicht so lange die Fallstricke des Waffenrechts umgehen konnte, um noch LWB zu sein, halte ich es auch für wenig wahrscheinlich, daß der durchschnittliche LWB so bescheuert sein soll, um einerseits den "Reichsbürger"-Ideen anzuhängen und sich dann auch noch entsprechend zu outen. Aber vielleicht überschätze ich auch nur die intellktuelle Kompetenz des durchschnittlichen LWB ...

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vor 10 Minuten schrieb rüdiger400:

Kann man nicht unbedingt dafür gibt es Sachen die recht komplex sind, außerdem würde es gegen den Grundsatz verstossen das JEDER der nicht verurteilt ist erstmal als unschuldig zu betrachten ist.

 

Bitte beachte: Ich rede nicht von der Theorie sondern von der Praxis. Du mußt mich nicht über die Unschuldsvermutung belehren. Nach 30 Berufsjahren kann ich das schon etwas beurteilen und da ich keinen Umgang mit Straftätern habe möchte übernehme ich auch nur sehr, sehr, sehr ausnahmsweise Strafsachen und dann auch nur eher "untypische" Dinge und nur, wenn ich von der Unschuld des Mandanten überzeugt bin. Den Luxus kann sich ein Strafverteidiger, der davon leben muß/will, natürlich nicht leisten.

Bearbeitet von MarkF
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vor 4 Minuten schrieb MarkF:

 

Bitte beachte: Ich rede nicht von der Theorie sondern von der Praxis. Du mußt mich nicht über die Unschuldsvermutung belehren. Nach 30 Berufsjahren kann ich das schon etwas beurteilen und da ich keinen Umgang mit Straftätern habe möchte übernehme ich auch nur sehr, sehr, sehr ausnahmsweise Strafsachen und dann auch nur eher "untypische" Dinge und nur, wenn ich von der Unschuld des Mandanten überzeugt bin. Den Luxus kann sich ein Strafverteidiger, der davon leben muß/will, natürlich nicht leisten.

Du bist also Anwalt? (übernehme ich....) nach was willst Du da denn gehen?

Wie willst Du dich denn von der "Unschuld" eines Mandanten überzeugen?

Das sieht man niemanden an, "Gewohnheitsverbrecher" sind oft gute Schauspieler!

Oder hast Du irgendwie Beziehungen um in Zentralregister Einträge (BZRG) zu schauen, "ob denn da mal was war"?

Wie mir soweit bekannt ist haben da aber nur Gerichte und Staatsanwaltschaften Einblick.

Auch wird sich ein Mandant sollte er was "auf dem Kerbholz haben" sicherlich nicht selbst outen.

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vor 6 Stunden schrieb rüdiger400:

 

Nur mal kurz zu den Unterschriften, ich finde es zB nicht in Ordnung das behördliche Anschreiben keiner handschriftlichen

-echten- Unterschrift eines Mitarbeiters bedürfen, ich als kleiner Bürger aber so gut wie alles "gegenzeichnen" muss!

 

Ich zitiere mal das Verwaltungsverfahrensgesetz (sicher gibt es in den länderspezifischen Gesetzen ähnliche Bestimmungen):

 

Zitat

§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
(6) Einem schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakt, der der Anfechtung unterliegt, ist eine Erklärung beizufügen, durch die der Beteiligte über den Rechtsbehelf, der gegen den Verwaltungsakt gegeben ist, über die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf einzulegen ist, den Sitz und über die einzuhaltende Frist belehrt wird (Rechtsbehelfsbelehrung). Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auch der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung eines Verwaltungsaktes und der Bescheinigung nach § 42a Absatz 3 beizufügen.

 

Automatische Einrichtung = Rechenzentrum bzw. Computer des SB

 

Wenn du einen Antrag stellst, für den Schriftform vorgeschrieben ist, ist der Wisch ohne Unterschrift nur Klopapier. Das gilt an sich auch für Bescheide, wenn es nicht die "automatischen Einrichtungen" gäbe.

Das ganze ist hilfreich bei zentral versandten Schreiben. Der Bescheid wird irgendwo am Ende der Druckstraße eingetütet und verschickt.

Bearbeitet von Gruger
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vor 5 Stunden schrieb speedjunky:

Waffenbesitzer. Ein großes Küchenmesser am Gürtel würde sicher so gewertet

 

 

Schätze mal, Du weißt genau, daß Messer Werkzeuge sind und keine Waffen, jedoch fast jeder Gegenstand als Waffe gebraucht werden kann.

 

Messer interessieren nur in speziellen Fällen.

 

Dieser freundliche Herr zum Beispiel war immer ganz stolz darauf, ein Troll zu sein und ließ sich von der Presse entsprecht feiern.

 

Er glaubte unverwundbar zu sein.

 

Bis ... ja, bis 

 

Zitat

Damals kamen zwei Polizisten mit einem Haftbefehl zu seiner, so einer von ihnen vor Gericht, „völlig vermüllten Wohnung“. Der 57-Jährige hatte eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung nicht bezahlt.

 

Klar, warum soll ein Reichsbürger eine Geldstrafe zahlen? Er ist ja eben deswegen Reichsbürger geworden, um sich davor zu drücken.


 

Zitat

 

Zuerst sei er ruhig gewesen, erzählen die Polizisten im Zeugenstand. Dann habe er gesagt, dass er sich lieber das Leben nehmen werde, als die Strafe zu bezahlen oder abzusitzen.

 

Eine Äußerung, auf die die Beamten reagieren mussten. Um den Mann vor sich selbst zu schützen, wollten sie ihn festnehmen. Aber plötzlich hatte der 57-Jährige in jeder Hand ein Messer, eins hielt er gegen seine Brust, mit dem anderen fuchtelte er vor den Beamten rum... Ein Polizist erlitt während des Einsatzes einen Messerstich am Bein.


 

 

Jetzt sitzt er erstmal, ein Jahr und 10 Monate gab's.

 

Ohne Bewährung diesmal.

 

Ob's nützt?

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Ergänzung zu dem Reich in Rechenberg-Bienemühle:

 

Der Herr ("Ich bin kein Reichsbürger!") hat jetzt im Gemeinderat Papiere zu seiner "Entnazifizierung" übergeben - und damit bestätigt, daß er der Reichsbürgerszene zuzurechnen ist.

 

Und daß ihm die Waffen somit zu Recht genommen wurden.

 

Mit dem Denken haben es die Herrschaften eben nicht so.

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vor 1 Stunde schrieb Gruger:

 

Ich zitiere mal das Verwaltungsverfahrensgesetz (sicher gibt es in den länderspezifischen Gesetzen ähnliche Bestimmungen):

 

 

Automatische Einrichtung = Rechenzentrum bzw. Computer des SB

 

Wenn du einen Antrag stellst, für den Schriftform vorgeschrieben ist, ist der Wisch ohne Unterschrift nur Klopapier. Das gilt an sich auch für Bescheide, wenn es nicht die "automatischen Einrichtungen" gäbe.

Das ganze ist hilfreich bei zentral versandten Schreiben. Der Bescheid wird irgendwo am Ende der Druckstraße eingetütet und verschickt.

"Verwaltungsakt" so wie bei H4? Nur mal nebenbei zur zeit laufen Verfassr.Klagen von unterschiedlichsten Gruppen aus

fast allen gesellschaftlichen Schichten ("Reichsbürger" sind wohl nicht darunter....).

Nicht alles was in irgendwelchen Gesetzen und Verwaltungssachen steht muss zwangsläufig dem GG entsprechen, wo kein

Kläger da kein Richter.

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

 

Schätze mal, Du weißt genau, daß Messer Werkzeuge sind und keine Waffen, jedoch fast jeder Gegenstand als Waffe gebraucht werden kann.

 

Messer interessieren nur in speziellen Fällen.

 

Dieser freundliche Herr zum Beispiel war immer ganz stolz darauf, ein Troll zu sein und ließ sich von der Presse entsprecht feiern.

 

Er glaubte unverwundbar zu sein.

 

Bis ... ja, bis 

 

 

Klar, warum soll ein Reichsbürger eine Geldstrafe zahlen? Er ist ja eben deswegen Reichsbürger geworden, um sich davor zu drücken.


 

 

Jetzt sitzt er erstmal, ein Jahr und 10 Monate gab's.

 

Ohne Bewährung diesmal.

 

Ob's nützt?

Natürlich nützt es nichts-der Mann fühlt sich dadurch erstmal bestätigt.

Lies mal "Die schwere der Schuld" von einem Gefängnisdirektor geschrieben der Haft nur noch in wenigen Fällen

befürwortet, Menschen kommen viel schlimmer und radikalisierter raus.

Und zu den Küchenmessern, bei einem einfachen Diebstahl kann das mitführen "als Waffe" gelten ebendso eine Nagelfeile

wer solche Gesetze macht? dreimal darfste raten.

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Heletz verbissener Windmühlenritt gegen die ach so gefährlichen Reichsbürger erinnert mich ein wenig an den verbissenen Windmühlenritt der Nazis gegen Schwule.

 

Und dann stellte sich später raus dass die meisten Nazi-Größen selber schwul waren.

 

Heletz, denk dran, drei Finger zeigen immer auf dich. 

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vor 25 Minuten schrieb djjue1:

Heletz verbissener Windmühlenritt gegen die ach so gefährlichen Reichsbürger erinnert mich ein wenig an den verbissenen Windmühlenritt der Nazis gegen Schwule.

 

Und dann stellte sich später raus dass die meisten Nazi-Größen selber schwul waren.

 

Heletz, denk dran, drei Finger zeigen immer auf dich. 

 

Haben wir nicht auch einen Psychoonkel hier irgendwo am Start, der uns was über verdrängte und unterdrückte Seiten der eigenen Persönlichkeit erzählen könnte?

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Zitat

Ich zitiere mal das Verwaltungsverfahrensgesetz (sicher gibt es in den länderspezifischen Gesetzen ähnliche Bestimmungen):

Zitat

Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

 

 

Ich halte § 37(5) des Verwaltungsverfahrensgesetz für ein reines Alibikonstrukt was die Vorgehensweise der Verwaltungsbehörden, sich der Haftung entziehen zu können, deckt. Das drückt auch der zweite Satz aus, der optional gestellt ist.

 

Es muss, insbesondere im Privat-/Handelsrecht, im absoluten Interesse des Absenders sein, Fälschungen, die Dritte in seinem Namen begehen, wirksam begegnen zu können. Verzichtet er darauf kann ich als Empfänger dieses Angebot nicht ernst nehmen (vgl. Treu und Glauben aus § 242 BGB, vorausgehend §§ 126, 125 BGB.) Sollte der Briefversand zentral bewerkstelligt werden, so ist es heute auch kein Problem mehr mit digitalen Signaturschlüsseln zu arbeiten, welche die Haftung der Mitarbeiter eindeutig festlegen. Das dies nicht getan wird, hat also seine Gründe! Wer sich z.B. mal ein aktuelles GEZ-Schreiben angeschaut hat, versteht es besser. Diese haben keine Unterschrift und keine Namensnennung und so kann man es in einen normalen S/W Kopierer legen und keinen Unterschied zwischen Original und Kopie feststellen.

 

 

 

 

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vor 10 Minuten schrieb vince fontaine:

Diese haben keine Unterschrift und keine Namensnennung und so kann man es in einen normalen S/W Kopierer legen und keinen Unterschied zwischen Original und Kopie feststellen.

Und? Durch das Kopieren ändert sich doch auch der Inhalt nicht?

 

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vor 12 Stunden schrieb rüdiger400:

Und zu den Küchenmessern, bei einem einfachen Diebstahl kann das mitführen "als Waffe" gelten ebendso eine Nagelfeile

 

Du beschreibst die Situation von als "Waffe" genutzten Gegenständen im Strafrecht.

Waffe im eigentlichen Sinne ist, wie bekannt, im Verwaltungsrecht (WaffG) formuliert.

 

Das nur am Rande.

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vor 13 Stunden schrieb rüdiger400:

"Verwaltungsakt" so wie bei H4? Nur mal nebenbei zur zeit laufen Verfassr.Klagen von unterschiedlichsten Gruppen aus

fast allen gesellschaftlichen Schichten ("Reichsbürger" sind wohl nicht darunter....).

Nicht alles was in irgendwelchen Gesetzen und Verwaltungssachen steht muss zwangsläufig dem GG entsprechen, wo kein

Kläger da kein Richter.

 

Nur weil du mit H4 nicht einverstanden bist, heisst das nicht das ein Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid kein Verwaltungsakt im Sinne der Gesetze ist. Die Gesetzgeber könnten es auch anders nennen, haben sie aber nicht.

 

Prognose: Das mit der Unterschrift und evtl. Verfassungsklagen wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.

 

Informiere uns, wenn da was rausgekommen ist. Bis dahin würde ich raten, die Schreiben ernst zu nehmen so wie sie sind.

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Am 2/15/2017 um 10:31 schrieb vince fontaine:

Wenn ihr nur den Personalausweis habt, seit ihr auf niedrigstes rechtliches Niveau gestellt und verzichtet sogar unbewusst auf eure Menschenrechte!! Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz, z.B. Art 1, 16, 20, gelten für euch prinzipiell nicht! (Nur auf Kulanzbasis.)

 

 

Bin ich davor geschützt, wenn ich stattdessen einen Führerschein habe? Der ist mir aber auch schon komisch vorgekommen. Da wird nämlich nirgendwo angegeben, wer denn zur Zeit der ausstellende Führer ist. Und unterschreiben soll man ihn auch, so daß man sich wohl einem Führer unterwirft, der nicht namentlich genannt ist. Es könnte natürlich so sein, daß damit vor feindlichen Geheimdiensten geheimgehalten werden muß, daß der Führer in der Tat noch lebt. Manche Experten sagen ja, er sei mit einem Flugapparat nach Neuschwabenland geflohen, also zur Antarktis. Wäre es vielleicht möglich, daß der Klimawandel von der amerikanischen Ostküste erzeugt ist, um damit die Basis in Neuschwabenland aufzutauen, so daß man sie dann angreifen kann? Fragen über Fragen, und mir ist das alles noch nicht so ganz klar.

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vor 13 Stunden schrieb djjue1:

Windmühlenritt gegen die ach so gefährlichen Reichsbürger erinnert mich ein wenig an den verbissenen Windmühlenritt der Nazis gegen Schwule.

 

 

Mich nicht!  :)

 

Der Vergleich ist sogar völlig daneben.

 

Man läßt die Reichis denken und machen was sie wollen, sogar demonstrieren dürften sie, wie hier vor dem Reichstag, ununterbrochen (!) seit vier Jahren (stell' ich mir im Winter sehr ungemütlich vor). In der Früh kommen sie, in der Dunkelheit gehen sie wieder

 

 

 

Einmal in der Woche ist man auch in Wittenburg (der andere Teil der Truppe hält derweil eisern die Stellung vor dem Reichstag) - es ist wohl immer am Donnerstag - und versucht die Leute davon zu überzeugen, daß wir alle seit 2006 staatenlos sind. Warum 2006 weiß ich jetzt nicht mehr, aber ist ja auch egal

 

 

 

Dürfen sie alles. Keiner hindert sie. Keiner sperrt sie ein.

 

Aber eine waffenechtliche Erlaubnis brauchen sie nicht, da sie die Existenz der BRD negieren.

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Wie sensibel und durchaus rechtsstaatlich die Behörden hier vorgehen, zeigt ein aktueller Fall aus Oberbayern.

 

In Bayern gibt es 1700 Reichsbürger, bei weiteren 1600 kann man es vermuten.

 

33 wurden die Waffen bereits genommen, bei weiteren 130 ist dies im Bereich des Möglichen.

 

Nun hatte eine Landwirtin und Jägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG beantragt (obwohl das Gesetz inzwischen StaG heißt!) und wundert sich, daß ihr die Waffen genommen werden.

 

Der andere Landwirt, der zwar selbst drei Indizien für Reichsbürgerschaft geliefert hatte, jedoch auch entlastende Momente vorweisen konnte, durfte seine Waffen behalten.

 

Man sieht deutlich, wie die Waffenbehörden differenzieren ohne dafür die Gerichte bemühen zu müssen.

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Am 16.2.2017 um 11:37 schrieb rüdiger400:

Du bist also Anwalt? (übernehme ich....) nach was willst Du da denn gehen?

Wie willst Du dich denn von der "Unschuld" eines Mandanten überzeugen?

 

Das ist OT und  wäre zu weitgehend, aber Du kannst mir glauben, daß man durchaus in der Lage, herauszufinden, ob die Story, die einem der Mandant verkaufen möchte, so richtig ist, sein kann, oder geschönt, falsch ist. Das macht natürlich nur der, der es sich auch erlauben kann, bohrend nachzufragen und ggfs. Mandanten wieder wegzuschicken. Aber seit jeher war mein Anspruch, mich nicht instrumentalisieren zu lassen. Anderen Kollegen war dies schnuppe, Hauptsache die Kasse stimmte. Sachzwänge. Da kommt es sehr auf die individuellen Umstände und das eigene standing an. Pauschalieren hilft nicht.

Aber natürlich aber besteht ein Unterschied zwischen strafrechtlichen Anklagen und anderen Prozessen. Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht wirklich im Streit.

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